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Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche Sachsen
- Bandzählung
- 1834,Jan./April
- Erscheinungsdatum
- 1834
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1834,Jan./April
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028216Z4
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028216Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028216Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1834
- Titel
- 1. Kammer: 204. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1834-02-13
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche ...
- BandBand 1834,Jan./April 2361
- Protokoll2. Kammer: 168. Sitzung 2361
- Protokoll2. Kammer: 169. Sitzung 2373
- Protokoll2. Kammer: 170. Sitzung 2385
- Protokoll2. Kammer: 171. Sitzung 2393
- Protokoll2. Kammer: 172. Sitzung 2405
- Protokoll1. Kammer: 179. Sitzung 2417
- Protokoll1. Kammer: 180. Sitzung 2425
- Protokoll2. Kammer: 174. Sitzung 2433
- Protokoll2. Kammer: 175. Sitzung 2457
- Protokoll1. Kammer: 182. Sitzung 2469
- Protokoll2. Kammer: 176. Sitzung 2481
- Protokoll1. Kammer: 183. Sitzung 2493
- Protokoll2. Kammer: 178. Sitzung 2509
- Protokoll2. Kammer: 179. Sitzung 2533
- Protokoll1. Kammer: 185. Sitzung 2545
- Protokoll2. Kammer: 181. Sitzung 2557
- Protokoll1. Kammer: 187. Sitzung 2573
- Protokoll2. Kammer: 183. Sitzung 2593
- Protokoll1. Kammer: 188. Sitzung 2601
- Protokoll1. Kammer: 189. Sitzung 2609
- Protokoll2. Kammer: 184. Sitzung 2621
- Protokoll1. Kammer: 190. Sitzung 2629
- Protokoll1. Kammer: 192. Sitzung 2637
- Protokoll1. Kammer: 194. Sitzung 2653
- Protokoll2. Kammer: 185. Sitzung 2677
- Protokoll1. Kammer: 197. Sitzung 2693
- Protokoll2. Kammer: 186. Sitzung 2701
- Protokoll1. Kammer: 197. Sitzung 2717
- Protokoll1. Kammer: 198. Sitzung 2729
- Protokoll2. Kammer: 187. Sitzung 2741
- Protokoll1. Kammer: 199. Sitzung 2753
- Protokoll1. Kammer: 200. Sitzung 2765
- Protokoll2. Kammer: 188. Sitzung 2773
- Protokoll1. Kammer: 201. Sitzung 2785
- Protokoll2. Kammer: 189. Sitzung 2797
- Protokoll2. Kammer: 190. Sitzung 2809
- Protokoll1. Kammer: 202. Sitzung 2825
- Protokoll2. Kammer: 191. Sitzung 2837
- Protokoll1. Kammer: 203. Sitzung 2849
- Protokoll2. Kammer: 192. Sitzung 2857
- Protokoll2. Kammer: 193. Sitzung 2881
- Protokoll1. Kammer: 204. Sitzung 2897
- Protokoll2. Kammer: 194. Sitzung 2909
- Protokoll2. Kammer: 195. Sitzung 2921
- Protokoll1. Kammer: 205. Sitzung 2933
- Protokoll2. Kammer: 196. Sitzung 2949
- Protokoll1. Kammer: 206. Sitzung 2961
- Protokoll2. Kammer: 198. Sitzung 2989
- Protokoll1. Kammer: 207. Sitzung 3013
- Protokoll2. Kammer: 199. Sitzung 3029
- Protokoll2. Kammer: 200. Sitzung 3041
- Protokoll1. Kammer: 208. Sitzung 3057
- Protokoll1. Kammer: 209. Sitzung 3069
- Protokoll2. Kammer: 201. Sitzung 3081
- Protokoll2. Kammer: 202. Sitzung 3093
- Protokoll1. Kammer: 211. Sitzung 3117
- Protokoll2. Kammer: 204. Sitzung 3133
- Protokoll2. Kammer: 205. Sitzung 3145
- Protokoll1. Kammer: 213. Sitzung 3157
- Protokoll2. Kammer: 206. Sitzung 3173
- Protokoll1. Kammer: 214. Sitzung 3185
- Protokoll2. Kammer: 207. Sitzung 3213
- Protokoll2. Kammer: 208. Sitzung 3225
- Protokoll1. Kammer: 215. Sitzung 3237
- Protokoll2. Kammer: 209. Sitzung 3249
- Protokoll1. Kammer: 216. Sitzung 3265
- Protokoll2. Kammer: 210. Sitzung 3281
- Protokoll1. Kammer: 217. Sitzung 3289
- Protokoll2. Kammer: 211. Sitzung 3301
- Protokoll1. Kammer: 218. Sitzung 3325
- Protokoll1. Kammer: 219. Sitzung 3341
- Protokoll1. Kammer: 220. Sitzung 3353
- Protokoll2. Kammer: 213. Sitzung 3369
