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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1842/43,1
- Erscheinungsdatum
- 1843
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1842/43,2.K.,1
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028226Z0
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028226Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028226Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1842/43
- Titel
- 42. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1843-03-07
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1842/43,1 -
- TitelblattTitelblatt -
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 19
- Protokoll3. Sitzung 25
- Protokoll4. Sitzung 29
- Protokoll5. Sitzung 41
- Protokoll6. Sitzung 53
- Protokoll7. Sitzung 73
- Protokoll8. Sitzung 83
- Protokoll9. Sitzung 111
- Protokoll10. Sitzung 135
- Protokoll11. Sitzung 167
- Protokoll12. Sitzung 179
- Protokoll13. Sitzung 201
- Protokoll14. Sitzung 227
- Protokoll15. Sitzung 241
- Protokoll16. Sitzung 281
- Protokoll17. Sitzung 301
- Protokoll18. Sitzung 325
- Protokoll19. Sitzung 347
- Protokoll20. Sitzung 369
- Protokoll21. Sitzung 389
- Protokoll22. Sitzung 415
- Protokoll23. Sitzung 437
- Protokoll24. Sitzung 457
- Protokoll25. Sitzung 487
- Protokoll26. Sitzung 509
- Protokoll27. Sitzung 519
- Protokoll28. Sitzung 543
- Protokoll29. Sitzung 575
- Protokoll30. Sitzung 591
- Protokoll31. Sitzung 619
- Protokoll32. Sitzung 643
- Protokoll33. Sitzung 663
- Protokoll34. Sitzung 687
- Protokoll35. Sitzung 707
- Protokoll36. Sitzung 731
- Protokoll37. Sitzung 747
- Protokoll38. Sitzung 761
- Protokoll39. Sitzung 791
- Protokoll40. Sitzung 819
- Protokoll41. Sitzung 841
- Protokoll42. Sitzung 865
- Protokoll43. Sitzung 889
- Protokoll44. Sitzung 911
- Protokoll45. Sitzung 939
- Protokoll46. Sitzung 967
- Protokoll47. Sitzung 987
- Protokoll48. Sitzung 997
- Protokoll49. Sitzung 1025
- Protokoll50. Sitzung 1051
- Protokoll51. Sitzung 1069
- Protokoll52. Sitzung 1101
- Protokoll53. Sitzung 1125
- BandBand 1842/43,1 -
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Deputationsgutachten besagt, recht bald Erledigung finden mögen. Abg. Sachße: Ich kann insofern nicht ganz der Deputa tion beistimmen, als sie bei dem ersten Punkte beantragt, es möch ten die Abgaben in Wegfall kommen; sondern es sind dies Ge bühren für die Verwaltung, die nothwendig ist, auch den Eigen löhnern gegenüber nothwendig ist, man kann sie keineswegs in das Gebiet der bloßen Abgaben stellen. Diese Abentrichtungen kommen den Staatskosten wieder zu, es ist folglich nur eine geringe Re stitution dessen, was im Ganzen der Bergbau aus Staatskassen erhält, wenn auch nicht an jede einzelne Grube gleiche Vertheilung stattsindet. Diese Abgabe finde ich insofern nicht unangemessen, als sie nach der Arbeit für einzelne Gruben von den betreffenden Bergämtern geleistet wird. WaS den Antrag betrifft auf Weg fall der Strafen wegen Defecturen, so befürchte ich sehr, daß, wenn diese wegfallen, große Unordnungen in dem Defccturwesen entstehen werden. Mag auch bei andern Cafsen dergleichen nicht stattfinden, so ist doch das Registerwesen bei dem Bergwerk so ausführlich und umständlich ins Detail gehend, was schwerlich zu vermeiden, daß es zu einer bessern Controle oder vielmehr zu besserer Abfassung der Rechnungen wohl führt, wenn jeder ein zelne Destct bestraft wird. Es ist eine Bezahlung für die Müh- waltung des Receßschreibcrs, und es ist billig, daß derjenige das Meiste beiträgt, welcher die meisten Defekte macht. Das hier angezogene Beispiel scheint allerdings von solcher Beschaffenheit, daß es nicht zu billigen ist, wenn es bis zu Bruchpfennigen geht. Aber im Rechnungswesen ist Genauigkeit, selbst wenn sie sich auf Pfennige erstreckt, doch nothwendig, und jener Fall kann nicht absolut getadelt werden. Abg. v. Thielau: Ein Abgeordneter vor mir hat gesagt, daß die Petenten Alles bewiesen hätten, was zu Begründung ih rer Petition zu beweisen wäre. Ich muß bemerken, daß ich finde, daß sie gar Nichts bewiesen haben, was veranlassen könnte, auf die Beschwerde einzugehen. Die Deputation hat im Berichte angeführt, daß sie sich beschweren, „daß die Bruttoeinnahme 719 Thlr. 8 Ngr. 8pf-, die Gefälle