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Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche Sachsen
- Bandzählung
- 1834,Jan./April
- Erscheinungsdatum
- 1834
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1834,Jan./April
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028216Z4
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028216Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028216Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1834
- Titel
- 2. Kammer: 169. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1833-12-19
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche ...
- BandBand 1834,Jan./April 2361
- Protokoll2. Kammer: 168. Sitzung 2361
- Protokoll2. Kammer: 169. Sitzung 2373
- Protokoll2. Kammer: 170. Sitzung 2385
- Protokoll2. Kammer: 171. Sitzung 2393
- Protokoll2. Kammer: 172. Sitzung 2405
- Protokoll1. Kammer: 179. Sitzung 2417
- Protokoll1. Kammer: 180. Sitzung 2425
- Protokoll2. Kammer: 174. Sitzung 2433
- Protokoll2. Kammer: 175. Sitzung 2457
- Protokoll1. Kammer: 182. Sitzung 2469
- Protokoll2. Kammer: 176. Sitzung 2481
- Protokoll1. Kammer: 183. Sitzung 2493
- Protokoll2. Kammer: 178. Sitzung 2509
- Protokoll2. Kammer: 179. Sitzung 2533
- Protokoll1. Kammer: 185. Sitzung 2545
- Protokoll2. Kammer: 181. Sitzung 2557
- Protokoll1. Kammer: 187. Sitzung 2573
- Protokoll2. Kammer: 183. Sitzung 2593
- Protokoll1. Kammer: 188. Sitzung 2601
- Protokoll1. Kammer: 189. Sitzung 2609
- Protokoll2. Kammer: 184. Sitzung 2621
- Protokoll1. Kammer: 190. Sitzung 2629
- Protokoll1. Kammer: 192. Sitzung 2637
- Protokoll1. Kammer: 194. Sitzung 2653
- Protokoll2. Kammer: 185. Sitzung 2677
- Protokoll1. Kammer: 197. Sitzung 2693
- Protokoll2. Kammer: 186. Sitzung 2701
- Protokoll1. Kammer: 197. Sitzung 2717
- Protokoll1. Kammer: 198. Sitzung 2729
- Protokoll2. Kammer: 187. Sitzung 2741
- Protokoll1. Kammer: 199. Sitzung 2753
- Protokoll1. Kammer: 200. Sitzung 2765
- Protokoll2. Kammer: 188. Sitzung 2773
- Protokoll1. Kammer: 201. Sitzung 2785
- Protokoll2. Kammer: 189. Sitzung 2797
- Protokoll2. Kammer: 190. Sitzung 2809
- Protokoll1. Kammer: 202. Sitzung 2825
- Protokoll2. Kammer: 191. Sitzung 2837
- Protokoll1. Kammer: 203. Sitzung 2849
- Protokoll2. Kammer: 192. Sitzung 2857
- Protokoll2. Kammer: 193. Sitzung 2881
- Protokoll1. Kammer: 204. Sitzung 2897
- Protokoll2. Kammer: 194. Sitzung 2909
- Protokoll2. Kammer: 195. Sitzung 2921
- Protokoll1. Kammer: 205. Sitzung 2933
- Protokoll2. Kammer: 196. Sitzung 2949
- Protokoll1. Kammer: 206. Sitzung 2961
- Protokoll2. Kammer: 198. Sitzung 2989
- Protokoll1. Kammer: 207. Sitzung 3013
- Protokoll2. Kammer: 199. Sitzung 3029
- Protokoll2. Kammer: 200. Sitzung 3041
- Protokoll1. Kammer: 208. Sitzung 3057
- Protokoll1. Kammer: 209. Sitzung 3069
- Protokoll2. Kammer: 201. Sitzung 3081
- Protokoll2. Kammer: 202. Sitzung 3093
- Protokoll1. Kammer: 211. Sitzung 3117
- Protokoll2. Kammer: 204. Sitzung 3133
- Protokoll2. Kammer: 205. Sitzung 3145
- Protokoll1. Kammer: 213. Sitzung 3157
- Protokoll2. Kammer: 206. Sitzung 3173
- Protokoll1. Kammer: 214. Sitzung 3185
- Protokoll2. Kammer: 207. Sitzung 3213
- Protokoll2. Kammer: 208. Sitzung 3225
- Protokoll1. Kammer: 215. Sitzung 3237
- Protokoll2. Kammer: 209. Sitzung 3249
- Protokoll1. Kammer: 216. Sitzung 3265
- Protokoll2. Kammer: 210. Sitzung 3281
