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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1845/46,2
- Erscheinungsdatum
- 1846
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1845/46,2.K.,2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028061Z0
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028061Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028061Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- 80. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1846-02-23
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1845/46,2 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis V
- Protokoll45. Sitzung 1165
- Protokoll46. Sitzung 1193
- Protokoll47. Sitzung 1223
- Protokoll48. Sitzung 1251
- Protokoll49. Sitzung 1279
- Protokoll50. Sitzung 1303
- Protokoll51. Sitzung 1331
- Protokoll52. Sitzung 1359
- Protokoll53. Sitzung 1387
- Protokoll54. Sitzung 1417
- Protokoll55. Sitzung 1433
- Protokoll56. Sitzung 1447
- Protokoll57. Sitzung 1477
- Protokoll58. Sitzung 1509
- Protokoll59. Sitzung 1541
- Protokoll60. Sitzung 1573
- Protokoll61. Sitzung 1603
- Protokoll62. Sitzung 1633
- Protokoll63. Sitzung 1661
- Protokoll64. Sitzung 1697
- Protokoll65. Sitzung 1729
- Protokoll66. Sitzung 1759
- Protokoll67. Sitzung 1787
- Protokoll68. Sitzung 1819
- Protokoll69. Sitzung 1847
- Protokoll70. Sitzung 1871
- Protokoll71. Sitzung 1897
- Protokoll72. Sitzung 1923
- Protokoll73. Sitzung 1953
- Protokoll74. Sitzung 1981
- Protokoll75. Sitzung 2009
- Protokoll76. Sitzung 2041
- Protokoll77. Sitzung 2067
- Protokoll78. Sitzung 2101
- Protokoll79. Sitzung 2137
- Protokoll80. Sitzung 2169
- BandBand 1845/46,2 -
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Präsident Braun: Hinsichtlich dieses Berichts findet das selbe statt. Ich werde dm Druck besorgen lassen und den Be richt später auf die Tagesordnung bringen. — Somit wären die Nummern der heutigen Registrande erschöpft. Ich habe der Kammer nur noch mitzutheilen, daß der Herr Abgeordnete Todt sich wegen Deputationsarbeiten für heute hat entschuldigen las sen. —Wir können nunmehr zum ersten Gegenstände der heutigen Tagesordnungübergehen, zur Fortsetzung der Berathung des Berichts der dritten Deputation über mehrere Abände rungen oder Aufhebung des Gesetzes vom 9. Okto ber 1840, den Gewerbebetrieb auf dem Lande be treffend. Die Berathung ist gestern unterbrochen worden, da sich noch siebzehn Sprecher angemeldet halten. Zuerst hat-er Abgeordnete Meisel das Wort. Abg. Meisel: Selbst auf die Gefahr hin, denjenigen bei gezählt zu werden, vor welchen sich gestern ein geehrter Abgeord neter wie vor der Erscheinung von Geistern aus dem fünfzehnten Jahrhunderte entsetzte, wage ich es doch, mich für die Petenten zu verwenden. Ich möchte dem geehrten Abgeordneten in etwas veränderter Art zurufen, was weit früher als im fünfzehnten Jahrhunderte inRom gesagt worden ist: Gebt demVolke Brod und seine konstitutionellen Rechte, so wird es sich eben so wenig regen, als es, wie behauptet wird, in einem Theile des Landes schon der Fall sein soll. Wenn wir betrachten, was die Petenten eigentlich verlangen, so werden wir finden, -aßsiekeineswegs beabsichtigen, den Landbewohnern zu schaden; sie verlangen blos, gegen Nach- Lheile, die ihnen aus einem erlassenen Gesetze erwachsen sind, ge schützt zu werden. Ich nun, meine Herren, glaube, das ist ein sehr billiges Verlangen, rin Verlangen, dem wohl gewillfahrt werden kann. Es ist mir sehr erfreulich gewesen, zu vernehmen, daß die Staatsregierung Kenntniß von den Klagen, die seit Er laß jenes Gesetzes erhoben wurden, genommen hat, und nach den Aeußerungen, die wir gestern gehört haben, ist wohl zu hoffen, daß die Staatsregierung es sich angelegen sein lassen wird, den Uebelständen, die nicht zu verkennen sind, so viel als möglich ab zuhelfen. Ich meinestheils wünsche, daß die Regierung sich doch überzeugen möge, daß allerdings wohl das 1840 erschienene Gesetz vieleNachtheile veranlaßthat; denn wenn auch nichtzu leugnen ist, daß so Manches in ganz andern Verhältnissen zu suchen ist, was den Handwerkerninden Städten nachtheilig geworden ist, so muß dagegen doch auch zugestanden werden, daß die Erscheinung des Gesetzes viel dazu beigetragen hat, daß die Gewerbe in den Städten gesunken sind. Allerdings sind so manche Bestimmun gen, über welche die meisten Klagen laut geworden sind, schon in dem früher« Mandate vom Jahre 1767 enthalten gewesen, allein wir dürfen nicht verkennen, daß damals ganz andere Verhältnisse stattfanden. Nimmt man die Bestimmungen des neuen Gesetzes in ihrer Gesammtheit, so wird man bei einer Vergleichung wohl finden, daß eben durch dieseVerbindungNachtheile entstanden sind, die aus dem frühem Mandate nicht gefolgert werden könnten. Es ist nach dem Gesetze vom 9. October 1840 gestattet, daß auf dem Lande Gewerbe, dis in gewisser technischer Beziehung zu rm- II. 89. ander stehen, kumulativ von den Handwerkern getrieben werben können, daß sie, wie der Ausdruck hier ist, in ein anderes ver wandtes Handwerk übergreifen können, nämlich, so viel es die Befriedigung des nothwendigen Bedürfnisses desplatten Landes erfordert. Allein, meine Herren, das ist wohl eine ganz bekannte Sache, daß es kaum möglich sein dürfte, eine solche Controls zu ühren, daß die Dorfhandwerker verhindert würden, über diese Vorschriften hinauszugehen. Nehmen Sie nun an, daß eS nach dem neuen Gesetze den Dorfhandwerkern gestattet ist, Arbeiten auf Bestellung in die Städte zu liefern, nehmen Sie also hinzu, daß dir Dvrfhandwrrker in eine andere Profession übergreifen können, so werden Sie es sehr leicht erklärlich fin den, daß davon zum großen Schaden der Handwerker in den Städten Gebrauch gemacht wird.. Die geehrte Deputation scheint gefunden zu haben, daß namentlich in dieser Beziehung nur Klagen aus Dresden und Leipzig eingebracht worden sind; jedoch mir scheint das sehr erklärlich zu sein. Ich mache der geehrten Deputation keineswegs einen Vorwurf darüber, daß sie sagt, sie müßte nach den ihr bekannten Verhältnissen den nachtheiligen Einfluß des Gesetzes auf den städtischen Gewerbs betrieb in Zweifel stellen. Allein, meine Herren, zu verwun dern ist dies nicht, daß der geehrten Deputation die Verhält nisse nicht ganz richtig bekannt geworden sind. So viel ist wohl gewiß, daß in den größern Städten am meisten gebaut wird; daß Dresden und Leipzig weit mehr baut, als die übri gen Mittlern und kleinern Städte, ist sehr natürlich. Man darf nur, namentlich im Frühjahr an die Schläge der Stadt gehen und man wird wahrnehmen, daß viele Gegenstände aus den Dörfern, ich möchte sagen, ganze Frachtwagen davon her eingeschafft werden, um namentlich diejenigen, welche auf Spe kulation in diesenbeiden Städten Baue vornehmen, mit all dem zu versorgen, was bei diesen Bauten nothwendig gebraucht wird. Es ist bekannt, daß auf dem Lande z. B. die Glaser die Fensterrahmen selbst fertigen dürfen; in den Städten ist das nicht der Fall, die Glaser ziehen blos das Glas ein, die Tischler machen die Rahmen. Nun werden auf dem Lande Fenster bestellt, weil sie billiger hergestellt werden können. Fer ner die Schmiede auf dem Lande können in das Arbeitsgebiet der Schlosser übergreifen; in den Städten aber nicht. Es wird daher auf dem Lande viel bei den Schmieden bestellt, was in den Städten die Schlosser nur mit höhern Kosten fertigen kön nen, und so geht es durch alle Verhältnisse. Ich würde fürch ten müssen, Ihre Geduld zu sehr in Anspruch zu nehmen, wenn ich noch mehrere Details anführen wollte. Ich habe mir er laubt, einige Beispiele vorzuführen, weil man, um diese Kla gen würdigen zu können, mit der Praxis vertraut sein muß. Nehmen Sie an, daß eine bedeutende Ersparniß bei Bestellun gen auf den Dörfern stattsinden muß, so wird es Ihnen auch sehr natürlich erscheinen, daß die Handwerker in den Städten vollkommen Ursache zu klagen haben. Es ist gestern davon die Rede gewesen, daß in Betreff der Schuhmacher und Schnei der das Gesetz wohl kaum einen bedeutenden Einfluß ausgeübt habe; zum Theil wohl; aber gebe ich auch zu, -aß der Ein-
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