und Gebühren hingegen 45 Thlr. 11 Ngr. — -betragen hatten, und obschon im Quartal Heillioiecers die betreffende Grube gar keine und im Quartal IrillitkUis nur geringe Ausbeute gegeben habe, dennoch eine be deutende Abgabe an Staatskassen habe entrichtet werden müssen, die mit der Ergiebigkeit der Gruben in auffallendem Mißverhält nisse stünde." An und für sich ist das kein Beweis, daß dieses Verhältnis! ein tadelnswerthes und abzuänderndes sei. Wir hoben bei vielen Staatsverwaltungen weit höhere Procente von der Bruttoeinnahme in Abzug zu bringen, um die Verwaltungs kosten zu bestreiten. Bei dem zweiten Punkte sagen sie: „Wenn die meisten der Abgaben von der Höhe der Einnahmen und, rück sichtlich der Ausbeute der Gruben, theils'von der Quantität des Ausgebrachten, theils von der Zahl der angelegten Bergleute ab hängen und deshalb dem Staate eine Controle nölhig sei, so werde doch letztere, abgesehen davon, daß sie mehr koste, als die zu überwachenden Abgaben betrügen, so lästig und in Beziehung auf das Rechnungswesen so erschwerend ausgeübt und zeige von so viel Mißtrauen, daß der Bergbau keine Teilnahme mehr finde, vielmehr sie längst verloren habe." Darauf sagt die geehrte De putation, daß allerdings in dem Rechnungswesen eine Vereinfa chung stattfinden könne, ohne daß die Controle über die Rech nungen dabei verlieren werde. Der Beweis fehlt gänzlich, auf welche Weise diese bessere Rechnung hergestellt werden soll; und wenn die Stände darauf eingehen sollen, so wird es nothwendig sein, die bessere Rechnungsmethode zu beweisen. Ich glaube, es kann Keiner unter uns beurtheilen, ob das Rechnungswesen vereinfacht werden kann oder nicht; ich wenigstens getraue mir kein Urtel darüber und ich halte dafür, daß man dem Anträge des Abg. v. Mayer beitreten möge, diese Beschwerde lediglich an die Regierung abzugeben. Außerdem habe ich daran zu erin nern, daß die Regierung angekündigt hat, eine Bergverfassung vorzulegen, also der Antrag unnöthkg ist. Staatsminister v. Zeschau: Der geehrte Abg. v. v. Mayer hat den Antrag jetzt gestellt, welchen ich mir erlaubt hatte an die Deputation zu richten; nämlich diesen: „die Sache in Hinblick auf den ständischen Antrag, daß die Bergverfassung einer Orga nisation unterworfen werden möge und auf die beifällige Erklä rung, ohne Weiteres an die Regierung abzugeben." In dem vorliegenden Falle ist dies um so geeigneter, als alle Beschwerde punkte solche sind, die mit der jetzigen Bergwerksvcrfassung — sie mag mangelhaft oder gut sein, in genauer Verbindung stehen, und als alle diese Punkte, die hier bezeichnet sind, jedenfalls bei einem solchen Organisationsplane mit in Frage kommen muff n. Mir scheint es, als we en durch einen solchen speciellen Antrag die Kammer sich selbst präjudicire; denn es läßt sich nicht übersehen, was sie künftig über diesen Punkt beschließen möchte, abgesehen von dem dadurch entstehenden Zeitaufwand, der doch auch in An schlag zu bringen ist. Abg. Lzschucke: Ich bin zwar Mitglied der Deputation und habe den Bericht unterschrieben; es erscheint mir jedoch nach der jetzigen Sachlage und der wiederholten Erklärung des Herrn Staatsministers angemessen, den Antrag der Deputation fallen zu lassen und den des Herrn 0. v. Mayer zu adoptiren, da die Peten ten dasselbe dadurch erlangen, was durch den früher» Anlrag be zweckt wird. Ich bitte, eine Frage deshalb an die Deputations mitglieder zu richten. Abg.0. Platzmann: Ich muß dem, was eben der Ab geordnete Lzschucke gesagt hat, umsomehr beitreten, als ich mich bereits in der Deputation in dem Sinne ausgesprochen habe, wie Herr v. v. Mayer angedeutet hat. Ich glaube, daß ganz dasselbe erreicht wird, wenn sein Antrag durchgeht. — In Bezug auf den zweiten Antrag der Deputation will ich doch erwähnen, daß aller dings das Publicum insofern ein großes Interesse an der Be kanntmachung eines Entwurfes haben könnte, als eigentlich das ganze Publicum den Bergbau betreibt, indem nämlich die Kuxantheile sich sehr verbreitet im Besitze des Publikums be finden. Präsident0. Haase: Was mich anlangt, als Vorstand der berichterstattenden Deputa ion, so glaube ich, daß durch den v. Mayerschen Antrag dasse.be erreicht werden wird, was die
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