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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1845/46,1
- Erscheinungsdatum
- 1846
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1845,1.K.,1
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028063Z3
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028063Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028063Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1845/46
- Titel
- 20. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1845-11-24
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1845/46,1 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis V
- SonstigesAllgemeine, die Ständeversammlung betreffende Nachrichten. 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 17
- Protokoll3. Sitzung 47
- Protokoll4. Sitzung 73
- Protokoll5. Sitzung 101
- Protokoll6. Sitzung 133
- Protokoll7. Sitzung 159
- Protokoll8. Sitzung 193
- Protokoll9. Sitzung 209
- Protokoll10. Sitzung 227
- Protokoll11. Sitzung 243
- Protokoll12. Sitzung 267
- Protokoll13. Sitzung 287
- Protokoll14. Sitzung 303
- Protokoll15. Sitzung 315
- Protokoll16. Sitzung 341
- Protokoll17. Sitzung 365
- Protokoll18. Sitzung 377
- Protokoll19. Sitzung 393
- Protokoll20. Sitzung 419
- Protokoll21. Sitzung 451
- Protokoll22. Sitzung 475
- Protokoll23. Sitzung 501
- Protokoll24. Sitzung 533
- Protokoll25. Sitzung 567
- Protokoll26. Sitzung 581
- Protokoll27. Sitzung 601
- Protokoll28. Sitzung 627
- Protokoll29. Sitzung 651
- Protokoll30. Sitzung 673
- Protokoll31. Sitzung 685
- Protokoll32. Sitzung 713
- Protokoll33. Sitzung 727
- BandBand 1845/46,1 -
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Stelle wohl kaum bedurft hätte. Wenn man anstatt der Worte: „Vermissen wir aber unter den Vorlagen zur Zeit noch eine auf die Grundsätze der Oeffentlichkeit und Mündlichkeit mit Staats anwaltschaft basirte Strafproceßordnung" gesagt hätte: „Ver missen wir aber unter den Vorlagen zur Zeit noch eine dem dermaligen Stande der Gesetzgebungswissenschaft und der poli- tischenBildungderNationangemessenc Strafproceßordnung", so würde die erste Kammer und die zweite Kammer und auch die Staatsregierung sich hiermit allerseits haben einverstchen können. Indessen enthalte ich mich auch hier, einen bcsondernAntrag darauf zu stellen, und bemerke das, was ich gesagt habe, nur als Moti- virung meiner Abstimmung. Ich werde für die Deputation stimmen, aber mit Vorbehalt meiner Ansicht über das Materielle der Sache. v. Crusius: Ich werde auch unter diesem Vorbehalte für die Deputation stimmen. v. SchönfelsrIch erkläre mich mit dem, wasderBürgcr- rneistcr Wehner ausgesprochen hat, einverstanden. v. Zedtwitz: Ich trete dem, was so eben gesagt worden, ebenfalls bei, behalte auch mir vor, mich später über Oeffentlich keit und Mündlichkeit noch besonders zu erklären. Bürgermeister Hü bl er: Ich bin derselben Ansicht, glaube aber auch, daß sich die Gründe der Deputation rechtfertigen lassen, und werde also aus den Gründen der Deputation für deren Gutachten stimmen. So sehr ich nämlich fortdauernd den Wunsch nach einer auf die Grundsätze der Oeffentlichkeit und Mündlichkeit basirten Strafproceßordnung mit der jenseitigen Kammer aus vollster Ueberzeugung therle, so ist doch, wie ich unbedingt zugeben muß, dieser Gegenstand von so unendlicher Wichtigkeit, daß die Berathung der Adresse unmöglich der Ort sein kann, wo eine Vereinigung der divergirenden Ansichten, die früher wenigstens hierüber in der ersten Kammer sich herausge stellt haben, zu erwarten sein dürfte. Zwar gebe ich mich der Hoffnung hin, daß die Minorität der Kammer, welche sich am verwichenen Landtage für jenes zeitgemäße Strafverfahren aus gesprochen hatte, bei einer nochmaligen gründlichen Erwägung des Gegenstandes in eine Majorität sich verwandeln wird; aber nicht die Debatte über die Adreßfrage, sondern die in jenseitiger