- Protokoll1. Kammer: 217. Sitzung 3289
- Protokoll2. Kammer: 211. Sitzung 3301
- Protokoll1. Kammer: 218. Sitzung 3325
- Protokoll1. Kammer: 219. Sitzung 3341
- Protokoll1. Kammer: 220. Sitzung 3353
- Protokoll2. Kammer: 213. Sitzung 3369
- Protokoll1. Kammer: 221. Sitzung 3381
- Protokoll2. Kammer: 214. Sitzung 3393
- Protokoll2. Kammer: 114. Sitzung 3405
- Protokoll2. Kammer: 215. Sitzung 3417
- Protokoll1. Kammer: 222. Sitzung 3429
- Protokoll2. Kammer: 216. Sitzung 3445
- Protokoll1. Kammer: 223. Sitzung 3457
- Protokoll2. Kammer: 217. Sitzung 3469
- Protokoll2. Kammer: 218. Sitzung 3497
- Protokoll1. Kammer: 225. Sitzung 3533
- Protokoll2. Kammer: 219. Sitzung 3549
- Protokoll2. Kammer: 220. Sitzung 3561
- Protokoll2. Kammer: 221. Sitzung 3577
- Protokoll1. Kammer: 226. Sitzung 3589
- Protokoll2. Kammer: 222. Sitzung 3605
- BandBand 1834,Jan./April 2361
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schuldigten nach sich ziehe, möge man dem jenseitigen Beschlüsse betreten. Der königl. Commissar v. Schumann: Bemerken müsse er noch, daß sich allerdings Fälle denken ließen, wo Jemand nicht über alle Umstände zu schwören habe, indem vielleicht über einige dessen Eingeständniß schon da sei. Zur Beschleunigung der Sache werde es dienen, wenn man sich der Ansicht der 2. Kammer an schließe. Die Frage des Präsidenten: Nimmt man nunmehr den §. 39. in der von der 2. Kammer beliebten Fassung an? wird hierauf einstimmig bejahet. Der Referent fährt nun in seinem Dortrage weiter fort: Der zweite Punct, bei welchem die 2. Kammer von den Ansichten der diesseitigen different geblieben sei, betreffe den §.90., wobei die 2. Kammer die Bestimmung über die Beweiskraft der eid lichen Aussage Eines Zeugen auf Fälle bis zu lOTHlr. Geldstrafe beschränkt zu sehen gewünscht, die I. Kammer ihr aber nicht bei getreten war, uud an die Stelle jener Beschränkung die Worte hatte treten lassen: „Wenn die Aussage noch durch andere Um stände hinreichend unterstützt wird." — Die 2. Kammer habe sich indeß hiermit nicht einverstanden erklärt, um jedoch eine Vereini gung hcrbeizuführen, die Grenze der Beweiskraft der Aussage Eines Zeugen bis auf 50 Thlr. festgesetzt, in diesem Sinne auch folgenden Zusatz beschlossen: „jedoch nm in geringfügigen, auf weniger als 50 Thlr. Geldstrafe gehenden Fällen, und wenn die Aussage noch durch andere Umstände hinreichend unterstützt ist," — Er ser'ffer Seits könne sich nun Zwar auch mit dieser Abände rung nicht einverstanden erklären, da ex indeß in Erfahrung ge bracht, daß die 2. Kammer sich wohl nicht geneigt zeigen dürste, in diesem Puncte von ihrer Ansicht abzugehen, halte er es, um nur die Sache Zu ihrem Ende zu führen, für angemessen, in diese Abänderung auch diesseits einzuwilligen. Bürgermeister Wehner: Theoretische Bedenken könnten wohl der Annahme des jenseitigen Vorschlags entgegenstehen; indeß glaube er doch, daß durch letzteren der Jnculpat in eine mil dere Lage versetzt werden möchte, was er gerade bei der Härte die? ses Gesetzes sehr zweckmäßig finde. Der königl. Commissar V. Schumann: Dabei müsse er noch bemerken, daß ja in den Fällen, wo näch den Bestimmungen desZ. zu einer ordentlichen Strafe nicht zu gelangen sei, nach §. 