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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1842/43,1
- Erscheinungsdatum
- 1843
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1842/43,2.K.,1
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028226Z0
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028226Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028226Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1842/43
- Titel
- 39. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1843-02-28
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1842/43,1 -
- TitelblattTitelblatt -
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 19
- Protokoll3. Sitzung 25
- Protokoll4. Sitzung 29
- Protokoll5. Sitzung 41
- Protokoll6. Sitzung 53
- Protokoll7. Sitzung 73
- Protokoll8. Sitzung 83
- Protokoll9. Sitzung 111
- Protokoll10. Sitzung 135
- Protokoll11. Sitzung 167
- Protokoll12. Sitzung 179
- Protokoll13. Sitzung 201
- Protokoll14. Sitzung 227
- Protokoll15. Sitzung 241
- Protokoll16. Sitzung 281
- Protokoll17. Sitzung 301
- Protokoll18. Sitzung 325
- Protokoll19. Sitzung 347
- Protokoll20. Sitzung 369
- Protokoll21. Sitzung 389
- Protokoll22. Sitzung 415
- Protokoll23. Sitzung 437
- Protokoll24. Sitzung 457
- Protokoll25. Sitzung 487
- Protokoll26. Sitzung 509
- Protokoll27. Sitzung 519
- Protokoll28. Sitzung 543
- Protokoll29. Sitzung 575
- Protokoll30. Sitzung 591
- Protokoll31. Sitzung 619
- Protokoll32. Sitzung 643
- Protokoll33. Sitzung 663
- Protokoll34. Sitzung 687
- Protokoll35. Sitzung 707
- Protokoll36. Sitzung 731
- Protokoll37. Sitzung 747
- Protokoll38. Sitzung 761
- Protokoll39. Sitzung 791
- Protokoll40. Sitzung 819
- Protokoll41. Sitzung 841
- Protokoll42. Sitzung 865
- Protokoll43. Sitzung 889
- Protokoll44. Sitzung 911
- Protokoll45. Sitzung 939
- Protokoll46. Sitzung 967
- Protokoll47. Sitzung 987
- Protokoll48. Sitzung 997
- Protokoll49. Sitzung 1025
- Protokoll50. Sitzung 1051
- Protokoll51. Sitzung 1069
- Protokoll52. Sitzung 1101
- Protokoll53. Sitzung 1125
- BandBand 1842/43,1 -
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Staatsregierung ersuchen, die in §. 5 des Gesetzes vom 16. Au gust 1838 enthaltenen Worte: „sie gewährt ihnen jedoch keinen Anspruch auf die in §.65 der Städteordnung gedachten Rechte" noch auf diesem Landtage auf gesetzlichem Wege in Wegfall zu bringen." Ich bin damit ganz einverstanden, daß diejenigen Glieder der hiesigen Gemeinde, welche nicht Schacher- und Lrödelwesen notorisch weder selbst treiben, noch von Andern für sich treiben lassen, sondern Wissenschaften, Künste, Waaren- und Geldgeschäfte en gras und Handwerke, ohne Trödel und Aus verkauf damit zu verbinden, nach Ermessen der Obrigkeit aller der Rechte, welche §. 65 der Städteordnung gewährt, wenn sie sonst Bürger sind, sobald als möglich theilhast werden mögen, und ich werde mir erlauben, für den Fall, daß das Deputations gutachten zu Punkt 1 abgelehnt würde, hierauf einen Antrag zu stellen; allein es hieße doch das Nivelliren zu weit treiben und über das Ziel hinausschießen, wenn man alle Schacher- und Lrödeljuden und dergleichen den achtbaren Gemeindegliedern gleichstellen wollte, die sich ihrer selbst schämen, und ihnen Ehren rechte gewahren wollte, die sie nicht zu würdigen verstehen. Das ist ja eben der Uebelstand bei dem gemeinenJuden, daß ihm rich tige Ehrbegriffe und der Sinn noch fremd sind. Sieht er aber, daß Andere aus seiner Gemeinde Ehrenrechte und Vorzüge ha ben, dann wird wohl das Verlangen darnach auch in ihm reger werden oder doch in seinen Kindern, und er wird nun, sie zu be sitzen, die Wege einschlagen müssen, welche ihm die Schranken dazu öffnen. Er wird dann diese Ehrenrechte als Prämien in Empfang nehmen; allein Prämien zu anticipiren scheint mir nicht gerathen. Ich kann nicht glauben, daß es den Petenten darum Ernstgcwesen sein könne, die Ehrenrechte für alleGemer'ndeglieder, welche zum Bürgerrechte gelangen könnten, zu reclamiren. Sie haben doch wohl hier wie in den übrigen Punkten der Petition mit aufsAbhandeIn gerechnet. Was dasDeputationsgutachten über L und c sagt, scheint mir nicht haltbar, und es hat der Herr Negierungscommiffar schon darauf hingewiesen. Die Schacher - und Trödeljuden und ihres Gleichen möchten sich da bei wohl beruhigen können. Was den achtbaren Theil der Israe liten betrifft, für die ich die Rechte der §. 