Suche löschen...
Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1842/43,1
- Erscheinungsdatum
- 1843
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1842/43,2.K.,1
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028226Z0
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028226Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028226Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1842/43
- Titel
- 38. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1843-02-26
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1842/43,1 -
- TitelblattTitelblatt -
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 19
- Protokoll3. Sitzung 25
- Protokoll4. Sitzung 29
- Protokoll5. Sitzung 41
- Protokoll6. Sitzung 53
- Protokoll7. Sitzung 73
- Protokoll8. Sitzung 83
- Protokoll9. Sitzung 111
- Protokoll10. Sitzung 135
- Protokoll11. Sitzung 167
- Protokoll12. Sitzung 179
- Protokoll13. Sitzung 201
- Protokoll14. Sitzung 227
- Protokoll15. Sitzung 241
- Protokoll16. Sitzung 281
- Protokoll17. Sitzung 301
- Protokoll18. Sitzung 325
- Protokoll19. Sitzung 347
- Protokoll20. Sitzung 369
- Protokoll21. Sitzung 389
- Protokoll22. Sitzung 415
- Protokoll23. Sitzung 437
- Protokoll24. Sitzung 457
- Protokoll25. Sitzung 487
- Protokoll26. Sitzung 509
- Protokoll27. Sitzung 519
- Protokoll28. Sitzung 543
- Protokoll29. Sitzung 575
- Protokoll30. Sitzung 591
- Protokoll31. Sitzung 619
- Protokoll32. Sitzung 643
- Protokoll33. Sitzung 663
- Protokoll34. Sitzung 687
- Protokoll35. Sitzung 707
- Protokoll36. Sitzung 731
- Protokoll37. Sitzung 747
- Protokoll38. Sitzung 761
- Protokoll39. Sitzung 791
- Protokoll40. Sitzung 819
- Protokoll41. Sitzung 841
- Protokoll42. Sitzung 865
- Protokoll43. Sitzung 889
- Protokoll44. Sitzung 911
- Protokoll45. Sitzung 939
- Protokoll46. Sitzung 967
- Protokoll47. Sitzung 987
- Protokoll48. Sitzung 997
- Protokoll49. Sitzung 1025
- Protokoll50. Sitzung 1051
- Protokoll51. Sitzung 1069
- Protokoll52. Sitzung 1101
- Protokoll53. Sitzung 1125
- BandBand 1842/43,1 -
- Links
-
Downloads
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
religiösen Glaubens ist, verneinen die Israeliten selbst nicht. Cie würden auch ohne denselben zugleich aufhören, Juden zu sein. Die Juden haben daher bis jetzt ihre aufrichtige Bereit- will'gkeit und festen Willen, ihre politische und bürgerliche Absonderung aufzugeben und sich mit uns zu vereinen, noch nicht zu erkennen gegeben. Sie feiern, wenn wir arbeiten, sie arbeften an den Tagen, welche bei uns der Gottesverehrung ge widmet sind, anderer Absonderungen nicht zu gedenken. Des halb kann man diejenigen, welche außer den Rücksichten der Humanität auch Rücksichten der Vorsicht und der Klug heit für nöthig halten und mit der Staatsregierung gerechtes Bedenken tragen, den Juden auf einmal völlige Gleich stellung zuertheilen, sicherlich nicht der Inhumanität beschuldigen. Sobald die Juden die vorausgesetzten Bedingungen zum vollen Staatsbürgerthume werden erfüllt haben, wird Niemand mehr Anstand nehmen, es ihnen zu ertheilen. Aber zu ihrer Heran bildung hat die Regierung ihnen sattfame Gelegenheit gegeben, sie wird es auch künftig thun, und es ist abzuwarten, ob die Ju den die ihnen dargebotene Hand verschmähen werden oder nicht. Es ist wahr, die Israeliten genießen vergleichsweise in Sachsen gegen andere Staaten wenig Rechte. Es sind die Staaten angeführt worden, in denen ihre Stellung eine freiere ist, und es ist dies zu bestätigen. Daher möge man ihnen gewähren, was für.sie von der Deputation in Vorschlag ge bracht worden ist, ja ich finde sogar unbedenklich, ihnen das zu gewähren, was sie in ihrer Petition selbst gebeten haben. Es wird das Mittel sein, um zu erforschen, ob die Juden einer völligen Emancipation fähig sein werden oder nicht. Leider hat man in den Staaten, wo die Juden alle Rechte der persönlichen Freiheit, des Eigmthums und der Gewerbe genießen, die Erfah rung gemacht, daß sie sich auch da nicht mit Fleiß und Ausdauer den Gewerben zuwenden. Auch dort hangen sie noch absondern- den Gebrauchen und Vorschriften, dem Wucher und dem Scha ch erhandel an; als Handwerker, als Landwirthe, als Tagelöhner, als Holzmacher sicht man auch dort nur wenige; auch dort sind der Handel und die harten Thaler ihre Götzen. Wohl leuchten einige ausgezeichnete Manner unter dem jüdischen Volk