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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1845/46,2
- Erscheinungsdatum
- 1846
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1846,1.K.,2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028060Z4
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028060Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028060Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1845/46
- Titel
- 54. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1846-02-19
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1845/46,2 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis V
- Protokoll34. Sitzung 739
- Protokoll35. Sitzung 747
- Protokoll36. Sitzung 775
- Protokoll37. Sitzung 799
- Protokoll38. Sitzung 831
- Protokoll39. Sitzung 859
- Protokoll40. Sitzung 885
- Protokoll41. Sitzung 913
- Protokoll42. Sitzung 945
- Protokoll43. Sitzung 971
- Protokoll44. Sitzung 997
- Protokoll45. Sitzung 1021
- Protokoll46. Sitzung 1043
- Protokoll47. Sitzung 1067
- Protokoll48. Sitzung 1101
- Protokoll49. Sitzung 1125
- Protokoll50. Sitzung 1151
- Protokoll51. Sitzung 1179
- Protokoll52. Sitzung 1197
- Protokoll53. Sitzung 1209
- Protokoll54. Sitzung 1237
- Protokoll55. Sitzung 1267
- Protokoll56. Sitzung 1299
- Protokoll57. Sitzung 1329
- Protokoll58. Sitzung 1341
- Protokoll59. Sitzung 1373
- Protokoll60. Sitzung 1403
- Protokoll61. Sitzung 1423
- BandBand 1845/46,2 -
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rend der Zeit seiner Amtsführung länger als einen Monat verhindert sein, seine Function auszu- Lben, so sieht der Gemeinde frei, für diese Zeit einen Stellvertreter zu wählen." Ich muß hinzufü gen, daß die Gegner des Mirus'schen Antrags nicht an dem Worte: „Stellvertreter" einen Anstoß nehmen mögen. Ich habe es gebraucht, um den Ausdruck: „einen andern Schieds mann zu wählen", welcher leicht zu Verwechselungen Anlaß ge ben könnte, zu umgehen. Mein Antrag scheint alle Bedenken gegen den Mirus'schen Antrag zu erledigen; denn da ich den Zeitraum eines Monats angenommen habe, so scheinen hierdurch namentlich die Bedenken des geehrten Herrn Referenten besei tigt, welcher fürchtete, daß -er Stellvertreter schon eintreten würde, wenn der Schiedsmann nur auf das Feld gegangen, oder zu Markte gefahren. Ferner entspricht mein Antrag durch die Worte: „es steht der Gemeinde frei" ganz dem Princip der Freiwilligkeit und Ungezwungenheit, welches das Gesetz mit Recht obenan stellt; auch dürsten auf die Weise die gefürchteten Kollisionen zwischen Schiedsmann und Stellvertreter kaum ein treten, und endlich glaube ich, daß mit meinem Anträge sich auch alle diejenigen vereinigen können, welche für den Mirus'schen Antrag waren. Präsident v. Carlo witz: Es ist ein Antrag eingebracht worden, mit der Bemerkung jedoch, daß er nur als eventueller an zusehen sek, d. h. nur für den Fall zur Annahme kommen soll, wenn dek Mirus'sche Antrag abgelehnt werden würde. Das kann mich aber nicht hindern, die Unterstützungsfrage schon heute darauf zu richten, nur muß die Abstimmungsfrage ausgesetzt bleiben bis zum nächsten SitzungStage, wo wir das Schicksal des Mirus' schen Antrags erfahren werden. Der Antrag lautet: „Sollte der Schiedsmann während der Zeit seiner Amtsführung Länger als einen Monat verhindert sein, seine Function auszu üben, so steht der Gemeindefrei, für diese Zeit einen Stellver treter zu wählen." Und ich frage die Kammer: ob sie den An trag unterstützen will? — Wird ausreichend unterstützt. Prinz Johann: Ich habe den Antrag unterstützt, glaube aber, daß er einer Veränderung wird unterliegen müssen. Nach der Ansicht des Antragstellers scheint die Entscheidung erst erfolgen zu sollen, wenn der Schiedsmann einen Monat behin dert war, und es