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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1842/43,1
- Erscheinungsdatum
- 1843
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1842/43,2.K.,1
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028226Z0
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028226Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028226Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1842/43
- Titel
- 38. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1843-02-26
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1842/43,1 -
- TitelblattTitelblatt -
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 19
- Protokoll3. Sitzung 25
- Protokoll4. Sitzung 29
- Protokoll5. Sitzung 41
- Protokoll6. Sitzung 53
- Protokoll7. Sitzung 73
- Protokoll8. Sitzung 83
- Protokoll9. Sitzung 111
- Protokoll10. Sitzung 135
- Protokoll11. Sitzung 167
- Protokoll12. Sitzung 179
- Protokoll13. Sitzung 201
- Protokoll14. Sitzung 227
- Protokoll15. Sitzung 241
- Protokoll16. Sitzung 281
- Protokoll17. Sitzung 301
- Protokoll18. Sitzung 325
- Protokoll19. Sitzung 347
- Protokoll20. Sitzung 369
- Protokoll21. Sitzung 389
- Protokoll22. Sitzung 415
- Protokoll23. Sitzung 437
- Protokoll24. Sitzung 457
- Protokoll25. Sitzung 487
- Protokoll26. Sitzung 509
- Protokoll27. Sitzung 519
- Protokoll28. Sitzung 543
- Protokoll29. Sitzung 575
- Protokoll30. Sitzung 591
- Protokoll31. Sitzung 619
- Protokoll32. Sitzung 643
- Protokoll33. Sitzung 663
- Protokoll34. Sitzung 687
- Protokoll35. Sitzung 707
- Protokoll36. Sitzung 731
- Protokoll37. Sitzung 747
- Protokoll38. Sitzung 761
- Protokoll39. Sitzung 791
- Protokoll40. Sitzung 819
- Protokoll41. Sitzung 841
- Protokoll42. Sitzung 865
- Protokoll43. Sitzung 889
- Protokoll44. Sitzung 911
- Protokoll45. Sitzung 939
- Protokoll46. Sitzung 967
- Protokoll47. Sitzung 987
- Protokoll48. Sitzung 997
- Protokoll49. Sitzung 1025
- Protokoll50. Sitzung 1051
- Protokoll51. Sitzung 1069
- Protokoll52. Sitzung 1101
- Protokoll53. Sitzung 1125
- BandBand 1842/43,1 -
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daß i«tzt die Sache eine rein städtische sollte geworden fein. Nim mermehr kann man zu einer Corporationsfrage, zu einer Frage des städtischen Interesses das machen, was eine allgemeine Frage der Zeit, eine Frage des Fortschritts und der Humanität ist. Es würde in der That auch nicht viel helfen, den Juden den freien Aufenthalt im ganzen Lande zu gewähren. Gesetzt, es würde heute ausgesprochen, die dresdener und leipziger Juden können wohnen, wo sie wollen, so stehe ich dafür, daß kaum ein Zwanzig. theil und auch das vielleicht nur zeitweise seinen jetzigen Wohnsitz verändern wird! Wer möchte auch gern die Stadt verlassen, wo er geboren ist, wo er einen großen Theil seines Lebens zug bracht hat, wo Freunde und Anverwandte sich aufhalten, wo eine Gesell schaft seiner Confession ist, wo — und das ist eine Hauptsache — jüdische Schulen und Synagogen sind, und ein jüdischer Gottes dienst gepflegt wird? Es dürften daher die Dresdner und Leipzi- . ger nicht besorgt sein, ihre Judenschaft zu verlieren, wenn auch die Beschränkung fiele, —- dadurch aber erledigt sich die vermeint liche Specialität der Frage. Wenn von einem Abgeordneten vorhin das Bedenken ausgesprochen wurde, daß die leipziger Ju den mit keiner Petition gekommen waren, so entgegne ich, daß die Petitionen in dieser Angelegenheit seit 1833 immer von Dresden ausgegangen sind, weil die Zahl der leipziger Judenschast sihr gering ist und kaum hundert Köpfe beträgt. Ist es nicht zu verwundern, daß diese sich nicht regen, so muß auch bezweifelt werden, daß sie später mit Petitionen kommen möchten. Will die Kammer die Bitten der dresdener Judenschast für die sächsi schen Juden genehmigen, so wird gerade dadurch die Veranlassung hinweggeschafft, woraus von Leipzig noch künftig Petitionen ein gebracht werden könnten. Will sie auch nur das geben, was die Deputation bevorwortet hat, so wird das in Bezug auf befürch tete weitere Petitionen denselben Erfolg haben, und die Sache wird damit auf längere Zeit abgemacht sein. — Wenn endlich gesagt worden ist, man könne den Juden die bürgerlichen Rechte nicht geben, weil sie nicht die Pflichten der Bürger übernehmen wollten, so beschuldigt man sie hiermit offenbar gegen alle Wahr heit: die Juden haben alle ihnen auferlegte Pflichten jederzeit bereitwillig übernommen, und es ist noch nicht vorgekommen, daß sie sich dessen irgend geweigert hakten, weder schriftlich noch münd lich. Sie sind aber auch in Bezug auf die Pflichten wirklich mir den Christen völlig gleichgestellt; sie sind z. B. militairpfllchtig, gehören zur Communalgaide, müssen Steuern wie Andere bezah len, zu allen Communlasten, insbesondere auch zur christlichen Är- menversorgung beitragen u. s. w.; also was die Abgaben und Lasten anlangt, da sind sie mit uns völlig gleichgestellt. Ich sollte daher wohl glauben, daß man ihnenl-ann auch gleiche Rechte nicht verweigern dürfte, denn gerade hierher paßt der Spruch: gleiche Pflichten, gleiche Rechte, und das ist der Grundsatz, der 1833 in dieser und jener Kammer anerkannt wurde. Meine Herren, ich will Sie nicht langer aufhalten, erkläre mich aber für jede Verbesserung des Zustandes der Juden, auch mindestens für die Verbesserungen, welche die Deputation vorgeschlagen bar, und behalte mir vor, die einzelnen Punkte bei der ipeciellen D-barce zu vertreken- Abg. Oberländer: Es haben bereits mehre Abgeordnete für die Erweiterung der Rechte der Juden aus Gründen der Hu manität und der Civilisation gesprochen. Wer sollte diese Li beralität und diese humane Grundansicht nicht theilen? Hu manität und Civilisation sprechen unleugbar der Gleichstellung der Juden mit den Christen ein großes Wort. Es ist daher nicht zu verwundern, daß sich die jüdische Gemeinde mit ihnr Peti tion an die Ständeversammlung von 1843 wendete. Auch ich kann die bisherige Niederhaltung und Zurückstoßung der Juden nicht billigen. Von dem Standpunkte des Menschen aus kenne ich keinen Unterschied, ebensowenig zwischen Neichen und Ar men, wie zwischen Juden und Christen. Die Religionsver schiedenheit berechtigt uns nicht, sie von den Rechten auszuschlie- ßen, welche ihnen gebühren, weil auch sie die Bürgerpflichten er füllen, wie wir. Insbesondere nicht unsere Religion, die Reli gion, deren höchstes Gebot ist Nächstenliebe und christliche Dul dung. — Die Religion, das höchste Gut der Menschen, soll nicht vermengt werden mit den Interessen der Erde. Der reli giöse Glaube, die Erkenntniß eines höchsten Wesens, die Ansich ten von der Fortdauer nach dem Tode ruhen in unserm Innern und haben mit der Außenwelt nichts zu thun. So lange mich mein Glaube, meine Religion nicht hindert, rechtschaffen zu le ben und zu handeln, meine Pflichten gegen die Regierung und meine Mitbürger zu erfüllen, so lange hak der Staat kein R cbt, bei Auslhellung seiner Rechte Rücksicht auf meinen ü.nern Glau ben zu nehmen. Was kümmert es den Staat, ob ich das höchste Wesen als einen Vater der Liebe, als einen Gott der Erbarmung verehre, oder fürchte als den stark.n eifrigen Golt, der die Sün den der Väter Heimsucht an den Kindern bis ins dritte und vierte Glied ? Der Staat fragt nicht, ob ich mir den Zustand des ,«künftigen Lebens vorstelle als ein Sitzen in Abrahams Scvooß, oder als ein Vereinigtsein mit Gott und der Anschauung dessel ben. — Allein die Religionsgesetzgebung der Juden ist zugl.ich zum Theil ihre politische und bürgerliche G setzgebung, und sie halten mosaische undtalmudischePolizeivorschriftenundStaais- verfaffungsgesetze für Neligionsvorschriften. Die Religion der Juden hat nicht nur auf ihren innern Glauben Bezug, sondern sie äußert sich auch auf ihr bürgerliches und politisches Leben. Sie ist die Form ihrer Gesittung, sie haben mit iyrem Glauben die rabbinischen Satzungen so eng zu einer allgemeinen Lebens norm verbunden, daß sie sich bis zu dieser Stunde in einem ganz fremdartigen Zustande der Gesetzgebung, sowie der Nationalität erhalten haben. Sie wollen durchaus für ein abgesondertes Volk gelten. So lange aber die Juden n'cht mit uns eine Na tion sind, so lange sie nach ihren ausdrücklichen Dogmen eine abgesonderte Nation bilden, so lange sind auch Gründe vorhan den, sie nicht aller Rechte theilhaftig werden zu lassen, welche der christlich - sächsischen Nation zustehen. Wer noch auf einen an dern weltlichen Herrn, den Messias, wartet, von dem ist eine treue Anhänglichkeit an Fürst, Verfassung und Vaterland nicht verbürgt. Ich glaube, die Inden würden in dem Augenblicke auf- und da.wnlaufen, in welchem der erwartete M-nsi s er schiene. Daß solches aber ein wesentlicher Punkt ihres po mjch-
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