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Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche Sachsen
- Bandzählung
- 1834,Jan./April
- Erscheinungsdatum
- 1834
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1834,Jan./April
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028216Z4
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028216Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028216Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1834
- Titel
- 2. Kammer: 192. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1834-02-17
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche ...
- BandBand 1834,Jan./April 2361
- Protokoll2. Kammer: 168. Sitzung 2361
- Protokoll2. Kammer: 169. Sitzung 2373
- Protokoll2. Kammer: 170. Sitzung 2385
- Protokoll2. Kammer: 171. Sitzung 2393
- Protokoll2. Kammer: 172. Sitzung 2405
- Protokoll1. Kammer: 179. Sitzung 2417
- Protokoll1. Kammer: 180. Sitzung 2425
- Protokoll2. Kammer: 174. Sitzung 2433
- Protokoll2. Kammer: 175. Sitzung 2457
- Protokoll1. Kammer: 182. Sitzung 2469
- Protokoll2. Kammer: 176. Sitzung 2481
- Protokoll1. Kammer: 183. Sitzung 2493
- Protokoll2. Kammer: 178. Sitzung 2509
- Protokoll2. Kammer: 179. Sitzung 2533
- Protokoll1. Kammer: 185. Sitzung 2545
- Protokoll2. Kammer: 181. Sitzung 2557
- Protokoll1. Kammer: 187. Sitzung 2573
- Protokoll2. Kammer: 183. Sitzung 2593
- Protokoll1. Kammer: 188. Sitzung 2601
- Protokoll1. Kammer: 189. Sitzung 2609
- Protokoll2. Kammer: 184. Sitzung 2621
- Protokoll1. Kammer: 190. Sitzung 2629
- Protokoll1. Kammer: 192. Sitzung 2637
- Protokoll1. Kammer: 194. Sitzung 2653
- Protokoll2. Kammer: 185. Sitzung 2677
- Protokoll1. Kammer: 197. Sitzung 2693
- Protokoll2. Kammer: 186. Sitzung 2701
- Protokoll1. Kammer: 197. Sitzung 2717
- Protokoll1. Kammer: 198. Sitzung 2729
- Protokoll2. Kammer: 187. Sitzung 2741
- Protokoll1. Kammer: 199. Sitzung 2753
- Protokoll1. Kammer: 200. Sitzung 2765
- Protokoll2. Kammer: 188. Sitzung 2773
- Protokoll1. Kammer: 201. Sitzung 2785
- Protokoll2. Kammer: 189. Sitzung 2797
- Protokoll2. Kammer: 190. Sitzung 2809
- Protokoll1. Kammer: 202. Sitzung 2825
- Protokoll2. Kammer: 191. Sitzung 2837
- Protokoll1. Kammer: 203. Sitzung 2849
- Protokoll2. Kammer: 192. Sitzung 2857
- Protokoll2. Kammer: 193. Sitzung 2881
- Protokoll1. Kammer: 204. Sitzung 2897
- Protokoll2. Kammer: 194. Sitzung 2909
- Protokoll2. Kammer: 195. Sitzung 2921
- Protokoll1. Kammer: 205. Sitzung 2933
- Protokoll2. Kammer: 196. Sitzung 2949
- Protokoll1. Kammer: 206. Sitzung 2961
- Protokoll2. Kammer: 198. Sitzung 2989
- Protokoll1. Kammer: 207. Sitzung 3013
- Protokoll2. Kammer: 199. Sitzung 3029
- Protokoll2. Kammer: 200. Sitzung 3041
- Protokoll1. Kammer: 208. Sitzung 3057
- Protokoll1. Kammer: 209. Sitzung 3069
- Protokoll2. Kammer: 201. Sitzung 3081
- Protokoll2. Kammer: 202. Sitzung 3093
- Protokoll1. Kammer: 211. Sitzung 3117
- Protokoll2. Kammer: 204. Sitzung 3133
- Protokoll2. Kammer: 205. Sitzung 3145
- Protokoll1. Kammer: 213. Sitzung 3157
- Protokoll2. Kammer: 206. Sitzung 3173
- Protokoll1. Kammer: 214. Sitzung 3185
- Protokoll2. Kammer: 207. Sitzung 3213
- Protokoll2. Kammer: 208. Sitzung 3225
- Protokoll1. Kammer: 215. Sitzung 3237
- Protokoll2. Kammer: 209. Sitzung 3249
- Protokoll1. Kammer: 216. Sitzung 3265
- Protokoll2. Kammer: 210. Sitzung 3281
- Protokoll1. Kammer: 217. Sitzung 3289
- Protokoll2. Kammer: 211. Sitzung 3301
- Protokoll1. Kammer: 218. Sitzung 3325
- Protokoll1. Kammer: 219. Sitzung 3341
