Suche löschen...
Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1845/46,1
- Erscheinungsdatum
- 1846
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1845,1.K.,1
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028063Z3
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028063Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028063Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1845/46
- Titel
- 33. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1845-12-27
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1845/46,1 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis V
- SonstigesAllgemeine, die Ständeversammlung betreffende Nachrichten. 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 17
- Protokoll3. Sitzung 47
- Protokoll4. Sitzung 73
- Protokoll5. Sitzung 101
- Protokoll6. Sitzung 133
- Protokoll7. Sitzung 159
- Protokoll8. Sitzung 193
- Protokoll9. Sitzung 209
- Protokoll10. Sitzung 227
- Protokoll11. Sitzung 243
- Protokoll12. Sitzung 267
- Protokoll13. Sitzung 287
- Protokoll14. Sitzung 303
- Protokoll15. Sitzung 315
- Protokoll16. Sitzung 341
- Protokoll17. Sitzung 365
- Protokoll18. Sitzung 377
- Protokoll19. Sitzung 393
- Protokoll20. Sitzung 419
- Protokoll21. Sitzung 451
- Protokoll22. Sitzung 475
- Protokoll23. Sitzung 501
- Protokoll24. Sitzung 533
- Protokoll25. Sitzung 567
- Protokoll26. Sitzung 581
- Protokoll27. Sitzung 601
- Protokoll28. Sitzung 627
- Protokoll29. Sitzung 651
- Protokoll30. Sitzung 673
- Protokoll31. Sitzung 685
- Protokoll32. Sitzung 713
- Protokoll33. Sitzung 727
- BandBand 1845/46,1 -
- Links
-
Downloads
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
verhandeln fern. Ich habe also die Kammer zu fragen: ob sie diesen Protocollextract der ersten Deputation zutheilen wolle? — Einstimmig Ja. 22. (Nr. 197.) Protocollextract derselben vom 19. De- cember 1845, die Genehmigung der ständischen Schriften s) über das Gesetz wegen dec auf das Jahr 1846 zu erheben den Steuern und Abgaben, und b) über den Gewerb- und Personalsteuergesetzentwurf betr. Präsident v. Carlowitz: Won diesen beiden Schriften gehört die erste vor die zweite Deputation; die zweite aber würde der Prüfung der betreffenden außerordentlichen Deputa tion bedürfen. Die Prüfung aber ist meines Wissens rücksicht lich beider Schriften bereits erfolgt, und vielleicht wirdsder Herr Referent noch heute uns darüber Mittheilung machen. Bürgermeister Hübler: Ich bitte um Erlaubniß, später beide Schriften vorlesen zu dürfen. Präsident v. Carlowitz: Somit sind die Gegenstände der Regisirande erschöpft; ich habe aber noch mehrere Urlaubs gesuche und Entschuldigungen zur Kenntniß und nach Befinden Genehmigung der Kammer zu bringen. Wegen Unwohlseins entschuldigt sich Graf v. Hohenthal-Püchau; dann wegen drin- genderPrivatangelegenheiten Herr Kammerherr v.Pflugk; we gen Unwohlseins wieder Herr v. Thielau; und wieder wegen dringender Privatgeschäfte Herr v. Schönfels. Dann bittet um wirklichen Urlaub Herr v. Zedtwitz vom 21. bis 31. Decem- ber. Will die Kammer diesen Urlaub ertheilen? — Einstim mig Ja. Präsident v. Carlowitz: Herr Meinhold auf Schweins burg bittet um Urlaub vom 20. December bis 2. Januar k. I. Will die Kammer auch diesen Urlaub ertheilen? — Einstim mig Ja. Präsident v. Carlowitz: Und endlich bittet um Urlaub Herr v. Großmann vom 21. December bis 4. Januar k. I. Will dieKammer diesen Urlaub ertheilen? — Einstimmig Ja. - v. Polenz: Herr Präsident, ich melde mich mündlich euch um Urlaub vom 22. bis letzten December. Präsident v. Carlowitz: Ich habe also zu fragen: ob die Kammer auch diesen Urlaub ertheilen wolle? — Einstimmig Ja. Präsident v. Carlowitz: Ehe wir zur Tagesordnung