hervor, wir brauchen uns nur zu erinnern an Spinoza und Mendelsohn; allein in der großen Masse des jüdischen Volkes sieht man Nichts von dem Geist dieser edlen Vorbilder. Also, haben wir auf einer Seite Ursache, Rücksicht zu nehmen auf Humanität und Civili- sation, so haben wir auf der andern Seite Rücksicht zu nehmen auf Klugheit und Vorsicht; besonders aber auch auf die laut aus gesprochenen Ansichten unserer Constituenten. Ein geehrter Ab geordneter vor mir hat erklärt, wie er wisse, daß sich die Bevöl kerung der Stadt, welche er zu vertreten die Ehre Hst, und in welcher sich Juden aufhalten dürfen, nicht günstig für dieselben ausgesprochen habe; dessenungeachtet aber werde er sich seiner Ueberzeugung gemäß für völlige Emancipation derselben aus sprechen. Ich muß in dieser Beziehung ein für allemal bekennen, daß meine Ueberzeugung eben dahin geht, daß ich verpflichtet bin, auf die mir bekannten Gesinnungen, Wünsche und Jntewss n meiner Committentm und des ganzen sächsischen Volks Rücksicht zu nehmen, weil ich mir die Verständigen und die Ehrenmänner im Volke zum Muster nehme, und mir nicht anmaße, verständi ger und klüger zu sein, als die Klugen und Verständigen im Volke, und weil das Volk mit Recht verlangt, auch bei der Wahl seiner Vertreter vorausgesetzt, daß seine Beauftragten im Sinne, Geist und Interesse des Volks stimmen und streben werden. Daß aber bei unfern christlichen Mitbürgern noch großes Mißtrauen gegen die Juden herrscht, ist nicht zu bezweifeln. Es ist bemerkt worden, daß eS zu bewundern sei, wie eine Bevölkerung von fast zwei Millionen sich einer Hand voll Juden gegenüber fürchtet. Wenn aber die Lhatsache dieser Furcht doch wirklich vorhanden ist, so muß sie auch einen tiefen Grund haben. In meinem Wahlbezirke hat es sich zugetragen, daß die Israeliten eines klei nen benachbarten Staates eine Menge einzelne, doch wohl nur stillschweigende Concessionm zu Betreibung des Wollhandels hatten; es hat sich aber auch da gezeigt, daß sie bald zum Ruin der christlichen Bevölkerung den Handel an sich gezogen hatten, und durch eine Petition der vorigen Ständeversammlung wurde die hohe Staatsregicrung bewogen, diesem Treiben ein Ziel zu fitzen.— Endlich hat man sich auch auf die deutsche Wundes- gefttzzekung bezogen. Meine Herren, ich glaube, bei konstitu tionellen Verhandlungen wird sich mit wenig Erfolg auf diese bezogen werden, da sie selbst nicht auf das Princip des Constitu- tionalismuS gegründet ist, weil wir die Selbstständigkeit unsers Staats und unserer einheimischen Gesetzgebung beanspruchen, und weil ich wenigstens meine Verehrung gegen die Bundesge setzgebung am liebsten durch Stillschweigen kund gebe. Ich er kläre nochmals, die Vorbereitung der völligen Emancipation der Israeliten wünsche ich aufrichtig; allein ich verlange vor al len Dingen noch mehr Garantien, dis uns beruhigen können, wenn wir ihnen dis höchsten Güter und heiligsten Rechts, die das christlich - sächsische Volk Hst, ertheilen wollen. Ich stimme für die Vorschläge der Deputation, und wünsche, daß die der weitern C vilisation der Juden und ihrer völligen Gleichstellung mit den Christen noch entgegenstshmdm Hindernisse nach Thunlichkeit beseitigt werden mögen; trete aber auch den Ansichten der Staats regierung bei, daß vor allen Dingen die betreffenden städtischen Gemeinden zu hören seien. Denn wie ich in dem höhcrn Staats- lsben das Princip der Nichkintervention zur Selbstständigkeit und Souverainetät der Staaten für unerläßlich halte, so muß ich auch wünschen, daß zur Auftechthaltung der Selbstständigkeit der einzelnen Gemeinden gleiches Princip gelte. Bei einem Ver- hältniß, welches nur zwei Städte im Lande betrifft, dürften Re gierung und Stände ohne deren Eonrurrenz doch nicht vollgültig handeln können, weil einmal SeparatinteressM vorhanden sind. Abg. Braun:. Nur zwei Worte zur Erwiederung. Der Abgeordnete, der soeben sprach, bezog sich auf die Erfahrung mancher Lander, wo die Juden emancipirt seien, und bemerkte, daß das Ergebm'ß jener Erfahrung keineswegs zu Gunsten der Juden laute. Der Abgeordnete hat unterlassen, jene Länder seriell zu bezeichnen; aber wenn er es auch grlhan hätte, so kann man dieser Erfahrung die Erfahrung entgegengesetzter Art entgegenstcllm. Im December des Jahres 1830 sagte der
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder