Suche löschen...
Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche Sachsen
- Bandzählung
- 1834,Jan./April
- Erscheinungsdatum
- 1834
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1834,Jan./April
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028216Z4
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028216Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028216Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1834
- Titel
- 1. Kammer: 190. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1834-01-17
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche ...
- BandBand 1834,Jan./April 2361
- Protokoll2. Kammer: 168. Sitzung 2361
- Protokoll2. Kammer: 169. Sitzung 2373
- Protokoll2. Kammer: 170. Sitzung 2385
- Protokoll2. Kammer: 171. Sitzung 2393
- Protokoll2. Kammer: 172. Sitzung 2405
- Protokoll1. Kammer: 179. Sitzung 2417
- Protokoll1. Kammer: 180. Sitzung 2425
- Protokoll2. Kammer: 174. Sitzung 2433
- Protokoll2. Kammer: 175. Sitzung 2457
- Protokoll1. Kammer: 182. Sitzung 2469
- Protokoll2. Kammer: 176. Sitzung 2481
- Protokoll1. Kammer: 183. Sitzung 2493
- Protokoll2. Kammer: 178. Sitzung 2509
- Protokoll2. Kammer: 179. Sitzung 2533
- Protokoll1. Kammer: 185. Sitzung 2545
- Protokoll2. Kammer: 181. Sitzung 2557
- Protokoll1. Kammer: 187. Sitzung 2573
- Protokoll2. Kammer: 183. Sitzung 2593
- Protokoll1. Kammer: 188. Sitzung 2601
- Protokoll1. Kammer: 189. Sitzung 2609
- Protokoll2. Kammer: 184. Sitzung 2621
- Protokoll1. Kammer: 190. Sitzung 2629
- Protokoll1. Kammer: 192. Sitzung 2637
- Protokoll1. Kammer: 194. Sitzung 2653
- Protokoll2. Kammer: 185. Sitzung 2677
- Protokoll1. Kammer: 197. Sitzung 2693
- Protokoll2. Kammer: 186. Sitzung 2701
- Protokoll1. Kammer: 197. Sitzung 2717
- Protokoll1. Kammer: 198. Sitzung 2729
- Protokoll2. Kammer: 187. Sitzung 2741
- Protokoll1. Kammer: 199. Sitzung 2753
- Protokoll1. Kammer: 200. Sitzung 2765
- Protokoll2. Kammer: 188. Sitzung 2773
- Protokoll1. Kammer: 201. Sitzung 2785
- Protokoll2. Kammer: 189. Sitzung 2797
- Protokoll2. Kammer: 190. Sitzung 2809
- Protokoll1. Kammer: 202. Sitzung 2825
- Protokoll2. Kammer: 191. Sitzung 2837
- Protokoll1. Kammer: 203. Sitzung 2849
- Protokoll2. Kammer: 192. Sitzung 2857
- Protokoll2. Kammer: 193. Sitzung 2881
- Protokoll1. Kammer: 204. Sitzung 2897
- Protokoll2. Kammer: 194. Sitzung 2909
- Protokoll2. Kammer: 195. Sitzung 2921
- Protokoll1. Kammer: 205. Sitzung 2933
- Protokoll2. Kammer: 196. Sitzung 2949
- Protokoll1. Kammer: 206. Sitzung 2961
- Protokoll2. Kammer: 198. Sitzung 2989
- Protokoll1. Kammer: 207. Sitzung 3013
- Protokoll2. Kammer: 199. Sitzung 3029
- Protokoll2. Kammer: 200. Sitzung 3041
- Protokoll1. Kammer: 208. Sitzung 3057
- Protokoll1. Kammer: 209. Sitzung 3069
- Protokoll2. Kammer: 201. Sitzung 3081
- Protokoll2. Kammer: 202. Sitzung 3093
- Protokoll1. Kammer: 211. Sitzung 3117
- Protokoll2. Kammer: 204. Sitzung 3133
- Protokoll2. Kammer: 205. Sitzung 3145
- Protokoll1. Kammer: 213. Sitzung 3157
- Protokoll2. Kammer: 206. Sitzung 3173
- Protokoll1. Kammer: 214. Sitzung 3185
- Protokoll2. Kammer: 207. Sitzung 3213
- Protokoll2. Kammer: 208. Sitzung 3225
- Protokoll1. Kammer: 215. Sitzung 3237
- Protokoll2. Kammer: 209. Sitzung 3249
- Protokoll1. Kammer: 216. Sitzung 3265
- Protokoll2. Kammer: 210. Sitzung 3281
- Protokoll1. Kammer: 217. Sitzung 3289
- Protokoll2. Kammer: 211. Sitzung 3301
- Protokoll1. Kammer: 218. Sitzung 3325
