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Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche Sachsen
- Bandzählung
- 1834,Jan./April
- Erscheinungsdatum
- 1834
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1834,Jan./April
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028216Z4
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028216Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028216Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1834
- Titel
- 1. Kammer: 215. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1834-03-13
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche ...
- BandBand 1834,Jan./April 2361
- Protokoll2. Kammer: 168. Sitzung 2361
- Protokoll2. Kammer: 169. Sitzung 2373
- Protokoll2. Kammer: 170. Sitzung 2385
- Protokoll2. Kammer: 171. Sitzung 2393
- Protokoll2. Kammer: 172. Sitzung 2405
- Protokoll1. Kammer: 179. Sitzung 2417
- Protokoll1. Kammer: 180. Sitzung 2425
- Protokoll2. Kammer: 174. Sitzung 2433
- Protokoll2. Kammer: 175. Sitzung 2457
- Protokoll1. Kammer: 182. Sitzung 2469
- Protokoll2. Kammer: 176. Sitzung 2481
- Protokoll1. Kammer: 183. Sitzung 2493
- Protokoll2. Kammer: 178. Sitzung 2509
- Protokoll2. Kammer: 179. Sitzung 2533
- Protokoll1. Kammer: 185. Sitzung 2545
- Protokoll2. Kammer: 181. Sitzung 2557
- Protokoll1. Kammer: 187. Sitzung 2573
- Protokoll2. Kammer: 183. Sitzung 2593
- Protokoll1. Kammer: 188. Sitzung 2601
- Protokoll1. Kammer: 189. Sitzung 2609
- Protokoll2. Kammer: 184. Sitzung 2621
- Protokoll1. Kammer: 190. Sitzung 2629
- Protokoll1. Kammer: 192. Sitzung 2637
- Protokoll1. Kammer: 194. Sitzung 2653
- Protokoll2. Kammer: 185. Sitzung 2677
- Protokoll1. Kammer: 197. Sitzung 2693
- Protokoll2. Kammer: 186. Sitzung 2701
- Protokoll1. Kammer: 197. Sitzung 2717
- Protokoll1. Kammer: 198. Sitzung 2729
- Protokoll2. Kammer: 187. Sitzung 2741
- Protokoll1. Kammer: 199. Sitzung 2753
- Protokoll1. Kammer: 200. Sitzung 2765
- Protokoll2. Kammer: 188. Sitzung 2773
- Protokoll1. Kammer: 201. Sitzung 2785
- Protokoll2. Kammer: 189. Sitzung 2797
- Protokoll2. Kammer: 190. Sitzung 2809
- Protokoll1. Kammer: 202. Sitzung 2825
- Protokoll2. Kammer: 191. Sitzung 2837
- Protokoll1. Kammer: 203. Sitzung 2849
- Protokoll2. Kammer: 192. Sitzung 2857
- Protokoll2. Kammer: 193. Sitzung 2881
- Protokoll1. Kammer: 204. Sitzung 2897
- Protokoll2. Kammer: 194. Sitzung 2909
- Protokoll2. Kammer: 195. Sitzung 2921
- Protokoll1. Kammer: 205. Sitzung 2933
- Protokoll2. Kammer: 196. Sitzung 2949
- Protokoll1. Kammer: 206. Sitzung 2961
- Protokoll2. Kammer: 198. Sitzung 2989
- Protokoll1. Kammer: 207. Sitzung 3013
- Protokoll2. Kammer: 199. Sitzung 3029
- Protokoll2. Kammer: 200. Sitzung 3041
- Protokoll1. Kammer: 208. Sitzung 3057
- Protokoll1. Kammer: 209. Sitzung 3069
- Protokoll2. Kammer: 201. Sitzung 3081
- Protokoll2. Kammer: 202. Sitzung 3093
- Protokoll1. Kammer: 211. Sitzung 3117
- Protokoll2. Kammer: 204. Sitzung 3133
- Protokoll2. Kammer: 205. Sitzung 3145
- Protokoll1. Kammer: 213. Sitzung 3157
- Protokoll2. Kammer: 206. Sitzung 3173
- Protokoll1. Kammer: 214. Sitzung 3185
- Protokoll2. Kammer: 207. Sitzung 3213
- Protokoll2. Kammer: 208. Sitzung 3225
- Protokoll1. Kammer: 215. Sitzung 3237
- Protokoll2. Kammer: 209. Sitzung 3249
- Protokoll1. Kammer: 216. Sitzung 3265
- Protokoll2. Kammer: 210. Sitzung 3281
- Protokoll1. Kammer: 217. Sitzung 3289
- Protokoll2. Kammer: 211. Sitzung 3301
- Protokoll1. Kammer: 218. Sitzung 3325
- Protokoll1. Kammer: 219. Sitzung 3341
- Protokoll1. Kammer: 220. Sitzung 3353
- Protokoll2. Kammer: 213. Sitzung 3369
- Protokoll1. Kammer: 221. Sitzung 3381
- Protokoll2. Kammer: 214. Sitzung 3393
- Protokoll2. Kammer: 114. Sitzung 3405
- Protokoll2. Kammer: 215. Sitzung 3417
- Protokoll1. Kammer: 222. Sitzung 3429
- Protokoll2. Kammer: 216. Sitzung 3445
- Protokoll1. Kammer: 223. Sitzung 3457
- Protokoll2. Kammer: 217. Sitzung 3469
- Protokoll2. Kammer: 218. Sitzung 3497
- Protokoll1. Kammer: 225. Sitzung 3533
- Protokoll2. Kammer: 219. Sitzung 3549
- Protokoll2. Kammer: 220. Sitzung 3561
- Protokoll2. Kammer: 221. Sitzung 3577
- Protokoll1. Kammer: 226. Sitzung 3589
- Protokoll2. Kammer: 222. Sitzung 3605
- BandBand 1834,Jan./April 2361
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^§ 328. Außerordentliche Beilage zur Leipziger Zeitung. Dresden, Donnerstags, den 27. März 1834.' Nachrichten vom Landtage. Zweihundert und fünfzehnte öffentliche Sitzung der ersten Kammer, am 13. März 1834. (Beschluß.) Fortsetzung der Beratung über den ander-weiten Bericht der 1. Deputation, das Decret u. den Plan wegenErrichtung von Kreisdirectionen betreffend.— Berathung über den Bericht der 3. Deputation, 6 verschiedene Petitionen in Straßenbauangelegenheiten betreffend.. Der Präsident geht nunmehr zu folgender Fragestellung über: Will die Kammer von der Regierung einen Plan über die Bildung der Behörden der kirchlichen Angelegenheiten erbitten, -bis dahin aber auch ihre Erklärung über Z. 8. des Planes wegen -Errichtung der Kreisdirectioncn suspendircn und zugleich unter der bereits beschlossenen Erklärung, daß man dafür halre, es könne eine Abschaffung der Consistorialverfassung nicht ohne Ge nehmigung der Stande eintreten, darauf antragen, daß der vor behaltenen Erklärung ungeachtet die Kreisdirectionen eingerichtet würden, inzwischen auch die Consistorien fortbestünden, und, mit Ausnahme der bereits bei anderer Gelegenheit beschlossenen Abänderungen ihres Wirkungskreises, ganz in ihrem bisherigen Geschäftskreise verblieben? Dieß wird einstimmig bejahet. Prinz Johann: Er sei mit dem v. Großmann darüber gleicher Ansicht, daß sich die 1. Kammer schon jetzt gegen die Abschaffung der Consistorialverfassung erklären möge. Er trage daher darauf an, man solle entweder vereinigt mit der 2. Kam mer, oder, falls sie von ihrem Beschlüsse nicht abgehen wolle, sich dahin aussprcchen: „Man vermöge sich zur Zeit für den tz. 8. nicht zu erklären, da man überhaupt die gänzliche Aufhe bung der Consistorialverfassung bedenklich finde, und wünschen müsse, daß collegiale, aus geistlichen und weltlichen Mitglie dern zusammengesetzte, Behörden, welchen die Besorgung der innern und äußern Kirchenangelegenheiten obliege, beibehalten würden." Seer. Hartz: Er fei zwar mit der Absicht Sr. königlichen Hoheit einig, nur befinde er sich hinsichtlich des Ausdrucks: „Consistorialverfassung" noch nicht recht im Klaren; früher Habe