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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1842/43,1
- Erscheinungsdatum
- 1843
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1842/43,2.K.,1
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028226Z0
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028226Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028226Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1842/43
- Titel
- 1. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1842-11-24
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1842/43,1 -
- TitelblattTitelblatt -
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 19
- Protokoll3. Sitzung 25
- Protokoll4. Sitzung 29
- Protokoll5. Sitzung 41
- Protokoll6. Sitzung 53
- Protokoll7. Sitzung 73
- Protokoll8. Sitzung 83
- Protokoll9. Sitzung 111
- Protokoll10. Sitzung 135
- Protokoll11. Sitzung 167
- Protokoll12. Sitzung 179
- Protokoll13. Sitzung 201
- Protokoll14. Sitzung 227
- Protokoll15. Sitzung 241
- Protokoll16. Sitzung 281
- Protokoll17. Sitzung 301
- Protokoll18. Sitzung 325
- Protokoll19. Sitzung 347
- Protokoll20. Sitzung 369
- Protokoll21. Sitzung 389
- Protokoll22. Sitzung 415
- Protokoll23. Sitzung 437
- Protokoll24. Sitzung 457
- Protokoll25. Sitzung 487
- Protokoll26. Sitzung 509
- Protokoll27. Sitzung 519
- Protokoll28. Sitzung 543
- Protokoll29. Sitzung 575
- Protokoll30. Sitzung 591
- Protokoll31. Sitzung 619
- Protokoll32. Sitzung 643
- Protokoll33. Sitzung 663
- Protokoll34. Sitzung 687
- Protokoll35. Sitzung 707
- Protokoll36. Sitzung 731
- Protokoll37. Sitzung 747
- Protokoll38. Sitzung 761
- Protokoll39. Sitzung 791
- Protokoll40. Sitzung 819
- Protokoll41. Sitzung 841
- Protokoll42. Sitzung 865
- Protokoll43. Sitzung 889
- Protokoll44. Sitzung 911
- Protokoll45. Sitzung 939
- Protokoll46. Sitzung 967
- Protokoll47. Sitzung 987
- Protokoll48. Sitzung 997
- Protokoll49. Sitzung 1025
- Protokoll50. Sitzung 1051
- Protokoll51. Sitzung 1069
- Protokoll52. Sitzung 1101
- Protokoll53. Sitzung 1125
- BandBand 1842/43,1 -
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in der That auch die Nothwendigkeit nicht ein, von dem Gange abzugehen, bei dem wir uns zeither wohl befunden haben. Die sächsischen Kammern haben sich allgemein den Nuf einer sehr guten Haltung erworben, und ich hoffe und wünsche, daß sie sich diesen Ruf auch ferner erhalten werden. Stellt cs sich in Zukunft einmal anders heraus, und die Nothwendigkeit gebietet etwas Anderes, so wird die Kammer bestimmt diesen Zeitpunkt nicht versäumen, sondern das thun, was die Nothwendigkeit gebietet. Also für jetzt muß ich für meine Person offen bekennen, daß ich g eg en die Adresse stimmen werde.. Abg. Schäffer: Zum vierten Male ist es, daß der Antrag auf Entwerfung einer Adresse in diesem Saale gehört wird. Bei den frühern Landtagen wurde er stets zurückgewiesen. Welches Schicksal demselben heute, zu Theil werden dürfte, wird die bal dige Zukunft lehren. Um die Abstimmung hierüber bei sich selbst regeln zu können, ist es nothwendig, sich klar zu werden, was den Gegenstand einer Adresse bildet. Eine Adresse erklärt sich entwe der mit denGrundsätzen, mit den Bestrebungen der Regierung, wel- chedieselbezeither zu erkennen gegeben hat,einverstanden, und in die sem Falle muß sie Lob spenden, oder sie billigt, sie theilt diese Grund- satzenicht, dann muß sie Tadel entfalten. Neben diesemLobe und Tadel aber gibt eine Adresse zugleich Ansichten und Wünsche zu erkennen, deren Erfüllung, deren Befolgung man der Regie rung anempsiehlt und bei selbiger beantragt. Es mag sein, ich will dies nicht leugnen, daß die Adresse der Repräsentanten einer großen Nation, wie der Frankreichs und Englands, von Nutzen, von Wichtigkeit, von Einfluß sein kann; allein die Adresse eines Volkes, in dessen Mitte nur Million und einige Seelen sich regen, scheint mir mehr schädlich als nützlich zu sein. Lob zu spenden, glaube ich, verlangt die Regierung selbst nicht; sie sin? det den größten Lohn ihrer Mühen und Bestrebungen in dem Aufblühen, Gedeihen und Wohlbefinden des Wolfs. Derglei chen Lobeserhebungen arten leicht in Lobhudeleien aus, und diese sind der Stellung, der Würde einer Kammer nicht ganz angemessen. Um aber Wünsche, Ansichten, Anträge an die Ne gierung zu bringen, steht den sächsischen Kammern ein wirksame rer und besserer Weg offen, als der ist, welchen