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Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche Sachsen
- Bandzählung
- 1834,Mai/August
- Erscheinungsdatum
- 1834
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1834,Mai/August
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028215Z7
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028215Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028215Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1834
- Titel
- 2. Kammer: 274. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1834-07-02
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche ...
- BandBand 1834,Mai/August 3633
- Protokoll2. Kammer: 224. Sitzung 3633
- Protokoll2. Kammer: 225. Sitzung 3661
- Protokoll2. Kammer: 226. Sitzung 3673
- Protokoll2. Kammer: 227. Sitzung 3685
- Protokoll2. Kammer: 228. Sitzung 3713
- Protokoll2. Kammer: 229. Sitzung 3725
- Protokoll1. Kammer: 229. Sitzung 3761
- Protokoll2. Kammer: 231. Sitzung 3777
- Protokoll2. Kammer: 232. Sitzung 3801
- Protokoll1. Kammer: 231. Sitzung (Beschluß) 3825
- Protokoll2. Kammer: 233. Sitzung 3833
- Protokoll2. Kammer: 234. Sitzung 3845
- Protokoll1. Kammer: 232. Sitzung 3857
- Protokoll2. Kammer: 236. Sitzung 3869
- Protokoll1. Kammer: 233. Sitzung 3881
- Protokoll2. Kammer: 237. Sitzung 3889
- Protokoll1. Kammer: 234. Sitzung 3905
- Protokoll2. Kammer: 238. Sitzung 3917
- Protokoll1. Kammer: 235. Sitzung 3929
- Protokoll1. Kammer: 236. Sitzung 3945
- Protokoll2. Kammer: 240. Sitzung 3957
- Protokoll1. Kammer: 237. Sitzung 3973
- Protokoll2. Kammer: 241. Sitzung 3985
- Protokoll2. Kammer: 242. Sitzung 3997
- Protokoll2. Kammer: 243. Sitzung 4029
- Protokoll2. Kammer: 244. Sitzung 4029
- Protokoll2. Kammer: 245. Sitzung 4069
- Protokoll1. Kammer: 239. Sitzung 4081
- Protokoll2. Kammer: 246. Sitzung 4097
- Protokoll2. Kammer: 247. Sitzung 4109
- Protokoll2. Kammer: 248. Sitzung 4133
- Protokoll2. Kammer: 249. Sitzung 4149
- Protokoll2. Kammer: 250. Sitzung 4161
- Protokoll2. Kammer: 251. Sitzung 4173
- Protokoll2. Kammer: 252. Sitzung 4185
- Protokoll2. Kammer: 253. Sitzung 4213
- Protokoll2. Kammer: 254. Sitzung 4229
- Protokoll2. Kammer: 255. Sitzung 4257
- Protokoll1. Kammer: 240. Sitzung 4269
- Protokoll2. Kammer: 258. Sitzung 4285
- Protokoll2. Kammer: 259. Sitzung 4297
- Protokoll2. Kammer: 260. Sitzung 4309
- Protokoll2. Kammer: 262. Sitzung 4321
- Protokoll2. Kammer: 264. Sitzung 4333
- Protokoll1. Kammer: 242. Sitzung 4345
- Protokoll2. Kammer: 267. Sitzung 4361
- Protokoll2. Kammer: 268. Sitzung 4373
- Protokoll1. Kammer: 243. Sitzung 4389
- Protokoll2. Kammer: 269. Sitzung 4401
- Protokoll2. Kammer: 272. Sitzung 4429
- Protokoll2. Kammer: 273. Sitzung 4441
- Protokoll2. Kammer: 274. Sitzung 4453
- Protokoll2. Kammer: 275. Sitzung 4469
- Protokoll2. Kammer: 277. Sitzung 4493
- Protokoll1. Kammer: 274. Sitzung 4517
- Protokoll2. Kammer: 278. Sitzung 4533
- Protokoll2. Kammer: 279. Sitzung 4545
- Protokoll2. Kammer: 280. Sitzung 4561
- Protokoll1. Kammer: 249. Sitzung 4589
- Protokoll2. Kammer: 281. Sitzung 4601
- Protokoll2. Kammer: 282. Sitzung 4617
- Protokoll2. Kammer: 283. Sitzung 4645
- Protokoll2. Kammer: 284. Sitzung 4657
- Protokoll2. Kammer: 285. Sitzung 4685
- Protokoll2. Kammer: 286. Sitzung 4697
- Protokoll2. Kammer: 287. Sitzung 4713
- Protokoll1. Kammer: 253. Sitzung 4725
- Protokoll1. Kammer: 254. Sitzung 4741
- Protokoll1. Kammer: 256. Sitzung 4765
- Protokoll2. Kammer: 290. Sitzung 4777
- Protokoll2. Kammer: 291.Sitzung 4789
- Protokoll2. Kammer: 292. Sitzung 4797
- Protokoll2. Kammer: 293. Sitzung 4809
- Protokoll1. Kammer: 260. Sitzung 4821
- Protokoll2. Kammer: 294. Sitzung 4833
