Suche löschen...
Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1842/43,3
- Erscheinungsdatum
- 1843
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1842/43,1.K.,3
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028227Z6
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028227Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028227Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1842/43
- Titel
- 89. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1843-09-19
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1842/43,3 -
- TitelblattTitelblatt -
- Protokoll66. Sitzung 1443
- Protokoll67. Sitzung 1469
- Protokoll68. Sitzung 1489
- Protokoll69. Sitzung 1515
- Protokoll70. Sitzung 1535
- Protokoll71. Sitzung 1565
- Protokoll72. Sitzung 1593
- Protokoll73. Sitzung 1619
- Protokoll74. Sitzung 1641
- Protokoll75. Sitzung 1663
- Protokoll76. Sitzung 1677
- Protokoll77. Sitzung 1685
- Protokoll78. Sitzung 1711
- Protokoll79. Sitzung 1723
- Protokoll80. Sitzung 1749
- Protokoll81. Sitzung 1763
- Protokoll82. Sitzung 1771
- Protokoll83. Sitzung 1801
- Protokoll84. Sitzung 1817
- Protokoll85. Sitzung 1847
- Protokoll86. Sitzung 1873
- Protokoll87. Sitzung 1911
- Protokoll88. Sitzung 1947
- Protokoll89. Sitzung 1977
- SonstigesAnhang. Die Eisenbahnangelegenheit betreffend. 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 57
- Protokoll3. Sitzung 77
- Protokoll4. Sitzung 109
- Protokoll5. Sitzung 125
- Protokoll6. Sitzung 151
- Protokoll7. Sitzung 173
- Protokoll8. Sitzung 195
- Protokoll9. Sitzung 217
- Protokoll10. Sitzung 233
- BandBand 1842/43,3 -
- Links
-
Downloads
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
werth und theucr, so darf sie von uns nie freiwillig aufgegeben werden, so kann die erste Kammer durch die Ansicht der.Staats- regierung und der andern Kammer nie genöthigtwerden, diese Gegenrede aufzugeben. Wer diese meine Ansicht theilt, wird also auch in der letzten Instanz noch Nein sagen. Ist aber die Gegenrede kein Vorrecht, ist auf deren Erhaltung kein Werth zu legen, dann, meine Herren, weiß ich in der Achat unserN zuletzt gefaßten Beschluß nicht zu rechtfertigen, dann hätten wir schon damals die Gegenrede aufgeben sollen, dann müssen wir sie auch schon für den bevorstehenden Schluß des Landtags aufgeben, dann ist ein Widerspruch nur Starrsinn. So nun, und nicht anders, stellt sich mir die Frage dar. Es thut mir leid, daß ich mich von der Mehrheit habe trennen müs sen; allein ich wiederhole es nochmals, es galt der Aufrechthal- tung meiner Überzeugung in einer für mich wichtigen Princip- frage. Man wird Ihnen Seiten der Mehrheit einhalten, man gebe die Gegenrede nur für ein einziges Mal auf, nur für den Beginn des nächsten Landtags. Meine Herren! Sie kennen den Gang ständischer Verhandlungen, Sie kennen den Geist der Kammern so gut, als ich, und so beantworten Sie sich selbst die Frage, ob die erste Kammer ein Vorrecht, oder, wenn Sie lieber wollen, eine sie auszeichnende Einrichtung, worauf sie einmal verzichtet, jemals wieder erlangen werde. Was auch immer die Zwischendcputationen begutachten mögen, nie und nimmermehr wird man mit der Ansicht auftreten, ihr wieder Geltung ver schaffen können, daß man die Gegenrede für die erste Kammer aufrecht erhalten müsse, weil diese ihr einen Werth beilege, denn die Kammer würde mit sich selbst in Widerspruch'kommen, sie hat durch ihren jetzt gefaßten Beschluß erklärt, daß sie die Gegen rede aufgeben könne und wolle, erklärt, daß sie einen großen Werth darauf nicht lege. Dies ist meine Ansicht, und ihr gemäß werde ich meine Stimme abgeben, so sehr ich es auch bedaure, daß es nicht möglich gewesen ist, einen Vermittelungsweg einzu schlagen, der auch mich hätte befriedigen können. Freiherr v. Friesen: Bei dem Stande, in welchem diese Angelegenheit sich gegenwärtig befindet, und nach den von beiden Kammern gefaßten Beschlüssen waren zu einer Beendigung der Sache, meines Erachtens, nur drei Wege möglich. Der eine wäre der, daß jede Kammer bei ihrer Abstimmung .stehen bliebe; es würde dann die Staatsregierung in verfassungsmäßigem Wege entscheiden müssen, wie in allen Fällen, wo die Kammern verschiedene Beschlüsse gefaßt haben. Ich gestehe ganz aufrich tig, daß ich bei diesem Wege ein Bedenken durchaus nicht gefun den haben würde, da es mir in schwierigen und zweifelhaften Dingen immer lieber ist, einer höhern Entscheidung nachzugeben, wodurch man wenigstens vor dem Vorwurfe einer zu großen Nachgiebigkeit gesichert ist. Ich würde also gegen eine solche Entscheidung über die verschiedenen Ansichten durchaus kein Be denken gefunden haben, allein ich muß erwähnen, daß dieserVor- schlag in der Vereinigungsdeputa'ion nicht geschehen, viel weni ger festgchalten worden ist,.im Gegentheil, daß die Mitglieder der Majorität unserer Deputation sich gegen das Stehenbleibcn bei dem erstgefaßten Beschlüsse der ersten Kammer entschieden er ¬ klärten, sind daß mithin auf ihre Beistimmung zum Beharren nicht zu rechnen war; daß ferner selbst die Herren StaatSmi'nister zu einer Bereinigung dringend riechen, und drittens, daß von dem Redner, welch.r soeben sprach und wie von ihm selbst er klärt wurde , ein Vertnittelungsvorschlag oder Ausweg selbst ge wünscht wurde. Ich wiederhole also, daß der erste Weg, daß jede Kammer bei ihrem Beschlüsse stehen geblieben wäre, nicht be treten und angerathfn worden ist, ich allein konnte ihn natürlich nicht Vorschlägen. Der zweite Weg wäre der, daß die hohe Staatsregierung sich entschlossen hätte, das Decret theilweise zu rückzunehmen oder wenigstens, wenn man den Ausdruck: „zurück nehmen" nicht brauchen will, zu modisiciren und zu erklären, daß sie die Sache nochmals in Erwägung ziehen wolle, und daß ihr jetziger Vorschlag über diesen Punkt noch nicht als Entschluß der Staatsregierung anzuschen sei. Dann hätten die beiden Kammern sich noch frei vereinigen können, ohne daß eine ober die andere Kammer sich Etwas! vergeben hätte. Ich gestehe aber, daß ich dies der Staatsregierung nicht zumuthen kann, nichtdafür zu stimmen vermag, daß die Staatsregierung genöthigt, oder auch nur ersucht werde, das einmal gegebene Decret zurückzunehmen. Der dritte Weg endlich wäre der, daß man die ganze Sache ohne bestimmte Erklärung der Entscheidung der Staatsregierung oder des Staatsoberhauptes unterworfen hätte. Dieser Vorschlag wurde von den Herren Staatsministern selbst gemacht, und ist auch in her zweiten Kammer gemacht worben. Zu leugnen ist es nicht, daß er etwas sehr Ansprechendes hatte, und daß die Mitglieder der Majorität der Deputation sich auch dafür aussprachen. .Allein ich konnte diesem Vorschläge nicht beistimmen, erstens schon, weil ich ein solches Anheimstellen nicht für eine Erklärung muf das Decret halten konnte. Eine Erklärung sind aber die ! Kammern schuldig, wenn sie einmal von ihnen verlangt wor den ist. Zweitens auch aus dem Grunde, weil nach diesem An- heimstellen immer eine Entscheidung höhern Orts hätte erfolgen .müssen, es hätte sich dann die Regierung, sie mochte es machen, wie sie wollte, immer für die eine und gegen die andere Kammer j erklären müssen. Ein solches Anheimstellen wäre ganz dasselbe gewesen, als wenn man verschiedener Meinung geblieben wäre, und es konnte nicht fehlen, daß die gegebene Entscheidung immer derjenigen Kammer weniger erwünscht sein mußte, gegen welche sie ausgefallen wäre. Der dritte Grund, warum ich diesem Vor schläge nicht beigestimmt habe, ist der, daß ich die feste Ueberzeu- gung habe, cs müsse der Staatsregierung erwünschter sein, eine einstimmige Erklärung von den Ständen zu erhalten, als zu einer schwierigen Entscheidung genöthigt zu sein. Nach der Art und Weise, wie die Stände sich über diese Sache einmal bestimmt ausgesprochen haben, ist es allemal schwer für die Staatsregie rung, in dieser Sache eine Entscheidung zu geben; lieber muß es ihr immer sein, gleich einen Entschluß von der vereinigten Stän deversammlung zu erhalten. Um nun eine solche übereinstim mende Erklärung herbeizuführen und möglich zu machen, schien auch mir ein Vorschlag, der schon gemacht worden war, als der erwünschteste und einzige, und dieser geht eben dahin, daß, wie der Herr Referent vvrgetragen hat, Se. Majestät der König ge-
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder