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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1842/43,3
- Erscheinungsdatum
- 1843
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1842/43,1.K.,3
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028227Z6
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028227Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028227Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1842/43
- Titel
- 72. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1843-08-02
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1842/43,3 -
- TitelblattTitelblatt -
- Protokoll66. Sitzung 1443
- Protokoll67. Sitzung 1469
- Protokoll68. Sitzung 1489
- Protokoll69. Sitzung 1515
- Protokoll70. Sitzung 1535
- Protokoll71. Sitzung 1565
- Protokoll72. Sitzung 1593
- Protokoll73. Sitzung 1619
- Protokoll74. Sitzung 1641
- Protokoll75. Sitzung 1663
- Protokoll76. Sitzung 1677
- Protokoll77. Sitzung 1685
- Protokoll78. Sitzung 1711
- Protokoll79. Sitzung 1723
- Protokoll80. Sitzung 1749
- Protokoll81. Sitzung 1763
- Protokoll82. Sitzung 1771
- Protokoll83. Sitzung 1801
- Protokoll84. Sitzung 1817
- Protokoll85. Sitzung 1847
- Protokoll86. Sitzung 1873
- Protokoll87. Sitzung 1911
- Protokoll88. Sitzung 1947
- Protokoll89. Sitzung 1977
- SonstigesAnhang. Die Eisenbahnangelegenheit betreffend. 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 57
- Protokoll3. Sitzung 77
- Protokoll4. Sitzung 109
- Protokoll5. Sitzung 125
- Protokoll6. Sitzung 151
- Protokoll7. Sitzung 173
- Protokoll8. Sitzung 195
- Protokoll9. Sitzung 217
- Protokoll10. Sitzung 233
- BandBand 1842/43,3 -
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Bürgermeister Wehner: Es ist allerdings wohl zu über sehen, daß es nicht möglich sei, daß alle die Gegenstände, welche der Deputation zugewiesen worden sind, noch in der kurzen Zeit des Landtags bearbeitet werden können. Ich muß dabei noch bemerken, daß mehre Gegenstände in der vierten Deputation sich befinden, die offenbar an die dritte Deputation hätten gewiesen werden sollen, und daß die vierte Deputation nicht aus Scheu vor Arbeit, sondern wegen der Bestimmung der Landtagsörd- nung in dieser Beziehung an die verehrte Kammer den Vortrag bringen und bitten wird, daß auch diese Gegenstände an die dritte Deputation gewiesen werden, weit es gegen die Landtags ordnung ist, daß Etwas von einer stehenden Deputation an die andere gewiesen wird. Es ist ausdrücklich so in der ß. 105 be stimmt, und nach der Landtagsordnung sollen, wenn die Gegen stände sich in einer Deputation zu sehr häufen, besondere Depu tationen gewählt werden, und ich sollte meinen, daß es dahin kommen werde, daß, wenn die dritte Deputation erklärt, daß sie nicht über die ihr zugewiesenen Sachen wegkommen könne, die Kammer den Beschluß wird fassen müssen, nach Anleitung der §. 105 der Landtagsordnung diese Gegenstände, welche sie nicht mehr bearbeiten zu können glaubt, herauszuheben, und an eine außerordentliche Deputation zu verweisen. Ich b-halte mir vor, darauf einen ausdrücklichen Antrag zu stellen. . Präsident v Gersdorf: Wenn der verehrte Sprecher und die vierte Deputation nach näherer Prüfung was wirk lich dazu gehört; denn es ist bei Protokollextracten von einiger Stärke, begleitet von oft vielen Unterlagen, nicht stets sogleich mit vollkommner Gewißheit zu übersehen, besonders in bedräng ten Augenblicken, wo ein weiteres Eingehen unmöglich wird, wohin eine Sache gehört — ich sage also, wenn der Herr Re ferent und die vierte Deputation nach näherer Prüfung gefunden haben, daß die Gegenstände an die dritte Deputation zu verwei sen seien, so muß diese sie übernehmen. Die Folge aber wird sein: was gearbeitet werden kann, wird gearbeitet, was-nicht zu arbeiten möglich ist, wird nicht aufgearbeitet. Sie beziehen sich auf die §.105, und da heißt es: „Die Kammer kann, wenn sie es zu Unterstützung einer dieser Deputationen, oder sonst zu Förderung der Geschäfte nöthig