Suche löschen...
Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1845/46,2
- Erscheinungsdatum
- 1846
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1846,1.K.,2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028060Z4
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028060Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028060Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1845/46
- Titel
- 50. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1846-02-09
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1845/46,2 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis V
- Protokoll34. Sitzung 739
- Protokoll35. Sitzung 747
- Protokoll36. Sitzung 775
- Protokoll37. Sitzung 799
- Protokoll38. Sitzung 831
- Protokoll39. Sitzung 859
- Protokoll40. Sitzung 885
- Protokoll41. Sitzung 913
- Protokoll42. Sitzung 945
- Protokoll43. Sitzung 971
- Protokoll44. Sitzung 997
- Protokoll45. Sitzung 1021
- Protokoll46. Sitzung 1043
- Protokoll47. Sitzung 1067
- Protokoll48. Sitzung 1101
- Protokoll49. Sitzung 1125
- Protokoll50. Sitzung 1151
- Protokoll51. Sitzung 1179
- Protokoll52. Sitzung 1197
- Protokoll53. Sitzung 1209
- Protokoll54. Sitzung 1237
- Protokoll55. Sitzung 1267
- Protokoll56. Sitzung 1299
- Protokoll57. Sitzung 1329
- Protokoll58. Sitzung 1341
- Protokoll59. Sitzung 1373
- Protokoll60. Sitzung 1403
- Protokoll61. Sitzung 1423
- BandBand 1845/46,2 -
- Links
-
Downloads
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
das Höhere in der Brust trägt/ wird es daran niemals fehlen. Des halb haben auch die Kreisdirectoren (von meiner frühem Wirk samkeit rede ich hierbei nicht, aber von der der klebrigen) und weltlichen Räthe in Kirchen- und Schuldeputationen vielfach, namentlich auch für die Kirche viel und ersprießlich gewirkt, und zwar besonders auch durch ihre persönliche Anwesenheit an Ort und Stelle. Daß aber die Vorstände der gesammten Provin zialverwaltung, die mit den örtlichen und persönlichen Verhält nissen genauer bekannt sind, in ihrer Stellung für die Kirche mehr wirken können, als Männer, denen blos die Angelegenhei ten der Kirche anvertraut sind, das wird man gewiß ermessen. Endlich habe ich noch darauf aufmerksam zu machen, daß, wenn auch die Trennung der inner» Angelegenheiten der Kirche von der äußern ihre großen Schattenseiten hat, hier noch ein an derer Zusammenhang in's Auge zu fassen ist, ^nämlich der der äußern Angelegenheiten der Kirche mit den Angelegenheiten der Communalverwaltung. Daß der kirchliche und politische Haus halt eng verknüpft sind, habe ich bereits in einer frühem Sitzung bemerkt. Daß nun die Angelegenheiten der Kirche Männern anvertraut sind, die mit den Grundsätzen der Communalverwal tung vertraut sind, darin muß ich einen großen und wesentlichen Vorzug der jetzigen vor der früher» Einrichtung erblickend Dies sage ich nicht, um das jetzt Bestehende als etwas absolut Voll- kommnes zu empfehlen. Nein, die jetzige Einrichtung hat auch Gebrechen, die das Ministerium am besten kennt und anerkennt. Es kann daher der Staatsregierung nur Wünschenswerth sein, wenn ihr Anlaß gegeben wird, diese wichtige Frage einer noch recht gründlichen und sorgfälti gen Untersuchung zu unterwerfen, und gewiß wird das Kul tusministerium weder jetzt, noch künftig durch Rücksichten auf feine eigene Stellung sich abhalten lassen, diesem Gegenstände die sorgfältigste und gewissenhafteste Aufmerksamkeit zu widmen. Nur das Einzige muß ich noch bemerken, nicht darin kann die zu lösende Aufgabe bestehen, daß das Neue eingerissen, das Alte wieder hergestellt werde, sondern nur darin, die Lichtseiten des Alten und des Neuen zu verbinden und die Gebrechen beider thunlichst zu vermeiden. Ob das gelingen werde, ist eine schwie rige Frage. Es wird aber 'zu diesem Zwecke vielleicht entspre chender sein, wenn der Antrag in etwas allgemeinerer Maaße, als ihn die Deputation gestellt hat, angenommen wird. Referent Vicepräsident v. Friesen: Es sei mir erlaubt, auf die wichtigsten Aeußerungen des Herrn Kultusministers gleich jetzt zu antworten, da das, was ich zu sagen habe, doch vielleicht den Ansichten derKammer eine etwas andere Richtung geben könnte. Zuerst sei es mir erlaubt, die speciellen Aeuße rungen des Herrn Kultusministers zu widerlegen, dann aber auf allgemeine Bemerkungen überzugehen und dadurch das Deputationsgutachten zu unterstützen. Der Herr Kultus minister hat besonders die Stellen unsers Berichts Seite 692 zu widerlegen gesucht, in welchen wir über die Wirksamkeit der Kreisdirectionen gesprochen haben, und hat gesagt, daß die in der Verordnung vom Jahre 1835 einzeln genannten Con- sistoriatgeschafte nicht den Kreisdirectionen, sondern den soge nannten Kirchen- und Schuldeputationen übergeben worden wären, die man auch oft in neuerer Zeit Eonsistorialbehörde zu nennen pflege. Durch diese Aeußerung erscheint, verzeihen Sie mir, daß ich es sage, die Behauptung der Deputation fast als eine reine Unwahrheit, was sie aber in der Thal nicht ist. Ich bitte Sie, die Verordnung vom Jahre 1835 und ihren 2. §. zu betrachten, welcher ausdrücklich sagt, daß an die Stelle der in §. 1 genannten Konsistorien dieKreisdirectionen zu Dresden, Leipzig und Zwickau treten, also nicht die Kirchen- und Schul deputation, sondern im Allgemeinen die Kreisdirectionen. Es gehen auf sie über: 1) die äußern Angelegenheiten der evan gelischen Kirchen und Schulen nach den folgenden nähern Be stimmungen; 2) aber, und was das Hauptsächlichste war, die Aufsicht über den Gottesdienst, die Erhaltung der Kirchenver fassung, die Handhabung der Kirchendisciplin, die Sorge für die gesetzliche Berufung der Kirchen- und Schuldiener rc. Nun heißt es allerdings im 3. daß diese Angelegenheiten durch eine besondere Abtheilung der Kreisdirection verwaltet werden sollen, welche den Namen Kirchen- und Schulde putation erhielt. Hierdurch wird ohne Zweifel widerlegt, als ob wir etwas Unvollständiges oder gar etwas Unwah res angeführt hätten; wir haben die genaueste Wahrheit an geführt, und es unterliegt keinem Zweifel, daß nicht blos die äußern, sondern auch die inner« Angelegenheiten der Kirche den Kreisdirectionen überwiesen worden find, wenn solche auch in einer besondern Abtheilung verwaltet werden. Uebrigens haben wir im Deputationsberichte den Kreisdirectionen auch nicht den mindesten Vorwurf gemacht. Ihrer Verwaltung, ihrer pflichttreuen Geschäftsführung haben wir alle Gerechtig keit widerfahren lassen und auch zugestanden, daß die Kirchen angelegenheiten durch sie besser verwaltet worden seien, als bis her. Also von einem Vorwurfe gegen die Wirksamkeit dieser Behörden ist durchaus nicht die Rede gewesen. Wird auch an einer einzigen Stelle gesagt: es könne nicht verschwiegen werden, daß sie mitunter in die Angelegenheiten der Kirchen und der Gemeinden etwas zu weit eingegriffen hätten, so ist das eine allgemeineKlage, welche die Landstände seit vier Land tagen bei einzelnen Gelegenheiten oftmals und wider alle Be hörden ohne Unterschied wiederholt haben, ohne gerade die Wirksamkeit der Behörden im Allgemeinen oder der Kreis directionen insbesondere damit verdächtigen zu wollen. Nun erlauben Sie mir auf das Allgemeine überzugchen. Es han delt sich hier nicht davon, dieser oder jener Behörde einen Vor wurf zu machen, vielmehr ist gewiß bei den Ständen immer die höchste Bereitwilligkeit vorhanden, die Wirksamkeit der be stehenden Behörden auf das unverholenste anzuerkennen; allein es handelt sich hier von einem Principe, um die Kirche, um ihre ganze Stellung im Staate. Ich füge dem hinzu, die Stände haben zu der jetzigen Verhandlung keine Veranlassung gegeben, die Rcformfrage ist einzig und allein von der hohen Staatsregierung ausgegangen, die hohe Staats regierung hat selbst die Absicht zu erkennen gegeben, daß sie in der Verfassung der evangelischen Kirche eine wesentliche Reform
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder