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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1845/46,2
- Erscheinungsdatum
- 1846
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1846,1.K.,2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028060Z4
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028060Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028060Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1845/46
- Titel
- 53. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1846-02-17
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1845/46,2 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis V
- Protokoll34. Sitzung 739
- Protokoll35. Sitzung 747
- Protokoll36. Sitzung 775
- Protokoll37. Sitzung 799
- Protokoll38. Sitzung 831
- Protokoll39. Sitzung 859
- Protokoll40. Sitzung 885
- Protokoll41. Sitzung 913
- Protokoll42. Sitzung 945
- Protokoll43. Sitzung 971
- Protokoll44. Sitzung 997
- Protokoll45. Sitzung 1021
- Protokoll46. Sitzung 1043
- Protokoll47. Sitzung 1067
- Protokoll48. Sitzung 1101
- Protokoll49. Sitzung 1125
- Protokoll50. Sitzung 1151
- Protokoll51. Sitzung 1179
- Protokoll52. Sitzung 1197
- Protokoll53. Sitzung 1209
- Protokoll54. Sitzung 1237
- Protokoll55. Sitzung 1267
- Protokoll56. Sitzung 1299
- Protokoll57. Sitzung 1329
- Protokoll58. Sitzung 1341
- Protokoll59. Sitzung 1373
- Protokoll60. Sitzung 1403
- Protokoll61. Sitzung 1423
- BandBand 1845/46,2 -
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an, daß das Gesetz bestimmt, daß man nicht verbunden ist, vor dem Schiedsmanne zu erscheinen; indessen ist cs eine schlimme Sache, wenn der Schicdsmann mich vorladet, nicht zum Ver gleiche zu kommen. Es wird mir allemal vorgeworfen werden, ich hätte den Vergleich nicht gewollt. Das wird um so mehr geschehen, wenn die vorgeladene Person sich in einer höhern Stellung befindet, als der Gegner oder der Schiedsmann. Lei der jetzt herrschenden Neigung, sich an höher stehenden Per sonen — man nehme mir es nicht übel, daß ich das sage — sich an höher stehenden Personen zu reiben, wird es allemal heißen: der Mann ist zu stolz, zu kommen, er hat den Vergleich nicht ge wollt, er ist zu vornehm, um sich der Vermittelung des Schieds mannes zu unterwerfen. Es wird ferner von der Wirksamkeit des Schiedmannes öffentlich gesprochen. Der Schiedsmann und seine Thätigkeit wird gerühmt werden in den öffentlichen Blät tern. Man wird die.Vergleiche, die er gestiftet hat, referiren, dabei aber tadelnd bemerken, daß der und jener nicht erschienen sei, oder sich nicht habe vergleichen wollen, sondern sich dem Ver gleiche entzogen habe. Es werden dabei auch die Streitigkeiten selbst beurtheilt werden, und werden von den Personen, die nicht gekommen sind oder Unrecht zu haben scheinen, ungünstige Ur- theile in öffentlichen Blättern gefällt werden. Die Sache wird besprochen, wird Public, es wird darüber geurtheilt. Das ist unangenehm. Das ist eine Sache, der ich mich im Proceßgange wohl unterwerfen muß, allein bei dem schiedsmännlichen Ver fahren ist es unangenehm, wenn ich die Sache öffentlich oder im Munde des Publicums beurtheitt und behandelt sehe. Die Staatsregierung hat dieses gefühlt, indem sie Seite 510 der Motive sagt: „Die Besorgniß liegt nicht so fern, daß Individuen, welche ein Gewerbe daraus machen, Andern als Rathgeber und Schristenverfertiger in Rechtsangelegenbeiten zu dienen, ohne doch dazu gesetzlich befähigt zu sein (sogenannte Winkeladvokaten), in der Stellung eines Schiedsmanns eine erwünschte Gelegenheit finden könnten, ihrem unerlaubten Ge werbe Ausdehnung zu verschaffen, und daß es doch vielleicht hier und da bei dem Anstrich besonderer Kenntnisse und Einsich ten, den sie sich gemeiniglich zu geben wissen, einem solchen gelingen könnte, zum Schiedsmanne gewählt zu werden", und hat geglaubt, im §. 15 des Gesetzes dagegen hinreichende Vor kehrung getroffen zu haben. Ich glaube es aber nicht, und will wünschen, daß das Mittel, welches man vorschlagt und die De putation angenommen hat, hinreichend sein möge, daß nicht das schiedsrichterliche Amt in die Hände solcher Leute falle, welche die Regierung an dieser Stelle selbst bezeichnet hat. Dieses sind die hauptsächlichen Bedenken, die ich gegen die Sache habe. Ich fürchte, die Sache wird nicht nur nicht nützlich, sondern auch schädlich werden, zu manchen Processen Veranlassung geben und manche Störung vielleicht durch die löblichste Absicht her vorbringen. In allen Zeiten ist es die hauptsächlichste Aufgabe, den Geist der Zeit zu erforschen und kennen zu lernen, und sich zu überzeugen, worin die Gebrechen der Zeit liegen. Daß ist die Aufgabe eines Jeden, welcher Geschichte studirt, und eines Leden, welcher sich in seiner Zeit vor hundert Nachtheilen und Verlegenheiten bewahren will. Es ist besonders die höchste und wichtigste Aufgabe der Staatsmänner, welche für gute Gesetze zu sorgen haben. Wenn ich mich nun frage, worin hauptsäch lich die Gebrechen der gegenwärtigen Zeit bestehen, so scheint es ein gewisser Hang zu sein, sich um Dinge zu bekümmern, die einen nichts angehen, und sich in fremde Verhältnisse störend ein zumischen, das Streben, ein gewisses Ziel von Ideen nach und »ach zu erreichen, und ein aus diesen beiden hervorgehender oder damit zusammenhängender Hang zur Jntrigue. Ich glaube, daß an diesem Uebel unsere Zeit laborirt, kann mich aber ganz irren, und bitte die Zeit und das Zeitbewußtscin sehr um Ver zeihung , wenn ich ihnen Unrecht thue. Nehmen Sie diese Nei gung hinweg, so nehmen Sie der Journalistik und der Tageslite ratur ihre hauptsächlichste Triebfeder und ihre ganze Seele; neh men Sie diesen Hang hinweg, so werden eine Menge von Peti tionen unterbleiben, die uns jetzt in unzähligen Sommernachts träumen umschwirren. Und dieser Hang, fürchte ich, wird auch bei dem schiedsmännlichcn Institute wirksam sein. Man wird sich in Verhältnisse und Rechtsangelegenheiten einmischen, man wird die Gelegenheit ergreifen, gewisse Verhältnisse zu leiten oder zu ändern, oder Public zu machen, zur Sprache zu brin gen, tadelnd zu beurtheilen. Das ist die Befürchtung, welche mich bei diesem Gesetze ergriffen hat. Indessen weiß ich noch nicht, ob ich gegen das Gesetz stimmen werde. Im Gegentheil werde ich Allen, die mich über meine Jrrthümer belehren wer den, dankbar fein, und mich freuen, wenn ich für das Gesetz stimmen kann. Bürgermeister Wehner: Die Einwendung, welche der Herr Vicepräsident gemacht hat, scheint mir auf Präsumtionen zu beruhen, die sich auf eine trübe Ansicht von der jetzigen Genera tion gründen. Es will mir aber scheinen, als ob derselbe dieWelt mit trüben Augen und durch trübe Gläser ansieht. Was er im Einzelnen aufgestellt hat, läßt sich unter diesen Umständen nicht anders widerlegen, als damit: ich halte seine Weltansicht für un richtig. Ich halte die Menschen nicht für so böse, daß sie Alles verdrehen und verwenden und aus einer guten Sache etwas Schlechtes machen sollten. Mit Sicherheit finden aber die aus gestellten Bedenken ihre Widerlegung in der Erfahrung. Meine Herren! Das Institut der Schiedsmänner, wenn auch vielleicht anders eingerichtet, als der Gesetzentwurf enthält, be steht in andern Landet» und namentlich in Preußen. Aus sta tistischen Nachrichten habe ich gesehen, daß in Preußen durch die Schiedsgerichte unendlich vicl Processe verglichen werden, und ich weiß nicht, was mich hindern oder bestimmen sollte, nicht auch die Hoffnung zu hegen, daß cs bei uns eben so gut gehen würde, wie dort. Ich kann das Bedenken des Herrn Vicepräsidenten demnach nicht theilen. Ich bin vielmehr über zeugt, daß der Gesetzentwurf das Gegentheil von dem bewirken wird, was er vermuthet. Ich glaube, es wird ein Friedens stifter werden und Zank und Streit beseitigen. Staatsminifter v. Könnekitz: Ich glaube nicht, daß der Herr Vicepräsident den Vorstand des Justizministeriums als einen Mann kennt, welcher politischen Träumereien nnes
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