- Protokoll1. Kammer: 221. Sitzung 3381
- Protokoll2. Kammer: 214. Sitzung 3393
- Protokoll2. Kammer: 114. Sitzung 3405
- Protokoll2. Kammer: 215. Sitzung 3417
- Protokoll1. Kammer: 222. Sitzung 3429
- Protokoll2. Kammer: 216. Sitzung 3445
- Protokoll1. Kammer: 223. Sitzung 3457
- Protokoll2. Kammer: 217. Sitzung 3469
- Protokoll2. Kammer: 218. Sitzung 3497
- Protokoll1. Kammer: 225. Sitzung 3533
- Protokoll2. Kammer: 219. Sitzung 3549
- Protokoll2. Kammer: 220. Sitzung 3561
- Protokoll2. Kammer: 221. Sitzung 3577
- Protokoll1. Kammer: 226. Sitzung 3589
- Protokoll2. Kammer: 222. Sitzung 3605
- BandBand 1834,Jan./April 2361
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Die 2. Kammer hat den Beschluß gefaßt, a) in der ersten Zeile des außer Z. 0,, noch Z. 8. anzuziehen, und d) die Worte auf der zweiten Zeile: „mir,dem Anträge" mit den Wor ten: „mit dem Zusammenlcgungsplan" zu vertauschen — Die Deputation ist hierinncn einverstanden, schlagt aber zu mehrerer Deutlichkeit', und da es sich noch von der Frage: ob überhaupt eine Zusammenlegung ftattsinden soll, oder nicht? keineswegs aber von der Modaliratcher Zusammenlegung handelt, all b. vor, annvch das Wort: „vorgeschlagenen" einzuschieben, und es würde dann: „mit der vorgeschlagenen Zusammenlegung" zu lesen sein. Auf die Bemerkung des Prinzen Ao Hann, daß der §. we gen der darin angezogenen verschiedenen Falle nach den bei §. 2. gefaßten Beschlüssen einer andern Fassung bedürfen werde, wird Secretair Hartz ersucht, selbige bis zur nächsten Sitzung der Kammer vvrzulcgen. Im Uebrigen wird Z, 8. nach dem Vor schläge der Deputation einstimmig genehmigt. Zu §. 9. (s. dens. a. a. O.) erinnert die Deputation: Von Seiten der 2. Kammer hat man für gut befunden, hin ter das auf der zweiten Zeile befindliche Wort: „seiner" annoch hknzuzusetzen; „in den Zusammenlegungsplan gezogenen." — Die Deputation findet diesen Zusatz angemessen. Dieser §. wurde in der von der 2- Kammer angenommenen Maße einstimmig genehmigt. Zu tz. 10. (s. dens. Nr. 223. dieses Bl. S. 1986.) lautet das Depulationsgutachten: In der 2. Kammer ist, daß auf der dritten Zeile ein Druck- fehler sich befinde, bemerkt worden, indem es statt: „zwei Drit tel" „ein Drittel" heißen müsse; es ist auch beantragt worden, statt der auf der dritten Keile zu lesenden Wörter „ wo Zwar we niger, als zwei Drittel der Stimmen" die Worte anzunehmen: „ wo nur ein Drittel der Stimmen oder weniger," — Ferner ist beliebt worden, hinter die auf der vierten Zeile ersichtlichen Worte: „Verhaltniß steht," annoch hinzuzufügen; „oder wenn dabei noch eine andere, als landwirtschaftliche Benutzung in Betracht kommt." — Die Deputation hat sich von der Zweckmäßigkeit des crstgedachten beiden resp. Erinnerungen und Abänderungen über zeugt, und hglt den letzterwähnten Zusatz darum für nörhig, da mit der Besitzer eines Grundstücks gegen den gezwungenen Um tausch in dem Falle geschützt ist, wenn das Grundstück andere, als landwirthschaftliche Benutzung, z, B. Torfgräbereien, Stein kohlen oder andere unterirdische Nutzbarkeiten darbietet. Auch bei diesem §, wird wie bei Z. 8. Secretair Hartz bis zur nächsten Session um eine andere Fassung gebeten. Uebrigens findet der Z, einstimmige Annahme in der von der 2. Kammer beliebten Maße. Zu §. 