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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1845/46,2
- Erscheinungsdatum
- 1846
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1845/46,2.K.,2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028061Z0
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028061Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028061Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- 66. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1846-01-27
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1845/46,2 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis V
- Protokoll45. Sitzung 1165
- Protokoll46. Sitzung 1193
- Protokoll47. Sitzung 1223
- Protokoll48. Sitzung 1251
- Protokoll49. Sitzung 1279
- Protokoll50. Sitzung 1303
- Protokoll51. Sitzung 1331
- Protokoll52. Sitzung 1359
- Protokoll53. Sitzung 1387
- Protokoll54. Sitzung 1417
- Protokoll55. Sitzung 1433
- Protokoll56. Sitzung 1447
- Protokoll57. Sitzung 1477
- Protokoll58. Sitzung 1509
- Protokoll59. Sitzung 1541
- Protokoll60. Sitzung 1573
- Protokoll61. Sitzung 1603
- Protokoll62. Sitzung 1633
- Protokoll63. Sitzung 1661
- Protokoll64. Sitzung 1697
- Protokoll65. Sitzung 1729
- Protokoll66. Sitzung 1759
- Protokoll67. Sitzung 1787
- Protokoll68. Sitzung 1819
- Protokoll69. Sitzung 1847
- Protokoll70. Sitzung 1871
- Protokoll71. Sitzung 1897
- Protokoll72. Sitzung 1923
- Protokoll73. Sitzung 1953
- Protokoll74. Sitzung 1981
- Protokoll75. Sitzung 2009
- Protokoll76. Sitzung 2041
- Protokoll77. Sitzung 2067
- Protokoll78. Sitzung 2101
- Protokoll79. Sitzung 2137
- Protokoll80. Sitzung 2169
- BandBand 1845/46,2 -
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tion verwiesen werde. Ich frage die Kammer: ob sie diese Ansicht genehmige? — Einstimmig Ja. 8. (Nr. 871.) Bericht der zweiten Deputation der zwei ten Kammer über das Allerhöchste Dekret, das Krankenstift in Zwickau betr. Präsident Braun: Wird zu drucken sein und auf eine spätere Tagesordnung gelangen. 9. (Nr. 872.) Bericht der dritten Deputation der zwei ten Kammer über die Petition von 103 Rechtscandidaten in Dresden, Leipzig und Zittau um zeitigere Zulassung zur Ad vokatur. Präsident Braun: Wird auf eine spätere Tagesordnung kommen. 10. (Nr. 873.) Bericht derselben Deputation über die nachträgliche Entschädigung wegen Steuerfreiheit betreffenden Petitionen. Präsident Braun: Der Bericht ist ziemlich ausführlich, und es würde der Uebersichtlichkeit wegen zu rathen sein, daß dieser Bericht gedruckt werde. Will daher die Kammer, d aß dieser Bericht zum Druck gelange? — EinstimmigJa. Präsident Braun: Er Mrd dann auf eine spätere Ta gesordnung zu bringen sein. 11. (Nr. 874.) Die Herren Buchhändler Adler und Dietze in Dresden überreichen 75 Exemplare der Schrift: „Drei und zwanzig zeitgemäße Desideria für das deutsche und namentlich das sächsische Medicinalwesen." Präsident Braun: Die Exemplare sind bereits vertheilt, knd ich werde dem Herrn Einsender den Dank der Kammer dafür erstatten. 12. (Nr. 875.) Beschwerde des seit dem 11. September 1843 beim Landgerichte zu Kirchberg in Untersuchung befan genen Johann Friedrich Hellerich aus Schneeberg gegen das König!. Landgericht zu Kirchberg und namentlich dessen Vor stand wegen angeblich absichtlicher Verzögerung der über ihn verhangenen Untersuchung u. s. w. (Hierzu 3 Beilagen.) . , Präsident Braun: Diese Beschwerde gehört zum Ge schäftskreise der vierten Deputation. Will die Kammer, daß sie dahin verwiesen werde? — Einstimmig Ja Präsident Braun: Somit sind die Gegenstände der heu tigen