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Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche Sachsen
- Bandzählung
- 1834,Jan./April
- Erscheinungsdatum
- 1834
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1834,Jan./April
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028216Z4
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028216Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028216Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1834
- Titel
- 2. Kammer: 206. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1834-03-14
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche ...
- BandBand 1834,Jan./April 2361
- Protokoll2. Kammer: 168. Sitzung 2361
- Protokoll2. Kammer: 169. Sitzung 2373
- Protokoll2. Kammer: 170. Sitzung 2385
- Protokoll2. Kammer: 171. Sitzung 2393
- Protokoll2. Kammer: 172. Sitzung 2405
- Protokoll1. Kammer: 179. Sitzung 2417
- Protokoll1. Kammer: 180. Sitzung 2425
- Protokoll2. Kammer: 174. Sitzung 2433
- Protokoll2. Kammer: 175. Sitzung 2457
- Protokoll1. Kammer: 182. Sitzung 2469
- Protokoll2. Kammer: 176. Sitzung 2481
- Protokoll1. Kammer: 183. Sitzung 2493
- Protokoll2. Kammer: 178. Sitzung 2509
- Protokoll2. Kammer: 179. Sitzung 2533
- Protokoll1. Kammer: 185. Sitzung 2545
- Protokoll2. Kammer: 181. Sitzung 2557
- Protokoll1. Kammer: 187. Sitzung 2573
- Protokoll2. Kammer: 183. Sitzung 2593
- Protokoll1. Kammer: 188. Sitzung 2601
- Protokoll1. Kammer: 189. Sitzung 2609
- Protokoll2. Kammer: 184. Sitzung 2621
- Protokoll1. Kammer: 190. Sitzung 2629
- Protokoll1. Kammer: 192. Sitzung 2637
- Protokoll1. Kammer: 194. Sitzung 2653
- Protokoll2. Kammer: 185. Sitzung 2677
- Protokoll1. Kammer: 197. Sitzung 2693
- Protokoll2. Kammer: 186. Sitzung 2701
- Protokoll1. Kammer: 197. Sitzung 2717
- Protokoll1. Kammer: 198. Sitzung 2729
- Protokoll2. Kammer: 187. Sitzung 2741
- Protokoll1. Kammer: 199. Sitzung 2753
- Protokoll1. Kammer: 200. Sitzung 2765
- Protokoll2. Kammer: 188. Sitzung 2773
- Protokoll1. Kammer: 201. Sitzung 2785
- Protokoll2. Kammer: 189. Sitzung 2797
- Protokoll2. Kammer: 190. Sitzung 2809
- Protokoll1. Kammer: 202. Sitzung 2825
- Protokoll2. Kammer: 191. Sitzung 2837
- Protokoll1. Kammer: 203. Sitzung 2849
- Protokoll2. Kammer: 192. Sitzung 2857
- Protokoll2. Kammer: 193. Sitzung 2881
- Protokoll1. Kammer: 204. Sitzung 2897
- Protokoll2. Kammer: 194. Sitzung 2909
- Protokoll2. Kammer: 195. Sitzung 2921
- Protokoll1. Kammer: 205. Sitzung 2933
- Protokoll2. Kammer: 196. Sitzung 2949
- Protokoll1. Kammer: 206. Sitzung 2961
- Protokoll2. Kammer: 198. Sitzung 2989
- Protokoll1. Kammer: 207. Sitzung 3013
- Protokoll2. Kammer: 199. Sitzung 3029
- Protokoll2. Kammer: 200. Sitzung 3041
- Protokoll1. Kammer: 208. Sitzung 3057
- Protokoll1. Kammer: 209. Sitzung 3069
- Protokoll2. Kammer: 201. Sitzung 3081
- Protokoll2. Kammer: 202. Sitzung 3093
- Protokoll1. Kammer: 211. Sitzung 3117
- Protokoll2. Kammer: 204. Sitzung 3133
- Protokoll2. Kammer: 205. Sitzung 3145
- Protokoll1. Kammer: 213. Sitzung 3157
- Protokoll2. Kammer: 206. Sitzung 3173
- Protokoll1. Kammer: 214. Sitzung 3185
- Protokoll2. Kammer: 207. Sitzung 3213
- Protokoll2. Kammer: 208. Sitzung 3225
- Protokoll1. Kammer: 215. Sitzung 3237
- Protokoll2. Kammer: 209. Sitzung 3249
- Protokoll1. Kammer: 216. Sitzung 3265
