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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1845/46,2
- Erscheinungsdatum
- 1846
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1845/46,2.K.,2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028061Z0
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028061Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028061Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- 61. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1846-01-17
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1845/46,2 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis V
- Protokoll45. Sitzung 1165
- Protokoll46. Sitzung 1193
- Protokoll47. Sitzung 1223
- Protokoll48. Sitzung 1251
- Protokoll49. Sitzung 1279
- Protokoll50. Sitzung 1303
- Protokoll51. Sitzung 1331
- Protokoll52. Sitzung 1359
- Protokoll53. Sitzung 1387
- Protokoll54. Sitzung 1417
- Protokoll55. Sitzung 1433
- Protokoll56. Sitzung 1447
- Protokoll57. Sitzung 1477
- Protokoll58. Sitzung 1509
- Protokoll59. Sitzung 1541
- Protokoll60. Sitzung 1573
- Protokoll61. Sitzung 1603
- Protokoll62. Sitzung 1633
- Protokoll63. Sitzung 1661
- Protokoll64. Sitzung 1697
- Protokoll65. Sitzung 1729
- Protokoll66. Sitzung 1759
- Protokoll67. Sitzung 1787
- Protokoll68. Sitzung 1819
- Protokoll69. Sitzung 1847
- Protokoll70. Sitzung 1871
- Protokoll71. Sitzung 1897
- Protokoll72. Sitzung 1923
- Protokoll73. Sitzung 1953
- Protokoll74. Sitzung 1981
- Protokoll75. Sitzung 2009
- Protokoll76. Sitzung 2041
- Protokoll77. Sitzung 2067
- Protokoll78. Sitzung 2101
- Protokoll79. Sitzung 2137
- Protokoll80. Sitzung 2169
- BandBand 1845/46,2 -
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Präsident Braun: Der Abgeordnete Georgi wünscht, daß die Berathung und Beschlußfassung über H.40c., welchen die Deputation vorgeschlagen hat, ausgesetzt werde, bis die Berathung zu §. 175 gekommen ist, und ich frage die Kam mer: ob sie diesen Antrag unterstützt? — Geschieht sehr zahlreich. Referent Abg. Todt: Um hierüber eine etwaige Diskus sion abzuwenden, erkläre ich, daß ich meinerseits nicht allein gegen die Aussetzung der Berathung über§. 40 c. etwas nicht einzuwenden habe, sondern auch, daß ich dem Anträge, den der Abgeordnete Georgi angekündigt hat, wenn er wirklich einge bracht wird, beitreten werde. Ich habe auch die Ueberzeu- gung, daß dies nicht von mir allein geschehen werde, sondern von der ganzen Deputation. Ich meinerseits habe auch die Absicht gehabt, wie auch der vorherige Zusatz andeutet, die Stellvertreter mindestens in etwas besser zu stellen, als sie nach der zeitherigen Landtagsordnung gestellt gewesen sind, ja selbst einen solchen Antrag zu stellen, wie ihn der Abgeord nete Georgi angekündigt hat. Zn dem Berichte ist er zwar dessenungeachtet nicht gemacht worden, das lag aber in den Finanzrücksichten, welche die Deputation nehmen zu müssen geglaubt hat. Da aber ein Mitglied der Finanz deputation selbst zu dieser Ausgabe uns veranlaßt, so hat die Deputation für die Landtagsordnung nicht den mindesten Grund, dem entgegenzutreten. Sollte daher selbst schon jetzt der An trag im Materiellen zur Discüssion kommen (wogegen ich übrigens ebenfalls kein großes Bedenken habe, da uns §. 