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Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche Sachsen
- Bandzählung
- 1834,Mai/August
- Erscheinungsdatum
- 1834
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1834,Mai/August
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028215Z7
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028215Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028215Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1834
- Titel
- 1. Kammer: 263. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1834-08-14
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche ...
- BandBand 1834,Mai/August 3633
- Protokoll2. Kammer: 224. Sitzung 3633
- Protokoll2. Kammer: 225. Sitzung 3661
- Protokoll2. Kammer: 226. Sitzung 3673
- Protokoll2. Kammer: 227. Sitzung 3685
- Protokoll2. Kammer: 228. Sitzung 3713
- Protokoll2. Kammer: 229. Sitzung 3725
- Protokoll1. Kammer: 229. Sitzung 3761
- Protokoll2. Kammer: 231. Sitzung 3777
- Protokoll2. Kammer: 232. Sitzung 3801
- Protokoll1. Kammer: 231. Sitzung (Beschluß) 3825
- Protokoll2. Kammer: 233. Sitzung 3833
- Protokoll2. Kammer: 234. Sitzung 3845
- Protokoll1. Kammer: 232. Sitzung 3857
- Protokoll2. Kammer: 236. Sitzung 3869
- Protokoll1. Kammer: 233. Sitzung 3881
- Protokoll2. Kammer: 237. Sitzung 3889
- Protokoll1. Kammer: 234. Sitzung 3905
- Protokoll2. Kammer: 238. Sitzung 3917
- Protokoll1. Kammer: 235. Sitzung 3929
- Protokoll1. Kammer: 236. Sitzung 3945
- Protokoll2. Kammer: 240. Sitzung 3957
- Protokoll1. Kammer: 237. Sitzung 3973
- Protokoll2. Kammer: 241. Sitzung 3985
- Protokoll2. Kammer: 242. Sitzung 3997
- Protokoll2. Kammer: 243. Sitzung 4029
- Protokoll2. Kammer: 244. Sitzung 4029
- Protokoll2. Kammer: 245. Sitzung 4069
- Protokoll1. Kammer: 239. Sitzung 4081
- Protokoll2. Kammer: 246. Sitzung 4097
- Protokoll2. Kammer: 247. Sitzung 4109
- Protokoll2. Kammer: 248. Sitzung 4133
- Protokoll2. Kammer: 249. Sitzung 4149
- Protokoll2. Kammer: 250. Sitzung 4161
- Protokoll2. Kammer: 251. Sitzung 4173
- Protokoll2. Kammer: 252. Sitzung 4185
- Protokoll2. Kammer: 253. Sitzung 4213
- Protokoll2. Kammer: 254. Sitzung 4229
- Protokoll2. Kammer: 255. Sitzung 4257
- Protokoll1. Kammer: 240. Sitzung 4269
- Protokoll2. Kammer: 258. Sitzung 4285
- Protokoll2. Kammer: 259. Sitzung 4297
- Protokoll2. Kammer: 260. Sitzung 4309
- Protokoll2. Kammer: 262. Sitzung 4321
- Protokoll2. Kammer: 264. Sitzung 4333
- Protokoll1. Kammer: 242. Sitzung 4345
- Protokoll2. Kammer: 267. Sitzung 4361
- Protokoll2. Kammer: 268. Sitzung 4373
- Protokoll1. Kammer: 243. Sitzung 4389
- Protokoll2. Kammer: 269. Sitzung 4401
- Protokoll2. Kammer: 272. Sitzung 4429
- Protokoll2. Kammer: 273. Sitzung 4441
- Protokoll2. Kammer: 274. Sitzung 4453
- Protokoll2. Kammer: 275. Sitzung 4469
- Protokoll2. Kammer: 277. Sitzung 4493
- Protokoll1. Kammer: 274. Sitzung 4517
- Protokoll2. Kammer: 278. Sitzung 4533
- Protokoll2. Kammer: 279. Sitzung 4545
- Protokoll2. Kammer: 280. Sitzung 4561
- Protokoll1. Kammer: 249. Sitzung 4589
- Protokoll2. Kammer: 281. Sitzung 4601
- Protokoll2. Kammer: 282. Sitzung 4617
- Protokoll2. Kammer: 283. Sitzung 4645
- Protokoll2. Kammer: 284. Sitzung 4657
- Protokoll2. Kammer: 285. Sitzung 4685
- Protokoll2. Kammer: 286. Sitzung 4697
- Protokoll2. Kammer: 287. Sitzung 4713
- Protokoll1. Kammer: 253. Sitzung 4725
- Protokoll1. Kammer: 254. Sitzung 4741
- Protokoll1. Kammer: 256. Sitzung 4765
- Protokoll2. Kammer: 290. Sitzung 4777
- Protokoll2. Kammer: 291.Sitzung 4789
- Protokoll2. Kammer: 292. Sitzung 4797
- Protokoll2. Kammer: 293. Sitzung 4809
- Protokoll1. Kammer: 260. Sitzung 4821
- Protokoll2. Kammer: 294. Sitzung 4833