- Protokoll1. Kammer: 220. Sitzung 3353
- Protokoll2. Kammer: 213. Sitzung 3369
- Protokoll1. Kammer: 221. Sitzung 3381
- Protokoll2. Kammer: 214. Sitzung 3393
- Protokoll2. Kammer: 114. Sitzung 3405
- Protokoll2. Kammer: 215. Sitzung 3417
- Protokoll1. Kammer: 222. Sitzung 3429
- Protokoll2. Kammer: 216. Sitzung 3445
- Protokoll1. Kammer: 223. Sitzung 3457
- Protokoll2. Kammer: 217. Sitzung 3469
- Protokoll2. Kammer: 218. Sitzung 3497
- Protokoll1. Kammer: 225. Sitzung 3533
- Protokoll2. Kammer: 219. Sitzung 3549
- Protokoll2. Kammer: 220. Sitzung 3561
- Protokoll2. Kammer: 221. Sitzung 3577
- Protokoll1. Kammer: 226. Sitzung 3589
- Protokoll2. Kammer: 222. Sitzung 3605
- BandBand 1834,Jan./April 2361
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Wenn wir neh- d"s °°rwgmv- G-sch abh-lfm. wir eine Beschränkung auf dem Lande statt finden lassen, die wir in den Städten nicht haben. Die Landbewohner wie die Städrebewohmr müssen gleich gestellt sein, s" men, auf dem Lande kann der Dienstbote erst spat zu Lanze ge hen, so paßt unsere Gesetzgebung nicht, weil sie den Lanz auf eine Zeit stellt, wo die Mägde nicht fort können. Wenn wir die Staatsregiirung ersuchen, diese Gesetze zu handhaben, so S würde das die größte Ungleichheit herbekführen. Ich muß ferner erwähnen, daß Alles, was ich über den Lanz auf dem Lande gehört habe, sich darauf beschrankt, daß die Dienstboten zu viel tanzen. Nun ist im Gesetzentwürfe über die Gcsindcord- nung Vorkehrung getroffen, daß die Dienstherrschaft von dem Dienstboten Alles verlangen kann, was ihr billigerweise ein zuräumen ist, also auch diese Befugniß hier eintreten kann. .Abg. und Sccr. Richter bemerkt, daß die Unterstützung des erst wahrend der Diskussion eingerrichten Antrags nicht voll ständig gewesen, worauf Aba. Axt äußert, daß er zwar dann seinem Antrag ent sagen müsse, daß er aber, da einmal etwas gegen seine Acuße- runq gesprochen worden, sich erlauben müsse, etwas zu er- wiedcrn. Es entsteht nun eine Diskussion, ob der Antrag als unter stützt anzusehen sei oder nicht, und es äußert Abg. Ro u x, daß das Direktorium erklärt habe, die Unter stützung sei hinlänglich, worauf Referent das Wort genommen habe, und erst später sei bemerkt worden, daß der Antrag nicht 'hinlänglich unterstützt fei. Er glaube nun nicht, daß man dem Abg. Axt das Wort nehmen könne. Abg. Axt: Ich mache aufmerksam, daß von der Kammer auch schon gegen die Landtagsordnung gefehlt worden, und könnte ein Beispiel darüber anführen. Wenn übrigens gesagt wurde, in der Pöliceigesetzgebung bestünden Widersprüche, so kann die Staatsregierung diese aufsuchen und beseitigen. Wenn ferner er wähnt wurde, warum das Land weniger Vergnügungen haben sollte, als die Stadt, so xntgegne ich, daß auch in den Städten policeiliche Verfügungen bestehen, und eine Stunde bestimmt ist, welche fester gehalten wird, als auf dem Lande; und wenn gesagt wird, es sei hauptsächlich ein Vergnügen für die Dienstboten, so muß ich widersprechen; es tanzen auch die Kinder der Hausbe- , scher, und es hängt davon ab, daß die Versuche zu diesen Wer- mer zwar nicht gerade die strenge Aufrechthaltung der ganzen be- > gnügungen nicht zu weit führen, Zch mache aufmerksam, daß in stehenden Gesetzgebung der Regierung empfehlen, wohl aber den meinem Orte regelmäßig all? Sonntage an zwei Orten Tanzmusik Wunsch aussprechen würde, daß Kinder von dem Besuche der gehalten wurde; allerdings ist dieses, als es zur Kunde der Kreis- § Tanzböden