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Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche Sachsen
- Bandzählung
- 1836/37,Nov./Febr.
- Erscheinungsdatum
- 1837
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1836/37,Nov./Febr.
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028233Z7
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028233Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028233Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1836/37
- Titel
- 47. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1837-01-20
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche ...
- BandBand 1836/37,Nov./Febr. 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- SonstigesMitglieder der Ständeversammlung des Königreichs Sachsen im ... 8
- Protokoll2. Sitzung 13
- Protokoll3. Sitzung 25
- Protokoll4. Sitzung 33
- Protokoll5. Sitzung 41
- Protokoll6. Sitzung 53
- Protokoll7. Sitzung 69
- Protokoll8. Sitzung 81
- Protokoll9. Sitzung 97
- Protokoll10. Sitzung 109
- Protokoll11. Sitzung 121
- Protokoll12. Sitzung 137
- Protokoll13. Sitzung 149
- Protokoll14. Sitzung 165
- Protokoll15. Sitzung 177
- Protokoll16. Sitzung 189
- Protokoll17. Sitzung 201
- Protokoll18. Sitzung 217
- Protokoll19. Sitzung 229
- Protokoll20. Sitzung 245
- Protokoll21. Sitzung 261
- Protokoll22. Sitzung 273
- Protokoll23. Sitzung 289
- Protokoll24. Sitzung 305
- Protokoll25. Sitzung 317
- Protokoll26. Sitzung 325
- Protokoll27. Sitzung 337
- Protokoll28. Sitzung 349
- Protokoll29. Sitzung 361
- Protokoll30. Sitzung 373
- Protokoll31. Sitzung 389
- Protokoll32. Sitzung 405
- Protokoll33. Sitzung 417
- Protokoll34. Sitzung 433
- Protokoll35. Sitzung 445
- Protokoll36. Sitzung 457
- Protokoll37. Sitzung 469
- Protokoll38. Sitzung 485
- Protokoll39. Sitzung 501
- Protokoll40. Sitzung 513
- Protokoll41. Sitzung 529
- Protokoll42. Sitzung 545
- Protokoll43. Sitzung 557
- Protokoll44. Sitzung 577
- Protokoll45. Sitzung 593
- Protokoll46. Sitzung 609
- Protokoll47. Sitzung 625
- Protokoll48. Sitzung 645
- Protokoll49. Sitzung 661
- Protokoll50. Sitzung 681
- Protokoll51. Sitzung 697
- Protokoll52. Sitzung 713
- Protokoll53. Sitzung 729
- Protokoll54. Sitzung 749
- Protokoll55. Sitzung 765
- Protokoll56. Sitzung 785
- Protokoll57. Sitzung 801
- Protokoll58. Sitzung 817
- Protokoll59. Sitzung 833
- Protokoll60. Sitzung 853
- Protokoll61. Sitzung 869
- Protokoll62. Sitzung 889
- Protokoll63. Sitzung 909
- Protokoll64. Sitzung 925
- Protokoll65. Sitzung 941
- Protokoll66. Sitzung 961
- Protokoll67. Sitzung 977
- Protokoll68. Sitzung 997
- Protokoll69. Sitzung 1013
- Protokoll70. Sitzung 1029
- Protokoll71. Sitzung 1045
- Protokoll72. Sitzung 1065
- Protokoll73. Sitzung 1081
- Protokoll74. Sitzung 1101
- Protokoll75. Sitzung 1117
- Protokoll76. Sitzung 1133
- Protokoll77. Sitzung 1149
- Protokoll78. Sitzung 1169
- Protokoll79. Sitzung 1185
- Protokoll80. Sitzung 1205
- BandBand 1836/37,Nov./Febr. 1
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ordne man gesetzlich, daß, so wie es bei Handelsgesellschaften geschieht, eine Anzeige an die betreffende Obrigkeit von der Existenz des Vereins gemacht werde. Wie aber das Depu tations-Gutachten sich erklärt hat, so möchte auch für derglei chen Vereine, welche durch das gemeinschaftliche Zusammen schießen von Kapitalien so Großes wirken können, der größte Nachtheil insofern bereitet werden/ als es sagt, daß ein Actien- verein nur dann gültig sein solle, wenn er von der Regierung bestätigt sei. Und zu sagen, daß ein Reserve-Fonds noch be sonders begründet und zur Bedingung gemacht werden müsse, würde jede derartige Unternehmung im Keim ersticken heißen. Aus diesen Gründen kann ich mich, wie ich bereits im Ein gänge erklärt habe, weder mit dem Gesetzentwürfe, noch auch und vorzüglich mit dem Deputations-Gutachten im Gering sten einverstanden erklären. Abg. Junghanns: Es war ein sehr kluger Kopf, der vor mehreren Jahrhunderten begriff, daß dem Mangel großer Kapitalien durch die Vereinigung kleiner Summen übgeholfen werden müsse, um unfern Bergbau schwunghaft betreiben zu können, und die Gewerkschaften nebst ihren Kuxen ins Leben rief, welche im Grunde nichts Anderes, als unsere heutigen Actienvereine sind. Merkwürdig, aber sehr zu bedauern ist es, daß wir Jahrhunderte lang diese Vereine, ihr Gedeihen, ihr großartiges Wirken vor Augen gehabt haben, ohne auf den Gedanken zu kommen, dieses Prinzip der Vereinigung auch auf andere Unternehmungen auszudehnen, worauf wir erst kürzlich verfielen, als wir die großen Wirkungen des Affozia- tionsgeistes in England sahen, das einzig und allein