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Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche Sachsen
- Bandzählung
- 1836/37,Nov./Febr.
- Erscheinungsdatum
- 1837
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1836/37,Nov./Febr.
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028233Z7
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028233Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028233Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1836/37
- Titel
- 39. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1837-01-11
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche ...
- BandBand 1836/37,Nov./Febr. 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- SonstigesMitglieder der Ständeversammlung des Königreichs Sachsen im ... 8
- Protokoll2. Sitzung 13
- Protokoll3. Sitzung 25
- Protokoll4. Sitzung 33
- Protokoll5. Sitzung 41
- Protokoll6. Sitzung 53
- Protokoll7. Sitzung 69
- Protokoll8. Sitzung 81
- Protokoll9. Sitzung 97
- Protokoll10. Sitzung 109
- Protokoll11. Sitzung 121
- Protokoll12. Sitzung 137
- Protokoll13. Sitzung 149
- Protokoll14. Sitzung 165
- Protokoll15. Sitzung 177
- Protokoll16. Sitzung 189
- Protokoll17. Sitzung 201
- Protokoll18. Sitzung 217
- Protokoll19. Sitzung 229
- Protokoll20. Sitzung 245
- Protokoll21. Sitzung 261
- Protokoll22. Sitzung 273
- Protokoll23. Sitzung 289
- Protokoll24. Sitzung 305
- Protokoll25. Sitzung 317
- Protokoll26. Sitzung 325
- Protokoll27. Sitzung 337
- Protokoll28. Sitzung 349
- Protokoll29. Sitzung 361
- Protokoll30. Sitzung 373
- Protokoll31. Sitzung 389
- Protokoll32. Sitzung 405
- Protokoll33. Sitzung 417
- Protokoll34. Sitzung 433
- Protokoll35. Sitzung 445
- Protokoll36. Sitzung 457
- Protokoll37. Sitzung 469
- Protokoll38. Sitzung 485
- Protokoll39. Sitzung 501
- Protokoll40. Sitzung 513
- Protokoll41. Sitzung 529
- Protokoll42. Sitzung 545
- Protokoll43. Sitzung 557
- Protokoll44. Sitzung 577
- Protokoll45. Sitzung 593
- Protokoll46. Sitzung 609
- Protokoll47. Sitzung 625
- Protokoll48. Sitzung 645
- Protokoll49. Sitzung 661
- Protokoll50. Sitzung 681
- Protokoll51. Sitzung 697
- Protokoll52. Sitzung 713
- Protokoll53. Sitzung 729
- Protokoll54. Sitzung 749
- Protokoll55. Sitzung 765
- Protokoll56. Sitzung 785
- Protokoll57. Sitzung 801
- Protokoll58. Sitzung 817
- Protokoll59. Sitzung 833
- Protokoll60. Sitzung 853
- Protokoll61. Sitzung 869
- Protokoll62. Sitzung 889
- Protokoll63. Sitzung 909
- Protokoll64. Sitzung 925
- Protokoll65. Sitzung 941
- Protokoll66. Sitzung 961
- Protokoll67. Sitzung 977
- Protokoll68. Sitzung 997
- Protokoll69. Sitzung 1013
- Protokoll70. Sitzung 1029
- Protokoll71. Sitzung 1045
- Protokoll72. Sitzung 1065
- Protokoll73. Sitzung 1081
- Protokoll74. Sitzung 1101
- Protokoll75. Sitzung 1117
- Protokoll76. Sitzung 1133
- Protokoll77. Sitzung 1149
- Protokoll78. Sitzung 1169
- Protokoll79. Sitzung 1185
- Protokoll80. Sitzung 1205
- BandBand 1836/37,Nov./Febr. 1
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lichkeit enthalten wäre; es steht aber darin voraussehen mußte; und das scheint Mir eine Lücke zu sein. '' ' Präsident: Es scheint, daß wir nun der Abstimmung näher gekommen sind. Zuvörderst frage ich, ob Hr. Domherr Günther in Bezug auf die Fassung des Artikels 118. eine Frage auf Unterstützung für seinen Antrag gestellt zu sehn wünscht? Domherr v. Günther: Allerdings. Secr. Hartz ließt hierauf den Antrag -es Hrn. Dom herrn Günther vor, welcher lautet: „Eine zwar vorsätzliche (ver gleiche Art. 30.), jedoch ohne Vorbedacht u. s. w." Der Präsident richtet hierauf die Unterstützungsfrage an die Kammer, welche durch 17 Mitglieder bejaht wird. ReferentPrinz Johann: Ich muß hierzu noch ergänzen: daß nach Art. 30. Vorsätzlichkeit bei jedem Verbrechen voraus gesetzt werden muß, liegt am Lage; also, wenn man nicht das Deputations-Gutachten annehme, würde ich für den Entwurf sein, weil mir das Citat vom Artikel 30. überflüssig zu sein scheint. Domherr V. Günther: Insofern das Citat überflüssig sein sollte, so ließe sich dies wüt mehr noch von der Seiten der Deputation vorgeschlagenen Fassung behaupten, denn diese enthalt Nichts, als die Fälle, die im Artikel 30. angeführt sind und nicht einmal vollständig. ReferentPrinz Johann: Das ist ja eben der streitige Punct, entweder, sie sind im Artikel 30. nicht enthalten, oberste sind es. Ich halte mich nicht für infallibel, aber es scheint mir bedenklich, weil man fragen könnte, ob Artikel 30. überall in Anwendung kommen solle. Staatsminister v. Könneritz: Mir scheint schon das Sous-Amendement des Hrn. v. Carlowitz zu beweisen, daß, Art. 30. hinreicht. Ich habe es soauffassen zu müssen geglaubt, daß er die Fassung der Deputation für zu eng hält und daher alle Fälle, die Artikel 30. schon erwähnt, wieder mit aufnehmen will. v. Welck: Die Sache ist so verwickelt geworden, daß ich mir die Frage erlauben will, ob der Antragsteller vor mir (v. Günther) durch seine Fassung glaubt, daß der Zusatzart. 118 b. wegfallen könnte, oder ob derselbe ganz separat ist. Domherr v. Günther: Ich muß hierauf erwr'edern, daß eS meine Meinung nicht ist, daß derAusatzartikel wegfalle, son dern daß es sich nur darum handelt, was wohl unter den im Artikel 118. mit Strafe bedrohten Handlungen zu verstehen sei. Nur in dieser Beziehung habe ich beantragt, auf den Ar tikel 30. zu verweisen. Secr. Hartz: Es ist mir unmöglich, mich mit der Fassung, welche die Deputation vorgeschlagen hat, zu vereinigen; es scheint mir dadurch eine Inkonsequenz in das Gesetz zu kommen, indem wir hier andere Grundsätze über die Grenze zwischen vulxa und äalus aufstellen würden, als in andern Fallen gel ten würden oder mindestens als geltend angesehen werden könnten. ReferentPrinz Johann: Da muß ich bemerklich machen, auch bei körperlichen Verletzungen findet ein anderer Grundsatz statt, und in ähnlichen Fällen, bei gemein gefährlichen Hand lungen. Bürgermeister Ritterstädt: Mir scheint sich Alles da rum zu drehen, wie in dem Artikel 30. das Wort mußte zu verstehen sei. Versteht man darunter, was die Deputation durch die Worte „mit Wahrscheinlichkeit vorausfe- hen konnte" ausdrücken will, dann würde der Zusatz von der Deputation für überflüssig gehalten werden können; al lein es scheint ein großer Unterschied zu sein, zwischen: eine Sache voraussehen müssen, und mit Wahrscheinlichkeit vor aussehen können. Wäre man nun freilich der Ansicht, daß es gleichbedeutend sei, so wäre zu wünschen gewesen, daß Arti kel 30. eine veränderte Fassung erhalten möchte; das ist aber nicht geschehen, und so scheint es nöthig, daß hier der Vorschlag der Deputation angenommen und dadurch die Sache ver vollständiget werde. Secr. Hartz: Der Ausdruck: voraussehen mußte kann im Art. 30. nichts Anderes heißen, als: was jeder ver nünftige Mensch voraussehen sollte, und das würde mit dem konnte zusammen fallen. Referent Prinz Johann: Es giebt aber mitunter sehr unvernünftige Menschen, die mit großem Leichtsinn verfahren, denen man aber nicht die Absicht zu tödten unterschieben kann. In m ü ß t escheint mir weiter Nichts zu liegen, als daß die Sache so klar sei, daß das Gegentheil nicht angenommen werden kann; wenn das nicht der Fall ist, muß üolus erwiesen werden. Bürgermeister Gottschald: Durch die Verhandlungen ist allerdings diese Angelegenheit eine sehr verwickelte geworden; ich erlaube mir, meine Ansicht darüber zu eröffnen, wie ich glaube, daß zum Zweck zu gelangen sei. Im Art. 118. ist der Begriff des Todtschlags festzustellen, nächstdem auch das Strafmaß zu bestimmen, was für den Lodtschlag festgesetzt wer den soll. Die Vorschläge der Deputation für den Art. 118. scheinen mir, sowie das Sous-Amendement des Hrn. v. Car lowitz, Erweiterungen des Begriffs und der von der Deputa tion der jenseitigen Kammer vorgeschlagene Zusatz tz. 118 b., Milderungsgründe zu enthalten, welche bei stattgefundenem Lodtschlage zu berücksichtigen seien. Ich glaube, wir werden zuvörderst im Art. 118. den Begriff des Lodtschlags festzusetzen und dann darüber zu bestimmen haben, ob das vorgeschla gene Strafmaß in Anwendung kommen soll; daher dürfte überzugehen sein auf die Abstimmung über unser Deputa tions-Gutachten, dann auf das Amendement des Herrn v. Car lowitz und zuletzt auf den Zusatzartikel 118 b. v. Po lenz: Jedoch würde das allemal mit dem vom hochgestellten Hrn. Referenten vorgeschlagenen Vorbehalt we gen Veränderung des Strafmaßes geschehen müssen. Präsident: Vorhin hat die Kammer das Verfahren, welches der hochgestellte Referent vorschlug, vernommen, daß zuerst über die Fassung der Deputation (und so bestimmt es die Landtagsordnung) abgestimmt werden sollte, jedoch mit Vor behalt, auf das Strafmaß zurückkommen zu können, und ich
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