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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1845/46,2
- Erscheinungsdatum
- 1846
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1845/46,2.K.,2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028061Z0
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028061Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028061Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- 60. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1846-01-15
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1845/46,2 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis V
- Protokoll45. Sitzung 1165
- Protokoll46. Sitzung 1193
- Protokoll47. Sitzung 1223
- Protokoll48. Sitzung 1251
- Protokoll49. Sitzung 1279
- Protokoll50. Sitzung 1303
- Protokoll51. Sitzung 1331
- Protokoll52. Sitzung 1359
- Protokoll53. Sitzung 1387
- Protokoll54. Sitzung 1417
- Protokoll55. Sitzung 1433
- Protokoll56. Sitzung 1447
- Protokoll57. Sitzung 1477
- Protokoll58. Sitzung 1509
- Protokoll59. Sitzung 1541
- Protokoll60. Sitzung 1573
- Protokoll61. Sitzung 1603
- Protokoll62. Sitzung 1633
- Protokoll63. Sitzung 1661
- Protokoll64. Sitzung 1697
- Protokoll65. Sitzung 1729
- Protokoll66. Sitzung 1759
- Protokoll67. Sitzung 1787
- Protokoll68. Sitzung 1819
- Protokoll69. Sitzung 1847
- Protokoll70. Sitzung 1871
- Protokoll71. Sitzung 1897
- Protokoll72. Sitzung 1923
- Protokoll73. Sitzung 1953
- Protokoll74. Sitzung 1981
- Protokoll75. Sitzung 2009
- Protokoll76. Sitzung 2041
- Protokoll77. Sitzung 2067
- Protokoll78. Sitzung 2101
- Protokoll79. Sitzung 2137
- Protokoll80. Sitzung 2169
- BandBand 1845/46,2 -
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Ächt mehr geboten wird, als der Heyn'sche Antrag besagt, das muß ich bezweifeln. Also dieferAntrag gewährt die allerwenigste Sicherheit dafür, daß dieSache so bleibt, wie sie bis jetztgewesen ist, obwohl der Abgeordnete Heyn gerade es gewesen ist, der ge sagt hat, weil es zeither gegangen sek, so werde es auch künftig gehen. — Was die Bemerkungen des Abgeordneten Hensel an langt, so sind diese zunächst auf die Sahl der Stenographen ge gangen. Derselbe hat es nämlich für zu stringent gehalten, wenn im Paragraphen gesagt wird, es sollen sieben bis acht Stenogra phen angestellt werden. Er hält es für besser, wenn nur gesagt werde, es solle die erforderliche Anzahl Stenographen angestellt werden. Meine Herren, die Deputation hat ihren Vorschlag m Betreff der Zahl der Stenographen nicht aus der Luft ge griffen; sie hat sich über die einschlagenden Verhältnisse, so weit möglich, in Kenntnis! zu fetzen gesucht, und auf das, was bisher faktisch bestanden hat, bei ihrem Vorschläge gegründet. Zeither MN hat man sieben bis acht Stenographen für nothwendig an gesehen, und deshalb ist gerade diese Zahl von der Deputation vorgeschlagen worden. Sagt man, der Ausdruck: „erforderliche Zahl" habe weiter keinen Rachtheil, denn wenn sieben bis acht Stenographen erforderlich wären, würden sie auch ange- stellt werden, so kann ich dem nicht beistimmen. Denn wenn keine feste Bestimmung getroffen wird, so haben wir keine Bürgschaft dafür, daß, wenn die Regierung ihre Ansicht über die Oessentlichkeit, die sie setzt kundgegeben hat, ändert, sie nicht vielleicht statt sieben bis acht nur drei bis vier Stenogra phen anstellt. Man kann dann immer sagen, es sei dies die „erforderliche" Zahl. Dö aber mit drei bis vier eben so aus- zureichen sein sollte, wie mit sieben bis acht Stenographen, Las muß ich nach den bisherigen Erfahrungen bezweifeln. Zch glaube daher, daß, obschon dieser Vorschlag nicht der aller gefährlichste von denen ist, die gemacht worden sind, es immer besser ist, man hält sich an eine bestimmte Zahl, welche auf die zektherigen Erfahrungen basirt ist. Ast dann von demselben Abgeordneten bemerkt worden, daß die Stenographen nicht blos nach Analogie des Staatsdienergesetzes behandelt werden möchten, sondern ganz und wirklich nach diesem Gesetze, so Lege ich allerdings hierauf wenig Gewicht. Bemerken muß ich aber, daß die Deputation geglaubt hat, wenn einmal stän dische