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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1845/46,1
- Erscheinungsdatum
- 1846
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1845,1.K.,1
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028063Z3
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028063Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028063Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1845/46
- Titel
- 4. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1845-09-29
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1845/46,1 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis V
- SonstigesAllgemeine, die Ständeversammlung betreffende Nachrichten. 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 17
- Protokoll3. Sitzung 47
- Protokoll4. Sitzung 73
- Protokoll5. Sitzung 101
- Protokoll6. Sitzung 133
- Protokoll7. Sitzung 159
- Protokoll8. Sitzung 193
- Protokoll9. Sitzung 209
- Protokoll10. Sitzung 227
- Protokoll11. Sitzung 243
- Protokoll12. Sitzung 267
- Protokoll13. Sitzung 287
- Protokoll14. Sitzung 303
- Protokoll15. Sitzung 315
- Protokoll16. Sitzung 341
- Protokoll17. Sitzung 365
- Protokoll18. Sitzung 377
- Protokoll19. Sitzung 393
- Protokoll20. Sitzung 419
- Protokoll21. Sitzung 451
- Protokoll22. Sitzung 475
- Protokoll23. Sitzung 501
- Protokoll24. Sitzung 533
- Protokoll25. Sitzung 567
- Protokoll26. Sitzung 581
- Protokoll27. Sitzung 601
- Protokoll28. Sitzung 627
- Protokoll29. Sitzung 651
- Protokoll30. Sitzung 673
- Protokoll31. Sitzung 685
- Protokoll32. Sitzung 713
- Protokoll33. Sitzung 727
- BandBand 1845/46,1 -
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Deputation schlägt die allgemeine Überschrift vor: „^. Be ratung über Regierungsvorlagen." Wird diese Überschrift genehmigt? — Einstimmig Ja. Vicepräsident v. Friesen: Ertheilt die Kammer dem §.91. ihre Zustimmung? — Einstimmig Ja. Referent Präsident v. Carlowitz: §.92. Druck der Vorlagen und der Deputationsberichte. ' Die dießfallstgen Schriften und die darauf erstatteten De putationsberichte sind sogleich nach deren Eingänge zu drucken und in der §.175. bestimmten Maaße zu vertheilen. Nur bei Gegenständen geheimer Berathung findet eine Ausnahme Statt. (§. 113.) Vicepräsident v. Friesen: Eine Erinnerung Seiten der Deputation liegt zu diesem Paragraphen nicht vor; und wenn Niemand zu sprechen wünscht, kann ich sofort die Frage stellen: ob die Kammer dem §. 92. beistimmt? — Einstimmig Ja. Referent Präsident v. Carlo witz: §. 93. Frist zwischen der Vorlegung des Berichts und der Bcrathung. DieBerathung der Kammer kann nicht früher, als am drit ten Lage, nachdem der Deputationsbericht vertheilt oder vorge tragen worden ist, erfolgen. Eine Ausnahme hiervon findet auf besondern Beschluß der Kammern nur dann Statt, wenn der Gegenstand von der Re gierung selbst als dringend bezeichnet wird, oder Königliche Be auftragte die Zustimmung zu der frühem Berathung erklären. Bürgermeister V. Mirus: Ich erlaube mir zum ersten Satz einen Antrag zu stellen. Dieser Satz heißt: „DieBerathung der Kammern kann nicht früher als am dritten Lage, nachdem der Deputationsbericht vertheilt oder vorgetragen worden ist, erfolgen." Dies scheint einen Zweifel übrig zu lassen. Es geht nämlich daraus nicht hervor, ob zwischen dem Lage der Ver- theilung und dem Lage der Berathung drei volle Lage ver gehen sollen.' Die zweite Kammer hat in ihrem Berichte eine andere Fassung vorgeschlagen, die so lautet: „Liegen über einen Berathungsgegenstand gedruckte Berichte vor, so kann die Berathung selbst nicht früher erfolgen, als nachdem, außer dem Tage, an welchem der betreffende Bericht vertheilt worden