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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1842/43,1
- Erscheinungsdatum
- 1843
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1842/43,1.K.,1
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028229Z8
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028229Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028229Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1842/43
- Titel
- 25. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1843-03-10
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1842/43,1 -
- TitelblattTitelblatt -
- SonstigesAllgemeine, die Ständeversammlung betreffende Nachrichten. 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 7
- Protokoll3. Sitzung 19
- Protokoll4. Sitzung 41
- Protokoll5. Sitzung 69
- Protokoll6. Sitzung 95
- Protokoll7. Sitzung 111
- Protokoll8. Sitzung 135
- Protokoll9. Sitzung 155
- Protokoll10. Sitzung 171
- Protokoll11. Sitzung 195
- Protokoll12. Sitzung 219
- Protokoll13. Sitzung 229
- Protokoll14. Sitzung 243
- Protokoll15. Sitzung 259
- Protokoll16. Sitzung 271
- Protokoll17. Sitzung 283
- Protokoll18. Sitzung 287
- Protokoll19. Sitzung 311
- Protokoll20. Sitzung 339
- Protokoll21. Sitzung 359
- Protokoll22. Sitzung 371
- Protokoll23. Sitzung 399
- Protokoll24. Sitzung 425
- Protokoll25. Sitzung 453
- Protokoll26. Sitzung 473
- Protokoll27. Sitzung 483
- Protokoll28. Sitzung 509
- Protokoll29. Sitzung 537
- Protokoll30. Sitzung 565
- Protokoll31. Sitzung 589
- Protokoll32. Sitzung 621
- Protokoll33. Sitzung 649
- Protokoll34. Sitzung 677
- Protokoll35. Sitzung 703
- Protokoll36. Sitzung 719
- BandBand 1842/43,1 -
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In einer andern Petition vom December 1842, verfaßt vom Advocat Heinrich Graichen und vom Specialcommissar Richard Glaß, führen mehre bäuerliche Grundstücksbesitzer des leipziger Krersdirectionsbezirks, Herrmann Joseph zu Lindenau und Consorten, Folgendes an: Die Ritterschaft des Landes gehe bekanntlich damit um, einen allgemeinen Creditverein unter sich zu begründen, die Besitzer bäuerlicher Güter aber von der Theilnahme daran auszuschließen. Die Ausschließung der letztem von einem so hochwichtigen In stitute sei aber weder billig und gerecht, noch auch zeitgemäß. Denn wenn,der Capitalist, indem er auf die größere Sicherheit sehe, lieber dem ritterschaftlichen Creditvereine, als den davon ausgeschlossenen Landbauern Geld leihen werde, so müßten sie nothwendig in eine Lage kommen, bei Erborgung von Capitalien noch härtere Bedingungen einzugehen, wahrend sie auch übrigens aller Bortheile des Creditinstituts beraubt würden. Nach Ab lösung der Dienste und Huthungsgerechtsame, nach Einführung des neuen Grundsteuersystems sei eine Gleichheit der Rechte zwischen Ritterschaft und bäuerlichen Grundbesitzern eingetreten, vermöge welcher ein Unterschied zwischen ihnen nicht mehr be stehen könne. Die Besteuerung des Grund und Bodens sei nach gleichen Grundsätzen geschehen, der Grundwerth beider Arten des Grundeigenthums sei also auch in Beziehung auf die Bestellung von Hypotheken gleich. Daß ein Kreditinstitut auch für den eigentlichen Bauernstand in Sachsen die größte Wohlthat sei, unterliege keinem Zweifel, die Staatsregierung habe gewiß auch nicht im Sinne, die Ritterschaft hierunter vor dem Bauernstände zu begünstigen, wie die neueste Thronrede beweise, in welcher nur von Grundbesitzern im Allgemeinen die Rede sei, welche den Wunsch Zach Creditvereinen ausgesprochen hätten und zu deren Gunsten und Vortheil dieselben beantragt worden wären. Was die Ritterschaft des leipziger Kreises in einem Depu tationsberichte vom 31. Marz 1840 zu ihren Gunsten allein an führe, sei nicht geeignet, um die Ausschließung des Bauernstan des von ihrem Institute zu rechtfertigen, ja die Verfasser dieses Berichtes schienen dies in dessen Folge selbst zuzugeben, indem ste die Hoffnung, daß sich das Kreditsystem nach und nach über das ganze Land ausbreiten werde, und die Meinung aussprächen, daß eine Aufnahme des kleinern Landbesitzes und des städtischen Grundeigenthums nur für den allerersten Anfang erhebliche Be denken gegen sich habe. Ließe sich nun hieraus erkennen, daß die Ritterschaft ihren völligen Ausschluß vonr Creditverekne über haupt nicht begehre, vielmehr sie, die bäuerlichen Grundbesitzer, nur in ihren Verein nicht mit aufzunehmen gedenke, daß sie mit hin ihnen jene Wohlthat selbst nicht mißgönne, so könnten sie, wenn sie aufrichtig sein wollten, der Ritterschaft das Letzte darum nicht verargen, weno man erwäge, -aß die Ritterschaft nur eine Hypothckenbehörde habe, die ihr das