übergehen, würde ich den Herrn Referenten ersuchen, uns die beiden Schriften vorzutragen. Bürgermeister Hübler trägt die ständische Schrift wegen Erhebung der Steuern und Abgaben auf das Jahr 1846 vor und äußert: Es dürste diese Schrift, welche die Genehmigung der zweiten Kammer bereits erhalten hat, auch diesseits zu genehmi gen sein, da Erinnerungen gegen deren Fassung nicht zu machen gewesen sind. Präsident v. Carlowitz: Ich frage dieKammer: ob sie die ständische Schrift genehmige? — Einstimmig Ja. Bürgermeister Hü bl er trägt die in jenseitiger Kammer bereits vorgetragene und genehmigte Schrift, die Gewerb- und Personalsteuer betreffend, ebenfalls vor und äußert dann: Hier dürfte dieselbe Bemerkung zu wiederholen fein; nur füge ich noch hinzu, daßdieBeilage zu dieser Schriftgegen 20Bogen stark ist, und gebe anheim, ob die geehrte Kammer mich von dem Vor lesen derselben dispensiren will. Ich habe sie genau geprüft und Erinnerungen dagegen nicht vorgefunden. Präsident v. Carlowitz: Wir haben es schon bei frühem Landtagen so gehalten, daß wir von dem Borlesen der Beilagen abgesehen haben. Es bedarf diesfalls daher kaum einer Frag stellung; aber die Frage muß ich stellen: ob die Kammer die ständische Schrift genehmige? — Einstimmig Ja. Präsident v. Carlowitz: Es würden nun die beiden Schriften, da sie in der jenseitigen Kammer gefertigt und dort schon die Genehmigung erlangt haben, abzulaffen sein. Es folgt nun der Vortrag des Berichts der zweiten Deputation über den Gesetzentwurf, die Gleichstellung der Salzpreise betreffend. Der Herr Kammerherr v. Watzdorf wird uns denselben vortragen. Referent v. Watzdorf trägt das Allerhöchste Decret, so wie Motive dazu (s. beide in Nr. 45 der zweiten Kammer S. 1184 ff.) vor und geht dann zu dem Deputations berichte über, wie folgt: Bei der auf dem Landtage 18ZA stattgefundenenBerathung über den Gesetzentwurf, die Ausübung des landesherrlichen Salzverkaufsrechts betreffend, wurden besonders von Seiten der zweiten Kammer die Gründe geltend gemacht, welche schon da mals für eine Gleichstellung der Salzprcise in allen Landesthck- len sprachen. Insbesondere wurde dafür angeführt, daß, wenn der Staat den Salzverkauf als Regal, als Monopol ausübe, er auch die Verpflichtung habe, allen Landestheilen das Salz zu einem gleichen Preise zu liefern, indem eben durch die Ausübung des Salzverkaufs als Monopol dem Einzelnen die Möglichkeit ent zogen werde, die nächsten und wohlfeilsten Bezugsquellen des Salzes aufzufuchen, vielmehr er dies lediglich von dem Staate selbst entnehmen könne. Demgemäß bestünden denn auch in andern Staaten, und namentlich im Königreich Preußen, wo gleichfalls der Salzver kauf als Monopol der Regierung ausgeübt werde, gleiche Preise dieses Products in allen Theilen des Landes. Wurde nun auch das Gewicht dieser Gründe von Seiten der ersten Kammer bei Berathung des Gesetzentwurfs, die Aus übung des landesherrlichen Salzverkaufsrechts betreffend, nicht verkannt, so traten doch damals derGleichstellung der Salzpreise im ganzen Lande vorzüglich wesentliche finanzielle Bedenken entgegen. Hätte man nämlich — und dahin ging der damalige Vor schlag der Kammer — die Salzpreife im ganzen Lande auf den bei der Niederlage zu Leipzig Zeltenden Preis von 3^-Thlr. herab setzen und somit den bei andern Niederlagen bestehenden Hinzu schlag der Fuhrlöhne in Wegfall bringen wollen, so würde da durch ein Ausfall von circa 80,000 Lhlr. alljährlich für die Staatscasse entstanden und hiermit die Nothwendigkeit herbei geführt worden sein, diesenVerlust durch Auflegung anderweitcr, wahrscheinlich viel fühlbarerer direkter Steuern zu decken. In
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder