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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1842/43,2
- Erscheinungsdatum
- 1843
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1842/43,2.K.,2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028225Z3
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028225Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028225Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1842/43
- Titel
- 67. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1843-05-02
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1842/43,2 -
- TitelblattTitelblatt -
- Protokoll55. Sitzung 1153
- Protokoll56. Sitzung 1177
- Protokoll57. Sitzung 1207
- Protokoll58. Sitzung 1231
- Protokoll59. Sitzung 1255
- Protokoll60. Sitzung 1289
- Protokoll61. Sitzung 1313
- Protokoll62. Sitzung 1341
- Protokoll63. Sitzung 1367
- Protokoll64. Sitzung 1393
- Protokoll65. Sitzung 1421
- Protokoll66. Sitzung 1451
- Protokoll67. Sitzung 1483
- Protokoll68. Sitzung 1509
- Protokoll69. Sitzung 1519
- Protokoll70. Sitzung 1543
- Protokoll71. Sitzung 1567
- Protokoll72. Sitzung 1595
- Protokoll73. Sitzung 1619
- Protokoll74. Sitzung 1653
- Protokoll75. Sitzung 1685
- Protokoll76. Sitzung 1715
- Protokoll77. Sitzung 1739
- Protokoll78. Sitzung 1763
- Protokoll79. Sitzung 1779
- Protokoll80. Sitzung 1809
- Protokoll81. Sitzung 1835
- Protokoll82. Sitzung 1859
- Protokoll83. Sitzung 1873
- Protokoll84. Sitzung 1897
- Protokoll85. Sitzung 1921
- Protokoll86. Sitzung 1943
- Protokoll87. Sitzung 1969
- Protokoll88. Sitzung 1999
- Protokoll89. Sitzung 2023
- Protokoll90. Sitzung 2045
- Protokoll91. Sitzung 2077
- Protokoll92. Sitzung 2101
- Protokoll93. Sitzung 2125
- Protokoll94. Sitzung 2153
- BandBand 1842/43,2 -
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Präsident V. Haase: Ich frage die Kammer, ob sie die bei dieser Position geforderte Summe von 17,982 Thlr. 13Ngr. 1 Pf. bewilligt? — Einstimmig Ja. Position 78. Pensionsetat des Justizdeparte ments. Referent Abg. v. d. Planktz: 38,499 Thlr. 26 Ngr. 4 Pf., als: 2,858 Thlr. 24 Ngr. 9 Pf. Wartegelder, 35,641. - 1 - 5 - Pensionen. Die-Wartegelder haben sich um 141 Ahlr. 19 Ngr. 2 Pf. gemindert, die Pensionen dagegen um 4,010 Thlr. 14 -ngr. 9 Pf. gemehrt, so daß die Position gegen die letzte Bewilligung um 3,868 Thlr. 25 Ngr. 7 Pf. erhöht worden ist. Präsident 0. Haase: Bewilligt die Kammer die bei dieser Position geforderten 38,499 Thlr. 26 Ngr. 4 Pf.? — Ein stimmig Ja. Referent Abg. v. d. Planitz: Position 79. Pensionsetat des Departements des Innern. ' 29,896 Thlr. 29 Ngr. 5 Pf., als: 4,580 Thlr. 25 Ngr. 4 Pf. Wartegelder, 25,316 - 4 - 1 - Pensionen. Die Summe der Wartegelder ist um 582 Thlr- 14 Ngr. 4 Pf. angestiegen, während die der Pensionen eine Abnunderung von 1,295 Thlr. 22 Ngr. 6 Pf. erfahren hat, so daß die ganze Position sich um 713 Thlr. 8 Ng. 2 Pf. vermindert hat- Präsident v. Haase: Bewilligt die Kammer die bei Po sition 79 geforderten 29,896 Thlr. 29 Ngr. 5 Pf.? — Ein stimmig Ja. ReferentAbg.v.d. Planitz: Position 80. Pensionsetat des Departements der Finanzen. 142,239 Thlr. 23 Ngr. 2 Pf-, als: 3,528 Thlr. 4 Ngr. 7 Pf. Wartegelder, 138,711 - 18 - 5 - Pensionen. Bei diesem Departement ist die Summe der Wartegelder um 192 Thlr. 2 Ngr. 2 Pf. und die der Pensionen um 3,630 Thlr. 23 Ngt. 7 Pf. erhöht worden. Die auffallende Höhe des Pensionsbedarfs dieses Departements begründet sich auf die große Anzahl Diener, welche zu dem Finanzministerio und dessen De- pendenzen gehören. Die oben angegebene Summe wird, wie aus der Tabelle 8. zu ersehen ist, an 378 ehemalige Staatsdie ner, 1,035 Wittwen und" 454 Kinder derselben vertheilt. Präsident v. Haase: Es werden in Position 80 für den Pensionsetat des Departements der Finanzen 142,239 Thlr. 23 Ngr. 2 Pf- postulirt. Bewilligt die Kammer diese Summe? — Wird einstimmig bejaht. Referent Abg. v.d. Planitz: Pofltion81. Pensionsetat des Militairdepar- temen ts. 213,274 Thlr. 7 Ngr. 2 Pf. Diese Position zerfällt in nachstehende Unterabtheilungen: 411 Thlr. 3 Ngr. 3 Pf. Wartegelder, 156,666 - 13 - 1 - Pensionen, 53,570 - 16 - 4 - Jnvalidenpensionen der Unterofficiere und Ge meinen, 1,241 - 21 - 7 - Unterstützungen an Sol- dalenwittwen, 205 - 16 - 5 - temporäre Unterstützung einschließlich der Ber- pflegungsbeitrage an Landesversorgungsan stalten für versorgte Mi- litairpersonen, 273 - 19 - 5 - Casernenquartierentscha- digungsgelder, 83 - — - — - zu Gratificationen, 822 - 6 - 7 - Dispositionsfonds. S. w. o. Der Aufwand dieses Departements erscheint 1,448 Thlr- 19 Ngr. 6 Pf. höher als bei der letzten Bewilligung. Warte gelder sind 246 Thlr. 20 Ngr. —, Jnvalidenpensionen 4,152 Thlr. 16 Ngr. 1 Pf. niedriger in Ansatz gebracht, wogegen die Summe der Officierspensionen um 7,005 Thlr. 24 Ngr. 8 Pf. sich gemehrt hat. Bei den übrigen Ansätzen sind ebenfalls unbe deutende Verminderungen eingetreten. Am letzten Juni des Jah res 1842 empfingen 1694 ehemalige Militairs Pensionen, und nur 11ndividuum bezog Wartegeld. Staatsminister v. Nostitz-Wallwitz: Das Kriegsmi- nisterium kann der geehrten Kammer die beruhigende Ueberzeu- gung geben, daß bereits am Schlüsse 1842 (hier ist der 1. Juli angenommen) die Pensionen sich von 213,274 Thlr. wieder auf 208,766 Thlr. vermindert haben. Präsident Haase: Bewilligt die Kammer die geforder ten 213,274 Thlr. 7 Ngr. 2 Pf. ? — Ein stimmig Ia. Referent Abg. v. d. Planitz: Position 82. Pensionsetat des Departements des Cultus. 3,540 Thlr. 20 Ngr. 9 Pf. Wartegeldcr, 4,497 - 20 - 6 - Pensionen. Die Wartegelder sind um 208 Thlr. 29 Ngr. 4 Pf., die Pensionen um 2,887 Thlr. 6 Ngr. — vermindert, so daß mit hin der Aufwand für dieses Departement 3,096.Thlr. 5 Ngr. 4 Pf. niedriger erscheint, als im letzten Budjet. Abg. Wieland: Bei dieser Position muß ich mir eine Anfrage an die Regierung erlauben, ob unter den 4497 Thlr. 20 Ngr. 6 Pf. sich auch lebenslängliche Ruhegehalte befinden für Schullehrer, namentlich für solche, die in der niedrigsten Gasse des Diensteinkommens sich befinden. Es liegt mir ein bemer- kungswerther factischer Fall vor, wo ein armer Schullehrer, der kaum 120 Thlr. Besoldung hat, jetzt in dem Falle ist, entlassen zu werden, nicht wegen eines Dienstvergehens, sondern weil er wegen körperlicher Schwäche die Stelle nicht mehr behalten kann. Der Lehrer gehört nicht zu den confirmirten, hat somit nicht ge setzlichen Anspruch auf Pension. Die Stelle ist so gering, daß er nicht von der Schulgemeinde einen Ruhegehalt er langen könnte. Nun ist entschieden, daß er aufzwei Jahre eine kleine Unterstützung
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