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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1842/43,3
- Erscheinungsdatum
- 1843
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1842/43,1.K.,3
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028227Z6
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028227Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028227Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1842/43
- Titel
- 74. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1843-08-08
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1842/43,3 -
- TitelblattTitelblatt -
- Protokoll66. Sitzung 1443
- Protokoll67. Sitzung 1469
- Protokoll68. Sitzung 1489
- Protokoll69. Sitzung 1515
- Protokoll70. Sitzung 1535
- Protokoll71. Sitzung 1565
- Protokoll72. Sitzung 1593
- Protokoll73. Sitzung 1619
- Protokoll74. Sitzung 1641
- Protokoll75. Sitzung 1663
- Protokoll76. Sitzung 1677
- Protokoll77. Sitzung 1685
- Protokoll78. Sitzung 1711
- Protokoll79. Sitzung 1723
- Protokoll80. Sitzung 1749
- Protokoll81. Sitzung 1763
- Protokoll82. Sitzung 1771
- Protokoll83. Sitzung 1801
- Protokoll84. Sitzung 1817
- Protokoll85. Sitzung 1847
- Protokoll86. Sitzung 1873
- Protokoll87. Sitzung 1911
- Protokoll88. Sitzung 1947
- Protokoll89. Sitzung 1977
- SonstigesAnhang. Die Eisenbahnangelegenheit betreffend. 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 57
- Protokoll3. Sitzung 77
- Protokoll4. Sitzung 109
- Protokoll5. Sitzung 125
- Protokoll6. Sitzung 151
- Protokoll7. Sitzung 173
- Protokoll8. Sitzung 195
- Protokoll9. Sitzung 217
- Protokoll10. Sitzung 233
- BandBand 1842/43,3 -
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die Gesinnungen der Verehrung gegen Se. Ma jestät den König auszusprechen, Gesinnungen, über welche jederzeit das vollständigste Einverständniß der Kammern obwalten wird. Widerlegen sich hierdurch die . in der zweiten Kammer laut gewordenen Ansichten, so kann aber auch, selbst wenn jene Gründe stichhaltig wären, der von der zweiten Kammer gefaßte Beschluß, die betreffenden Stellen der Landtagsordnung ohne Weiteres in Wegfall.zu bringen, für die erste Kammer in kei ner Weise bindend sein; denn es ist jener Beschluß, wie die gesammte Deputation in einem früheren Berichte dargelegt hat, solange nur als ein Antrag auf Wegfall jener Stellen anzu sehen, als ihm nicht Regierung und erste Kammer beigetreten sind. Die Erstere hat.dies nun zwar allerdings jetzt gethan; wenn aber die erste Kammer, deren Erklärung verlangt wird, dieser Ansicht nicht ohne Weiteres beitreten sollte, so wird dies um so weniger befremden, oder einer Mißbilligung unterliegen können, als sie bis jetzt noch keine Gelegenheit gehabt hat, sich über diese Frage, auszusprechen, und als es sich hier zumal um ihr fast einziges Vorrecht, oder, wenn man diesen Ausdruck ver wirft, um eine Auszeichnung handelt, die auch der ersten Kammer eines ausländischen Staates gemein ist, und die der er sten Kammer Sachsens um so theurcr sein muß, als sie ihr Ge legenheit gibt, durch ihr Organ Sr. Majestät dem Könige die Gefühle ihrer Ehrfurcht und Ergebenheit öffentlich darzulegen.! Keinem Mitglieds der ersten Kammer ist es zur Zsit noch beige gangen, an den oben erwähnten Bevorzugungen der zweiten Kammer zu rütteln, gewiß ist daher auch der Wunsch der ersten Kammer nicht unbillig, düß man diese einzige Auszeichnung, die ihr bisher zustand, wenigstens so lange unangetastet lasse, als Nicht die Landtagsordnung in alltn ihren Lheilen einer Prüfung unterworfen wird. Allerdings macht nun zwar der Vorschlag der Majorität auf den Ruhm eines vermittelnden Vorschlags Anspruch; wenn indeß dm Unterzeichneten die Gründe für den Wegfall dieser Ge genreden überhaupt nicht einleuchten, so würden sie mit sich selbst in Widerspruch