Beamte, wie doch der Fall ist, hier in Frage wären, so müßten sie auch möglichst unabhängig von der Regierung ge stellt, dürsten also nicht als wirkliche Staatsdiener behandelt, sondern nur nach Analogie des Staatsdienergesetzes beurtheilt werden, d. h. in so weit es ihnen zum Vortheil ist. Dies ist der Grund gewesen, der die Deputation zu ihrem Vorschläge bestimmt hat, obschon ich im klebrigen nochmals hinzu füge, daß dieser Punkt so wichtig nicht ist. Der näm liche Abgeordnete, von welchem diese Bemerkung ausge- gangen ist, hat ferner geäußert, darauf, daß wissenschaft lich gebildete Männer zu Stenographen erfordert würden, gebe er seinerseits nicht so viel. Dem müßte ich total entgegen treten. Wer die zektherigen Landtage mit ftequentirt hat und ungefähr weiß, wie die Stenographen nachgefchrieben haben, welche wissenschaftlich gebildet, und diejenigen, bei welchen dies nicht der Fall war, der wird es wohl gerechtfertigt finden, wenn die Deputation vorgeschlagen hat, daß künftig die Stenographen wissenschaftlich gebildet sein sollen. Beispiele will ich nicht an führen. Zch könnte sie aber aus den früher» Mittheilungen in großer Menge aufstellen, wenigstens nach dem, was ich selbst er fahren habe. Dies in Bezug auf die Hensel'schen Bemerkungen, wenn und in so weit sie als Anträge gelten sollen. Nächstdcm hat auch der Abgeordnete Zani einen Antrag gestellt. Mindestens wird die Folge davon sein, daß auch hierüber eine Abstimmung stattfindet. Er will nämlich, daß der mittelste Satz des Paragra phen in Wegfall gebracht, und nur der erste und letzte angenom men werden sollen. Das genügt mir aber für meinePerson nicht; denn gerade im mittelsten Theile liegt das, was den Stenographen in Zukunft eine gesichertere Stellung gewähren soll, und wenn das, was im mittelsten Satze enthalten ist, nicht mehr darin steht, so werden die Stenographen wieder eben so unsicher gestellt sein, wie dermalen. Will man einmal eine Bestimmung treffen,—und das will doch der Abgeordnete Jani auch — so muß man sie auch so treffen, wie die Deputation vorgeschlagen hat. Noch weiter geht der Abgeordnete v.d. Planitz, der das, was der Abgeord nete Jani aufstellt, nicht einmal in das Gesetz gebracht wissen will, sondern schon damit zufrieden ist, wenn es nur als ständi scher Antrag hervortrktt. Einer Widerlegung dieses Antrags aber glaube ich mich überheben zu können, weil er nicht einmal von der Ministerbank aus gebilligt worden ist, wo man wenig stens zuletzt zugegeben hat, daß es besser sei, etwas in das Gesetz über die Stenographen aufzunehmen. Ich weiß übri gens Fälle, wo der Abgeordnete, welcher den hier fraglichen Antrag gestellt hat, der Meinung gewesen ist, daß es mit einem Antrags in die Schrift keineswegs so gut gethan sei, als mit einer gesetzlichen Bestimmung. Und somit kann ich mich für diesen Antrag gleichfalls nicht erklären. Ein fünfter Antrag ist zuletzt vom Herrn Staatsminister gemacht worden. Nun will ich zwar zugeben, daß er die verschiedenen Ansichten ver mitteln soll. Allein das, was die Deputation durch ihren Vorschlag zu erlangen sucht, das wird freilich durch diesen An trag in keiner Weise erreicht. Es sollen zwar „einige Steno graphen unter die Zahl der Staatsdiener ausgenommen wer den," — so weit geht der Antrag — aber wie viel ausgenom men werden sollen, davon sagt die Bestimmung durchaus nichts. Hiervon aber auchabgesehen, möchte er üb erhaupt zu wenig gewähren, als daß ich ihn empfehlen könnte. Unter allen An trägen, die vorgekommen sind, scheint mir daher nur einer, nämlich wenn man das Deputationsgutachten nicht annchmen will, nicht ganz unannehmbar: Es ist das der letzte, nämlich der Antrag meines Freundes Georgi. Aber ganz könnte ich mich auch mit diesem Anträge nicht einverstanden erklären. Ach will von dem.Bcdenken absehen, welches schon der Herr Vice präsident gegen denselben geltend gemacht hat, in Bezug auf die widerrufliche Anstellung der Stenographen, obschon dieses Bedenken durchaus nicht ohne Gewicht ist. Aber ich habe noch einige andere Bedenken zu erwähnen. Erstens scheint
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