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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1842/43,3
- Erscheinungsdatum
- 1843
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1842/43,2.K.,3
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028064Z0
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028064Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028064Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1842/43
- Titel
- 116. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1843-08-17
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1842/43,3 -
- TitelblattTitelblatt -
- Protokoll95. Sitzung 2177
- Protokoll96. Sitzung 2205
- Protokoll97. Sitzung 2229
- Protokoll98. Sitzung 2257
- Protokoll99. Sitzung 2285
- Protokoll100. Sitzung 2321
- Protokoll101. Sitzung 2349
- Protokoll102. Sitzung 2375
- Protokoll103. Sitzung 2415
- Protokoll104. Sitzung 2447
- Protokoll105. Sitzung 2485
- Protokoll106. Sitzung 2515
- Protokoll107. Sitzung 2545
- Protokoll108. Sitzung 2575
- Protokoll109. Sitzung 2601
- Protokoll110. Sitzung 2641
- Protokoll111. Sitzung 2671
- Protokoll112. Sitzung 2705
- Protokoll113. Sitzung 2749
- Protokoll114. Sitzung 2773
- Protokoll115. Sitzung 2803
- Protokoll116. Sitzung 2833
- Protokoll117. Sitzung 2845
- Protokoll118. Sitzung 2875
- Protokoll119. Sitzung 2907
- Protokoll120. Sitzung 2939
- Protokoll121. Sitzung 2979
- Protokoll122. Sitzung 3011
- Protokoll123. Sitzung 3043
- Protokoll124. Sitzung 3067
- Protokoll125. Sitzung 3103
- Protokoll126. Sitzung 3131
- Protokoll127. Sitzung 3159
- Protokoll128. Sitzung 3175
- Protokoll129. Sitzung 3215
- Protokoll130. Sitzung 3227
- Protokoll131. Sitzung 3243
- Protokoll132. Sitzung 3273
- Protokoll133. Sitzung 3293
- ProtokollII. Sitzung 1
- BandBand 1842/43,3 -
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Deren Gutachten wird mit 39 gegen 28 Stimmen ab gelehnt. Referent Abg. v. v. Mayer: Die dritte Zusatzparagraphe betrifft die Höhe der Summe, wegen welcher der Schuldarrest verfügt werden darf. Schon die erste Deputation der ersten Kammer hatte eine hierauf bezügliche § 17 b (Deputationsgutachten S. 19), obwohl nur in Beschränkung auf die angelobte Schuldhast beantragt, die allgemeinere Anwendbarkeit einer solchen Be stimmung aber darum für bedenklich angesehen, weil dadurch leicht bedeutende Störungen in den Handels- und Creditver- hältnissen verursacht werden könnten. Die Annahme der Zusatz paragraphe ist jedoch mit 19 gegen 16 Stimmen jenseits abge lehnt worden. Die unterzeichnete Deputation muß auf diese Frage noth- wendig zurückkommen. Es kann unmöglich im Interesse des Landes, oder dem des Handels und der Gewerbe liegen, wegen 20 Lhaler und noch geringerer Summen, die ja bis auf 5 oder lO LHaler herunterfallen können, einen zweijährigen Schuld arrest zu gestatten, auch nicht auf Wechsel oder Wechselclausel oder nach leipziger Handelsgerichtsbrauch. Bon dem Handel würde sich keine große Idee fassen lassen, welcher zu seinem Bestehen eine solche Berechtigung nicht missen könnte. Auch ist eine solche darum nicht nothwendig, weil bei Summen von 20 Lhalern und darunter die Bestimmungen des Exemtions gesetzes vom 28. Februar 1838, verbunden mit denen des Ge setzes wegen ganz geringer Civilansprüche vom 16. Mai 1839 eine so schnelle Hülfe gewähren, daß die Befriedigung des Gläubigers gewiß nicht länger verschoben bleibt, als beim Per sonalarrest. Vorausgesetzt wird dabei freilich, daß etwas Aus- pfändungswcrthes sich vorstndet; wäre aber das nicht, so würde sich die Haft um so mehr als eine Grausamkeit darstellen, als sie ebenso wenig zwischen zwei Armen, als zwischen zwei Reichen, sondern nur zwischen einem Reichen uud einem Armen gegen den letztem vorkommen dürfte. Endlich haben mehre andere Staaten ebenfalls ein Mini mum, unter welchem keine Schuldhast stattfinvet, bestimmt, z. B. Frankreich in Civilsachen 300 Francs^), bei Handels schulden («lettes commercisles) 200 Francs^), und gegen Fremde ohne Unterschied der Art der Schuld 150 Francs^). . Die Deputation schlägt daher, mit Berücksichtigung der nachBeilageS auch in der neuesten Zeit vorgekommenen Fäüe^), der Kammer vor, folgende Zusatzparagraphe: „Schuldarrest findet im Falle der Wechselverbindlich keit sowohl, als nach dem leipziger Handelsgerichts brauch nur dann statt, wenn die schuldige Summe an A2) 6oäs vivll art. 2065. 33) Gesetz vom 17. April 1832. §. 1. 34) Dasselbe §.14. 35) Darnach sind in den Jahren 1841 und 1842 sechs Fälle der Verhaftung von 13 bis 20 Lhaler Schuldbetrag vorgekom- , men, nämlich Nr. 1, 4,43, 67, 75 und 89. Davon haben 3 nur einige Stunden, 1 zwei Tage, I drei Wochen und 11^ Monat gedauert, und das Resultat war, daß in einem Falle der Gläubiger Alles, in zweien etwas Weniges, in zweien gar Nichts er hielt, und im letzten Falle Bürgschaft annahm. n. ii6. Capital den Betrag von zwanzig Thalern übersteigt, und so lange sie nicht durch Zahlung bis auf diese Summe oder weniger vermindert worden ist. Abschlagszahlun gen werden jedoch zunächst auf Zinsen und Kosten ge rechnet." anzunehmen und deren Einschaltung zwischen §. 36 und 37 zu beantragen. Präsident v. Haase: Tritt die Kammer der Deputation bei, und will sie diese Zusatzparagraphe beantragen? — Sie wird mit 41 gegen 26 Stimmen abgelehnt. Referent Abg. v. v. Mayer: Nun ist noch ein Schluß antrag der Deputation vorzutragen: Endlich hat die Deputation zu bemerken, daß ihr nicht allein durch eine über den leipziger Wechselarrest kürzlich er schienene kleine Druckschrift, sondern auch auf anderem Wege Nachrichten zugekommen sind, wonach die Wechselhaft an mehren Orten des Landes, insonderheit aber in Leipzig, auf eine Weise zur Anwendung komme, daß sie in manchen Punkten selbst den Strafarrest in den öffentlichen Strafanstalten des Landes übertreffe, wohin z. B. zu rechnen sei, daß den Wechsel gefangenen während der ganzen Zeit ihrer Haft der Genuß der frischen Lust versagt werde, wenn sie solche nicht erkaufen können, daß es im Winter an hinreichend wärmenden Decken zum Schlafen gebreche, daß kranke Wechselgefangene zu Leipzig in das Zuchthaus daselbst transportirt würden, daß es in Leipzig an einer gehörigen Controle des Gefangenwärters fehle, und daraus Uebelstände aller Art hervorgingen u. s. w. Die Deputation ist nicht in der Lage, davon genauere Erkundigung cinziehen zu können, sieht sich aber im allgemeinen Interesse der Justizpflege dadurch veranlaßt, der Kammer zu empfehlen: einen Antrag an die hohe Staatsregierung des Inhalts gelangen zu lassen, daß dieselbe auf dem Verwaltungs wege die Abstellung der gerügten Uebelstände, sofern sie gegründet befunden würden, verfügen und überhaupt eine humane Behandlung der Schuldgefangenen ein schärfen möge. Von den Herren Commiffarien ist erklärt worden, daß, was Leipzig betreffe, bereits Verordnung an das dasige Appellati onsgericht ergangen sei, von dem über diesen Gegenstand er schienenen Schriftchen Notiz zu nehmen und die Gebrechen, soweit sie sich bestätigten, abzustellen. Stellv. Abg. Fleischer: Es ist in diesem Schlußsätze eine in der Lhat heftige Anschuldigung gegen die Behandlung der Wechselarrestanten in Leipzig enthalten. Ich kann zwar nicht die allergenaueste Auskunft geben, wie die Wechselarrestanten in' Leipzig behandelt werden, ich bin aber doch im Stande, Einiges darüber zu sagen. Die Wechselarrestanten in Leipzig befinden sich in dem in Mitte der Stadt liegenden Gefängnisse. Sie werden so gut untergebracht, als es dieses neugebaute Gefängniß nur immer gestattet, und werden gut behandelt. Frische Lust können sie natürlich nicht außerhalb genießen, da man die Ge fangenen nicht spazieren führen kann und weil lecher ein passen der Hofraum fehlt. Eine Versagung der frischen Lust findet so nach nicht eigentlich statt und kann nicht als Theil einer zu tadelnden harten Behandlung angesehen werden. Dann ist ferner gesagt worden, es fehlte im Winter an wärmenden Decken, die Verhafteten müßten frieren. Dies muß ich bestimmt zurück weisen, denn ich weiß genau, welche große Fürsorge immer und 2
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