175 nicht sehr im Wege stehl), so würde ich nichts dagegen haben, und wollte dies hier erwähnen, damit wenigstens Seiten der Deputation keine Diskussion darüber veranlaßt wird. Präsident Braun: Wünscht Jemand über den Gegorgi'- schen Antrag zu sprechen? Abg. v. d. Planitz: Wenn auf die Sache eingegangen werden darf, würde ich mich gegen den Georgischen Antrag erklären. Präsident Braun: Wenn der geehrte Abgeordnete über den Georgischen Antrag zu sprechen wünscht, werde ich ihm das Wort geben. Abg. v. d. Planitz: Ich wünschte in so fern darüber zu sprechen, als ich damit nicht einverstanden bin, daß man die Zandtagsaeten auch den Stellvertretern zugehen lasse, und in Lieser Weise wollte ich sprechen, oder wird diese Frage erst spä ter zur Entscheidung kommen? Präsident Braun: Erst bei §. 175. wird dies der Fall sein, gegenwärtig ist nur in so weit über den Georgischen An trag zu sprechen, als der Antragsteller wünscht, daß die Be schlußfassung über Z. 40e. ausgesetzt werde bis zu Z. 175. Abg. Georgi: Ich bin in das Materielle der Angelegen heit nur deswegen und nur in so weit eingegangen, als ich es für erforderlich hielt, um meinen Antrag auf Aussetzung der Abstimmung über ß. 40«. zu motiviren, aber ich bin damit ganz einverstanden, daß über das Materielle erst bei §. 175 abzustimmen sei, wohin die Sache offenbar mehr gehört. Präsident Braun: Wünscht noch Jemand das Wort? — Der geehrte Abgeordnete Georgi beantragt, daß die Bera ts» ung und Beschlußfassung über §. 40 c., welchen die Deputa tion vorgeschlagen hat, ausgesetzt werde bis zu §° 175 der Vor lage, und ich frage: ob die Kammer diesen Antrag genehmigt? — Einstimmig Za. Präsident Braun: Es ist nun zu §. 406. überzugehen. Abg. Zani: Es scheint aus vielen Rücksichten doch nicht wünschenswerth, daß die Wahl eines Stellvertreters immer noch während des Landtags stattfinde, zumal ich nicht glaube, daß man sich dabei von gewissen Formalitäten wird entbinden können, welche das Wahlgesetz für die Gültigkeit einer solchen Wahl vorschreibt. Insonderheit würde der letzte Punkt des Paragraphen das Wahlgesetz abändern, in so weit nach sol chem die Listen vorher gedruckt und ausgehängt werden müs sen, eine gewisse Frist zur Wahl angesetzt wird u. s. w. Ist nun der Schluß des Landtags z. B. in vier Wochen zu erwar ten, so wird es unmöglich sein, die Wahl eines Stellvertreters noch zu Stande zu bringen, und Zeit und Kosten werden ver loren sein. Nur wenn der Paragraph in der Art abgeändert würde, daß es hieße: „Wenn die Function des Stellvertreters während der Dauer eines Landtags aus irgend einem Grunde sich erledigt, so ist bei der Regierung die anderweite Wahl eines neuen Stellvertreters zu beantragen, welche (wenn dessen Wirksamkeit noch während desselben Landtags eintreten kann) sofort zu veranstalten ist," möchte ei ner solchen Znconvenienz vorgebeugt sein. In wie fern der Schluß mit dem Wahlgesetz in Einklang zu bringen sein möchte, muß ich der geehrten Deputation über lassen; denn ich bin für den Augenblick nicht im Stande, zu sagen, ob ein solcher Stellvertreter nach dem Wahlgesetz als gesetzlich gewählt angesehen werden kann. Königl. Commiffar V. Günther: Allerdings sind Seiten der Regierung gegen tz. 40 ä. Bedenken zu erheben. Derselbe scheint ganz entbehrlich zu sein. Auch die Regierung ist bisher schon von der Ansicht ausgegangen, daß zur Wahl eines neuen Stell vertreters geschritten werde, auch wenn die Erledigung der Stellvertreterfunction während des Landtags oder kurz vorher erfolgt, da die betreffende Stelle des Wahlgesetzes nur von Ab geordneten spricht. Aber diese Regel muß ihre Ausnahme ha ben, namentlich in solchen Fällen, wo die neue Wahl so spät zu Stande kommen würde, daß der Landtag darüber zu Ende ginge
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