kommen, wollten sie auch nur in einen provi sorischen' Wegfall willigen; nicht zu gedenken, daß Einrich-, tungen dieser Art, einmal aufgegeben, für immer als verloren anzusehen sind. Die Kammer, wdllte sie in einen solchen provi sorischen Wegfall willigen, würde nämlich schön dadurch allein zugestehen,. daß -sie. dieser Frage eine Wichtigkeit durchaus nicht beilegt, und. schon durch dieses stillschweigende Bekenntniß der Sache selbst einen unersetzlichen Nächtheil zufügen. So schmerzlich es daher auch die Unterzeichneten berührt, daß sie sich durch ihre Ueberzeugung gedrungen fühlen, geradem dieser, zu einer Mißdeutung so leicht Anlaß gebenden Angelegen heit der hohen Staatsregierung entgegenzutreten, so müssen die selben gleichwohl das offene freie Bekenntniß ablegen, daß ihnen der Wegfall jener Gegenreden durch Nichts gerechtfertigt erscheine, am wenigsten, daß ein Grund vorliege, der jenen Wegfall als. dringlich erkennen lasse. Dresden, am 17. Juli 1843. v. Carlowitz. v. Friesen. v. Po lenz: Bei dieser Gelegenheit drängt sich die Frage auf, ob es, da es einen delicaten Punkt betrifft, bei dem die erste Kammer hauptsächlich intercssirt ist, nicht zweckmäßiger wäre, die Verhandlung in geheimer Sitzung zu führen? Ich bitte 'daher den Herrn Präsidenten, die Frage darauf an die^Kammer zu stellen, ob sie diesen Gegenstand in geheimer Sitzung oder öffentlich verhandeln wolle. v. Po fern: Erst wenn noch zwei Mitglieder dafür stim men, werden die Tribunen zu räumen sein, und die Kammer dann die Anträge dieser Mitglieder in geheimer Sitzung anzu hören und hiernach zu entscheiden haben, ob sie in geheimer Sitzung fortfahren, oder aber wieder öffentlich verhandeln will. Es ist tz. 38 her Landtagsordnung, welche hierüber die Vor schriften enthält. Präsident v. G ersd orf: Die Bestimmung §.38 der Land tagsordnung lautet so: „Wenn ein Mitglied die Berwandelung der Sitzung in eine geheime verlangt, und noch zwei beistimmen, so hat die Kammer die Anträge dieser Mitglieder in geheimer Sitzung anzuhören und hiernach zu entscheiden, ob sie in geheimer Sitzung fortfahren, oder der öffentlichen Verhandlung wieder Raum geben wolle." v. Watzdorf: Einfacher würde das Verfahren sein, wenn bie Untcrstützungsfrage auf den Antrag des Herrn v. Polenz ge richtet würde, und sobald die Unterstützung erfolgt, sofort die Ab stimmung darüber stattfände. Prinz Johann: Eine Abstimmung braucht es nicht zu nächst, sondern es fragt sich nur, ob sich jetzt noch zwei Mitglie der für den Antrag des Herrn v. Polcnz erklären. Es erklären sich viele Mitglieder dafür. Präsident v. Gersdorf: Es haben sich jetzt mehre Mit glieder für geheime Sitzung erklärt, und ich bitte daher die Anwe senden, die Tribunen zu raumen, damit die Kammer die Gründe des Antragstellers vernehme und darüber weiteren Beschluß fasse. Es folgt nun das Protokoll über die sitzt eintretende g Heime Sitzung, dessen Veröffentlichung sich durch die unten mitzüthei- lenden Beschlüsse der hohen Kammer rechtfertigt: Dresden, in geheimer Sitzung am 24. Juli 1843. Anwesend waren die Herren Staatsminksterv. Lindenau, v.Könneritz, Nostitz und Jänckendorf- ingleichen Herr Geheimer Regicrungsrath v. Weissenbach. Als in der heutigen öffentlichen Sitzung vom Herrn Gehei men Finanzrath v. Polenz der Antrag gestellt worden war, daß die Abtheilung unter VI, des Berichts der ersten Deputation über das aller höchste Decret vom 26. Juni, die Landtagsordnung betreffend, in geheimer Sitzung berathen werden möchte, auch eine nach tz. 38 der Landtagsordnung mehr als hinreichende Anzahl von Mit gliedern diesen Antrag unterstützt hatte, kam in der geheimen Sitzung, zu welcher man deshalb in Anwesenheit von 38 Mit gliedern überging, zuvörderst nach Vorschrift der Verfassungs-
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