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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1842/43,3
- Erscheinungsdatum
- 1843
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1842/43,1.K.,3
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028227Z6
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028227Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028227Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1842/43
- Titel
- 68. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1843-07-20
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1842/43,3 -
- TitelblattTitelblatt -
- Protokoll66. Sitzung 1443
- Protokoll67. Sitzung 1469
- Protokoll68. Sitzung 1489
- Protokoll69. Sitzung 1515
- Protokoll70. Sitzung 1535
- Protokoll71. Sitzung 1565
- Protokoll72. Sitzung 1593
- Protokoll73. Sitzung 1619
- Protokoll74. Sitzung 1641
- Protokoll75. Sitzung 1663
- Protokoll76. Sitzung 1677
- Protokoll77. Sitzung 1685
- Protokoll78. Sitzung 1711
- Protokoll79. Sitzung 1723
- Protokoll80. Sitzung 1749
- Protokoll81. Sitzung 1763
- Protokoll82. Sitzung 1771
- Protokoll83. Sitzung 1801
- Protokoll84. Sitzung 1817
- Protokoll85. Sitzung 1847
- Protokoll86. Sitzung 1873
- Protokoll87. Sitzung 1911
- Protokoll88. Sitzung 1947
- Protokoll89. Sitzung 1977
- SonstigesAnhang. Die Eisenbahnangelegenheit betreffend. 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 57
- Protokoll3. Sitzung 77
- Protokoll4. Sitzung 109
- Protokoll5. Sitzung 125
- Protokoll6. Sitzung 151
- Protokoll7. Sitzung 173
- Protokoll8. Sitzung 195
- Protokoll9. Sitzung 217
- Protokoll10. Sitzung 233
- BandBand 1842/43,3 -
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haben, müssen doch nothwendig die Ablösungen bei den sächsi schen Bebörden suchen. Ich sollte also denken, die sächsischen Behörden könnten diese Ablösung eintreten lassen oder nicht nach dem Grundsätze: actor »oquitur kurum rei. ,Es scheint mir das M der Natur der Sache zu liegen, und ich bitte daher den Herrn Staatsminister, sich darüber zu erklären. - König!. Commissar 0. Hübel: Ich habe zu bemerken, Haß die Ablösung der von den preußischen Unterthanen zu leisten- chen Getraidezinsen nur bei der preußischen Behörde gesucht wer den kann, weil eine sächsische Behörde nicht kompetent wäre, über die Verpflichtungen der Ausländer zu entscheiden und Ne- cesse über ausländische Grundstücke zu sanctioniren. Es kommt darum auch nur das Gesetz des Landes in Anwendung, wo der Verpflichtete wohnt. Prinz Johann: Mit dieser Auskunft bin ich vollkommen zufriedengestellt. Präsident v. Gersdorf: Die Deputation hat den Bei tritt zu der Meinung der zweiten Kammer in diesem Punkte vor geschlagen , und ich frage die geehrte Kammer: ob sie wirklich der zweiten Kammer beitreten wolle? — Einstimmig Ja. Referent0. Crusius: Gleiche Zustimmung hat auch folgende, vom hoben Mini- sterio beabsichtigte Maßregel erlangt, nämlich: in den Fällen, wo demselben nicht Ablösungscapitalien zur Verzinsung überwiesen werden und die zu gewährenden Rentenzuschüffe den Betrag eines Khalers nicht erreichen, diese kleinen Zuschüsse nach 3tz Procent zu capitalisiren und den betreffenden Kirchcnararien mir der Be stimmung zu überweisen, den Betrag derselben an die Berechtig en auszuzahlen. Da hierdurch neben der Ersparniß unverhältnißmäßiger Regiekosten die Bequemlichkeit derRentenempfänger auf eine un zweifelhaft sehr zweckmäßige Weise erlangt wird, so rathet man auch hierbei, derzweitenKammcrbeizustimmen. Präsident v. Gersd orf: Ist die geehrte Kammer gemeint, auch hier bcizustimmen?— Einstimmig Ja. Referent V. Crusius: Schließlich ist hier noch der, in den Deputationsberkcht der zweiten Kammer S. 423 aufgenommenen Mittheilungen des hohen Ministern zu gedenken, welche sich auf die bei demselben von mehren Geistlichen eingereichten Anträge auf Ueber nah me und vierprocentigr Verzinsung der beiHolz- und Brodablösungen erlangten Ablösungscapi talien beziehen , wozu um so mehr Veranlassung vorliegt, als die stillschweigende Uebergehung dieses Gegenstandes bei den Budjetverhandlungen in der zweiten Kammer eine der Deputa tion zur Begutachtung überwiesene Petition des Superintendenten!). Siebenhaar in Penig -hervorgerufen hat, welche, obwohl nur an die erste Kammer der sächsischen Ständeversammlung überschrieben, doch bei beiden Kammern eingereicht und in jeder derselben von einem ihrer Mit glieder, soweit sie mit ebengedachten Anträgen übereinstimmt, be- vorwortet worden ist. Referent v. Crusius: Ich halte mich verpflichtet, aus dem Deputationsberichte der zweiten Kammer die bezüglichen I. 68. Mittheilungen hier vorzulesen. Es heißt,im jenseitigen Berichte: „Gleichzeitig ist in jener Mittheilung noch bemerkt, daß mehre Geistliche bereits auf die mit der Vergünstigung des Gesetzes ver bundene Uebernahme und Verwaltung der bei Holz- und Brod- abiösungen erlangten Ablösungscapitalien, unter Hinweisung auf mannichfaltige mögliche Nachthejle der örtlichen Verwaltung, an getragen haben, und daß bei der zu erwartenden Steigerung der Holzpreise die Holzablösungen von den nachtheiligsten Folgen für die geistlichen Lehne seien, und es könnten die Geistlichen dieser Vergünstigung, welche sich vielleicht selbst durch Vie Motive des Gesetzes (Landt.-Äct. I. Abth. 2-Bd.S. 75) rechtfertigen lassen dürfte, wohl bedürftig sein; auch würde der Betrag dieser Capitalien, da viele Holzdeputate der Geistlichen die Natur einer Parochiallast haben, und daher unablösbar sind, nicht sehr be deutend sein." Referentv. Crusius: Die Deputation der zweiten Kam mer hat Bedenken getragen, auf den Gegenstand einzugehen, weil sie der Meinung war, es würde hierzu einer besondern Gesetzvor lage bedürfen. In der soeben erwähnten, vom Herrn v. Groß mann bevorworteten Petition wird, nachdem im Eingänge die bereits erwähnte Veranlassung ange geben ist, auf die Meinung, daß Naturalleistungen von Holz deputaten für die Geistlichen von gleichem Werthe feien, wie die der Getraidezinsen, indem die Holzpreise an den meisten Orten seit 50 Jahren sich mehr, als um das Dreifache erhöht und keineswegs noch ihren Höhepunkt erreicht haben, die Bitte gestützt: die hohe Kammer wolle beschließen, daß Ablösungen von Holzdeputaten fernerweil nicht mehr stattsinden sollen. Ferner wird darin unter Aufzählung der mannichfachen Un bequemlichkeiten und Nachtheile, welche die Verwandlung der Naturallieferung von Holzdeputaten in eine Geldrente mir sich bringe, der schmerzliche Verlust hervorgehoben, welcher den Geist lichen dadurch erwachse, daß die betreffenden Renten nach 4K zu Capital gemacht, letztere aber nur mit 3H- A verzinst werden, und hierdurch die anderweite Bitte motivirt: „die hohe Kammer wolle bewilligen, daß die durch Ablö sungen von Holzdeputaten erwachsenen Capital? der geist lichen Stellen ebenfalls von dem hohen Ministerio des Cultus und öffentlichen Unterrichts übernommen und den Berechtigten mit 4 K unverkürzt verzinst werden." Gleiche Gründe, welche die in beiden Kammern während dieses Landtags schon beschlossene Zurücklegung einer aus entge gengesetzten Interessen hervvrgegangenen Petition um Aufhebung des Gesetzes vom 14. Juli 1840 veranlaßt haben (clr. Beil. II. 2. S. 523 sq.) müssen auch gegen den ersten auf Sistirung der Holzablösungen gerichteten Antrag Geltung behalten, und was das zweite Petitum oder die Ausdehnung der Bestimmung der §. 7 des nur angezogenen Gesetzes anlangr, so kann sich auch da für die Deputation nicht erklären, theils weil der Umfang des Ge genstandes und daher die von der Staatscasse zu bringenden Opfer sich zur Zeit nicht übersehen lassen, andemtheils, weil man nach theilige Consequenzen fürchtet, wenn man die Staatscasse immer weiter mit solchen Passivcapitalien beschwert, obwohl auf der an dern Seite nicht zu verkennen ist, daß die der ministeriellen Mit- theilung entlehnten, Seite 423 im jenseitigen Berichtsschluß an geführten Gründe der Billigkeit Manches für sich haben. 3
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