Suche löschen...
Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1842/43,3
- Erscheinungsdatum
- 1843
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1842/43,2.K.,3
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028064Z0
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028064Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028064Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1842/43
- Titel
- 100. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1843-07-21
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1842/43,3 -
- TitelblattTitelblatt -
- Protokoll95. Sitzung 2177
- Protokoll96. Sitzung 2205
- Protokoll97. Sitzung 2229
- Protokoll98. Sitzung 2257
- Protokoll99. Sitzung 2285
- Protokoll100. Sitzung 2321
- Protokoll101. Sitzung 2349
- Protokoll102. Sitzung 2375
- Protokoll103. Sitzung 2415
- Protokoll104. Sitzung 2447
- Protokoll105. Sitzung 2485
- Protokoll106. Sitzung 2515
- Protokoll107. Sitzung 2545
- Protokoll108. Sitzung 2575
- Protokoll109. Sitzung 2601
- Protokoll110. Sitzung 2641
- Protokoll111. Sitzung 2671
- Protokoll112. Sitzung 2705
- Protokoll113. Sitzung 2749
- Protokoll114. Sitzung 2773
- Protokoll115. Sitzung 2803
- Protokoll116. Sitzung 2833
- Protokoll117. Sitzung 2845
- Protokoll118. Sitzung 2875
- Protokoll119. Sitzung 2907
- Protokoll120. Sitzung 2939
- Protokoll121. Sitzung 2979
- Protokoll122. Sitzung 3011
- Protokoll123. Sitzung 3043
- Protokoll124. Sitzung 3067
- Protokoll125. Sitzung 3103
- Protokoll126. Sitzung 3131
- Protokoll127. Sitzung 3159
- Protokoll128. Sitzung 3175
- Protokoll129. Sitzung 3215
- Protokoll130. Sitzung 3227
- Protokoll131. Sitzung 3243
- Protokoll132. Sitzung 3273
- Protokoll133. Sitzung 3293
- ProtokollII. Sitzung 1
- BandBand 1842/43,3 -
- Links
-
Downloads
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
Beziehung auf Ansässigkeit zur Erwägung anheimgegeben wird, der Antrag recht wohl dahin ausgedehnt werden könnte, daß diese Erwägung sich'nicht blvs auf die Urwahl, sondern auch auf die Wahl zum Wahlmann erstrecken möge. Ich erlaube mir daher den Antrag dahin zu stellen, er harmonirt ganz mit dem Grund sätze, den ich schon gestern ausgesprochen habe, daß ich im All gemeinen nicht für wesentliche Erweiterung des activen Wahl rechts , wohl aber des passiven bin. Wir haben im Lande nicht eine sü große Anzahl Leute, deren Befähigung und ^Verhält nisse sie zu Abgeordneten geeignet machen, und ich glaube des halb, man sollte, wenn die nöthige Garantie in der Beschrän kung des activen Wahlrechts gegeben ist, in dem Zugeständniß der passiven Wahlfähigkeit weniger streng sein. Präsident v. H aase: Der Antrag des Abgeordneten, wenn ich recht verstanden habe, geht dahin, däß die Ansässigkeit bei den Wahlmännern nicht erforderlich sein solle. Abg. Georgi (aus Mylau): Ich wünsche, daß auch dieser Punkt der hohen Staatsregierung zur Erwägung gegeben werde. - Präsident v. Haase: Wird dieser Antrag unterstützt? —- Wird sehr zahlreich unterstützt. Präsident v. H a a se: Ich erwarte, ob noch Jemand über diesen Punkt und über den Antrag des Abg. Georgi Etwas zu erwähnen habe. König!. Kommissar D. Günther: Ich muß erinnern, daß das P.rincip der Ansässigkeit zu sehr Grundsatz unseres Wahlge setzes ist, als daß ich die Hoffnung erregen möchte, daß eine wesentliche Abänderung hierin im Sinne der Staatsregierung liegen könne. Abg. Sachße: Ueber einen Punkt erlaube ich mir noch eine Bemerkung zu machen, den der Abg. Georgi angeregt hat. Näm lich er äußerte, es sei nicht ein Erforderniß der jetzigen Zeit, daß man sich angebe als Unansässiger zur passiven Wahlfähigkeit. Ich stimme ihm hierin ganz bei, weil ich glaube, daß es ein nicht ganz leichter Schritt ist, so eine Anmeldung zu bewerkstelligen, indem cs sich Herausstellen könnte, als ob man nicht aus Patrio tismus an der Wahl sich betheilige, sondern als wünsche er blos, daß er bei der Wahl berücksichtigt werde. Es liegt darin etwas Abschreckendes, bei der Wahl nur durch ausdrückliche Erklärung betheiligt werden zu können; daher wäre es erwünscht, wenn die^ Anmeldung bei den städtischen Wahlen nicht mehr die Wählbar keit bedingte. Referent Abg. Hensel: In Bezug aus die Aeußerung des königl. Herrn Kommissars spreche ich lebhaft mein Bedauern aus, wenn die Hoffnung, welche die Deputation hinsichtlich der städtischen Urwahlen hegte, nicht in Erfüllung gehen sollte. Sie ging bei diesem Punkte von der einfachen Ansicht aus, daß es in der That an der Zeit sei, daß das eigenthümliche Verhältniß der sämmtlichen städtischen Bürger wenigstens hinsichtlich des gering sten staatsbürg rlichen Rechtes gleichmäßig gewürdigt werden müsse. Sie wagte nicht einmal so viel, wie derAntrag des Herrn Abg. Georgi, dem ich gern beitrete. Denn wenn man §. 126 der allgemeinen Städteordnung betrachtet, — (Königl. Kom missar v. Schaarschmidt tritt in den Saal.) — wonach in n. Ivo. der Regel jedem im städtischen Gemeindebezirke wesentlich wohn haften Bürger das Stimmrecht hinsichtlich der städtischen Wahlen zusteht und unschwer ausgeführt wird ; wenn die Anwendung die ser Bestimmung auf unsere Wahlen keiner andern ständischen Classe irgend Eintrag thut, sondern nur das konstitutionelle We sen verbreiten Hilst, so sollte wahrlich ferner ein Unlerschied zwischen den Bürgern in Bezug auf die landständischen Wahlen nicht mehr stattsinden. , Präsident v. Haase: Ich werde also bei diesem Punkte zwei Fragen stellen. Zunächst frage ich: Will die Kammer den angeregten Gegenstand nach dem Rath der Deputation der hohen Staatsregierung zur Erwägung empfehlen ?— EinstimmigJa. Präsident v. Haase: Sodann frage ich: Will die Kam mer eine gleiche Empfehlung in Bezug auf den Antrag des Abg. Georgi bei der hohen Staatsregierung eintreten lassen? — Wird ebenfalls einstimmigbejaht. Referent Abg. Hensel: Der Bericht sagt ferner: Uebrigens ist derDeputation bei ihrenBerathungenüberden vorliegenden Gegenstand noch einiges Wünschenswerlhe entge- gengelreten, woraus sie jedoch nur - XVIII. hervorhebt, s) zu den 52 und 53 des Wahlgesetzes, daß bei der sehr verschiedenartigen Bedeutung zwischen Wahlen zu Stadtverord neten und zu Landtagsabgeordneten es nicht richtig erscheint, letz tere nach Analogie der Stadtverordneten und nach besondern Wahlbezirken in größer» Srädten erwählen, mithin die Zahl der Wahlmanner durch die Zahl der Wahlbezirke theilen und solcher gestalt zersplittern zu lassen; sowie b) daß eine Vereinfachung des Wahlverfahrens überhaupt herbeigeführt werden möchte. Da in beiderlei Beziehung die bisher gemachten Erfah rungen über die Ausführbarkeit zu entscheiden haben werden, letztere jedoch keineswegs als unerreichbar sich darstellt, so kann die Deputation nich§ umhin, auch hierbei noch sich dahin auszu sprechen: daß diese Punkte der hohen Staatsregierung zur Erwä gung empfohlen werden mögen. Präsident v. Haase: Wünscht Jemand über die beiden Punkte unter a und b zu sprechen ? — Da Niemand sich erhebt, werde ich auf beide Sätze zugleich die Frage stellen: Will die Kammer die in Punkt 18 von der Deputation berührten beiden Sätze unter a und b der hohen Staatsregierung zur Erwägung empfehlen? — Einstimmig Ja. Referent Abg. Hensel: Wirft nunmehr zum Schluß die Deputation einen allgemei nen Rückblick auf das Vorgetragene und dessen Zweck über haupt, so sieht sie sich zudem Vorschläge folgenden Hauptantrags geführt: die zweite Kammer wolle in Vereinigung mit der ersten Kammer die Staatsregierung ersuchen, daß es derselben gefallen möge, das Wahlgesetz vom 24. September 1831 und die damit in Verbindung stehenden Verordnungen einer allgemeinen Revision zu unterwerfen, und hierbei 3
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder