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Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche Sachsen
- Bandzählung
- 1836/37,Nov./Febr.
- Erscheinungsdatum
- 1837
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1836/37,Nov./Febr.
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028233Z7
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028233Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028233Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1836/37
- Titel
- 27. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1836-12-28
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche ...
- BandBand 1836/37,Nov./Febr. 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- SonstigesMitglieder der Ständeversammlung des Königreichs Sachsen im ... 8
- Protokoll2. Sitzung 13
- Protokoll3. Sitzung 25
- Protokoll4. Sitzung 33
- Protokoll5. Sitzung 41
- Protokoll6. Sitzung 53
- Protokoll7. Sitzung 69
- Protokoll8. Sitzung 81
- Protokoll9. Sitzung 97
- Protokoll10. Sitzung 109
- Protokoll11. Sitzung 121
- Protokoll12. Sitzung 137
- Protokoll13. Sitzung 149
- Protokoll14. Sitzung 165
- Protokoll15. Sitzung 177
- Protokoll16. Sitzung 189
- Protokoll17. Sitzung 201
- Protokoll18. Sitzung 217
- Protokoll19. Sitzung 229
- Protokoll20. Sitzung 245
- Protokoll21. Sitzung 261
- Protokoll22. Sitzung 273
- Protokoll23. Sitzung 289
- Protokoll24. Sitzung 305
- Protokoll25. Sitzung 317
- Protokoll26. Sitzung 325
- Protokoll27. Sitzung 337
- Protokoll28. Sitzung 349
- Protokoll29. Sitzung 361
- Protokoll30. Sitzung 373
- Protokoll31. Sitzung 389
- Protokoll32. Sitzung 405
- Protokoll33. Sitzung 417
- Protokoll34. Sitzung 433
- Protokoll35. Sitzung 445
- Protokoll36. Sitzung 457
- Protokoll37. Sitzung 469
- Protokoll38. Sitzung 485
- Protokoll39. Sitzung 501
- Protokoll40. Sitzung 513
- Protokoll41. Sitzung 529
- Protokoll42. Sitzung 545
- Protokoll43. Sitzung 557
- Protokoll44. Sitzung 577
- Protokoll45. Sitzung 593
- Protokoll46. Sitzung 609
- Protokoll47. Sitzung 625
- Protokoll48. Sitzung 645
- Protokoll49. Sitzung 661
- Protokoll50. Sitzung 681
- Protokoll51. Sitzung 697
- Protokoll52. Sitzung 713
- Protokoll53. Sitzung 729
- Protokoll54. Sitzung 749
- Protokoll55. Sitzung 765
- Protokoll56. Sitzung 785
- Protokoll57. Sitzung 801
- Protokoll58. Sitzung 817
- Protokoll59. Sitzung 833
- Protokoll60. Sitzung 853
- Protokoll61. Sitzung 869
- Protokoll62. Sitzung 889
- Protokoll63. Sitzung 909
- Protokoll64. Sitzung 925
- Protokoll65. Sitzung 941
- Protokoll66. Sitzung 961
- Protokoll67. Sitzung 977
- Protokoll68. Sitzung 997
- Protokoll69. Sitzung 1013
- Protokoll70. Sitzung 1029
- Protokoll71. Sitzung 1045
- Protokoll72. Sitzung 1065
- Protokoll73. Sitzung 1081
- Protokoll74. Sitzung 1101
- Protokoll75. Sitzung 1117
- Protokoll76. Sitzung 1133
- Protokoll77. Sitzung 1149
- Protokoll78. Sitzung 1169
- Protokoll79. Sitzung 1185
- Protokoll80. Sitzung 1205
- BandBand 1836/37,Nov./Febr. 1
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Frage, ob er (der Präsident) die Aeußerung des letzttrn als Antrag zu betrachten habe, worauf Domherr v. Günther erwiedert: Wenigstens nicht an die Kammer, sondern an den Herrn Referenten, und dieser hat demselben bereits Genüge geleistet. Präsident: Dann würde ich glauben, daß die De batte über diesen Gegenstand für geschlossen erachtet, und nun über den Seite 44. vorgeschlagnen Zusatzartikel abgestimmt werden könnte. . v. Carlowitz: Ich glaube, es sollte die Frage gespalten werden; denn allerdings ist die Frage zweifelhaft, ob diese ent ehrenden Folgen mit der Festungsstrafe zu verbinden seien, ja ich bin durch die Debatte fast der Ansicht.zugekehrt worden, schon in der bloßenVerlängerung der Strafe eine Ausgleichung zu erblicken. Ich würde daher wünschen, daß das Gutachten in zwei Theile gespalten werde. Staatsminister v. Könneritz: Der Antrag enthält drei verschiedene Abschnitte, und es könnte füglich auf jeden Ab schnitt besonders die Frage gerichtet werden. Referent Prinz Johann: Der zweite Abschnitt müßte immer stehn bleiben. Ich glaube, die Frage wäre zweckmäßig so zu stellen: „Ist man mit dem Artikel mit Vorbehalt einer be- sondern Abstimmung über jenen Satz einverstanden?" v. Großmann: Ich komme in Verlegenheit bei der Abstimmung. Würde man dem Güntherschen Anträge ge mäß eine nähere Normirung eintreten lassen, so würde ich al lerdings nach Befinden für den Antrag stimmen, aber wenn es so im Allgemeinen und Unbestimmten heißt: „wegen