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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1845/46,2
- Erscheinungsdatum
- 1846
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1845/46,2.K.,2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028061Z0
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028061Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028061Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- 52. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1845-12-23
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1845/46,2 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis V
- Protokoll45. Sitzung 1165
- Protokoll46. Sitzung 1193
- Protokoll47. Sitzung 1223
- Protokoll48. Sitzung 1251
- Protokoll49. Sitzung 1279
- Protokoll50. Sitzung 1303
- Protokoll51. Sitzung 1331
- Protokoll52. Sitzung 1359
- Protokoll53. Sitzung 1387
- Protokoll54. Sitzung 1417
- Protokoll55. Sitzung 1433
- Protokoll56. Sitzung 1447
- Protokoll57. Sitzung 1477
- Protokoll58. Sitzung 1509
- Protokoll59. Sitzung 1541
- Protokoll60. Sitzung 1573
- Protokoll61. Sitzung 1603
- Protokoll62. Sitzung 1633
- Protokoll63. Sitzung 1661
- Protokoll64. Sitzung 1697
- Protokoll65. Sitzung 1729
- Protokoll66. Sitzung 1759
- Protokoll67. Sitzung 1787
- Protokoll68. Sitzung 1819
- Protokoll69. Sitzung 1847
- Protokoll70. Sitzung 1871
- Protokoll71. Sitzung 1897
- Protokoll72. Sitzung 1923
- Protokoll73. Sitzung 1953
- Protokoll74. Sitzung 1981
- Protokoll75. Sitzung 2009
- Protokoll76. Sitzung 2041
- Protokoll77. Sitzung 2067
- Protokoll78. Sitzung 2101
- Protokoll79. Sitzung 2137
- Protokoll80. Sitzung 2169
- BandBand 1845/46,2 -
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schon berathen hat. Ich erwähne, daß ich nichts Wesentliches dage gen einzuwenden habe; ich glaube aber auch andererseits, daß die Herausnahme dieses Paragraphen wohl nicht von solcher Erheb lichkeit sein dürfte. Nach meiner Wahrnehmung wenigstens, welche wohl auch die der ganzen Kammer sein wird, ist von einzelnen Mitgliedern das Wort nicht mißbräuchlich begehrt und ihnen auch nicht ertheilt worden. Ich sollte glauben, daß dieser Grund allein uns bestimmen könnte, die Borberathung des §. 102 jetzt schon eintreten zu lass en; außerdem giebt es keinen. Es ist dies übrigens eine Bemerkung, wobeiichpersönlichgarnichtinteressirt bin. Run noch ein Wort über den allgemeinen Lheil des Be richts. Ich stimme der Deputation vollständig bei, wenn sie sagt, daß es Sache jeder Kammer sei, die Geschäftsordnung für sich sestzustellen, in so weit sie den innern Geschäftsgang der Kammer betrifft, und sich nicht aufdasVerhältniß zu der andern Kammer und zur Regierung bezieht. Ich glaube, daß es von großer Wichtigkeit, namentlich für unsere Kammer sein wird, dieser Ansicht unsere volle Beistimmung zu geben, da nach dem gewiß sehr gründlichen, ausgezeichneten und ausführlichen Be richte unserer außerordentlichen Deputation eine Menge wich tiger dahin einschlagender Fragen im Laufe der Berathung über den Entwurf zum Vorschein kommen werden, von denen sich nicht mit Gewißheit voraussehen läßt, ob sic auch in der ersten Kammer im Sinne unserer Deputation werden angenommen werden, wenn dies auch, wie wohl nicht anders zu erwarten ist, von dieser Kammer geschieht. Ich bin also der Meinung, daß für unsere zweite Kammer eine besondere Geschäftsordnung wünschenswerth ist; da aber unsere Deputation auf eine andere Weise diesem Bedürfniß begegnet ist, indem sie auf einen am Schluß des Gesetzentwurfs noch beantragten Zusatzparagraphen verwiesen hat, so läßt sich jetzt ein besonderer Antrag darauf nicht stellen. Er würde vielmehr erst dann zweckmäßig erscheinen, wenn die Berathung des Gesetzes selbst erfolgt ist. Abg. Rewitzer: Ich habe ebenfalls die Ansicht, wieder Abgeordnete Hensel, daß es wünschenswerth, ja nothwendig sei, daß jeder Gegenstand möglichst durchgesprochen und nach allen Seiten beleuchtet wird, und daß es also nicht gut ist, wenn die Berathung früher und namentlich dann unterbrochen wird, wenn die Gegner, wie die Freunde der Vorlage noch nicht vollständig mit ihrer Meinung gehört worden sind; besonders wichtig ist dies dann, wenn die Frage neu, oder von der Art ist, daß sich nicht alle Mitglieder vollkommen klar darüber geworden sind. Man wird also nicht zweifeln, daß auch ich Redefreiheit will. Ich glaube aber, daß gerade der Vorschlag der Deputation dazu beitragen wird, das zu erreichen, was wir wollen, nämlich, daß Jeder zumWorte kommen kann, ohne dieDiscussionin'sEndlose auszudehnen; denn wenn z.B. diejenigen, welche für eine Sache sprechen, das Recht der Redefreiheit zu sehr in Anspruch nehmen, so werden Andere, welche dagegen sprechen wollen, häufig das Wort nicht bekommen, weil dann öfter auf den Schluß der De batte angetragen werden wird. Würden die Mitglieder aber für jeden einzelnen Gegenstand aufzweimaliges Sprechen beschränkt, so würde ein solcher Antrag weit seltner vorkommen, ohne daß dadurch den Rednern die Gelegenheit verkümmert wird, ihre Ansicht so vollständig zu entwickeln, als es ihnen beliebt, weil Jeder, wenn er einmal das Wort hat, so lange reden kann, als er will. Eben so wenig wird die allgemeine Redefreiheit darunter leiden, wenn, wie die Deputation ebenfalls vorschlägt, das Recht der sofortigen Widerlegung auf die Berichtigung einer That- sache, oder Aufklärung eines Mißverständnisses beschränkt wird, weil man das, was man zur Widerlegung sagen will, dann eben so gut noch sagen kann, wenn man in der Reihe zum Worte kommt. Es wird diese Beschränkung um so mehr dazu beitra gen, daß seltner auf den Schluß der Debatte angetragen wird, weil das Recht, zur Widerlegung sofort zu sprechen, nach der bis herigen Praxis zu oft benutzt werden konnte und benutzt worden ist, über den Berathungsgegenstand selbst nochmals zu reden. Ich werde daher für die Ansicht der Deputation stimmen. Abg. V. Sch affrath: Auch ich kann für die einstweilige Annahme des §. 102 nicht stimmen, und zwar aus folgenden Gründen. Einmal deshalb nicht, weil es nur eine einstweilige provisorische Annahme sein soll, also über diesen Paragraphen nochmals discutirt werden wird; dann, weil Provisorien, nie empfehlenswerth sind; ferner, weil diese sofortige Annahme gerade dieses Paragraphen eine Ausnahme ist, und endlich des halb nicht, weil, wie der Abgeordnete Hensel bereits gesagt, hat uns jetzt die Uebersichtlichkeit der ganzen Landtagsordnung fehlt, und wir nicht wissen, ob der angenommene §. 102 der Landtags ordnung in diese und zu den übrigen noch nicht berathenen Be stimmungen paßt, oder uns bei der Berathung hindern wird. Ich mache aufmerksam auf die Erfahrung, daß es trotzdem, daß wir §. 102 nicht gehabt haben, nicht nur auf diesem Landtage, sondern auf allen frühern, bei Berathung der.zahlreichen, wichti gen und sehr langen Gesetze ganz gut gegangen ist. Ich sehe nicht ein, warumwirjetztschongerade diesenParagraphenanneh- men wollen, da wir spätestens in 3 bis 4 Wochen zu §. 102 ge langen. Ich sehe keinen erheblichen Grund, §. 102 einstweilen herauszunehmen gerade für dieBerathung der Landtagsordnung. Ich hätte mir es gefallen lassen, wenn wir schon bei und seit Be ginn des Landtags die in §. 102 vorgeschlagene Regel befolgt hätten. Aber geradejetzt plötzlich und auf einmal bei einem der wichtigsten Gegenstände die ohnedem schon beschränkte Rede freiheit noch mehr zu beschränken und mit ihr zugleich die Gründ lichkeit und Allseitigkeit der Berathung, dazu ist kein Grund vor handen. Ich werde deshalb gegen die einstweilige Annahme des 102 stimmen. (Mehrere Abgeordnete bitten um das Wort.) Präsident Braun: Um das Wort haben in folgender Reihe gebeten: die Abgeordneten Metzler, Voß, Rittner und Jam. Abg. Metzler: Da die ganze Landtagsordnung für jetzt provisorisch gewesen ist, so finde ich kein Bedenken, wenn wir einem Paragraphen für einige Zeit provisorische Kraft beilegen wollen. Politische Gründe bestimmen mich, mich überhaupt für das Gutachten der Deputation auszusprechen. Wenn ich den
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