durchaus abgehalten werden möchten, hauptmannschaft gekommen ist, untersagt, und bestimmt worden, I (Fortsetzung folgt.) Druck und Papier von K. G. Leubner in Dresden. Verantwortliche Redaktion: v. Gretschel. einzuschärfm, und über deren Handhabung strenge zu wachen,, daß nur aller 14 Tage, und zwar abwechselnd in beiden Wirths- Unterstützung. ^Hausern Tanzmusik gehalten werden dürft. Referent: Ich muß gegen den Antrag bemerken, daß^. _ Staatsmrnister v. Lindenau: Das Gesetz über die Tanz es verschiedene dießfallsige Gesetze giebt, in dem einen heißt cs, es l Zufügung, welches der geehrten Kammer vorllegt, wurde aus werden. in einem andern, -s so« Sonn- d°Ml,-nG-I!chtsMN-t-«-«ch-il-te einmal. n°n tags nicht g-I-nzl werden. So gi-bt -« -in- Menge Wider-! >»-I-n SrnideZbchordm Klagen über dl- zu häufigen ^anzbelnst,- sprfiche. Ferner muß ich darauf zmückkommen. warum sollen j -»»--» und d>e daraus -nlspr,°g-„d-n Rächt -ll- emg,gangen waren, und die von der Regierung nicht unberücksichtigt bleiben i konnten, und dann wegen der Unvollkommenheit und Mangel- ! Hastigkeit der jetzigen Gesetzgebung. Diesen beiden Nebeln sollte Es scheint jedoch in beiden Kammern nur wenig Anklang gefunden zu haben, und da dessen Zurücklegung gewünscht wurde, so konnte ich mich als königl. Commissar bei den Berathungen in den Deputationssitzungen ! nicht veranlaßt finden, dem bestimmt zu widersprechen, wenn ich mir auch allerdings wohlthätige Wirkungen von diesem Gesetze erwartet hätte, da ich allerdings im Wesentlichen mit dem ein verstanden bin, was der Abg. Axt geäußert hat. Zch bin über zeugt, daß unsere heutige Gesetzgebung, soll sie anders wohl- thatig für die bürgerliche Gesellschaft sein, vorzugsweise dahin wirken müsse, die Jugend besser, verständiger, sittlicher und aufgeklärter zu machen; habe ich mit Freuden wahrgenommen, welche, lebhafte Theilnahme die geehrte Kammer für das Volks schulwesen an den Tag legte, so muß ich bemerken, daß weder Schule noch Kirche allein ausreichen können und werden, um feste, moralische Grundsätze der Heranwachsenden Jugend einzu prägen und ihnen diejenige sittlich: Selbstständigkeit zu geben, die ein unerläßliches Bedürstn'ß des konstitutionellen Staatsbür gers ist, wenn die Aeltern s statt als Beispiel zu dienen, selbst Lage und Nachte auf den Tanzböden durchfchwarmen. So lange hierinncn keine günstige Veränderung eintritt, so lange die unselige Vergnügungssucht der heutigen Zeit Vater und Mutter ihren Kindern und dem häuslichen Heerde entfremdet, bis wir nicht Zum vormaligen einfachern Familienkreise zurückkehren, das Glück mehr in der Ruhe des mncm Lebens, als im trüben Schimmer des Aeußern suchen; so lange wird es nicht besser wer den, und jene geistigen Mittel der Erziehung allein werden die Sittlichkeit der Jugend nicht zu versichern, die wahren Tugenden des Staatsbürgers nicht zu gewahren vermögen. Ich kann übrigens mit der Aeußerung des Abg. v. Mayer nicht einverstan den sein, daß policeiliche Maßregeln auf die Besserung der Men schen keinen Einfluß zu haben vermöchten; denn allemal werde ich als vornehmsten Sträfzwcck Abhaltung vom Verbrechen und Besserung des Strafbaren halten, und darum glauben, daß die Wirksamkeit des Staates zunächst dahin gerichtet sein müsse, die Menschen vom Bösen ahzuhaltcn, was für die Mehrzahl dadurch geschieht, daß ihnen keine Gelegenheit zur Sünde gegeben wird. Darum würde ich es für wünschenswerth halten, wenn die Kam-
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