Suche löschen...
Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1842/43,3
- Erscheinungsdatum
- 1843
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1842/43,1.K.,3
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028227Z6
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028227Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028227Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1842/43
- Titel
- 84. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1843-09-11
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1842/43,3 -
- TitelblattTitelblatt -
- Protokoll66. Sitzung 1443
- Protokoll67. Sitzung 1469
- Protokoll68. Sitzung 1489
- Protokoll69. Sitzung 1515
- Protokoll70. Sitzung 1535
- Protokoll71. Sitzung 1565
- Protokoll72. Sitzung 1593
- Protokoll73. Sitzung 1619
- Protokoll74. Sitzung 1641
- Protokoll75. Sitzung 1663
- Protokoll76. Sitzung 1677
- Protokoll77. Sitzung 1685
- Protokoll78. Sitzung 1711
- Protokoll79. Sitzung 1723
- Protokoll80. Sitzung 1749
- Protokoll81. Sitzung 1763
- Protokoll82. Sitzung 1771
- Protokoll83. Sitzung 1801
- Protokoll84. Sitzung 1817
- Protokoll85. Sitzung 1847
- Protokoll86. Sitzung 1873
- Protokoll87. Sitzung 1911
- Protokoll88. Sitzung 1947
- Protokoll89. Sitzung 1977
- SonstigesAnhang. Die Eisenbahnangelegenheit betreffend. 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 57
- Protokoll3. Sitzung 77
- Protokoll4. Sitzung 109
- Protokoll5. Sitzung 125
- Protokoll6. Sitzung 151
- Protokoll7. Sitzung 173
- Protokoll8. Sitzung 195
- Protokoll9. Sitzung 217
- Protokoll10. Sitzung 233
- BandBand 1842/43,3 -
- Links
-
Downloads
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
-er Ertrag des Cymbels oder Klingelbeutels, so viel thunlich, an die Armencassen abgegeben werden soll. Es ist dies eine Wannte Sache und es geschieht dies sogar in der evangelischen Hofkirche und an sehr vielen Orten, daß für die Armencafse Etwas gege ben wird, obschon an einigen Orten der Ertrag des Cymbels lediglich zu Bestreitung der Bedürfnisse der Kirche verwendet wird. Ich habe daher den Antrag der geehrten Deputation nur so verstanden, daß eine Parität mit der Einrichtung, welche den Gesetzen nach beiden evangelischen sKirchen besteht, hcrgestellt werden soll, daß, wenn für die Armen Etwas übrig bleibt, sol ches an die Ortscassen abgegeben werden sollte, um dem Principe der Centralisation aller den Armenzwecken gewidmeten Fonds zu entsprechen. Ich muß aber bemerken, in Dresden be stehen eine Menge Verhältnisse, welche Bedenken erregen können, dem Anträge der geehrten Deputation hierin Statt zu geben, in dessen enthalte ich mich darüber jeder nähern Aeußerung, weil das jedenfalls erst der Erörterung bedarf. Referent Bürgermeister Ritt erstädt: Ich muß mir hier erlauben, eine Erläuterung zu geben. Ich weiß nicht, wie es zu gegangen ist,, es hat sich hier ein Druckfehler im Deputations gutachten ekngeschlichen. > Es soll nämlich da, wo die Armenord nung angezogen wird, nichttz. l7, sondern §. 13 heißen. Darin heißt es unter andern unter L, wo von den bestimmten Einnah men, welche die Armencassen genießen, die Rede ist, folgender maßen : „Wo es hergebracht ist, daß das völlige Einkommen des sogenannten Gotteskastens oder der Ertrag des Klingelbeutels ganz oder zum Lheil bei gewissen Gelegenheiten, oder an einzel nen Festtagen an die Armencasse abzugeben ist, hat es dabei-zu bewenden." Das ist nun eine Bestimmung, von welcher aller dings nicht behauptet werden kann, daß sie auch die Collecten, welche in katholischen Kirchen gesammelt werden, mit in sich schließe. An diese kann nicht gedacht worden sein. Die Depu tation glaubt-aber nur, es sei um der Gleichstellung willen wün schenswert^ daß auch in Bezug auf die katholischen Kirchen und die dort gesammelten Collecten hier eine ähnliche Bestimmung getroffen werden möchte. Bürgermeister Wehner: Ich glaube wohl, daß die De putation hier die ganz richtige Ansicht hat, denn nach der Armen ordnung sind allerdings die Gelder, die für die Armen bestimmt sind, auch an die Ortsarmencaffe abzugeben. Ich bin der An sicht, daß auch für die katholischen Schulen kein Nachtheil er wachsen kann, denn die Anforderungen, wenn z- B. die Kinder arm sind und die Schulgelder nicht zureichcn, rberden von den katholischen Schulen gerade so, wie von den andern Schulen an die Armenc.asse gemacht, und es müssen die Schulgelder aus der Armencafse ebenso bezahlt werden, wie dort, und es.scheint mir doch, als wären die Antheile der Kirchensammlungen einiger maßen ein Äequivalent für das, was die Schulen aus der Armen rasse genießen. Ich glaube, daß mit der von der Deputation vorgeschlagenen Bestimmung kein Lheil verletzt wird. Es sind koch Nichts, als die gewöhnlichen Sammelgelder, wie sie auch in den evangelischen Kirchen Vorkommen, und wo nach der Armenordnung sö verfahren werden muß, wie die Deputation beantragt. Prinz Johann: Der geehrte Sprecher wird selbst wissen — mir ist es wenigstens nicht anders bekannt — daß von den Sammlungen in den evangelischen Kirchen ein Lheil an dir Ar- mencasse abgegeben wird. Ob gerade ein Fünftel abgegeben werden muß, scheint mir aber nicht aus der ArmenorVstung ztt folgen. v. Polenz: Ich glaubte, über die ganzen Vorschläge der Deputation, der ich im Allgemeinen beistimme, Nichts sägen zu dürfen, eben weil ich meine Ansicht über den behandelten Gegen stand in dem Berichte ausgedrückt finde; bei diesen Sammlungen kommt mir jedoch das ins Gedächtniß, was ich schon mehrmals ausgedrückt habe, wie ich nämlich bedaure, daß unsre Kirche fast eben die Unduldsamkeit an den Lag legt, die wir sonst wohl Mit Recht andern Confesstonsverwandten zuschrieben. Es ist hier bei dieser Sache wohl Nichts weiter von der Deputation beab sichtigt worden, als eine Ausgleichung in den Meinungen hcrvor- zubringen. Sie verlangt nur, daß aus der Instruction einige Punkte, die Schulcaffen betreffend, wegblciben sollen, aber mehre Mitglieder der Kammer scheinen zu glauben, es solle da durch jede Sammlung für die armen Kinder, welche zu bekleiden sind, versagt werden. Das könnten sich weder Katholiken noch Protestanten gefallen lassen, denn es gibt kein Gesetz, welches verbietet, Sammlungen zu bestimmten wohlthätigen Zwecken zu veranstalten, und nach Gefallen da oder dorthin zu vertheilen. Solche Grundsätze würden unfern eignen Glaubensverwandten so nachtheilig sein, als den Katholiken. Ich glaube also, aus der Instruction kann dix Bestimmung Wegfällen, ohne deswegen den Satz, daß Etwas zu Bekleidung ärmer Schulkinder gesam melt werden kann, zu verwerfen, oder zu verlangen, daß es zur Ortsarmencaffe äbgcliefert werden Müsse, weil dadurch den Ar men viel entzogen werden würde. Im Hintergründe liegt wohl, daß man glaubt, es würden die Sammlungen zu andern Zwecken benutzt, als dazu, wozu sie bestimmt sind, nämlich es würden die Ellern protestantischer Kinder dazu bewogen, solche lieber in diese Schulen zu schicken, als in diejenige, wo sie hin gehören. Solche gewagte Vermuthungen und Auslegungen, die allerdings häufig vorkommen, und wovon auch die Petition nicht ganz fiei- zusprechen ist, regen jedoch nur auf und verursachen zwischen den verschiedenen Confesstonsverwandten eine schädliche Span nung, was wir Koch möglichst zn vermeiden suchen solltest. v. Großmann: Der Ausdruck, als ob in der Petition auf Vermuthungen gebaut wäre, ist der Sache nicht entsprechend. Ich habe nicht aufVermuthungen gebaut, soudern auf Anzeigen, und ich glaube auch ganz gewiß, in meinen Protokollen deren nach werfen zu können, welche eben jenen Gebrauch Keweisen. Urbrigens kann natürlich nur davon die Rede sein, daß so Etwas aus der Instruction wegfallt, theils weil es nicht hierher gehört, thcils weil auch dadurch das Princip der Parüät in der Gesetz gebung zur Ausführung gelangt, denn bekann'lich wird auch in allen cvang lischen Kirchen dasjenige, was bei der Eommunion, bei Ehrengelegenheiten u. s. w. für die Armen gesammelt worden
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder