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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1845/46,2
- Erscheinungsdatum
- 1846
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1845/46,2.K.,2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028061Z0
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028061Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028061Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- 77. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1846-02-16
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1845/46,2 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis V
- Protokoll45. Sitzung 1165
- Protokoll46. Sitzung 1193
- Protokoll47. Sitzung 1223
- Protokoll48. Sitzung 1251
- Protokoll49. Sitzung 1279
- Protokoll50. Sitzung 1303
- Protokoll51. Sitzung 1331
- Protokoll52. Sitzung 1359
- Protokoll53. Sitzung 1387
- Protokoll54. Sitzung 1417
- Protokoll55. Sitzung 1433
- Protokoll56. Sitzung 1447
- Protokoll57. Sitzung 1477
- Protokoll58. Sitzung 1509
- Protokoll59. Sitzung 1541
- Protokoll60. Sitzung 1573
- Protokoll61. Sitzung 1603
- Protokoll62. Sitzung 1633
- Protokoll63. Sitzung 1661
- Protokoll64. Sitzung 1697
- Protokoll65. Sitzung 1729
- Protokoll66. Sitzung 1759
- Protokoll67. Sitzung 1787
- Protokoll68. Sitzung 1819
- Protokoll69. Sitzung 1847
- Protokoll70. Sitzung 1871
- Protokoll71. Sitzung 1897
- Protokoll72. Sitzung 1923
- Protokoll73. Sitzung 1953
- Protokoll74. Sitzung 1981
- Protokoll75. Sitzung 2009
- Protokoll76. Sitzung 2041
- Protokoll77. Sitzung 2067
- Protokoll78. Sitzung 2101
- Protokoll79. Sitzung 2137
- Protokoll80. Sitzung 2169
- BandBand 1845/46,2 -
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lich verletzter Personen zur Pflege und Heilung aufnehmen und somit seine wohlthätige Wirksamkeit beginnen konnte. Seitdem ist mit Aufnahme von Kranken aus allen LH eilen des Kreisdirectionsbezirks in von Zeit zu Zeit vermehrter Anzahl und mit den dringendsten Einrichtungen dergestalt fortgefahren morden, daß gegenwärtig die Besetzung der stiftungsmäßigen Zahl von 45 Krankenbetten ermöglicht ist. Es haben sich jedoch die vorhandenen Mittel zur wirklichen Vollendung des Ganzen nicht hinreichend gezeigt, so daß damit der Ausbau der Gebäude, die Herstellung der Umgebungen derselben und die innere Ein richtung nicht vollständig, und wie es eine solche Anstalt erheischt, haben bewirkt werden können. Es sind nämlich außer den bereits beschafften dringendsten Erfordernissen, ohne welche das Insti tut nicht einmal hätte in provisorische Wirksamkeit treten können, auch jetzt noch mehrere Bedürfnisse zu bestreiten, um der Anstalt -en dem neuerlichen Stande der Wissenschaft und dem Muster ähnlicher Institute des In- und Auslandes wenigstens im We sentlichsten entsprechenden Grad von Zweckmäßigkeit zu geben. Zu Deckung des diesfallsigen Bedarfs über die hierzu dis ponibel gewesenen Mittel erscheint die anderweite Entnahme eines Zuschusses von 12,000 Thlr. aus dem oben gedach ¬ ten Fonds, welcher in Folge einiger späterer Eingänge bei selbi gem, so wie durch angesammelte Zinsen dermalen bis zu einer Höhe von 22,620 Thlr. 14 Gr. 6 Pf. angewachsen ist, aus den selben Gründen, welche für die frühere Verwendung von 16,000 Thlr. geltend gemacht wurden, eben so geeignet, als dem Ursprünge und der Bestimmung jenes Depositums ent sprechend. Se. Königliche Majestät sehen daher derbeifälligen Erklärung der getreuen Stände in Huld und Gnade entgegen, womit Sie denselben jederzeit wohlbeigethan verbleiben. Dresden, den 10. November 1845. Friedrich August. (1.8) Johann Paul von Falkenstein. Der Bericht der zweiten Deputation über dasselbe enthält Folgendes: Durch das Allerhöchste Decret vom 10. November 1845 wird der Ständeversammlung angezeigt, daß die zu Errichtung eines Krankenhauses zu Zwickau bestimmten Mittel nicht aus gereicht haben, um dasselbe in einem dem Stande der Wissen schaft und dem Muster ähnlicher Institute entsprechenden Grade von Zweckmäßigkeit herzustellen, weshalb eine anderweite Be willigung von 12,000Lhalern aus denselben Fonds, von welchen die früher diesem Institute zugewiesenen 16,000 