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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1845/46,2
- Erscheinungsdatum
- 1846
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1845/46,2.K.,2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028061Z0
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028061Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028061Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- 72. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1846-02-10
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1845/46,2 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis V
- Protokoll45. Sitzung 1165
- Protokoll46. Sitzung 1193
- Protokoll47. Sitzung 1223
- Protokoll48. Sitzung 1251
- Protokoll49. Sitzung 1279
- Protokoll50. Sitzung 1303
- Protokoll51. Sitzung 1331
- Protokoll52. Sitzung 1359
- Protokoll53. Sitzung 1387
- Protokoll54. Sitzung 1417
- Protokoll55. Sitzung 1433
- Protokoll56. Sitzung 1447
- Protokoll57. Sitzung 1477
- Protokoll58. Sitzung 1509
- Protokoll59. Sitzung 1541
- Protokoll60. Sitzung 1573
- Protokoll61. Sitzung 1603
- Protokoll62. Sitzung 1633
- Protokoll63. Sitzung 1661
- Protokoll64. Sitzung 1697
- Protokoll65. Sitzung 1729
- Protokoll66. Sitzung 1759
- Protokoll67. Sitzung 1787
- Protokoll68. Sitzung 1819
- Protokoll69. Sitzung 1847
- Protokoll70. Sitzung 1871
- Protokoll71. Sitzung 1897
- Protokoll72. Sitzung 1923
- Protokoll73. Sitzung 1953
- Protokoll74. Sitzung 1981
- Protokoll75. Sitzung 2009
- Protokoll76. Sitzung 2041
- Protokoll77. Sitzung 2067
- Protokoll78. Sitzung 2101
- Protokoll79. Sitzung 2137
- Protokoll80. Sitzung 2169
- BandBand 1845/46,2 -
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Staatsausgaben herbeigeführt werde, hat gewiß nicht in der An sicht des Antragstellers gelegen und ist auch nicht begründet. Sie können die Ueberzeugung festhalten, daß auch mit den jetzigen Arbeitskräften eine viel schnellere Justizpflege gewährt werden kann. Die gefälligen Mittheilungen des Abgeordneten 0. Haase scheinen dies einigermaaßen selbst zu bestätigen. Denn wenn dieAppellationsgerichtsräthe in ihrer jetzigen Zahl im Winter vollkommen ausreichen, die Geschäfte zu besorgen, wenn sie im Winter die Spruchsachen befördern können, so liegt es nur an der Einrichtung der Appellationsgerichte, wenn diesimSommer nicht möglich ist. Sollte es freilich der Fall sein, daß die Appel- lationsgerichtsräthe, wie der Abgeordnete v. Haase sagte, drei Monate beurlaubt werden und als Folge davon die Arbeitskräfte der Appellationsgerichte sich so mindern, daß die Sachen im Sommer nicht gefördert werden können, so liegt die Lhatsache nicht in der mangelnden Zahl der Arbeiter, sondern in einem an dern Umstande. Daß es an der Einrichtung liege, scheint Be stätigung zu finden dadurch, daß der Turnus im Sommer nicht erlaube, daß diejenigen, welche Entscheidungen vorzutragen hät ten, zur rechten Zeit an die Reihe gelangen. Der Herr Vice präsident führte ein anderes Bedenken an, welches nicht ohne Grund zu sein scheint. Er meinte, wenn die Frist auf drei Monate feftgestelltwürde, so würden die Behörden auch so lange auf sich warten lassen. Wenn dies der Fall wäre, so befände sich die Behörde im Unrecht, und es ist nicht zu präsumiren, daß die Behörden die Bestimmung des Antrags mißbrauchen wer den. Wenn aber auch die Behörden so lange auf sich warten ließen, so könnten wir uns immer noch sehr zufrieden geben; denn das, was im Schaffrath'schen Anträge als Maximum angenommen werden soll, ist jetzt das Minimum gewesen. Sie Alle haben gehört, wie von so vielen Seiten Klagen über die Langsamkeit der rechtsprechenden Behörden sich erho ben haben. Sollte, nachdem schon mehrere Landtage unter gleichen Klagen vorübergegangen sind, ohne Abhülfe zu schaffen, jetzt wieder die Abhülfe auf die lange Bank geschoben werden, so würde sich die Rechtsverzögerung in Permanenz erklären bis zum nächsten Landtage, oder bis sie von einer Reform der ganzen Rechtspflege, aber alsdann in wie langer Zeit vielleicht erst, er reicht wird. Jedenfalls wird durch Annahme des Antrags etwas erreicht, ein Mittel zur Beschleunigung und eine passende Ab änderung der zeitherigen Einrichtung in den Mittelbehörden, welche zur Rechtsverzögerung geführt hat, zu finden. Wie ich überzeugt bin, daß der Antrag nicht wirkungslos bleiben wird, bitte ich die Kammer, dem Anträge des Abgeordneten 0. Schaff rath beizutreten. Abg.v. Haase: Ich muß das Wort ergreifen, zunächst um ein Mißverständniß zu berichtigen. Ich habe mich nur dahin geäußert, daß cs hauptsächlich an der Einrichtung liege, wenn namentlich in dem Leipziger Appellationsgericht hin und wieder der Verspruch der Sachen länger zurückbleibt, und daneben er klärt, daß außer einer veränderten Einrichtung noch eine Ver mehrung der Arbeitskräfte nothwendig sei, um dem erwähnten, auch für die Behörde drückenden Uebelstande abzuhelfen; mit einem Worte: Gründung zweier stehenden Senate. Das Eine bedingt das Andere. Ich habe ferner erklärt, daß bei der jetzi gen Anzahl der-Räche und Beisitzer des Appellationsgerichts die Einrichtung zweier stehenden Senate unmöglich sei, weil im Sommer die in allen Collegien stattfindenden und auch im Leip ziger Appellationsgerichte eintretenden Fr ei monate dem entge genstehen, selbst abgesehen von dem Umstande, wenn-'Krankheits- zufälle hinzukommen. Ich habe aber nicht von Urlaub, der auf drei Monate gegeben worden, gesprochen, obwohl Fälle vorgekommen sind, daß ein oder das andere Mitglied des Appel lationsgerichts wegen Krankheit länger als drei Monate von der Arbeit dispensirt worden ist. Fehlen während eines Monats zwei Mitglieder, so kann das Collegium während dieser Zeit besonders bei der Wichtigkeit der Criminalsachen nicht anders als io pleno entscheiden. Ja, selbst wenn kein Mitglied des Colle giums fehlt, und dasselbe in zwei Senaten (zur Winterszeit) arbeitet, kommen oft so wichtige Fälle vor, daß sie nur in pleno entschieden werden. Ich bin selbst Mitglied des Schöppenstuhls und der Facultät gewesen, und weiß, wie die Arbeiten damals waren und wie sie jetzt sind. Die Arbeiten sind jetzt weit schwie riger und umfänglicher. Es kommt dies daher, weil die Gesetz gebung so rasch vorgeschritten ist, und wir seit dieser Zeit sehr viele neue Gesetze erhalten haben. Dazu kommt, daß ausführ lichere Entscheidungsgründe gegeben werden, als früher. Die Entscheidungsgründe, welche ich als Schöppe und Facultist gegeben habe, waren nicht so ausführlich, als die, welche ich jetzt als Appellationsrath gebe. Ferner kommt hinzu, daß die Ap pellationsgerichte auch als Aufsichtsbehörde beschäftigt sind und gutachtliche Vorträge über Gesetzgebungsgegenstände zu machen haben. Die Zeit der Appellationsgerichte wird also nicht blos auf Rechtsprechen verwendet. Ich kann, um es nochmals zu sagen, einen Antrag nicht billigen, welcher dahin geht, die Spruchbehörde an eine gewisse Zeit, innerhalb welcher sie alle Sachen versprechen müsse, zu binden. Das könnte in der Lhat nur auf Kosten der Sache und zu deren Nachtheil geschehen, ich muß also durchaus widerrathen, einen solchen Antrag anzuneh men. Der Brockhaus'sche Antrag ist ungefährlich, aber nicht zureichend. Erwogen wird die Sache schon werden von der Staatsregierung und namentlich von dem Herrn Minister der Justiz. Das Hauptsächliche aber ist, daß die von mir als noth wendig bezeichneten Maaßregeln ergriffen, und daß diese der Kammer noch auf gegenwärtigem Landtage mitgetheilt werden, damit, wenn dazu einKammerbeschlußnöthig wird,dieser baldge faßt werde. Jene Maaßregeln bestehen in der Einrichtung zweier stehenden Senateund zu dem Ende Vermehrung der Arbeitskräfte. Diese letzter» erfordern Geld, und dieses ist Gegenstand der Be willigung. Mollen Sie, meine Herren, die Beschleunigung der Justiz, so schaffen Sie auch die nöthigen Mittel dazu. Die ses ist der einzige Weg, wodurch Sie zum Ziele gelangen können und gewiß gelangen werden.
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