11. bemerkt.die Deputation, daß in Betracht der Ab änderung des Z. 15. solcher in dem Z. 11. nicht anzuziehen sei. Dieser Z. wird mit der von der Deputation vorgeschlagenen Abänderung einstimmig genehmigt und die Sitzung hier auf um 2 Phr geschlossen^ Hundert u. vier u. neunzigste öffentliche Sitzung der zweiten Kammer, am 20. Februar ^834. Fortsetzung der Bcxathung üher den Bericht dxr außerordentt.Dcput>, Has Decret, die Abkürzung des jetzigen Landtags betreffend. Die Sitzung beginnt halb 10 Uhr, das Protokoll der vor hergehenden wird verlesen, genehmigt und pon den Abgg. Leh? snann und Adler mit unterzeichnet. Die Registrande enthielt: 1) Der vormalige Commun-Einnehmer Christoph Friedrich Martin in KruMhennersdorf bittet, daß sich die 2. Kammer bei der hohen Regierung für Wiederaufhebung des in einer zwischen ihm und dasiger Gemeinde obwaltenden Rechnungs-Differenz von seiner Ortsgmchtsbehörde eingeleitetcn schiedsrichterlichen Verfahrens und für eine .legale mittelst anzuordnenden regelmäßi gen Defectur-Verfahrens herbeizuführende Beendigung, auch nach Befinden'rechtliche Entscheidung dieserRcchnungssache, sowie für Sistirung des wegen der in dieser Angelegenheit bereits liqui- dirtcn Kosten eingeleiteten Zwangsverfahrens, und endlich für Austragsertheilung an das Iustizamt Augustusburg verwende; an die 4. Deputation. 21 Der Abg. Becker (aus Hainichen) bit tet um Urlaub vom 24, d. M. bis mit letztem Mai d, I,; wird be willigt und der Stellvertreter einberufen, 3) Carl Friedrich Wur- litzer und Johann David Ludwig (in Kheuma) bitten, daß die 2. Kammer nach erfolgter Einsicht der in einer von dem Gastwirth Christian Friedrich Fuchs daselbst gegen dm erstem von den Ge richten zu Schloditz anhängig gemachten Denunciarionssache we gen unbefugten Branntweinschenkens und Gästesetzens ergange nen Acten sich bei der hohen Staatsregierung dahin verwende, daß die in dieser Sache gegebene Entscheidung reformirt oder doch wenigstens Ludwig zu Ausübung des Branntweinschenkens auf seinem Hause Unter den vorliegenden Umstanden Concession er- theilt werde; an die 4. Deputation. 4) Der Abg, Renzsch bittet um Verlängerung seines Urlaubes bis zum 23. d, M.; bewilligt- Die Tagesordnung enthielt den Schluß der Berathung über die Abkürzung des Landtags. Man war bis zu dem unter All. 7. verzeichneten Gesetzentwürfe, die Entschädigung wegen geliefer ter Stückpferde betreffend, gelangt. Hierbei findet keine Erinnerung statt und es wird einstim mig dem Deputationsgutachten beigetreten, den Gegenstand noch für diesen Landtag ausgesetzt zu lassen. Bes dem unter 8. bemerkten Gesetzentwürfe, welcher die Verhältnisse der evangelischen und katholischen kirchlichen Behör den betrifft, äußert Staatsminister D. Müller: Das Mandat vom 19. Februar 1827 enthalt über die Ausübung der der Staatsgewalt über die katholische Kirche zustehenden Befugnisse (des sogenannten juris circa SALIÄ) keine ausreichenden Bestimmungen, Das Ministerium des Cultus ist daher bald nach seincr Organisation dafür besorgt gewesen, ein dießfallsiges Regulativ zu entwerfen, theils damit die bei deren Mangel sonst zu befürchtenden Diffe renzen zwischen den katholisch-geistlichen Behörden, und der Staatsbehörde, dem Cultusministerium vermieden werden möch ten, theils damit die Unsicherheit der dießsallsigen Rechtsverhält nisse uud die Unbekanntschaft mit solchen, welche bisher in Sachsen statt gefunden hat, und in der wohl eine Hauptursache -es hin und wieder bemerkten Argwohnes und Mißtrauens der Protestanten gegen die katholische Geistlichkeit zu suchen ist, ent fernt werde, was gewiß jeder Freund des Vaterlandes aufrich tig wünscht uud nach dem Erscheinen jenes Regulativs, in wel chem insbesondere die Stellung der katholischen Geistlichkeit genau bestimmt werden sollte, zu hoffen ist. Es aesckab
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