Geschäft erleichtere und Kosten erspare, und daß sie mit ihren Besitzungen dem Kapita listen mehr und größere Sicherheit gewähre und eben darum gegen billigere Zinsen Geld empfangen und solches eher zurück zahlen könne, als sie, die Besitzer bäuerlichen Grundeigenthums. Während nun in Ansehung der Zerstückelung bäuerlicher Be sitzungen bisher andere Grundsätze gegolten hätten, als bei den ritterschaftlichen, solcher Unterschied auch für die, Zukunft mehr oder weniger bcizubehalten sein dürfte, die bäuerlichen Be sitzungen aber unter so verschiedenen Hypothekenbehörden zer splittert lägen, was auch für die Zukunft nicht-ganz zu beseitigen sein werde, hätte sich ihnen auch in Betracht anderer erheblicher Gründe die Ueberzeugung aufgedrungen, daß es dem Bauern stände vom wesentlichen Nutzen sei, wenn für das Königreich Sachsen vier bäuerliche land- wirthschastliche Creditvereine nach den jetzt bestehenden Kreisdirectionsbezirken errichtet würden. Sie beabsichtigten daher zunächst die Errichtung eines bäuerlichen Creditvereins für den leipziger Kreisdirections- bezirk. Für die Ausmittelung des Hypothekenwerthes schlagen sie die Grundsätze des neuen Grundsteuersystems und als den geringsten Werth, welcher zur Aufnahme in den Creditverein berechtigen soll, einen Werth von 1250 Thlr. vor, so daß ein Gut mit 150 Steuereinheiten noch ausgenommen werden könne. Gütern mit 150 bis mit 600 Steuereinheiten, oder von 1250 bis mit 5000 Thlr. Grundwerth möchte nur bis zur Hälfte Cre- dit bewilligt werden, Gütern über 5000 Thlr. Grundwerth aber zwei Drittheile. Desgleichen verlangen sie Unkündbarkeit der bewilligten Darlehne bei pünktlicher Zinsenzahlung, jedoch das Recht der Kündigung Seiten des Erborgers, wenn er es nicht vorzieht, mit seinen Ersparnissen Pfandbriefe zu kaufen, Amortisation, und endlich von der Staatsregierung einen Kre dit von ungefähr 200,000 Thlr. gegen Pfandbriefe für den leipziger Kreisdirectionsbezirk. Als geringstes Maß eines Darlehns schlagen sie 50 Thlr. und als Zinsfuß 4 Procent vor, jedoch was den letztem anlangt, mit dem Vorbehalt der Veränderung nach Zeit und Umständen. Ein förmliches Statut für den bäuerlich landwirthschaft- lichen Creditverein einzureichen, liege jetzt nicht in ihrer Absicht, vielmehr wollten sie sich jetzt nur auf das beziehen, was die hohe Staatsregierung in Betreff des Vereins der Ritterschaft bereits zur Kenntniß der Ständevcrsammlung gebracht habe, da die Grundzüge dieses Vereins und Alles, wasdaselbstwegen der Lei tung, Vertretung, Beaufsichtigung und Nechtsverfolgung, we gen der Bedingungen zum Eintritt in den Verein, wegen der in- nern Verwaltung, wegen des Kastenwesens und der Auflösung vorgeschlagen sei, mit wenigen Abänderungen, die sie zum Theil schon namhaft gemacht hätten, auch auf den bäuerlich landwirth- schaftlichen Verein passe. Sie hätten daher das Vertrauen zu der Ständevcrsammlung, daß sie das Interesse der Bauergutsbesitzer wahren undzu den Vortheilen, welche die Ritterschaft schon an und für sich durch den Besitz großer und somit bevorzugter Güter ge nieße, nicht auf Kosten des Credits der übrigen Landwirthe noch eine neue Begünstigung kommen lassen werde, bitten auch schließlich, die zweite Kammer der Ständeversammlung wolle bei der hohen Staatsregicrung sich dahin verwenden, daß für die gebetene Errichtung bäuerlich landwirthschaft- . kicher Creditvereine nach den jetzt bestehenden Kreis- directionsbezr'rken die nöthigen Schritte gethan und die Mittel zur wirklichen Ausführung dazu von dem Staate gewährt werden. Dieser letzten Petition schließt sich endlich noch eine dritte von den Gemeindevorständen zu Neutzsch, Möckern und Holz hausen, Johann Leberecht Sander und Konsorten, bei der zwei ten Kammer cingercichte, von da aber an die erste Kammer und die unterzeichnete Deputation abgegebene Petition ohne Datum an, in welcher die Petenten ihren Beitritt zu voriger Petition mit der Birte erklären,. cs möge die zweite Kammer die in der Originalpetition aufgezählten zur Unterstützung ihres Gesuchs gehörigen Gründe prüien, solche sodann im Interesse der guten Sache der ersten Kammer mittheilen und zum Wohle des Landbauers, auch zur Vorbeugung der so sehr ver derblichen Zersplitterung der Güter, der hohen Staats regierung zur Berücksichtigung anempfehlen. Hat sich nun die Deputation über die in der Beilage zum, Decrete -ub <?. Seite 522 aufgestellte Frage: — „welche Rück sicht bei Einführung eines Kreditsystems in Sachsen neben dem istttcrschasilichen auf den bäuerlichen Grundbesitz zu nehmen sein werde^ — gutachtlich zu äußern, so glaubt sie sowohl in den in
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