Hr. V. Großmann vorausgesetzt, daß die Beibehaltung der Consistorialverfassung die fortdauernde Verbindung der äu ßern und innern Kirchenangelegenheiten nicht nothwendig be dinge, über letztere vielmehr besonders abzustimmen sei. Er bitte daher Manner von Fach, ihn von seinem Zweifel zu befreien. D. Großmann: Der Art. 28. der etmf. August, sagt ausdrücklich, daß den Bischöfen die Verwaltung des Kirchengu tes nicht jureäiviuo, sondern jure duWsno zusteht, und der Staat das Recht habe, wenn sie dieselben nicht ihrer Pflicht ge mäß handhabten, einzugreifm. Allein, daß dieser Fall m Sachsen eintcete, langne ich durchaus. Demnach halte ich zwar die Verbindung der innern und äußern Kirchenangclcgen- heiten in einer Hand nicht- in streng rechtlicher Hinsicht für ein absolut nothwendiges Merkmal der Consistorialverfassung, allein ich Lin damit vollkommen einverstanden, daß sie zusammen gehören, indem ja fast alle innern und äußern Angelegenheiten eng zusammen verwachsen sind. Wir würden aus der Scylla in die Chmchbdis kommen, wenn wir sie trennen wollten. Der einzige Gegenstand, welcher hier in Hrage kommen.könnte, würden die Kirchenrechnungen fein. Allem warum soll dieses Fach nicht im Consistorio einem weltlichen Nashe so gut zuge- theilt werden können, wie in, den Kreisdirectionen? wiewohl es so leicht ist, daß weder Kenntniß noch Anstrengung zu dessen Verwaltung erfordert wird. Es sind sehr wenig reiche Kirchen- araria vorhanden; ich glaube, es finden sich im ganzen Leipzi ger Kreise nur drei vor, welche an 30,000 Lhlr. besitzen. v. Deutrich: Im Allgemeinen sei er mit dem Vor schläge Sr. königl. Hoheit einverstanden, allein es scheine ihm angemessener, sich nicht im voraus so bestimmt über die Criterien der Consistorialverfassung hinsichtlich der Geschäfte auszuspre chen. Zwar werde er fortwährend der Überzeugung bleiben, daß eine gänzliche Trennung der innern und äußern kirchlichen Angelegenheiten höchst nachthnlig wirken müsse; dennoch aber wolle er, im Hinblick auf einige protestantische Länder, nicht geradezu in Abrede stellen, daß einige äußere kirchliche Angele genheiten dem Wirkungskreise der Consistorien, unbeschadet des Wesens der Consistorialverfassung/ entnommen werden könnten. Bürgermeister Hübler: Er könne sich seiner Sekts zwar s mit dem frühem Anträge des Herrn Stellvertreters nicht verein!- ? gen, weil er ihn nach den vielfach und wiederholt in beiden Kam mern über den Gegenstand gepflogenen gründlichen Berathungen und nach den gegebenen Erläuterungen des Ministerium, nicht mehr für nothwendig erachte und er würde sich deshalb ausdrück lich gegen denselben erklärt haben, wenn nicht die Acußerungen des Herrn Staatsministers ihn davon zurückgchalten hätten. Je den Falls aber müsse er den Vorschlägen Sr. König!. Hoheit wi dersprechen. Denn diese gingen viel zu weit und griffen derFrei- heit der künftigen Berathung über tz. 8. vor. Der Herr Stellver treter selbst habe für seinen frühem Antrag Nur den Grund ange führt, daß man vor Abstimmung über den 8. Z. die künftige Or ganisation der kirchlichen Cermalbchörde noch klarer übersehen müsse. Von einem andern Grunde sei nicht die Red« gewesen,
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