findet, für einzelne Sachen oder Elasten derselben noch außerordentliche Deputationen bestellen, zu dem Ende auch die einer Deputation bereits zugewiefenen Sachen ihr wieder entnehmen." Nun hier tritt in letzterer Be ziehung etwas Entgegengesetztes ein. Von einer andern De putation werden noch der dritten Deputation Gegenstände zuge wiesen, ünd wir haben sie zu übernehmen. Das letzte aller höchste Decret spricht davon, daß 'die erste Deputation noch Unterstützung erhalte, damit sie gleichsam in zwei Senaten ar beiten körnte. Näch Analogie bissen könntd ttran auch meinen, d'aß, da die Anordnung in dcr H. 105 nicht aüfgltzüben ist, man etwas Aehnliches bei der dritten Deputation eintreten lassen könnte. Bürgermeister Wehner: Ich wollte mir nur im Voraus einen Antrag deshalb Vorbehalten; denn der Gang wird der sein: die dritte Deputation wird alle ihr zugewiesenen Gegenstände durchgehen müssen, wobei sie wird übersehen können, ob sie die selben noch zu bearbeiten für möglich halten wird, oder nicht. Findet sie Gegenstände darunter, mit denen sie sich nicht getraut durchzukommen, so müßten diese ausgeschieden und einer besonder» Deputation überwiesen werden, wobei ganz nach §. 105 der Landtagsordnung zu gehen sein würde. Prinz Johann: Ich glaube, daß, wenn man diesen Ge genstand einmal zur Sprache gebracht hat, auch zweckmäßig wäre, sich darüber zu entscheiden. Mir scheint es, als wäre auf einem andern Wege zum Ziele zu gelangen, ohne eine Wahl ein treten zu lassen, welche wieher viele Zeit wegnimmt. Ich ver kenne nicht, daß die Geschäfte der dritten Deputation sich zu sehr gehäuft haben, um damit noch durchzukommen, ich halte aber auch dafür, daß Arbeiten darunter sind, die nicht so dringlich sein möchten. Ich. glaube, es wäre das Einfachste gewesen, wenn die geehrte dritte Deputation die Gegenstände, welche sie unbe dingt und jedenfalls noch in Berathung zu ziehen der Kammer vorschlüge, von denen sonderte, welchenur insofern zur Berathung kämen, als es noch die Zeit gestattet, und daß die Deputation darüber der Kammer Bericht erstattete. Es würde dies die Folge haben, daß die Gegenstände ersterer Art jedenfalls vorge zogen, die Gegenstände letzterer Art nur berathen würden, inso fern Zeit übrig bleibt. Ich glaube, daß dieser Vorschlag am sachgemäßesten sein würde; denn durch eine extraordinäre De putation werden wir eine Menge Gegenstände in die Kammer bringen, die wir auch nicht in der Kammer bewältigen können. Präsident v. Gersdorf: Das gebe ich zu, und es wird Namentlich in den letzten Augenblicken eine große Anstrengung für die Kammer sein, nur die Gcfetzgegcnstände durchzuführen, die jedoch, wenn auch mit der größten Aufopferung, durchgeführt werden müssen. Es trifft aber das, was Se. Königl. Hoheit geäußert hat, in derHauptsache mit dem überein, was ich mir so eben vorzuschlagen erlauben wollte. Ich glaube, es wird auch Herr Bürgermeister Wehner damit übereinstimmen. , Ich habe vorhin mir erlaubt, absichtlich öffentlich die Mitglieder der dritten Deputation zu einer Conferenz nach dieser Session zu ersuchen. Dabei war Meine Absicht, darüber zu sprechen, daß wir die uns vorliegenden Gegenstände sondern und sehen müssen, was drin gend und überhaupt ausführbar sei. Ich gebe aber auch dabei die großen Schwierigkeiten zu bedenken, die sich cntgegenstellen, indem wir gegenwärtig, wo wir ziemlich gedrängt sind, nicht wissen, was noch Alles an uns gelangen wird. Indessen stim men alle Ansichten damit überein, daß die Deputation diesen Gegenstand in Erwägung ziehe, und sie wird sich jedenfalls er lauben, der geehrten Kammer Vortrag zu erstatten. Staatsminister v. Aesch au: Es kann nicht die Absicht des Ministern sein, fich in den Geschäftsgang einzumischen, welchem die geehrte Kammer einzuschlügen beabsichtigt. Ich muß aber doch darauf aufmerksam Machen, daß, so lange man sich nicht in bei den Kammern über einen Termin vor dem Schluffe des Landtags
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