- Protokoll2. Kammer: 210. Sitzung 3281
- Protokoll1. Kammer: 217. Sitzung 3289
- Protokoll2. Kammer: 211. Sitzung 3301
- Protokoll1. Kammer: 218. Sitzung 3325
- Protokoll1. Kammer: 219. Sitzung 3341
- Protokoll1. Kammer: 220. Sitzung 3353
- Protokoll2. Kammer: 213. Sitzung 3369
- Protokoll1. Kammer: 221. Sitzung 3381
- Protokoll2. Kammer: 214. Sitzung 3393
- Protokoll2. Kammer: 114. Sitzung 3405
- Protokoll2. Kammer: 215. Sitzung 3417
- Protokoll1. Kammer: 222. Sitzung 3429
- Protokoll2. Kammer: 216. Sitzung 3445
- Protokoll1. Kammer: 223. Sitzung 3457
- Protokoll2. Kammer: 217. Sitzung 3469
- Protokoll2. Kammer: 218. Sitzung 3497
- Protokoll1. Kammer: 225. Sitzung 3533
- Protokoll2. Kammer: 219. Sitzung 3549
- Protokoll2. Kammer: 220. Sitzung 3561
- Protokoll2. Kammer: 221. Sitzung 3577
- Protokoll1. Kammer: 226. Sitzung 3589
- Protokoll2. Kammer: 222. Sitzung 3605
- BandBand 1834,Jan./April 2361
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Außerordentliche Beilage zur Leipziger Zeitung. Dresden, Freitags, den 21. März 1834. l-, ' ,' - Nachrichten vom Landtage. Zweihundert und sechste öffentliche Sitzung der zweiten Kammer, am 14. März 1834. (Beschluß.) Berathung über den Bericht der 4. Deputation, die Beschwerde der Dorf- schasten Hirschfeld, Lautershofen und Haar wegen fortdauernder Belastung mit Aequivalentgcldern für ehemalige Jagbdienste, Wolfsjagddienste und Heckenzäune betreffend. — Berathung über den Bericht der 3. Deputation, die Vorstellung der evangel. Geistlichkeit der Stadt Dresden, die Gleichheits verhältnisse der evangelischen und katholischen Kirche der Kreislcmöe betr. Referent: Ich bemerke, daß in dem Deputationsberichte allerdings angeführt ist,- die Petenten, hätten sich zuerst an das Finanzministerium und von da an das Gesammtministerium ge wendet, wo sie jedoch auch zurückgewiesen worden sind. Sie haben hierauf die Verwendung der Stände in Anspruch genom men, als die natürlichen Vermittler, wenn zwischen Untertha- ntn und der Regierung Collisionen eintreten. Wollte man sie von Seiten der Stande unter solchen Umstanden immer auf den Rechtsweg verweisen, so scheint darin eine große Härte zu lie gen. Vielmehr glaube ich, daß, wenn unter solchen Umstän den, wie die vorliegenden, wo das Recht so klar ist, ein? Pe tition an die Stände gelangt, es auch4n der Stellung der Stände liegt, vermittelnd einzuschreiten. Ich sage, der Fall liegt klar da, denn das, was vom Abg. Roux eingewendet wurde, scheint hierher nicht zu paffen. Wenn ich, vermöge eines Vergleiches, Jemanden eine Verbindlichkeit zu leisten habe, und die Urkunde darüber lautet dahin, daß diese Verbindlichkeit nur so lange fortbestehen soll, als ich die bedungene Zahlung leiste, so ist doch offenbar damit ausgesprochen, daß, wenn ich nicht mehr zahle, alles wieder in den vorigen Stand zurück tritt und die frühere Verbindlichkeit wieder anhebt. Wendet man diese allgemeine Folgerung speciell aufden vorliegenden Fall an, so wird der Staat, wenn die Petenten die Zahlung der be dungenen 150 LHIr, nicht mehr leisten, in die Nothwendigkeit kommen, entweder ganz auf diese Revenüe zu verzichten, weil bei dem Wegfall der Jagden die frühem Jagddienste keine An wendung mehr finden, oder er wird einen Rechtsstreit beginnen müssen, der nur Kosten verursacht, und dessen Ausfall jeden falls sehr zweifelhaft bleibt. Wenn