- Protokoll1. Kammer: 261. Sitzung 4849
- Protokoll2. Kammer: 295. Sitzung 4861
- Protokoll1. Kammer: 262. Sitzung 4873
- Protokoll1. Kammer: 263. Sitzung 4889
- Protokoll2. Kammer: 297. Sitzung 4901
- Protokoll1. Kammer: 264. Sitzung 4913
- Protokoll2. Kammer: 298. Sitzung 4929
- Protokoll2. Kammer: 299. Sitzung 4941
- Protokoll1. Kammer: 266. Sitzung 4953
- Protokoll2. Kammer: 300. Sitzung 4969
- BandBand 1834,Mai/August 3633
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ren, um Ersparnisse wünschenswerth zu machen; abgesehen übrigens davon, daß eine vom Staate unzureichend bezahlte Ju stiz mittelbar nicht selten dem Einzelnen um so mehr kostet, ohne daß dadurch ihr Zweck für denselben vollkommener erreichbar würde.— Im Allgemeinen ist noch zu erwähnen, daß die 2. Kammer beschlossen hat, die Positionen XI., XV. und XVI. rücksichtlich der Bewilligung zusammen zu ziehen und zu glei chem Zwecke die Positionen XVII. und XX. zu verbinden, und es empfiehlt auch die Deputation unter Beziehung auf die in ihrem Hauptberichte entwickelten Ansichten der Kammer „den Beitritt zum jenseitigen Beschlüsse der Zusammenziehung der Positionen XI., XV., XVI., so wie XVII. und XX." Dieser Beitritt zum Beschlüsse der 2. Kammer erfolgt sofort einstimmig. Demnächst aber bemerkt v. Herrmann: Es sind be kanntlich dieUrthelsgebühren bei den Dikasterien zu Leipzig, weil die Mitglieder derselben auf Sporteln gewiesen waren, nach einem weit höhern Maßstabe angefttzt worden, als bei den kö- nigl. Gerichten. Nun werden aber die Versendungen nach Leip zig sich sehr vermindern, und es kann dadurch bewirkt werden, daß wohl an 20,000 Thlr. weniger UrthelsgeLühren einkommen. Diese ersparen die Proceßführenden, sie müssen aber, da sie der Justizpflege doch entgehen, durch Steuern aufgebracht werden und hierin finde ich eine nicht ganz zulässige Ungleichheit, bitte mir daher eine Auskunft darüber aus, ob vielleicht schon auf Mittel gedacht sei, jenem Uebelstande abzuhelfen. Staatsminister v. Könneritz: Die Besorgniß des geehr ten Abgeordneten könnte allerdings gegründet sein, wenn die Re gierung die Absicht hätte, die Urthels-Gebühren nach der zeitheri- gen geringen Taxe des Appellarionsgerichts ansetzen zu lassen. Dieß ist aber nicht die Absicht. Vielmehr sollen die Appellations gerichte und das Oberappellationsgericht namentlich in Crkminalsa- chen unter Beachtung der darauf zu wendenden Mühe nach einem dem der Dikasterien sich nähernden Maßstabe liquidiren können. Hierdurch gedenkt man etwa 10,000 Thlr. zu erlangen, und wenn dennoch hiernach eine geringere Summe erlangt wird als die Di kasterien verdienten, so geht dieß der Staatskasse wenigstens zum .Lheil wieder dadurch zu gute, daß die Aemter, in sofern die Staatskasse die Untersuchungskosten zu tragen hat, weniger Ur- thelsgebühren bezahlen. V. Herr mann erklärt sich hierdurch zufrieden gestellt. XI. Für daSJustizministerium nebstKanzlei u. Sportel fiscalat werden von der Negierung (s. Nr. 328. d. Bl. S. 3242.) 23,090 Thlr. als Normaletat, und 5,350 Thlr. als transitorische Zuschüsse gefordert, und es hat die 2. Kammer diese Postulate bewilligt, mit Ausnahme von 600 Thlr. Gehalt für einen Revisor der Sportelkassen und des Sportelwesens bei den Königlichen Untergerichten, welche Post für entbehrlich er achtet und daher nicht zugestanden worden ist (s. Nr. 329. d. Bl. S- 3251.). — Die Deputation findet den vorliegenden Etat so wohl in Rücksicht des Personals als der Besoldungsansatze den Verhältnissen angemessen, und in wünschenswerter Ueberein- stimmung mit den Etats, der übrigen Ministerien. — Ob sie gleich anfänglich der Meinung war, daß 2 Ministerialräthe, nach Beendigung der jetzigen Organisationsarbeiten, zu Besorgung der regelmäßigen Geschäfte ausreichen dürften-, so sah sie sich doch, durch die entgegengesetzte Versicherung des Ministerium, welche sich hauptsächlich auf die bei diesem Departement stattsin- dende Collegialität des Geschäftsganges, auf die umfänglichere und zeitraubende Beaufsichtigung der Gerichtsbehörden und auf das bei Beschwerdesachen zu beobachtende Verfahren stützte, ge- nvthigt, jene Meinung wiederum aufzugeben. — Da von Seiten der Staatsregierung ausdrücklich das Einverstandniß mit dem jenseits beschlossenen Wegfull des mit 600 Thlrn. pvstulirten Ge halts für einen Revisor der Sportelkassen (s. Nr. 329. d-Bl. S. 3250.) erklärt worden ist, so glaubt die Deputation der Motivi- rung ihrer übereinstimmenden Ansicht überhoben zu sein und em pfiehlt der Kammer, „dem betreffenden Beschlüsse der 2. Kam mer beizutreten, so wie auch gleichergestalt 22,490Thlr. finden Normal-Etat, und 5350 Thlr. als transitorischen Zuschuß zu be willigen." Staatsminister v. Könneritz: Damit die geehrte Kammer nicht etwa glaubt, es habe das Ministerium kn Betreff der 600 Thlr. des Sportelrevisors ein überflüssiges Postulat gestellt, so muß ich folgende Erläuterung geben. Allerdings erfolgt die Be aufsichtigung des Sportelwesens in den Justizämtern bereits durch das bei dem Ministerium errichtete Sportelsiscalat. Allein nur in so weit, als dieß bei einer Rechnungsexpedition möglich ist, durch Prüfung und Examination der Sportelrechnungen. Ob dagegen bei den Untergerkchten auch gehörig liquidirt; ob die Liquidationen kn die Expensbücher gehörig eingetragen werden; ob die als außen stehend aufzeführten Posten wirklich noch unbe zahlt sind; ob die Reste gehörig beigetrieben werden ? dieß kann nicht durch das Sportelsiscalat in Dresden, dieß kann nur an Ort und Stelle durch einen besonderen Revisor ermittelt werden, und zu diesem Behuf wurde die Anstellung eines solchen vorgeschla gen. In der 2. Kammer wünschte man dieß vor der Hand an- noch ausgesetzt sein zu lassen, und da die Justizverwaltung selbst gar nicht, sondern nur die Staatskasse hierbei interessirt ist, so habe ich dem nicht entgegen treten können. v. Carlowi tz: Bei der jetzt in Frage befangenen Posi tion erlaube ich mir zweierlei Anträge. Der erste derselben geht dahin, daß anstatt dreier nur zwei Ministerialräthe auf den Etat gebracht werden möchten. Der zweite dahin, daß die pvstulirten 500 Thlr. Zulage für denjenigen Rath, welcher in Behindcrungsfällen den Vor sitz führt, nicht bewilligt werden mögen. Wenn sich das Ministerium des Innern, wo jetzt insonder heit auch die policeilichen Gegenstände so viele Arbeit verursa chen, und wo gewiß ungleich mehr, als beim Justizministm'o zu thun sein möchte, mit 3 Rathen auszukommen getraut, so dürften hier gewiß zweie ausreichen. Die Organisationsar- beiten werden aufhören, für die Gesetzgebung hat man zwei be sondere Rathe verlangt, und auch diese kann man also nicht in Anschlag bringen. Wenn aber in der 2. Kammer geäußert worden ist, daß gerade beim Juflizministcrio wegen der daselbst bestehenden Collegialität mehr Rathe erforderlich seien, so muß ich offen gestehen, daß ich mir von dieser Collegialität keine klare Vorstellung machen kann, zumal da sie noch überdieß die Verantwortlichkeit des Ministers schwächen würde. Wie sich nun hieraus der erste meiner Anträge rechtfertigen dürfte, so hat dieß auch Einfluß auf den zweiten; denn nur, wo es mehrere Räthe und eine kollegiale Geschäftsbehandlung giebt, scheint es nothwendig, daß in Behinderungsfallen ein Rath den Vorsitz
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