Registrande erschöpft. Ich habe noch der Kammer an zuzeigen, daß der Abgeordnete Schäffer für heute um Urlaub gebeten und ihn bewilligt erhalten hat, und ferner der Abge ordnete Vogel sich für heute wegen Unwohlseins hat entschul digen lassen. Abg. Haden: In der sieben und dreißigsten öffentlichen Sitzung der ersten Kammer wurde, als über die Petition der Ge meind evorstände zu Neschwitz" und 18 anderer Gemeinden, die N. 66. Beibehaltung der bisherigen Form bei Verpflichtung und Ver eidung der Geistlichen und Schullehrer betreffend, gesprochen wurde, von einigen Mitgliedern der ersten Kammer die Be schuldigung ausgesprochen, es habe ein Geistlicher unter Weglassung der christlichen Taufformel nur im Na men des Weltgeistes, des lehrenden Geistes und des um schwebenden Geistes getauft. Obwohl der Herr Oberhof prediger v. v. Ammon an der Möglichkeit eines solchen Falles zweifelte und überhaupt darauf hinwies, daß, wenn Jemand eine solche Behauptung aufstelle, er auch zugleich die Verpflichtung zu übernehmen habe, die Richtigkeit feiner Angabe nachzuweisen, so erklärten nichts desto weniger sich diese Herren dahin, daß, wenn es verlangt würde, sie der Kammer den betreffenden Geistlichen öffentlich oder privatim zu nennenbereitwären. Oeffentlich ist nun zwar sein Name nicht genannt worden; allein in meiner Gegend bezeichnet man allgemein den würdigen Geistlichen einer Stadt, über welchenWe Staatsregierung durch abgeordnete Commissarien die Untersuchung in der fraglichen Angelegenheit verhangen habe. Ich richte daher an die hohe Staatsregierung die Frage, ob in dieser Sache etwas geschehen und was das Re sultat jener Erörterungen gewesen ist. Denn sollte jener Geist liche, den man in der Ausübung seiner Berufspflichten allgemein als einen ängstlich-gewissenhaften Mann bezeichnete, jenes Un- gebührniß begangen haben, so verdient er, daß ihm die Maske öffentlich abgenommen wird. Wenn er dagegen der bestimmte sten Behauptung jener!Herren ungeachtet als unschuldigbefunden worden sein sollte, so erwarte ich von der Gerechtigkeit der hohen Staatsregierung, daß sie diesen Mann nicht nur öffentlich, sondern so satisfaciren werde, daß auch nicht der leiseste Hauch einer derartigen Beschuldigung an seinem guten Rufe und Namen hafte. Staatsminister v. Wietersheim: Es ist allerdings eine Erörterung angestellt worden, sie ist aber zur Zeit noch nicht be endigt, und es kann daher eine bestimmte Erklärung nicht abge geben werden. Jndeß so viel hat sich herausgestellt, daß, wie es bei dergleichen Nachrichten zu gehen pflegt, der Vorfall etwas entstellt und übertrieben worden ist; jedenfalls ist so viel gewiß, daß dieNachrichtsichaufeinen bereits vor vierzeh n Jahren vor gekommenen Fall bezieht, was aber die Herren, welche dieselbe mit- getheilt haben, sicherlich, davon halte ich mich überzeugt, nicht ge wußt haben, indem sihnen solche zwar aus glaubhafter Quelle, aber ohne Angabe der Zeit zugekommen ist. Andererseits scheint aber so viel gewiß zu sein, daß eine Unregelmäßigkeit stattge funden hat, und durchweine nicht zu billigende Abweichung vom vorgeschriebenen Formulare der Anlaß zu jenem Gerüchte ge geben worden ist. Abg. Todt: Indem ich dem Abgeordneten Haden meinen Dank darbringe, daß er die hier bemerkte Frage angeregt hat, schließe ich mich zugleich seiner Anfrage anstelle aber zugleich den Antrag, daß, wenn die Erörterungen Seiten der Staatsregierung, von denen jetzt der Herr Staatsminister gesprochen hat, beendigt sein werden, dann auch das Resultat dieser Erörterungen auf
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