mithin die Deputation schon im Interesse des Staatsvermögens es nicht für rathlich hielt, die Petenten auf den Rechtsweg zu verweisen, so konnte sie sol chen um so weniger die damit verknüpften Weitläuftigkeiten an- muthen, da die verlangte Zahlung offenbar gegen den Sinn des Gesetzes über die Suspension der Jagdfrohnen läuft; denn hiernach sind die Aequivalentgelder für die Wildzäune ganz un bedingt aufgehoben. Obschon nun offenbar nach dem Inhalt des Recesses, um den es sich hier eigentlich handelt, jene 150 Thlr. hauptsächlich für die Unterhaltung eines damals bestandenen Wildzaunes geleistet wurden, so sind doch die Petenten nicht so weit gegangen, den ganzen Erlaß dieser Geldleistung zu erbit ten, sondern haben nur angetragen, man möge sich für eine an gemessene Verminderung derselben verwenden. Die Kammer würde, wenn sie auch die Zurückweisung solcher gerechtem und billigen Beschwerden von ihrer 4. Deputation verlangen wollte, solche in eine Lage setzen, welche derselben ihre Bestimmung dop pelt unangenehm machen müßte; indem ihr dann niemals etwas anderes übrig bleibt, als die Leute jedesmal ^uf den Rechtsweg zu verweisen, wo ihnen der Fiscus gegenüber steht, und im Stande ist, mit weit ausreichendem Mitteln alle Rechtshilfen zu erschöpfen, als der arme Petent auf einen solchen Proceß zu verwenden im Stande ist. Abg. Roux: Vor allem habe ich noch nicht recht gefaßt, ob die Petenten sich an das Finanzministerium gewendet haben, nachdem das Gesetz wegen der Suspension der Jagdfrohnen ema- nirt worden war. Ist das nicht geschehen, so würden sie sich in Bezugnahme auf das neue Gesetz an das Finanzministerium zu wenden haben, und dann würde erst im Wege der Beschwerde die Zeit sein, sich an die Stande zu wenden. Referent ist ganz ein verstanden mit mir, daß nicht wohl ein Gegenstand zur Berück sichtigung an die Staatsregierung empfohlen werden könne, wenn die Sache nicht klar vorlkege; er fügt aber hinzu, daß ds'e Sache klar sei. Nun ist dieses, so müßte der Antrag in seinem ganzen Umfange bewilligt werden; denn das würde der Consequenz ent sprochen haben; auch fallt die Unterhaltung des Wildzaunes und die Salarirung von zwei Leuten unfehlbar zusammen, das eine betrifft die Herstellung, das andere die Unterhaltung, und ein dritter Punct war der, daß im Recesse stehe, es solle frei stehen, die Dienste wieder zu fordern, wenn diese Leute die 150 Thlr. nicht zahlen würden. Nun habe ich bereits bemerkt, daß zu der Zeit, als Hieser Ausspruch geschah, auf beiden Seiten eine Ver bindlichkeit bestand. Diese Verbindlichkeit wurde renovirt, man verpflichtete M gegen ein jährliches Quantum, das nun weg fallen soll. Nach der Zeit hat die Staatsregierung für angemessen gefunden, keine Wildzäune mehr zu machen. Das stand ihr frei; es konnte aber den Leuten nicht das Recht geben, das zurückzu ziehen, was sie einmal bewilligt haben. Nun scheint mir die Sache nicht faktisch richtig angewendet worden zu sein; es liegt nur so viel darin, daß dem Staatssiscus frei stehe, wenn die Leute nicht zahlten, den alten Zustand wieder eir^pführen; es ist das eine Sicherung des Fiscus, daraus folgt aber nicht, daß der Fis cus die Verbindlichkeit habe, die Dienste wieder anzuyehmen. Abg. Sachste: Die Beschwerdeführer haben sich an daß
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