durch ihn auf die Staunen erregende Höhe der Macht und des Neich- thumS, auf welcher es sich jetzt befindet, gehoben worden ist. Was England ist, ist es nur durch diesen Gesellschafts geist; denn noch im 17. Jahrhundert wurden seine Flotten von denen des kleinen Hollands im Schach gehalten, und erst, als es zu Ende des genannten Jahrhunderts seine auf dieses Prinzip gegründeten Banken errichtete, als Gesellschaften England mit Kanälen wie mit einem Netze überzogen, und dieser Geist sich über das ganze Land verbreitete, da erst nahm England so an intensiver und extensiver Kraft zu, daß es nun über alle Meere des Erdballs herrscht. — Soll dieser Geis Nicht bloß die gewerbtreibenden Klassen und die Actionairs, ondern auch die produzirenden Klassen, der Ackerbau, wer den dadurch gewinnen; denn der Handel verwandelt bloße Dinge in Güter, der Handel verursacht und vermehrt den Umlauf, der Umlauf den Verbrauch, der Verbrauch den Werth der Erzeugnisse. — Dies ist es, was ich im Allgemein nen über den vorliegenden Gesetzentwurf zu sagen habe; gegen den Deputations-Bericht werde ich allerdings Mehreres zu be merken haben, namentlich gegen den Antrag, daß ohne die Conzession der Staatsregierung kein Actienverein soll bestehen können, und gegen die zu machende Bestimmung eines Reser vefonds. Wenn eben erwähnt worden ist, daß die englische Regierung zwar keine Conzession ertheile, aber sich bei jedem Vereine mit einigen Aktien interessire, um über ihn unterrich tet zu bleiben, so muß ich dem widersprechen, denn die Eng lische Regierung und das Parlament erfahren nur von den Vereinen Etwas, bei welchen die Expropriation in Frage kommt. Einen solchen Geist der Aussicht und Bevormun dung kennt man in England nicht, und er würde auch ganz ge gen die Verfassung sein. — Es würde mich sehr freuen, wenn ich durch diese wenigen Worte die geehrte Kammer veranlaßt hätte, den vorliegenden Gesetzentwurf und den Deputations- Bericht aus dem angedeutenden Standpuncte der freien Be weg ung zu beurtheilen. Abg. v. Leyßer: Es ist theilweise im Laufe der Diskus sion schon von den Rednern über diesen Gegenstand erwähnt worden, was ich darüber sagen wollte. Die Geschichte zeigt, daß jede Zeit ihre besondere Bewegung gehabt hat, bald in dieser, bald in jener Hinsicht, in Beziehung auf Handel, auf Entdeckungen, auf Kolonisirung, auf Industrie und Alles, was darauf Bezug hat. Die jetzige Zeit zeichnet sich aus durch große Unternehmungen, durch das Zusammenbringen großer Kapitalien, um Actienvereine ins Leben zu rufen. Sachsen ist durch seine Industrie, durch seine Fabriken, durch seine Be völkerung, durch seinen Unternehmungsgeist, welcher sich in allen Geschäften, die auf Handel und Industrie Bezug gehabt haben, schon seit mehr als 1 und 2 Jahrhunderten gezeigt hat, besonders dazu geeignet, daß es diesen Gegenstand lebhaft er greift. Es ist auch durch seine besondern eigenthümlichen Wer ¬ der Vereinigung aber gedeihen, so muß ihm die möglichf freie Bewegung gelassen werden, denn er ist mit dem Geiste des Handels eng verbunden, der auch nur durch die Freiheit bestehen kann; die Gesetze dürfen ihm nur solche Schranken setzen, die die allgemeine Wohlfahrt unumgänglich erfordert, und müssen ihm auf jede Art förderlich sein. — Das Prinzip der freien Bewegung muß also einem jeden deswegen zu erlassenden Gesetze zur Basis dienen. — Mit wahrer Freude habe ich daher den die Actienvereine betreffen den Gesetzentwurf in die Hand genommen, denn er zeigt, da die hohe Staatsregierung diesen Grundsatz zu dem ihrigen ge macht hat, daß sie diese Vereine aus dem wahren Gesichts punkte betrachtet, und daß sie auf den in Sachsen so überra schend sich zeigenden Assoziationsgeist einen hohen Werth legt. hältniffe darauf hingewiesen worden; es könnte nicht bestehen in seinem blühenden Zustande, der es anjetzt bezeichnet, wenn es nicht alle Hülfsquellen benutzte, die auf irgend eine Weise ins Leben gerufen werden können, und daher kann es nur wün- schenswerth sein, wenn Unternehmungen dieser Art Fortgang gewinnen, und wir müssen es dankbar anerkennen, daß man sie durch ein Gesetz begünstigen will. Jndeß ist nicht zu leug nen, daß, jemehr sie an Solidität gewinnen, wenn anders Unternehmungen der Art wahrhaft nützlich werden sollen, — desto mehr muß auch dem Schwindelgeiste, der sich durch über spannte Erwartungen so leicht zu solchen Unternehmungen hin neigt, und von dem große Verluste zu erwarten stehen, durch unmittelbares Eingreifen und Beschränken vorgrbeugt werden. Dies ist aber in dem Deputations-Gutachten fast zu scharf ins
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