Kammer eingebrachte Schäffer'sche Petition wird die Gelegen heit darbieten, zu diesem günstigen Resultate zu gelangen. Ich trete also den Gründen der Deputation in dieser Beziehung bei und stimme für den Wegfall auch dieses zweiten Satzes. , Vicepräsident v. Friesen: Da Niemand weiter sprechen zu wollen scheint, so kann ich dem Referenten das Schlußwort geben. Referent Präsident v. Carlowitz: Die Deputation hat keinem Mitgliede in Bezug auf seine Meinung über ein künf tiges Strafverfahren vorgreifen wollen. Ich hoffe, die Kammer wird in allen ihren Mitgliedern dies vollständig anerkennen. Aber noch ein einziges Wort zur Rechtfertigung der Deputation, auf Veranlassung einer Andeutung in der Rede des Domherrn v. Günther möchte ich mir erlauben. Allerdings wäre es wenigstens möglich gewesen, eine andere Fassung der Stelle zu substitukren, welche die Deputation aus dem Adreßentwurfe auszuscheiden wünscht. Allein man muß sich vergegenwärtigen, daß man sich dabei leicht präjudiciren oder, was noch mehr ist, etwas beantragen könne, was einer verschiedenen Deutung unterliegt. Insbesondere wird sich das geltend machen lassen gegen die Worte, die der Domherr v. Günther als etwa annehm bar bezeichnete. Denn, meine Herren, was heißt ein Strafver fahren, das dem Fortschritte der Wissenschaft entspricht? Ich glaube, das waren die Güntherffchen Worte. Wer kann diese Frage unbedingt beantworten? Der Eine würde sagen, ich ver stehe darunter einen Criminalproceß mit Oeffentlichkeit und Mündlichkeit, mit Staatsanwaltschaft und Geschwornen- gcrichtrn; ein Anderer würde glauben, Geschwornengerichte könnten wegfallen; ein Dritter würde sich für die Ansicht aus sprechen, die bereits in der andern Kammer der Herr Staats minister v. Könneritz als die Ansicht, die das Ministerium theile, dargelegt hat, nämlich für ein Strafverfahren, welches einzig Mündlichkeitund Staatsanwaltschaft kennt, und dieses schon den Erfordernissen der Wissenschaft für entsprechend halten. Wohl möchte man sich hüten, einen Ausdruck zu wählen, der zu einer so verschiedenartigen Deutung Veranlassung geben kann. Die Staatsregierung soll unsere Absichten und Wünsche aus der Adresse wirklich erkennen. Wie nun aber, wenn darüber sich zweifeln ließe? Es würde dies wenigstens in Bezug auf die erste Kammer der Fall sein. Was die Staatsregierung unter der Ansicht der zweiten Kammer in Bezug auf diese Frage zu ver stehen habe, das würde sie nach dem, was dort verhandeltworden ist, vielleicht eher ersehen. Allein diese Worte würden die Staatsregierung über die Ansicht mindestens der ersten Kammer ganz in Zweifel lassen. Aus diesem Grunde glaubt die Depu tation, den einfachen von ihr vorgeschlagenen Weg, nämlich die Ausscheidung jener Sätze, ohne sie durch etwas Anderes zu er setzen, der Kammer anempfehlen zu müssen. Vicepräsident v. Friesen: Obwohl die Anträge der De putation nirgends Widerspruch gefunden haben, und nur zum Kheil die Motive, so hat doch über diesen Abschnitt eine getrennte Berathung stattgefunden. Ich glaube daher im Sinne der Kammer zu handeln, wenn ich mich bei der Fragstellung genau an die Vorschläge der Deputation und an ihre Ordnung halte und dem gemäß drei Fragen auf die Anträge stelle, welche S. 424 des Berichts zu ersehen sind, und zwar die erste auf den Ausfall des Satzes, welcher von der Presse handelt, die zweite auf den Vor schlag, daß der Satz wegfallen möge, welcher von der Verände rung des Strafverfahrens handelt, und die dritte auf die An nahme des Theils des Abschnitts, welcher mit den -Worten schließt: „angedeihen lassen". Ist die geehrte Kammer damit einverstanden, so stelle ich die erste Frage dahin: ob sie der De putation beitritt, daß der Satz des 9. Abschnitts, welcher von der Presse handelt, ausfalle? — Einstimmig Ja. Vicepräsident v. Friesen: Die zweite Frage stelle ich da-
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