ist, und dem Lage der Berathung, drei volle Lage ver stossen sind." Ich würde mir den Antrag erlauben, daß dieser Satz des Deputationsgutachtens der zweiten Kammer an die Stelle des ersten Satzes des Gesetzentwurfes gestellt werde. Vicepräsident v. Friesen: Wird dieses Amendement un terstützt? — Geschieht hinreichend. Referent Präsident v. Carlowitz: Wenn ich den jenseiti gen Deputationsbericht richtig verstanden habe, so geht die Ab sicht der jenseitigen Deputation nicht sowohl dahin, den Gesetz entwurf als unklar zu amendiren, sondern vielmehr dahin, etwas Neues an die Stelle des Gesetzvorschlags zu setzen, denn auch die jenseitige Deputation meint, die in der Regierungs vorlage vorgeschriebene Frist sei zu kurz. Ich habe aber zur Sache zu bemerken, daß sich der jetzige Entwurf an die provi sorische Landtagsordnung anschließt, und darüber, wie diese zu verstehen sei, wenigstens in dieser Kammer kein Zweifel obge waltet hat. Man nahm an, es reiche aus, wenn ein einziger vollständiger Tag mitten inne liege. Ich gebe zu, daß manch mal diese Frist zu kurz ist. In solchen Fällen hat man aber mit Genehmigung der Staatsregierung und aufBeschluß der Kam mer davon abweichen zu können geglaubt und eine längere Frist eintreten lassen. Auf der andern Seite ist aber auch nicht zu verkennen, daß die Beschleunigung der Berathung der Vor lagen besonders gegen das Ende des Landtags eine sehr wich tige, nicht aus den Augen zu setzende Rücksicht ist. v. Po fern: Ich bin zur Zeit weder für noch gegen das beantragte Amendement, ich glaube aber, daß, — wird es an genommen — dann auch der folgende Satz im jenseitigen De putationsberichte, der von nicht gedruckten Berichten spricht, angenommen werden muß, sonst fehlt eine Bestimmung über die nicht gedruckten Berichte. Bürgermeister v. Mirus: §.92. steht mit §. 93. in Ver bindung und 8. 92. spricht nur von gedruckten Gegenständen. Deshalb würde der Nachsatz nicht mit aufzunehmen sein. Prinz Johann: Auch §. 93. spricht nur von gedruckten Berichten; denn er sagt: „nachdem der Deputationsbericht vertheilt oder vvrgetragen worden ist." Vertheilt bezieht sich, auf die gedruckten Berichte, vorgetragen auf die münd lichen Vorträge. v. Po fern: Wenn das Wort „vorgetragen" ausfällt, fehlt die Bestimmung über die blos schriftlichen Berichte. Vicepräsident v. Friesen: Herr v. Posern bemerkt, daß, wenn das Amendement des Herrn Bürgermeister Mirus an genommen würde, der Satzdes jenseitigenDeputationsberichts: „Bei nicht gedruckten Berichten tritt in dieser Beziehung der Vortrag derselben in der Kammer an die Stelle der Verthei- lung," angenommen werden müßte. Es fragt sich, ob der ge ehrte Redner dieses als Unteramendement zu stellen wünscht. v. Posern: Ich selbst bin der Ansicht des Herrn Refe renten, daß eine kürzere Frist besser sei, und finde mich da her nicht bewogen, einen Zusatz zu dem von mir nicht verthei- digten Amendement zu beantragen, und erlaube mir daher, darauf aufmerksam zu machen, daß, wenn der Herr Bürger meister v. Mirus in sein Amendement den im jenseitigen Be richte befindlichen und soeben vorgetragenen Satz nicht mit auf nimmt, dann eine Lücke entstehen würde. Vicepräsident v. Friesen: Für eine Lücke kann ich es nicht halten. v. Posern: Unbedingt, wenn der Herr Bürgermeister v. Mirus den Satz nicht mit aüfnimmt. Vicepräsident v. Friesen: Ich frage den Herrn Bür germeister 0. Mirus, ob er den vorgeschlagenen Satz mit auf nehmen will?. Bürgermeister v. Mirus: Ja. Vicepräsident v. Friesen: Genehmigt die Kammer, daß dieses Unteramendement mit in das Amendement des Bür germeister v. Mirus ausgenommen werde? — Einstimmig Ja.
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