Lhaler erhoben worden sind, von der Staatsregierung beabsichtigt wird. Die unterzeichnete Deputation, welcher dieses Allerhöchste Decret zur Berichterstattung überwiesen worden ist, erlaubt sich, der geehrten Kammer die frühem Verhandlungen über diesen Gegenstand zurückzurufen, da diese jedenfalls dazu dienen wer den, die bei Beurtheilung der vorliegenden Frage zu Grunde lie genden Verhältnisse deutlicher hervorzuheben. Bei dem im Jahre 1839 abgehaltenen Landtage zeigte die hohe Staatsregiemng der Ständeversammlung an, daß sie durch großartige Spenden in die Lage versetzt sei, den längst gehegten Plan der Gründung eines Kranken hauses für das Erzgebirge und das Voigtland zur Aus führung zu bringen. Es hatte nämlich die ursprüngliche Idee, die Mittel dazu durch mildeBeiträge und Stiftungen zusammen zubringen, Anklang gefunden und sogar die Summe von 20,000 und 10,000 Lhalern waren von zwei edlen Menschenfreunden für diesen Zweck der Staatsregierung zur Disposition gestellt worden, so daß letztere von der Idee der Gründung einer Staats anstalt zu diesem Behufs absehen konnte und blos aushelfend einzutreten beschloß. Die Staatsregiemng hielt die Hinzufü gung einer Summe von 16,000 Lhalern zu den angesammelten Beiträgen für ausreichend, um ein Grundstück zu erwerben und das Krankenhaus in der veranschlagten Weile zu erbauen und einzurichten. Einen jährlichen Beitrag von 2000 Lhalern sah man als genügend an, um nächst den Zinsen von Schenkungen, Verpflegungsbeiträgen und andern zufälligen Einnahmen die Unterhaltungskosten der Krankenanstalt zu decken. Letztere Summe war daher unter Position 23 c. beim Budjet in Ansatz gebracht worden, erstere hingegen wurde durch ein besonderes Decret postulirt. Die Summe von 16,000 Lhalern sollte jedoch nicht aus der Staatskasse selbst erhoben, sondern aus einem den vier erbländischen Kreisen zustehenden besonder» Fonds gewährt werden. Dieser Fonds war dadurch entstanden, daß die am Landtage 1821 und 1824 versammelten erbländischen Stände zu Unter stützung der für den voigtländischen und erzqebirgischen Kreis be gründeten Getreidemagazinanstalt 30,000 Lhaler aus dem Steuerärar bewilligten und solche in dergleichen Actien anleg ten, wobei die Stände sich vorbehielten, daß dieser später gegen Aushändigung der Actien zur Rückzahlung gelangende Vorschuß zu ihrer weitern Disposition verwahrlich niedergelegt werden sollte. Nach der seit Einführung der neuen Verfassung stattgesun- denen Vereinigung des erbländischen Steuerärars mit den sisca- lischen Lassen gingen diese Actien auf letztere mit über. Bei den später im Jahre 1835 zwischen den erbländischen und oberlau- sitzer Deputirten vor dem höhen Finanzministerium stattgefun denen Verhandlungen über die Ausführung der im Vertrage vom 9. December 1832 enthaltenenBestimmung, das lausitzerSchul- denwesen betreffend, wurden erbländischerseits jene 30,000 Tha- ler zu den Activen der Staatskasse gezählt — indeß von den lau- sitzer Ständen als eine unsichere Post in dieser Eigenschaft nicht anerkannt, weshalb diese Summe den Erblanden zu Einziehung für eigne Rechnung verblieb. Als daher später die Auflösung der Actiengetreidemagazin- anstalt zur Ausführung kam, wurde aus der durch die Veräuße rung der Actien erfolgten Losung, theils im Sinne der ständischen Erklärung vom Jahre 1824, theils nach Maaßgabe der Verhand lungen bei der Auseinandersetzung über das oberlausitzer Schul denwesen, ein von dem Bestände der Hauptstaatscaffe abgeson dertes Depositum gebildet und durch Ankauf von Staatspapie ren zinsbar angelegt, welches am 24. Juni 1839 in Summe 23,157 Thlr. 23 Ngr. 7 Pf. betrug. Von diesen Geldern beantragte die hohe Staatsregierung, die für das Krankenhaus zu Zwickau erforderlichen 16,000 Lha ler verwenden zu können. Die Ständcversammlung erklärte sich durch die ständische Schrift vom 19. Juni 1840 mit diesem An träge der Negierung einverstanden, wodurch die Möglichkeit ge währt wurde, nicht üur die Anstalt zu begründen, sondern auch am 14. October 1843 durch Aufnahme von Kranken zu er öffnen. Es hat jedoch der Kostenaufwand für Erbauung und Ein-
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