- Protokoll1. Kammer: 219. Sitzung 3341
- Protokoll1. Kammer: 220. Sitzung 3353
- Protokoll2. Kammer: 213. Sitzung 3369
- Protokoll1. Kammer: 221. Sitzung 3381
- Protokoll2. Kammer: 214. Sitzung 3393
- Protokoll2. Kammer: 114. Sitzung 3405
- Protokoll2. Kammer: 215. Sitzung 3417
- Protokoll1. Kammer: 222. Sitzung 3429
- Protokoll2. Kammer: 216. Sitzung 3445
- Protokoll1. Kammer: 223. Sitzung 3457
- Protokoll2. Kammer: 217. Sitzung 3469
- Protokoll2. Kammer: 218. Sitzung 3497
- Protokoll1. Kammer: 225. Sitzung 3533
- Protokoll2. Kammer: 219. Sitzung 3549
- Protokoll2. Kammer: 220. Sitzung 3561
- Protokoll2. Kammer: 221. Sitzung 3577
- Protokoll1. Kammer: 226. Sitzung 3589
- Protokoll2. Kammer: 222. Sitzung 3605
- BandBand 1834,Jan./April 2361
- Links
-
Downloads
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
2633 nimmt, die das Wohl des Ganzen auch anderwärts nicht wohl entbehren kann. Secretair Hartz: So sehr ich die Pflicht der Kammer, alles Ueberflüssige zu vermeiden, erkenne, so kann ich doch nicht die Verlesung aller des Gesetzes für nutzlos erkennen, son dern muß sie vielmehr für unentbehrlich zur Gründlichkeit der Berathung halten. Häufig macht z. B. die Abänderung für diejenigen, deren Sinne diese Abänderung nicht entspricht, mil dernde Zusätze in späteren wünschenswerth, auf welche man sich im Voraus nicht vorbereiten kann, weil man jene Abän derung nicht vorausgesehen hat. Dieß fordert auch für den Geübtesten einige Momente der Ucberlegung und diese werden, nur gewonnen, wenn mindestens die tztz. vorgelesen würden. Dieser und ähnliche Umstände nöthigen mich, trotz des lebhaf testen Wunsches der Beschleunigung, gegen den Vorschlag der Deputation zu stimmen, und ich halte dafür, daß gerade die am Schluffe des vorigen Jahres berathenen Gesetze bewähren dürften , wie nur die damals unerläßlich gebotene Eile die jetzt wiederum vorgeschlagene Art der Berathung entschuldi gen kann. 0. Weber: Nicht die Verlesung der §tz., sondern die der Motiven und ausführlichen Einleitungen hält auf, und ich wünsche deshalb, daß Letztere nicht wieder vorgetragen werden möchten. v. Großmann: Ich stimme dieser Ansicht bei und be- merke, daß neben den Ztz.dcs Gesetzentwurfes auch die Fassungs vorschläge der Deputation, beide jedoch ohne Motiven vorgcle- sen werden möchten, die sich jedes Kammermitglied bekannt zu machen verpflichtet ist. Die §§. und Fassungen enthalten den Text, über welchen die Kammer zu berathen hat, die Moti ven und der übrige Theil des Deputationsberichtes nur den Commcntar. Letzterer braucht nicht vorgetragen zu werden, den Text aber muß man sich doch klar in das Gedächtniß zurück- zuruftn Gelegenheit haben. bleiben; und es äußert hierzu, vom Fürsten v. Schönburg veranlaßt, - . Staatsminister v. Lind en au seine Ansicht dahin: Die Verlesung der Deputationsberichte, wenn sie blos die Fassungs vorschlage umfassen soll, wird allerdings sehr unvollständig und ungenügend sein, und wenn die Motiven der Deputation vor getragen werden, so kann und muß auch die Regierung verlan gen, daß ihre Motiven zum wörtlichen Vortrage kommen. Secretair v. Zedtwitz: Auch ich meines Ortes muß mich für die Verlesung der einzelnen tztz. des Gesetzes und der dazu ge hörigen Motiven erklären, besonders, wenn die von der betref fenden Deputation dazu gemachten Erinnerungen verlesen wer den sollen. Denn viele der Zuhörer sind nicht in der Lage, sich die Landtagsacten anschaffen