eintreten der besondern Umstände unangemessen erscheint," so würde ich mich dagegen erklären. Referent Prinz Johann: Eine nähere Normirung scheint mir nicht möglich. Domherr 0. Günther: Ich habe vorhin darauf ange tragen, daß eine nähere Erklärung über die Worte: „We gen eintretender besondererer Umstände" gegeben werde, und daß diese ein Bestimmungsgrund für mich sei, der Minorität entweder beizutreten oder nicht. Der hohe Herr Referent hat eine solche gegeben, und es schien von meiner Seite keine Erklärung nöthig, ob ich sie genügend halte oder nicht. Jetzt achte ich mich aber durch Einiges, was später geäußert worden ist, verpflichtet, zu erklären, daß das, was von der verehrten Minorität hierüber gesagt wurde, mir keineswegs so bestimmt erscheint, daß ich mich noch entschließen könnte, dem Vorschläge beizutreten. Referent Prinz Johann: Da ich das Schicksal desDe- putations-Gutachtens,der Minorität voraus sehe, so bitte ich, daß die Sache nicht aufgehalten wird, und daß wir abstimmen. Secr. Hartz: Wenn satzweise abgestimmt werden soll, so würde ich dann.bitten, daß auch über die ganze tz. abgestimmt wird. - . . . v. Größmann: Könnte man sich nicht den Vorbehalt stellen, wenn es der Staatsregierung gefiele , eine bessere Fas- sung in Vorschlag zu bringen, daß man Lei der Fassung nicht an diese unbestimmten Worte gebunden wäre. Staatsminister v. Könnerktz: Die Regierung kann kei nen Vorschlag thun. In mehreren Gesetzentwürfen heißt es: „die besonderen Umstände erwägen;" imWürtembergischenund Badenschen „nach Erwägung der bürgerlichen Verhältnisse." Alles dies ist so schwankend, daß der Richter kein hinreichendes Anhalten findet. Präsident: Ich habe nun zu fragen, ob die Kammer den ersten Theil des Artikels unter 9d annehme? —. Wird mit 2V Stirnmen verneint. Referent geht nun (da der 10. Artikel bereits im voriger Sitzung angenommen worden war) zum Vor trag des 11. Artikels über. Derselbe handelt von der „Ge- fangnißstrafe"und setzt im 1. Satze fest: „ daß Gefängnißstra- fen von und unter drei Monaten in den Gerichtsgefängniffen, hö her ansteigende in den Landesgefängnissen zu verbüßen sind." Referent Prinz Johann: Bei diesem Abschnitt hat sich die Mehrheit der Deputation mit dem Gesetzentwürfe einverstan den erklärt. Ein Mitglied der Deputation, Herr v. Carlowitz, hat sich jedoch dagegen ausgesprochen. Es schien nun der Depu tation in ihrer Mehrheit sachgemäß zu sein, daß dieFragstellung über diesen Punct des 11. Artikels bis zum 214. Artikel ausge setztwerde, und ich bitte nun zu fragen, ob die Aussetzung ange nommen wird. v. Carlowitz: Ich wünschte, daß statt dreiMonatnur 8 Wochen gesetzt würden. Nun ist in Frage gekommen, ob nicht die Abstimmung des Antrags ausgesetzt bleiben möge, bis man die Strafe des Diebstahls in Erwägung zieht. Nun habe ich zwar selbst kein Interesse dabei, da, wenn auch die Deputa tions-Vorschläge beim Diebstahl angenommen werden sollten, mir dies mcht'genügen wird, ich vkelmehrnoch immer aufmeinem Gutachten bestehen müßte. Gleichwohl ist es mir gleichgültig, ob es jetzt oder später zur Abstimmung gelange. Verdient es Beachtung, so wird es sie gewiß auch später finden. Ich bin also einverstanden, daß der Artikel ausgesetzt werde. Präsid ent stellthieraufdieFrage, ob dieKammer geneigt sei, den 1. Satz des Art. 11. bis zur Berathung des Art. 214. aus zusetzen, unter Vorbehalt und in Bezug auf die Stellen, die da hineinschlagen? Wird einstimmig bejaht, und der Referent Prinz Johann geht nun zum 2. Absatz des Art. 11. über, bei wel chem die Deputation unter Zustimmung der. Königl. Commiffa- rien auf Wegfall der Worte „und Geleuchte" angetragen hat, indem es in Rücksicht der Gefangnißpolizei nicht unbedenklich sein möchte, den Gefangenen den Gebrauch des Geleuchtes als ein Recht gesetzlich einzuräumen. Da nach Verlesung desselben Niemand Etwas erwähnt, so stelltderPräfident die Frage: Ist dieKammer geneigt, denWeg- fall der Worte in der dritten Zeile „ und Geleuchte" statt finden zu lassen? Wird bejaht. . Referent Prinz Johann: Ferner ist nun auf einen An trag. des.Herrn Secretair Hartz die Frage zu stellen: Er wünscht in dem Zweiten Absätze der tz. 11, die Worte „und ist von dem Ertrage —- überlassen" dahin abgeändert zu sehen: „von deren Ertrage-die Untersuchungskosten und der Unterhalt der Gefan genen zu bestreiten sind, wogegen der etwaige Ueberschuß den Detinirten bei ihrer Entlassung auszuhändigen ist."
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