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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1842/43,3
- Erscheinungsdatum
- 1843
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1842/43,2.K.,3
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028064Z0
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028064Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028064Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1842/43
- Titel
- II. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1843-08-21
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1842/43,3 -
- TitelblattTitelblatt -
- Protokoll95. Sitzung 2177
- Protokoll96. Sitzung 2205
- Protokoll97. Sitzung 2229
- Protokoll98. Sitzung 2257
- Protokoll99. Sitzung 2285
- Protokoll100. Sitzung 2321
- Protokoll101. Sitzung 2349
- Protokoll102. Sitzung 2375
- Protokoll103. Sitzung 2415
- Protokoll104. Sitzung 2447
- Protokoll105. Sitzung 2485
- Protokoll106. Sitzung 2515
- Protokoll107. Sitzung 2545
- Protokoll108. Sitzung 2575
- Protokoll109. Sitzung 2601
- Protokoll110. Sitzung 2641
- Protokoll111. Sitzung 2671
- Protokoll112. Sitzung 2705
- Protokoll113. Sitzung 2749
- Protokoll114. Sitzung 2773
- Protokoll115. Sitzung 2803
- Protokoll116. Sitzung 2833
- Protokoll117. Sitzung 2845
- Protokoll118. Sitzung 2875
- Protokoll119. Sitzung 2907
- Protokoll120. Sitzung 2939
- Protokoll121. Sitzung 2979
- Protokoll122. Sitzung 3011
- Protokoll123. Sitzung 3043
- Protokoll124. Sitzung 3067
- Protokoll125. Sitzung 3103
- Protokoll126. Sitzung 3131
- Protokoll127. Sitzung 3159
- Protokoll128. Sitzung 3175
- Protokoll129. Sitzung 3215
- Protokoll130. Sitzung 3227
- Protokoll131. Sitzung 3243
- Protokoll132. Sitzung 3273
- Protokoll133. Sitzung 3293
- ProtokollII. Sitzung 1
- BandBand 1842/43,3 -
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Üchm Landtags ertheilen Wir den getreuen Ständen, nach Vor schrift Z. NS der Verfassungsurkunde, in Bezug auf die seit dem 20. November vorigen Jahres stattgefundenen ständischen Berathungen Unsere Entschließungen und Erklärungen durch gegenwärtigen Landtagsabschied in Folgendem: Was I. die Vorlagen an die Stande, welche dem jetzigen Landtag zugekommen sind, betrifft, so sind den ständischen Anträgen und Erklärungen gemäß, mehrere bereits zur Ausführung gelangt und darum für erledigt zu achten, Namentlich ist dies geschehen: 1) in Betreff der provisorischen Forterhebung der bisherigen Steuern, Abgaben und Beitragsleistungen nach Eintritt der Finanzperiode I8^Z, durch das Gesetz vom 22. December vori gen Jahres, während Wir auf den bei diesem Anlaß ständischer seits gestellten besonder» Antrag Unsere Entschließung durch Decret vom 30. März dieses Jahres eröffnet haben; 2) in Bezug auf Verlängerung der Frist zur Überweisung von Ablösungsrenten an die Landrentenbank von Seiten der Ver pflichteten bis zum Ablauf des'Jahres 1845 durch die unterm 22. December 1842 erlassene Verordnung, in welcher auch dem in der ständischen Schrift vom 24. Januar 1843 gestellten An träge auf die geeignetsten Maßregeln zur möglichsten Beschleuni gung der Ablösungsg-schäfte, worauf fortwährend Bedacht ge nommen werden wird, durch angemessene Fassung entsprochen worden; 3) wegen subsidiarischer Verbindlichkeit der Gemeinden zu Verpflegungsgeldern für die in den Taubstummenanstalten auf genommenen Zöglinge durch das Gefttz vom 23. Februar dieses Jahres, und ist in den in der ständischen Schrift vom 20. Februar dieses Jahres gestellten Anträgen theils im dritten Satze der zu dem Gesetz gehörigen Bekanntmachung voll demselben Lage be reits entsprochen worden, theils wird denselben in vorkommen den geeigneten Fällen nachgegangen werden; 4) wegen der Brandversicherungsbeiträge für die Jahre 1843, 1844 und 1845 durch die Verordnung vom 21. März dieses Jahres; 5) in Betreff der Erläuterung und Abänderung des Artikels XII. der Stollnordnung vom Jahre 1749 durch das Gesetz vom 30. März dieses Jahres; 6) wegen Erläuterung des Gesetzes vom 8. März 1838, einige Best mmungen über die Verpflichtung der Kirchen- und Schulgemeinden zu Aufbringung des für ihre Kirchen und Schu len erforderlichen Aufwandes betreffend, durch das Gesetz vom 21. März dieses Jahres; 7) in Betreff der wegen Aufhebung der Steuerfreiheit zu gewährenden Entschädigung durch das Gesetz vom 15. Juni die ses Jahres gleichzeitig mit Unserm, auf die damit in Verbindung gebrachten besonderen ständischen Anträge, ergangenen Dekrete vom nämlichen Lage; 8) in Betreff der Creirung neuer dreiproccnt'ger Staats obligationen zum Bchuf der Entschädigung an die Besitzer bisher steuerfrei gebliebener Grundstücke, ingleichen wegen einiger an» dcrn damit zusammenhängenden Bestimmungen, durch das in geheimer Sitzung berathene Gesetz vom 27. Juli diesis Jahres. Hiernächst sind, in Bezug auf die V. übrigen Vorlagen, über wel che die Erklä rungen und Anträge der getreuen Stände bereits erfolgt sind, theils ») Unsere Entschließungen darauf ihnen in besonderen De- creten zugegangen, wie namentlich: 1) in Betreff der Verwendung der Cassenüberschüsse der letzten und vorletzten Finanzperiode, durch Decret vom 9. August dieses Jahres; 2) wegen des Staatsbudgets durch Decret vom 19. dieses Monats. So weit cs dagegen b) Unserer Entschließung und Erklärung darauf annoch be darf, geben Wir diese in Folgendem: 1) Wir ertheilen zu den bei den Gesetzentwürfen, I. die Grund- und Hypothekenbücher und das Hypo thekenwesen betreffend, II. die Aufhebung der einzelnen noch bestehenden still schweigenden Hypotheken betreffend, III. das Vorzugsrecht der rückständigen Abgaben im Concurs betreffend, beschlossenen Abänderungen, sowie zu den bei einigen Bestimmun gen (A 188,221,240 des Gesetzentwurfs sub I) g>st llten An trägen und ausgesprochenen Voraussetzungen Unsere Genehmi gung und wollen diesen Anträgen in entsprechender Weise Be rücksichtigung angedeihen lassen., 2) Die, in Gemäßheit des Decrets vom 29. Mai 1843, aus dem Gesetzentwurf über Schuldarrest ausgehobenen Paragraphen wollen Wir, insoweit nicht auch hiervon die Aussetzung einiger beschlossen worden, unter den von den getreuen Ständen bean tragten Abänderungen als ein Gesetz, „einige Bestimmungen über den Schuldarrest betreffend" publiciren lassen. Was die hierbei zur Sprache gekommenen Klagen über hier und da an geblich vorgekommene harte Behandlung der Wechselinhaftaten anbelangt, so ist durch das Justizministerium Erörterung bereits angcordnet worden und wird das weiter Nöthige verfügt werden. 3) Was die ständischerseits gewählten Richter zum Staats gerichtshofe und deren Stellvertreter anlangt, so werden Wir de» hierunter befindlichen Staatsd.'enern, insoweit solches nicht be- 4*
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