eine Adresse vor zeichnet, der Weg der ständischen Petitionen. Jedes Mitglied der Kammer hat das Recht, bei selbiger Beschwerden über die Negierung, Anträge und Ansichten anzubringen. Diese werden einer Deputation übergeben, welche sie reiflich prüft, sie werden in der Kammer sorgfältig erwogen und es gelangt dann das No tlüge an die Staatsregierung. Won solchen reiflich erwogenen Petitionen ist anzunehmen und läßt sich erwarten, daß sie bei der Staatsregierung, in so weit es möglich, Berücksichtigung fin den werden. Keineswegs kann man dies von Wünschen und Anträgen erwarten, die in einer Adresse an den Tag gelegt wer den. Soll eine Adresse ihre Bestimmung als Antwort auf die Thron- und Eröffnungsrede eines Landtags nicht ganz verlieren, so muß sie rasch entworfen werden, darf nicht viel Zeit erfordern. Die Anträge und Wünsche, welche in selbiger niedergelegt wer den, können nicht so sorgfältig erwogen werden, sie werden mehr Mir in allgemeinen Ausdrücken, im Umrisse aufgefaßt. Ja die Negierung erfahrt nicht einmal, was im Allgemeinen dem Lande frommet, denn da eine Adresse die Kammer sogleich in Parteien zerspaltet, so gibt eine Partei der andern nach, um nur auch ihre Anträge in die Adresse>mit ausgenommen zu sehen. Was nun die Staatsregierung von solchen Ansichten, Anträgen und Wünschen, die in der Adresse zusammengefaßt werden, halten soll, kann von keiner großen Wirkung sein. Selbst die Behandlungsweise der Adresse in einer Kammer ist nicht sehr empfehlungswerth. Hat man sich endlich über die Gegenstände vereinigt, die in die Adresse ausgenommen werden sollen, so beginnt nun erst der eigent liche, hauptsächlichste Streit, der Kampf um die Wortfassung. Die eine Partei findet den erwählten Ausdruck nicht ausreichend be zeichnend , die andere erachtet ihn für sattsam entsprechend. Die eine Partei will hochfahrende Phrasen in die Adresse ausgenom men wissen, die andere Partei begnügt sich, ihre Anträge in ein submiffes Gewand eingekleidet zu sehen. So entspinnt sich ein Kampf über die Wortfassung, der in das Unendliche fortgesetzt wird. Der größte Nachtheil, welchen eine Adresse herbeiführt, ist der, daß eine Kammer gleich von vornherein nothwendigerweise in Parteien sich zerspalten muß. Ich weiß wohl und es ist mir sehr wohl bekannt, daß von Wielen behauptet wird, es müßte im parlamentarischen Leben Partei ergriffen werden. Ich huldige dieser Ansicht nicht und werde derselben nie huldigen; das Opfer, was ich derselben bringen müßte, wäre die Freiheit meines Wil lens. Wenn unter den von mir angegebenen Umständen eineAdresse keinen Erfolg haben kann, so ist nicht zu ersehen, wozu sie sonst dienen soll. Einen Effect — und auf einen solchen ist doch eigent lich jede Adresse berechnet — wird die Adresse der Repräsentanten des sächsischen Volkes nicht hervorbringen, kann sie nicht hervor bringen. Das ist unmöglich. Das Volk ist zu klein. Gelangt nun endlich so eine Adresse an die Regierung; hat die Regierung gesehen, in welcher Art und Weise sie zu Stande gekommen; hat sie die Zerwürfnisse, welche sich in der Kammer zugetragen haben, mit eignen Augen angesehen, mit eignen Ohren angehört, so ist nicht zu erwarten, daß ein großes Gewicht darauf gelegt werden werde. Die Adresse wird entweder gelesen oder nicht. Das Resultat ist in beiden Fällen dasselbe. Die Resolution, welche darauf gefaßt wird, lautet sä sets, d. h. sie wird zu den Acten geheftet, ruhet daselbst, berücksichtigt wird sie aber nicht. Noch eine andere Rücksicht ist es, weshalb ich es nicht gcrathen finde, eine Adresse zur Sprache zu bringen. So wie ich, wün schen gewiß alle die Anwesenden, welche diesen Saal füllen, daß das constitutionelle Princip immer mehr um sich greifen, immer mehr Freunde und Anhänger gewinnen, einen gesicherten und erweiterten Boden sich verschaffen möge. Will man dies wirk lich, will man dies ernstlich, so halte ich dafür, muß man Zer würfnisse zwischen Regierung und Kammern, und unter den letz teren selbst, — zu welchen Adressen so leicht Anlaß geben kön nen, so weit dies mit der Pflicht vereinbar, zu vermeiden suchen, um denjenigen Staaten, die einer solchen Negicrungsform sich noch nicht erfreuen, recht klar vor die Augen zu führen, daß auch unter dieser Negierüngsform sich die höchsten Zwecke des Staa tes und der Regierung erreichen lassen. Dies die Gründe,
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