- Protokoll1. Kammer: 261. Sitzung 4849
- Protokoll2. Kammer: 295. Sitzung 4861
- Protokoll1. Kammer: 262. Sitzung 4873
- Protokoll1. Kammer: 263. Sitzung 4889
- Protokoll2. Kammer: 297. Sitzung 4901
- Protokoll1. Kammer: 264. Sitzung 4913
- Protokoll2. Kammer: 298. Sitzung 4929
- Protokoll2. Kammer: 299. Sitzung 4941
- Protokoll1. Kammer: 266. Sitzung 4953
- Protokoll2. Kammer: 300. Sitzung 4969
- BandBand 1834,Mai/August 3633
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daß ES Karte nöthig sei, um jedes besteuerte Stückln der Flur cmfzusinden. Wie ost'soll es noch gesagt werden , daß der,Land; MM von der Flur, in welcher- erden größten Theil des Jahres arbeitet, die als Knabe', Jüngling , Mann und Greis der Gegen stand seiner Betrachtung, seiner Geschäfte, seiner Gesprächewar, ein treueres Bild, einen sicherer» Führer iw seinem.GedächmM/. als in, einer Karte, findet., Welchen Zustand- des Landes und' der Gemeinden muß man voraussetzen, um die Sesorgniß zu begründen, als könne bei uns ein.. Stück Feld oder ! Wiese aus die Länge herrenlos sein .oder- gar ,verschwinden? Wenn in den früheren Steuerconsignatrönen.die Güter nur nach ihren Complexen und die Grundstücke überhaupt nur nach der Ordnung der Eigenthümer zur Angabeckarnen,; wßnrf sowohl in Folge dieser Einrichtung, als auch bei dem meistentheils herrschenden Mangel an Flurbüchern in den Gemeinden selbst undl bei der gänzlich unterlassenen Fürsorge für deren Fortstellung, Un ordnungen im Steucrwesen entstanden sind — so sollte man statt der ewigen Beziehung auf solche Ergebnisse, die kn der Natur der Sache lagen, sich doch erst Mühe geben, über den Erfolg eines gut geführten und gehaltenen Flurbuches nachzudenken; man-sollte erwägen, daß ein solches Flurbuch die Karte selbst vertritt, indem es die Reihenfolge der Grundstücke so ordnet und beschreibt, wie sie in der Natur da und neben einander liegen ; daß ferner ein zweites Buch, das Jndividualcataster , unser dem Conto, eines jeden einzelnen Grundbesitzers .qlle seine zugehörigen Stücke M chen Nummern des Flurbuches, und, ihren Steuereinheiten stjzch- ,weifet;, daß endlich, jährlich im Beisein, uyd- unter. Aussicht des Bezirkseinnehme'rs von den Drtsvorstanden alle.rvahrend des Jahres stattgehabten Veränderungen kn dkeseBücher eingetragen, solche mit einander verglichen und mit den Listen des Bezirksem- nehmers inÜebereinstkmmung gebracht werden müssen.— Finden diese Vorkehrungen statt, sp beftitigemsolche jene Besorgnisse ge wiß weit gründlicher, als «'ne Karte, wo älle obigen Nachträge, Mit weit mehr Schwierigkeiten verknüpft,sind und sicherlich'ganz unterbleiben, wenn nicht für diesen besonderen Zweck ein neues Heer von Beamten angestellt wird- — Endlich aber war es der Zweck einer genauen Controle der Vermessung selbst, welcher die Karte unentbehrlich machen soll. ' Mittelst der Karte ist solche in der Idee nur so lange möglich, als deren Blatter noch nicht von von den Menseln abgenommen sind. Soll hierbei nun die Prü fung sich auf alle Theile des Riffes erstrecken, so muß der revidi- rende Geometer alle Puncte des Risses, die durch Einschnitte be- stimmtwurden, nochmals abvksircn oder durch'Alignementsprü fen. Er muß ferner alle zur Berechnung gezogenen Hilfslinien auf dem Plan nochmals an den Maßstab halten, und mit den an gegebenen Zahlen in der Berechnung vergleichen; er muß endlich veranlassen, daß die Berechnung aller dieser Zahlen selbst noch mals geschuht, um jedem Rechnungs fehler auf die Spür zu kom men. Diese letztere Probe wird noch am gründlichsten erfolgen, da zu ihr ganz gewöhnliche Calculatoren benutzt werden können; die ausreichende Durchführung