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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1845/46,2
- Erscheinungsdatum
- 1846
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1845/46,2.K.,2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028061Z0
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028061Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028061Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- 51. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1845-12-20
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1845/46,2 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis V
- Protokoll45. Sitzung 1165
- Protokoll46. Sitzung 1193
- Protokoll47. Sitzung 1223
- Protokoll48. Sitzung 1251
- Protokoll49. Sitzung 1279
- Protokoll50. Sitzung 1303
- Protokoll51. Sitzung 1331
- Protokoll52. Sitzung 1359
- Protokoll53. Sitzung 1387
- Protokoll54. Sitzung 1417
- Protokoll55. Sitzung 1433
- Protokoll56. Sitzung 1447
- Protokoll57. Sitzung 1477
- Protokoll58. Sitzung 1509
- Protokoll59. Sitzung 1541
- Protokoll60. Sitzung 1573
- Protokoll61. Sitzung 1603
- Protokoll62. Sitzung 1633
- Protokoll63. Sitzung 1661
- Protokoll64. Sitzung 1697
- Protokoll65. Sitzung 1729
- Protokoll66. Sitzung 1759
- Protokoll67. Sitzung 1787
- Protokoll68. Sitzung 1819
- Protokoll69. Sitzung 1847
- Protokoll70. Sitzung 1871
- Protokoll71. Sitzung 1897
- Protokoll72. Sitzung 1923
- Protokoll73. Sitzung 1953
- Protokoll74. Sitzung 1981
- Protokoll75. Sitzung 2009
- Protokoll76. Sitzung 2041
- Protokoll77. Sitzung 2067
- Protokoll78. Sitzung 2101
- Protokoll79. Sitzung 2137
- Protokoll80. Sitzung 2169
- BandBand 1845/46,2 -
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immer in voller Gewalt hat. Wenn aber Äußerungen über den Militairstand im Allgemeinen oder über einen besonder» Stand des Militairs erfolgen, so ist es die Pflicht des Kriegsministers, sich darüber zu äußern, und diese Pflicht wird er auch in Zukunft erfüllen. Er wird es aber mit der Ruhe thun, die seine Stellung und die Würde der Kammer erfordert. Abg. v. Besch witz: Als bei der ersten Berathung des GewerL- und Personalsteuergesetzes dieser Gegenstand zum ersten Male in diesem Saale zur Sprache kam, beschrankte ich Mich darauf, meine Willensmeinung durch meine Abstimmung zu er kennen zu geben, enthielt mich aber jeder Kheilnahme an der De batte, da sie mir nicht eben sehr erfreulicher Natur war; auch mochte wohl das Bedenken in mir auftauchen, man könne meinen Worten eine andere Tendenz unterlegen, da ich selbst einen Sohn habe, welcher als Offizier in der Armee dient. Da aber heute immer und immer Bedenken gegen die Befreiung der Subaltern offiziere von der Personalsteuer erhoben werden, so finde ich mich doch veranlaßt, Einiges hierbei zu bemerken. Wie wenig die Gleichheit vor dem Gesetze dadurch erreicht werde, das ist bereits erörtert worden bei der ersten Berathung, ferner auch in der jen seitigen Kammer und endlich sehr erschöpfend in dem vorliegen den Berichte, so daß ich weit entfernt bin, die verehrte Kammer mit einer weitern Mittheilung hierüber zu ermüden. Nur auf das Materielle erlaube ich mir hinzudeuten. Nehmen Sie, meine Herren, die Armeeliste zur Hand, so werden Sie finden, wie klein die Zahl der Leutnants ist, und wie höchst unbedeutend daher auch, in Bezug auf diePersonalsteuer, die sie zu entrichten haben würden, der Zuwachs für die Staatskasse sei. Doch es kommt hier ein Grundsatz in Anwendung, der mir noch höher steht, nämlich, daß das Diensteinkommen der Besteuerung nicht unterliegt, in so fern es als Vergütung des Dienstaufwandes anzusehen ist. Nun, meine Herren, daß die 240 Thaler, welche ein Leutnant erhält, etwas weiter kaum sein möchte, als Ver gütung des Dienstaufwandes, damit ist gewiß Jeder einverstan den, der nur einigermaaßen weiß, wie viel ein Offizier braucht, um seinem Stande gemäß zu leben, um einigermaaßen den An sprüchen zu genügen, die man an ihn macht. Besonders findet das Anwendung auf diejenigen Offiziere, die in größer» Städten in Garnison stehen, und auf Offiziere der Reiterei, die oft in einem Jahre für eine einzige Remonte das Doppelte ihreslGe- haltes ausgeben müssen. Wollen Sie daher, meine Herren, diesem ehrenwerthen, hochachtbaren Stande eine Personalsteuer anfinnen, wovon selbiger in allen deutschen constitutionellen Staaten befreit ist, so beantragen Sie zuerst eine Zulage des Ge haltes, beantragen Sie, daß die Subalternoffiziere der Reiterei Chargenpferde bekommen, wie dies fast in allen Nachbarstaaten der Fall ist. Sollten Sie aber Bedenken tragen, diese Anträge zu stellen, so kann ich nur anrathen, dem Deputationsgutachten bcizutreten. Abg. Heuberer: Gleichwie es gewissermaaßen dem Ab geordneten Todt ergangen sein mag, so war es auch bei mir der Fall, nachdem ich die hier im Dcputationsbericht ausgesprochene weitläuftige Verwahrung für die geehrte Kammer gegen eine II. 51. gewisse Deutung, welche die bei uns vorgekommenen Aeußeru»-- gen während der früher» Berathung dieses Gegenstandes gefun den haben, gelesen hatte. Ich schloß hiernach sogleich auf em irgend wo für die Unabhängigkeit der Kammer liegendes Prä judiz, und ich glaube es auch in der von dem Herrn Kriegsmini-- ster in der jenseitigen Kammer gethanen Aeußerung gefunden zrr haben, wo von Mißachtung, die sich hier gegen den Dffizierstand zu Tage gelegt habe, gesprochen worden ist. Ich habe hierauf die Mittheilungen der zweiten Kammer wieder zur Hand genommen und wirklich keine Spur von dieser Mißachtung gefunden. Nun, meine Herren, ich sollte doch wohl glauben, daß das Militair, und insbesondere der Offizierstand, den ich auch hochachte, nicht so infallibel und über jedes Urtheil erhaben sein kann, daß in der zweiten Kammer der sächsischen Ständeversammlung nicht von ihm gesprochen werden darf; ich dächte doch, das Militair kostete Millionen genug, um dafür auch von ihm sprechen zu dürfen. Wenn ich nun in der Hauptsache bedenke, daß die Kammer doch besonders ihre Beschlüsse auf Rechts- und Billigkeitsgründe zu bauen hat, so finde ich für die Befreiung der betreffenden Offi ziere von der Gewerbsteuer keinen Nechtsgrund, da wir Alle vor dem Gesetze gleich sein sollen und müssen, und wenn man den ärmsten Schullehrer und arme Professionisten allerArt besteuert, so, glaube ich, darfauch aus Billigkeitsgründen der betreffende Offizierstand nicht frei davon bleiben. Wenn der Herr Kriegs minister in der jenseitigen Kammer unter Anderm auch geäußert hat, daß die Nachricht von der Besteuerung der Offiziere, welche die zweite Kammer ausgesprochen habe, einen erschütternden Eindruck auf die Armee hervorgebracht habe, so muß ich mir er lauben, de,m Herrn Kriegsminister zu bedenken zu geben, wie hieraus abzunehmen sein wird, welchen Eindruck der 12. August auf das Volk hervorgebracht hat. Halte ich mir nun das Alles klar vor, so glaube ich cs meinen Wählern gegenüber, die, mit unter Strumpfwirker und Weber/ noch vor nicht langer Zeit kaum 12—15 Neugroschen die Woche verdienten und dennoch auch Gewerbsteuer geben müssen, nicht verantworten zu können, wenn man die hier genannten Offiziere freiläßt. Ich stimme also dagegen. Abg. Oberländer: Ich meinestheils werde bei diesem Punkte ebenfalls bei dem ersten Beschlüsse unserer Kammer verharren, und zwar, wie ich schon damals erklärt habe, und wie ich wiederhole, im eigenen Interesse der betreffenden Kriegs beamten. Die Billigkeitsgründe, die von der Deputation wiederholt vorgeführt worden sind, und die der Abgeordnete v° Beschwitz nochmals hervorgehoben hat, will ich gar nicht be streiten, ja ich könnte deren wohl noch mehr hinzufügen; aber ich kann nur nicht glauben, daß die Betheiligten gegen die Gleichheit mit ihren Mitbürgern auf diese Billigkeit selbst An spruch machen werden. Um die paar Groschen Geld handelt es sich hier gewiß weniger, als um höhere Rücksichten. Es fragt sich nur, ob eine höhere Ehre in der Befreiung, oder in d« Theilnahme und Beiziehung liegt. Im Uebrigen ist es sehr erfreulich, wenn sich der betreffende Departementsmmister sti> nerDependentien recht eifrig und mit lebendigsmZntsresft an- 2*
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