65 der Städteordnung vindicire, so glaube ich, dürfte es, wenn sie sonst das öffentliche Vertrauen haben, um des Glaubens willen bei Erwählungen schwerlich Anstoß geben. Wenigstens habe ich von solcher In toleranz in Dresden noch Nichts bemerkt. Meine Herren, ich wünsche so wahr und redlich, wie irgend Jemand, daß die Juden möchten vollkommen emancipirt werden können. Es liegt viel Großes in diesem Volke, und es ist schwer zu beklagen, daß frühere Zeiten nicht für deren Veredelung vorgearbeitet haben. Wie manches hohe Talent wüche sich zum Heil und Segen der Menschheit entwickelt haben, was begraben blieb oder gar schäd lich wurde. Ich gestehe, es ergreift mich ein eignes Gefühl, wenn ich auf das wunderbare Schicksal dieses Volkes Hinblicke, und ich gebe manchmal dem Gedanken Raum, daß es noch eine welthistorische Mission, jedoch in einem andern Sinne, als dem des Talmuds, zu vollenden haben dürfte. Ich bedaure, daß der Hobe deutsche Bund sich die Judensache noch nicht zur gemein- II. 39. schaftlichenAngelegenheit gemacht hat. Bei dem jetzigen Stande der Dinge und für das, was uns vorliegt, glaube ich, daß eS im Interesse unserer Mitbürger und im Interesse der Judenschaft selbst wäre, wenn man die goldene Regel: „Eile mit Weile" nicht ganz aus den Augen ließe. Es hat in voriger Sitzung zwar ein Abgeordneter den Nachundnachleuten eben nicht das Wort geredet; aber wir wollen nicht übersehen, daß, wenn es öf ters die Feuergeister waren, welche die Welt rascher vorwärts schoben, als wie der kühle, berechnende Verstandesmensch, sie doch auch ost ihr Ziel verfehlten, weil sie es sich zu weit gesteckt hatten, und daß der Gewinn oft die Opfer nicht aufwog, die da für gebracht werden mußten. Ich erlaube mir nun noch die Frage an das Präsidium, ob es an der Zeit wäre, meinen An trag einzubringen. Präsident v. Haase: Der Antrag lautet so: „Die hohe zweite Kammer wolle im Verein mit der hohen ersten Kam mer die hohe Staatsregierung ersuchen, die in §. 5 des Gesetzes vom 16. August 1838 enthaltenen Worte: „„sie gewährt ihnen jedoch keinen Anspruch auf die im §.65 der Stadteordnung gedachten Rechte,"" für diejenigen Glieder der hiesigen israelitischen Gemeinde, welche das Scha cher- und Trüdelwesen notorisch weder selbst treiben, noch durch Andere für ihre Rechnung treiben lassen, sondern Wissen schaften, Künste, Waaren- und Geldgeschäfte eo Zros und Hand werke, womit sich kein Lrödelhandel und sogenannter Ausver kauf verbinden läßt, ausüben, nach dem Ermessen der Obrigkeit, wenn sie sonst Bürger sind, auf gesetzlichem Wege noch während der Dauer dieses Landtags außer Kraft zu setzen." — Der Antrag ist eventuellgestellt, und ich frage: ob die Kammer diesen Antrag unterstützt? — Wird hinläng lich unterstützt. Referent Abg. v. Gab lenz: In Betreff des Schacher und Trödelhandels sind nur diejenigen Juden für das Ehren bürgerrecht in Anspruch genommen, die die Pflichten der Bürger überhaupt übernommen haben. Die Deputation hat nicht nö- thig geglaubt, Ausnahmen zu machen und darauf zu sehn, was ein Jude treibe, sondern sie ist von dem Grundsätze in der Allge meinheit ausgegangen, indem sie Christen und Jllden gleichge nommen; sie glaubte, daß demjenigen, welcher Pflichten zu erfüllen hat, auch Rechte zustehen müssen, ohne Rücksicht, was er treibe, wenn sonst nur er Bürger ist. Wenn der Abgeordnete ferner sagte, daß es den Petenten, die der hohen Kammer das Petitum überreicht hätten, nicht so Ernst um diesen Punkt gewesen sei, so muß ich dem widersprechen. Es ist den Petenten sehr Ernst ge wesen, denn es handelt sich für sie um einen sehr ernsten Punkt. Wenn er zugleich sagte, daß es schien, als hätten sie darauf ge rechnet, daß ihnen Etwas abgehandelt würde, nun, meine Her ren, so zeigen Sie, daß dieser so getadelte Handelsgeist bei Ihnen nicht herrscht, handeln Sie ihnen Nichts ab hier, wo es sich um Höheres als Geldeswerth handelt. Abg. Leuner: Es ist bei mir nicht die Rede davon gewe sen, daß blos diejenigen, die Schacher- und Trödelhandel be- 2
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