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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1842/43,1
- Erscheinungsdatum
- 1843
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1842/43,2.K.,1
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028226Z0
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028226Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028226Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1842/43
- Titel
- 30. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1843-02-06
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1842/43,1 -
- TitelblattTitelblatt -
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 19
- Protokoll3. Sitzung 25
- Protokoll4. Sitzung 29
- Protokoll5. Sitzung 41
- Protokoll6. Sitzung 53
- Protokoll7. Sitzung 73
- Protokoll8. Sitzung 83
- Protokoll9. Sitzung 111
- Protokoll10. Sitzung 135
- Protokoll11. Sitzung 167
- Protokoll12. Sitzung 179
- Protokoll13. Sitzung 201
- Protokoll14. Sitzung 227
- Protokoll15. Sitzung 241
- Protokoll16. Sitzung 281
- Protokoll17. Sitzung 301
- Protokoll18. Sitzung 325
- Protokoll19. Sitzung 347
- Protokoll20. Sitzung 369
- Protokoll21. Sitzung 389
- Protokoll22. Sitzung 415
- Protokoll23. Sitzung 437
- Protokoll24. Sitzung 457
- Protokoll25. Sitzung 487
- Protokoll26. Sitzung 509
- Protokoll27. Sitzung 519
- Protokoll28. Sitzung 543
- Protokoll29. Sitzung 575
- Protokoll30. Sitzung 591
- Protokoll31. Sitzung 619
- Protokoll32. Sitzung 643
- Protokoll33. Sitzung 663
- Protokoll34. Sitzung 687
- Protokoll35. Sitzung 707
- Protokoll36. Sitzung 731
- Protokoll37. Sitzung 747
- Protokoll38. Sitzung 761
- Protokoll39. Sitzung 791
- Protokoll40. Sitzung 819
- Protokoll41. Sitzung 841
- Protokoll42. Sitzung 865
- Protokoll43. Sitzung 889
- Protokoll44. Sitzung 911
- Protokoll45. Sitzung 939
- Protokoll46. Sitzung 967
- Protokoll47. Sitzung 987
- Protokoll48. Sitzung 997
- Protokoll49. Sitzung 1025
- Protokoll50. Sitzung 1051
- Protokoll51. Sitzung 1069
- Protokoll52. Sitzung 1101
- Protokoll53. Sitzung 1125
- BandBand 1842/43,1 -
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11. (Nr. W.) Den 2. Februar. Adresse vom Nathmann Theodor Wislicenus und 79 Consorten zu Leisnig an die zweite 'Kammer in Betreff der Mündlichkeit, Anklageschaft undOeffent- lichkeit des Strafverfahrens. Abg. Schwabe: Blos einige Worte erlaube ich mir hier bei zu bemerken. Voy einem großen Theile des Stadtraths, der Stadtverordneten und der achtbarsten Bürger aller Stände der betriebsamen Stadt Leisnig in meinem Wahlbezirk, die sich durch Fleiß, Besonnenheit und Ruhe von jeher ausgezeichnet hat, ist mir die Adresse zugeschickt worden. Indem sie dieser hohen Kammer ihren innigsten Dank für die gründliche Erörterung des Straf rechtsverfahrens aussprechen, wollenste sich zugleich vor dem von einer Seite angeregten Verdachte verwahren, als waren Nicht- petitionaire der Inquisition verfallen. Secr. Abg. v. Schröder: Die Adresse lautet so: „Mit der lebhaftesten Lheilnahme, mit nie ermüdeter Aufmerksamkeit sind wir, die ehrfurchtsvoll Unterzeichneten, den denkwürdigen Verhandlungen, welche die hohe Kammer der hochwichtigen Frage über die Grundlagen unserer Criminalrechtspflege widmete, von Sitzung zu Sitzung gefolgt, und, je schärfer und gründlicher das Für und Wider vor unfern Augen sich entwickelte, um so klarer wurden wir, um so bestärkter fanden wir uns in der Ueber- zeugung, daß ohne Mündlichkeit, Anklageschaft und Öffentlichkeit unsere Strafrechtspflege ihrer schwierigen Aufgabe nicht länger genügen könne. Indem die ehrfurchtsvoll Unterzeichneten unternehmen, diese ihre Ueberzeugung offen aus- zusprechenund in dem Schooße der hohen Kammer niederzulegen, beabsichtigen sie nur eine einfache, aber thatiachliche Widerlegung der von dem Abgeordneten Sachße aufgestellten sonderbaren Be hauptung, daß alle diejenigen, welche zu Gunsten jener drei großen Bürgschaften des Rechts Petitionen nicht eingcreicht ha ben, fürBeibehaltung des zeitherigen Verfahrens gestimmt seien. Nur eine völlige Unbekanntschaft mit der Bildungsstufe, mit den Gesinnungen und den Bedürfnissen des sächsischen Volks konnte den Abgeordneten Sachße zu einer solchen Behauptung veran lassen. Wenn die ehrfurchtsvoll Unterzeichneten gleich vielen Andern im Volke mit dem Ausspruche ihrer Meinung zurückhiel ten, so geschah dies, weil man im Voraus versichert war, daß die bei weitem meisten und gewichtigsten Mitglieder der hohen Kammer für Mündlichkeit, Anklageschaft und Oeffentlichkeit sich entscheiden würden; es geschah dies, weil Niemand sich er wartete, eswerde und könne von irgend wem bezweifelt werden, daß in den an Zahl und Gehalt überwiegenden Stimmen der Volksvertreter der wahre und unverfälschte Ausdruck der öffentli chen Meinung sich kund gebe. Wir schließen mit der Versiche rung, daß der fast einhellige Beschluß, wodurch die hohe Kam mer für Mündlichkeit, Anklageschaft und Oeffentlichkeit sich ent schieden, tiefsten und freudigsten Eindruck, wie im ganzen Va terlande, so auch bei uns hervorgerufen, und.daß die hohe Kam mer durch ihre würdige und gefimmngskraftige Haltung bei der Verhandlung dieser Frage sich ein unvergängliches Denkmal in dem Herzen des sächsischen, ja wir dürfen wohl sagen, des ganzen deutschen Volkes gegründet hat. Wir fügen die Bitte hinzu, es möge die hohe Kammer geruhen, den wenn auch ge ringen Werth unserer Überzeugungen wohlwollend entgegenzu nehmen. Leisnig, den 26. Januar 1843." (Folgen die Unterschriften.) Präsident 0. Haase: Ist bei der Kammer zu verwahren. Ich habe noch zu bemerken, daß der Abg. Geyler von mir für heute und auf den 6. und 7. dieses Monats Urlaub erbeten hat. Wir gelangen nun zur heutigen Tagesordnung, und zwar zu dem ersten Gegenstand derselben, das allerhöchste Decret und den Bericht der ersten Deputation über den Gesetzentwurf, die Erläuterung und Abänderung des Artikels XII. der Stollnordnung vom 12. Juni 1749 betreffend. — Ich ersuche den Abg. Schaffer, als Referent uns Vortrag zu erstatten. Referent Abg. Schaffer besteigt die Rednerbühnc, und trägt zuvörderst das hier einschlagendeDecret und die Mo tive, welche diesem Gesetzentwürfe beigegeben worden sind, vor (s. dieselben in den Mittheilungen I. Kammer, Nr.8 S.147flg.). Der Bericht, welcher von der ersten Deputation der zweiten Kammer zu diesem Behufs ausgearbeitet worden, lau tet so: Der mittelst Decrets vom 20. November des vorigen Jahres den Standen zur Erklärung vorgelegte Gesetzentwurf ist von der unterzeichneten Deputation verfassungsmäßig berathen worden. Die Absicht, die Stölln, welche bereits die Stollnordnung den Schlüssel der Erzgebige nennt, dem Bergbaue als die nicht zu entbehrenden Hülfsmittel zu erhalten, ist die hauptsächlichste Veranlassung, welche den Gesetzentwurf hervorgerufen. Die Erläuterungen erstrecken sich dahin, daß sie theils dem bergamtlichen Ermessen eine größere Ausdehnung gewähren, theils auch, daß für die Zukunft auf den Grad der Bauwürdigkeit der in der Stollnförste und Sohle zu gewinnenden Gänge keine besondere Rücksicht genommen werden soll, so wie endlich, daß Kosten, welche zeither der Stöllner zu tragen, demselben ent nommen und dem Fundgrübner auferlegt werden sollen. Im Wesentlichen bestimmt der Gesetzentwurf Folgendes: 1. Als Regel stellt derselbe auf, daß die Förste und Sohle der Erbstvlln ganz und unverritzt zu erhalten sei, insoweit nicht der Stollnbetrieb selbst ein Durchbrechen der Stollnförste oder Stollnsohle nothwendig mache. Jedoch gestattet der Gesetzentwurf eine Ausnahme von dieser Regel 2. den Fundgrübner«, und ertheilt denselben die Befugniß des Durchbrechens der Stollnförste und Stollnsohle dann, wenn der Fundgrübnerbau dies durchaus nothwendig macht. Dieses Durchbrechen soll aber nur durch Ueberheuen oder Abtcufen ge schehen, und in der Regel eine weitere Ausbreitung des Aus hiebes in der Stollnförste und Sohle nicht gestattet sein. 3. Diese letztere Regel erleidet aber dann eine Ausnahme, wenn der Fundgrübner von dem übergeheuenen oder abgeteuften Schachte aus weiter abbauen, d. h. Feldörter anlegen will, in welchem Falle ei' jedoch über der Stollnförste oder unter der
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