der anderen Lheile der Revision wird dagegen nichts, als ein frommer Wünsch bleiberr und an der Unmöglichkeit scheitern, daß un revidirender Geometer fast die ganze Arbeit desGeodaten noch einmal machest Und dennoch deren k gleichzeitig revidiren soll. Er wird, wie dem Vernehmen nach bei den Versüchsmeilen geschehen, sich damit" beruhigen, wenn .er mehrere zufällig ausgewählte Puncte richtig bestimmt fand, und für die übrige Arbeit des Geodäten die Voraussetzung einer glcich- ! mäßigen Uebcrcinstimmung Hegen. Der Geodät" seiner Seits wird sich ebenfalls damit beruhige», daß auf die Stelle, wo die 'Puncte durchaus nicht zurUeberernstlmmung zu bringen sind, doch -gerade'nicht.das Schicksal ausnahmsweise den Geometer führen wc.rde und' sich in Folge dieser Hoffnung helfen, wie er eben kann. Die einzige Controle, die unter Bedingungen eine Probe abgeben kann, besteht in der Vergleichung der Quadratur der Blatter, mit -dem summarischen Flächeninhalt aller darauf befindlichen Par- Men. Aber sie schützt nicht die Grundbesitzer selbst gegen eine pra- gravirende Beeinträchtigung unter sich, sondern sichert bloß dem -Staat eine Gewähr für seine Anforderungen im Ganzen. Diese Controle kann sich aber der Staat auch bei jeder andern Vermes- fungsmethode dadurch verschaffen, daß er die Contouren der Flu ren aufnehmen und den Inhalt eu blov berechnen läßt. - Die Nothwendigkeit einer Karte wird dadurch so wenig, wie aus allen früher angeregten.Gründen entschieden. Die. darauf verwendete Zeit und Kosten sind kn Ländern zü entschuldigen, wo überhaupt noch'keine genaue topographische Karte des Landes zu militairischen und geographischen Zwecken vorhanden war. In Sachsen, welches mit großen Opfern sich schon im Besitz einer sol chen befindet,, müßte, man das Unternehmen als eine reine Ver- schwendung erklären. Man würde es in der Ferne mit dem Ge bühren einesBauhprm vergleichender sich einen Riß für das neue Haus hat an fertigen lassen, um daraus ein Bild von seiner An sicht zü erhalten; der aber noch einen großem Riß sich mit großen Kosten bloß deßhalb anfertigen lassen will, damit die Hausgenos sen künftig sich im Hause zurecht finden; damit die Gewerken kein Fenssir überspringen können und damit der Zimmermann die Bal ken nichtaufder Zulage einpassen und zuschneiden, sondern zu je dem einzeln die Lange von der Zeichnung und dem verjüngten Maßstäbe derselben abnehmen soll. Die Hausgenossen werden sagen, lassen Sie diese Ausgabe und verhindern Sie unser baldi ges Einzichen sticht aus so nichtigen Gründen ; wir werden auch ohne Riß unsere Behältnisse schon finden. Die Gewerken wer den sich wunderNswie man glaubep könne,daß sie einFenster über springe» würden, da ja der Augenschein gleich an Ort und Stelle dm Fehler bemerklich machen müsse; der Zimmermann endlich, wenn er wirklich ein haltbares Bauwerk machen und nicht die Sache verziehen will, wird geradezu sich weigern, eine solche Mes serer auf einem kleinen Risse vorzunehmen. Er wird behaupten, daß kein Balken nach einer solchen Procedur passen werde, daß er aber seiner Sache gewiß, sei, wenn er mit dem natürlichen Maß der Elle aüf der Zulage selbst die Distance messe und darnach feine Walken zuschneide. — Meine Herren, der wunderliche Bauherr dürfte sich im vorliegenden Falle leicht errathen lassen. Sein Beginnen wird selbst in der Ferne Aufsehn erregen, wenn man dort hört, daß er das .Geld eben nicht zum Wegwerfen hat und namentlich jetzt eine sehr bedeutende Summe als Entschädigung für den Raum verwenden soll, auf welchem er sein Gebäude auf- . führen will. Könnten wir es ihm gleichthun, so würde der Vor-
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