112. wenigstens eine außerordentliche eintreten solle; in der Anwendung des Z. gar keine Zweifel obwalten könnten, und über haupt dieses Gesetz nur provisorisch ertheilt werden solle. > Dem nach dürfe die Kammer wohl ohne Nachtheil der jenseitigen Fas sung beitreten. Fürst v. Schönburg: Er müsse aber doch daraufaufmerk- sam machen, daß schon nach gemeinem Rechte die Aussage Eines Zeugen, durch Umstände hinreichend unterstützt, öfters hinreichen könne. v. Carlvwitz: Aus der Fassung der 2. Kammer gehe eine doppelte Jnconseguenz hervor, einmal, daß nun ein Unterschied hinsichtlich der Beweismittel nach Beschaffenheit der Höhe des Vergehens eintretc; dann, daß selbst bei dem geringsten Vergehen die Zeugenaussage ourch Umstände unterstützt werden müsse, woraus sich der Schluß ziehen lasse, daß bei Eintritt großer Ver gehen eine Zeugenaussage, falls sie nicht noch durch andere Um stände Unterstützung finde, nie ausreichen werde. Diesen Mei nungen könne man sich doch unmöglich anschließen. Der königl. Commissar v. Schumann: Nach der bisheri gen Praxis habe man es bei geringfügigen Rechtssachen mit dem Beweise nicht immer so streng genommen. Seer. Hartz: Er glaube, alle Bedenken seien durch das Wort: „hinreichend" gehoben. Hierdurch bleibe es der Beur- theilung des Richters überlassen, ob die unterstützenden Umstände den Beweis bis zur Zulässigkeit der ordentlichen Strafe erfüllten oder nicht. Uebrigens sei ja dieses Gesetz nur ein proviso risches. v. Po fern: Auch er erkenne den letztem Grund für schla gend genug, der jenseitigen Ansicht cheizutreten, obgleich in der nunmehrigen Fassung eine Inkonsequenz unverkennbar vor- ö walte. I Der -Präsident stellt nunmehr die Frage: Tritt man der von der 2. Kammer zu Z. 90. beschlossenen Fassung bei? welches mit 23 gegen 7 Stimmen b ejah rt wird. Referent wird demnächst ersucht, von diesen Beschlüssen den von der 2. Kammer in dieser Sache ernannten Referenten mündlich in Kenntniß zu setzen, um noch heute die Genehmigung der bereits vorbereiteten Schrift zu bewerkstelligen. Bis dahin aber wird die Sitzung einstweilen 1H Stunden ausgesetzt, bei ihrem abermaligen Beginne dann vom Bürger meister Hübler diese Schrift nebst Beilage verlesen. Sie war von der 2° Kammer genehmiget worden, und findet nun auch in der ersten einstimmige Annahme. Demnächst zeigt Bürgermeister Hübler der Kammer an, wie die in der 1. Kammer in der gestrigen Sitzung vorgetragene Schrift wegen Reform der indirekten Abgaben von der 2. Kam mer in her diesseits beschlossenen Maße genehmiget wor den sei, Hierauf wird die Sitzung nach 2 Uhr beendigt und beschlos sen , daß die Verhandlungen den 2. Januar 1834 wieder ihren Anfang nehmen. Hundert und siebenzigste öffentliche Sitzung der zweiten Kammer, am 21. Dee. 1833. Wortrag mehrerer DepuLatwnsberichte. Die Sitzung wird halb 11 Uhr eröffnet, das Pwtoeoll der vorhergehenden verlesen, genehmigt und von den Abgg. Schnorr und Klee berg mit unterschrieben. Auf der Registrande waren eingetragen: 1) Anderweitex Bericht der 3. Deputation der 2. Kammer <l. 3. 20, December 1833, über die unter XXX. der IV» UH-- theilung der Landtagsaetcn begutachteten Eingaben der Eisen werks- und Vitriolhüttenbesitzer Luttermann, v. Elterlein und Conf und Grieshammer; auf die Tagesordnung. 2) Der Abg. Clauß bittet um Urlaub vom 27. Dec. bis Januar l 834; ist bereits bewilligt, 3) Der Abg. Damman überreicht einen Antrag der Amtslandschast Radeberg ü. 6. 26. November
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