fragt sich, wie lange er noch behindert fein wird. Man kann dann annehmen, daß die Wahl erfolgen könne, wenn voraussichtlich eine längere Abwesenheit oder Abhaltung eintre ten wird. Ein Monat scheint aber zu kurz zu sein. Ich erlaube mir daher, das Unteramendement zu stellen, daß an einer geeigne ten Stelle das Wort: „voraussichtlich" eingeschaltet werde, und zweitens, daß vielleicht diese Frist auf drei Monate verlängert werde. Ich bitte, beide Vorschläge als Sousamendements zu betrachten. Präsident v. Carlowitz: Es sind zwei Amendements rmgebracht worden, das eine, daß das Wort: „voraussichtlich" eingeschaltet werden möchte, das andere darauf gerichtet, daß Katt: „einen Monat" gesetzt werden soll: „drei Monate". Der Herr Antragsteller hat sich selbst dessen beschiedsn, daß es zwei Amendements seien. Ich werde also zwei Unterstützungsfragen zu stellen haben. Zuvörderst frage ich: ob die Kammer das Amendement, wonach: „voraussichtlich" eingeschaltet werden soll, unterstützt? — Wird ausreichend unterstützt. Präsident v. Carlowitz: Dann frage ich: obsie auch das Sousamendement, wonach statt: „einen Monat" gesagt werden soll: „drei Monate" unterstützt? — Wird ebenfalls ausrei chend unterstützt. Bürgermeister Hübler: Ich hatte mir schon bei K. 3 Vor behalten, zu §. 9 ein Amendement einzubrmgen. Herr k. Erd mannsdorf und Se. König!. Hoheit sind mir zuvorgekommen. Gegenwärtig beschränke ich mich darauf, zu dem bereits vorlie genden Amendement das Unteramendement zu stellen, daß die Worte: „auf drei Monate" mit den Worten vertauscht werden: „voraussichtlich auf längere Zeit". Präsidentv. C.arlowitz: Es ist ein Sousamendementzu dem v.Erdmannsdorf'schen Amendement eingegangen. Ich frage die Kammer: ob sie dieses Amendement, wonach statt der Worte: „auf drei Monate" die Worte: „voraussichtlich auf längere Zeit" gesetzt werden sollen, unterstütze? — Wird ausreichend un terstützt. Bürgermeister Wehner: Ich werde für das Amendement, was der Herr v. Erdmannsdorf eingebracht hat, und zwar mit der vom Herrn Bürgermeister Hübler vorgeschlagcnen Abände rung, mich erklären. Ich glaube, daß dadurch nicht nur das er reicht wird, was wir wünschen, sondern daß wir hauptsächlich der Meinung der zweiten Kammer auch dann uns mehr nähern. Referent v. Welck: Ich muß bemerken, daß die zweite Kammer sich nicht für Stellvertreter erklärt, und zweitens habe ich noch zu erinnern, ob nicht durch das dritte Sousamendement, welches der Herr Bürgermeister Hübler eingebracht hat, eine be denkliche Ungewißheit darüber ausgestellt wird, was unter: „län gerer Seit" zu verstehen sei. Bürgermeister Hübler: In dem vorliegenden Gesetze soll nach Ansicht der Regierung und der ihr Beipflichtenden der er sten Kammer bei der Einführung des Schiedsmannsinstituts alles Wesentliche in das Ermessen der Gemeinden gestellt werden, und ich denke mir, daß im concreten Falle die Gemeinde am besten und sichersten werde beurtheilen können, ob die Bestellung eines Stellvertreters auch vielleicht bei einer kürzer« Abwesen heit ihres Schiedsmanns im communlichen Interesse liege und von demselben geboten werde. Wie die Wahl des Schiedsmanns dem freien Willen der Gemeinde überlassen bleiben soll, so möge man ihr doch auch in dem angedeuteten Falle die Wahl des Stell vertreters anheimgeben. Ein Bedenken dagegen ist schlechter dings nicht vorhanden. Seeretair Bürgermeister Ritterstädt: Ich wollte nur bemerken, daß ich mich für das v. Erdmannsdorf'sche Amende- ment mit der Hübler'schen Veränderung erklären werde. Ich glaube, daß es gerade gut ist, wenn man keine so bestimmte Vor schrift macht, sondern es in das Ermessen der Gemeinde KM. Sie wird am besten abwägen können, ob die Zeit, in welcher ein
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