und die Gründe, von welchen die Staatsregierung bei ihren Gesetzvorschlägen ausgegangen, auf andere Weise, als durch deren Verlesung in der Kammer, er fahren zu können. Auch würden dann, wenn blos diejenigen der Gesetze in den Kammern verlesen werden sollten, -gegen welche die Deputation Erinnerungen gezogen, diese als gänzlich -aus dem Zusammenhangs heraus gerissen, den Zuhörern gewiß völlig unverständlich bleiben. Es würden daher ohne Zweifel, zumal da die Protokolle der Kammern nicht sogleich zum Druck befördert werden können, mancherlei Mißverständnisse durch öffentliche Blatter in die Verhandlungen gebracht werden. Prinz Johann glaubt demWeberschcnVorschläge nur dann beitreten zu können, wenn die Vorlesung der Motiven des Gesetz- entwurfs'blvs bei den tzZ. unterbleibe, welche zu keiner Bemer kung der Deputation oder eines andern Kammermitgliedes Ver anlassung gäben, und wenn auch der Eingang jeden Gesetzes nebst den allgemeinen Motiven vorgelesm würde, da beides die Basis der allgemeinen Berathung bilde. v. Weberist auch hiermit einverstanden, und es geht nun mehr sein Vorschlag dahin, daß zwar die Einleitung und alle S§. der Gesetzvorschlage, auch die denselben beigegebenen generellen so Gegen diesen Antrag haben auch v. Carlowitz und Prinz Nachdem diesem Anträge v. Weber bcigetretm ist, indem er ganz in seinem Sinne gelegen habe, wird derselbe ausreichend unterstützt, und fragt sodann Der Präsident: Tritt die Kammer dem unter Nr. 2. gemachten Anträge der Deputation bei? Da dieß mit 19 gegen 14 Stimmen verneint wird, so wendet sich nunmehr die Discussion zu dem Vorschläge des O. Weber, und es erklären sich zuvörderst f v. Carlowitz gegen denselben, wie folgt: Die Weglas- Emgan, ,« »erschaffen. Dem R-f-rent-n wird dah-, nichts stf? W-b,r in dir Maße. wie sich d--s-Ib- nunmehr g-st-IM üdchbl-ib-n. als di-gedruckten M°tl°en mündlich mit andern st"'^ °°n2S Stimmen g-g°n 10 b-i°h,nd beantwortet. Worten Zu wiederholen, und dadurch wird eher Zeit verloren, ! kann man nun zum dritten Puncte übekgehen , bei wel- als aewonnen werden l chem der Vorschlag der Deputation dahin geht: Daß, sobald die u , cm schriftlich cmgereichten Amendements vom Referenten verlesen v. Po lenz: Manche Deputationsbenchte enthalte!: gar zEd vvin Antragsteller naher entwickelt und begründet, sowohl keine. Daffungsvorschlage, diese müssen also ganz ungelesen : nach Gesinden vom Referenten oder Regierungscommissar, de- wie die Motiven derjenigen , gegen welche irgend eine Bemer kung gemacht werde, ingleichen die Deputationsberichte, soweit sie das Gesetz oder den sonstigen Gegenstand der Berathung im Allgemeinen oder die Ztz., für welche eine Abänderung vorgeschla- gen werde, betrafen, vorgelesen werden mochtet:, daß aber der wörtliche Vortrag zu unterbleiben habe, bei den Motiven derjeni- gen gegen von keiner Seite etwas monirt werde, 'in- « gleichen bei denjenigen Theilen -der Deputationsbenchte, welche — st i Bemerkungen zu einzelnen M. enthielten, ohne deren Aban- sung der Motiven beeinträchtigt die Deputation. Ihre Moti- ^rung oder Weglassung zu bezwecken. »en müssen der R-tur de, Sache nach »oUandiger fein. -IS di- ! «°s°n dn.ft» A'ttrag Haden auch ». EmidMtz und Pnnz des T-s-tzmtwurseS. welcher di- Präsumtion für sich hat. und »->-!> dessen-rfolgt-r ihr geht deshalb das wirksam,- Mittel »erlor-n. ihrer Ansicht d,e Kammer dm Vorschlag
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder