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Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche Sachsen
- Bandzählung
- 1836/37,Nov./Febr.
- Erscheinungsdatum
- 1837
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1836/37,Nov./Febr.
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028233Z7
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028233Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028233Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1836/37
- Titel
- 7. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1836-12-02
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche ...
- BandBand 1836/37,Nov./Febr. 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- SonstigesMitglieder der Ständeversammlung des Königreichs Sachsen im ... 8
- Protokoll2. Sitzung 13
- Protokoll3. Sitzung 25
- Protokoll4. Sitzung 33
- Protokoll5. Sitzung 41
- Protokoll6. Sitzung 53
- Protokoll7. Sitzung 69
- Protokoll8. Sitzung 81
- Protokoll9. Sitzung 97
- Protokoll10. Sitzung 109
- Protokoll11. Sitzung 121
- Protokoll12. Sitzung 137
- Protokoll13. Sitzung 149
- Protokoll14. Sitzung 165
- Protokoll15. Sitzung 177
- Protokoll16. Sitzung 189
- Protokoll17. Sitzung 201
- Protokoll18. Sitzung 217
- Protokoll19. Sitzung 229
- Protokoll20. Sitzung 245
- Protokoll21. Sitzung 261
- Protokoll22. Sitzung 273
- Protokoll23. Sitzung 289
- Protokoll24. Sitzung 305
- Protokoll25. Sitzung 317
- Protokoll26. Sitzung 325
- Protokoll27. Sitzung 337
- Protokoll28. Sitzung 349
- Protokoll29. Sitzung 361
- Protokoll30. Sitzung 373
- Protokoll31. Sitzung 389
- Protokoll32. Sitzung 405
- Protokoll33. Sitzung 417
- Protokoll34. Sitzung 433
- Protokoll35. Sitzung 445
- Protokoll36. Sitzung 457
- Protokoll37. Sitzung 469
- Protokoll38. Sitzung 485
- Protokoll39. Sitzung 501
- Protokoll40. Sitzung 513
- Protokoll41. Sitzung 529
- Protokoll42. Sitzung 545
- Protokoll43. Sitzung 557
- Protokoll44. Sitzung 577
- Protokoll45. Sitzung 593
- Protokoll46. Sitzung 609
- Protokoll47. Sitzung 625
- Protokoll48. Sitzung 645
- Protokoll49. Sitzung 661
- Protokoll50. Sitzung 681
- Protokoll51. Sitzung 697
- Protokoll52. Sitzung 713
- Protokoll53. Sitzung 729
- Protokoll54. Sitzung 749
- Protokoll55. Sitzung 765
- Protokoll56. Sitzung 785
- Protokoll57. Sitzung 801
- Protokoll58. Sitzung 817
- Protokoll59. Sitzung 833
- Protokoll60. Sitzung 853
- Protokoll61. Sitzung 869
- Protokoll62. Sitzung 889
- Protokoll63. Sitzung 909
- Protokoll64. Sitzung 925
- Protokoll65. Sitzung 941
- Protokoll66. Sitzung 961
- Protokoll67. Sitzung 977
- Protokoll68. Sitzung 997
- Protokoll69. Sitzung 1013
- Protokoll70. Sitzung 1029
- Protokoll71. Sitzung 1045
- Protokoll72. Sitzung 1065
- Protokoll73. Sitzung 1081
- Protokoll74. Sitzung 1101
- Protokoll75. Sitzung 1117
- Protokoll76. Sitzung 1133
- Protokoll77. Sitzung 1149
- Protokoll78. Sitzung 1169
- Protokoll79. Sitzung 1185
- Protokoll80. Sitzung 1205
- BandBand 1836/37,Nov./Febr. 1
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sehnliche Einkommen ohne Entschädigung nicht verlieren solle, von der Staatsregierung genehmigt worden sei, daß ein adä quater Theil des Einkommens derLotterr'e nicht mehr zurKriegs- schuldentilgungskasse, sondern zur Kammerei als Ersatz für den in Wegfall gekommenen Thorgroschen abgegeben werde. Durch diese Verhältnisse hat sich die Staatsregierung be wogen gesunden, bei Umgestaltung der dresdner und leipziger Lotterie in eine einzige Landeslotterie, der Stadt Leipzig einen Antheil von dem durch die letztere erlangten Gewinne zukommen zu lassen und beruht die Uebereinkunft wegen des bereits oben erwähnten Theilungsverhälrnisses auf einer Vergleichung der früher zwischen der dresdner und leipziger Lotterie stattgefunde nen Verhältnisse. Die Fragen aber: ob dieses Theilungsverhaltniß das rich tige sei? und ob überhaupt und wie lange noch der Stadt Leip zig fernerhin ein Antheil am Ueberschusse der Landeslotterie zu gebilligt werden könne? so wie ob die ehemalige leipziger Lotte rie nur auf Widerruf errichtet worden sei? konnten die Deputa tion, da ein hierauf bezüglicher Antrag nicht vorlag, auch beim Budjet jedenfalls hierauf zurückzukommen sein wird, weiter nicht beschäftigen, und schlägt die Deputation daher vor: dieser An gelegenheit gegenwärtig keine weitere Folge zu geben. Abg. Jung Hanns: Die leipziger Lotterie war früher, so wie die dresdner, allerdings nur cvncessionirt. Im Jahre 1824 eröffnete die hohe Staatsregierung dem Rache zu Leip zig, daß es ihr aus mehrern wichtigen Gründen sehr nöthig erscheine, den leipziger Lhorgroschen in Wegfall gebracht zu sehen. Dies war allerdings sehr gegründet, denn der Drang nach Emancipation von demselben war sehr groß, und wird von allen denen in der Kammer bestätigt werden, welche auch einmal zu diesen Emancipisten gehört haben. — Der Rath er klärte sich dazu bereitwillig, wenn ihm dafür Entschädigung gewährt werde, worauf die Regierung selbst die Ueberweisung der Lotterie in Vorschlag brachte. Es wurde daher der Stadt Leipzig durch eine unterm 11. August 1824 mit der Regierung getroffene Bereinigung der Ueberschuß der Staatslotterie über wiesen. — Im Jahre 1831 trug der Rath der Stadt Leipzig bei der hohen Staatsregierung darauf an, daß beide Lotterieen vereinigt werden möchten, wodurch eine bedeutende Verbesse rung des Lotteriewesens in Sachsen erlangt werden dürfte. Dieser Vorschlag wurde beifällig ausgenommen, in Ausfüh rung gebracht, und dadurch die Einnahme des Staats von 30 Lis 40,000 Lhlrn von der Lotterie bis auf 60,000 Zchlr. jährlich gebracht. — Durch diesen Antrag des Raths wurde natürlich die bestehende Uebereinkunft nicht aufgehoben; und nach genauen Ermittelungen der Antheil der Stadt Leipzig bei der Landeslotterie auf 33 vom Hundert auf die Dauer der Lot terie festgesetzt. Durch die Uebereinkunft von 1824 hat daher die Stadt Leipzig allerdings ein zus qusssitum erlangt. Präsident: Ich habe zu erwähnen, daß ein schriftlicher Antrag des Abg. Eisenstuck eingegangen ist: „die Stacttsre- gierung zu ersuchen, die Verhandlungen mit der Stadt Leip zig wegen der Lotterie der 2. Deputation mitzutheilen." Ich muß aber bemerken, daß, wenn ferner eine Discussion statt finden soll, man zuvörderst den Deputationsantrag abwerfen und alles Uebrige bis auf die Berathung über das Budjet verschieben muß. Abg. Eisenstuck: Der Antrag steht ganz unabhängig vom Deputations-Gutachten da. Ich habe bloß beantragt: „Es möge die Staatsregierung ersucht werden, die mit der Stadt Leipzig wegen der Lotterie gepflogenen Verhandlungen der 2. Deputation vorzulegen," damit diese im Stande sei, die Sache zu übersehen. Mein Antrag geht weiter als das De putationsgutachten. Ich glaube aber, daß es vorzüglich des halb sehr nothwendig ist, dieses Gesuch an die Staatsregierung zu bringen, damit der Gegenstand beim Budjet nicht über gangen werde. Präsident: Der Antrag selbst kann stattsinden, und die Vorlage würde an die Finanz-Deputation zu erfolgen ha ben. Wenn ich aber den Antrag selbst nicht für unstatthaft erkläre, so muß ich doch die Discussion dafür erklären, die sich daran knüpfen könnte. Abg. Roux: Gegen den Antrag habe ich nichts einzu wenden ; ich habe aber vorausgesetzt, daß die 2. Deputation, an welche die Vorlage erfolgen soll, schon von selbst beflissen sein wird, sich die nöthigen Unterlagen zum Budjet, so weit sie noch nicht mitgetheilt sind, zu verschaffen. Es gehört aber außerdem noch dahin, der Ausweis darüber, daß der Lhorgro schen begründet gewesen ist. Es soll durch den Antheil an den Lotterie-Ueberschüssen der Lhorgroschen abgelöst worden sein. Was aber abgelöst worden ist, muß vorher begründet gewesen sein; es ist mir aber nichts davon bekannt, daß dem Rathe zu Leipzig ein Recht zugestanden hätte; darauf würde also die 2. Deputation bei der Bearbeitung dieses Gegenstandes und beim Vortrage an die Kammer vorzüglich ihr Augenmerk zu richten haben. Staatsminister v. Ze schau: Der Antrag des geehrten Abgeordneten wird sich erledigen, wenn ich erkläre, daß von Seiten der Staatsregierung der2. Deputation, welche mit Be arbeitung des Budjets beauftragt ist, mit Vergnügen die ge naueste Mittheilung gemacht werden wird. Abg. Eisen stuck findet durch die Erklärung des Hrn. Staatsministers seinen Antrag für erledigt. Präsident: Es würde daher die Frage an die Kammer zu richten sein, ob sie mit der 2. Deputation einverstanden sei, daß dieser Angelegenheit gegenwärtig keine weitere Folge zu ge ben sei? — Einstimmig bejaht. (Beschluß folgt.) Berichtigung. Zum Mitglieds der 3, Deputation der II. Kammer ist nicht, wie in Nr. 2. der Mittheilungen rc. S. 23. Spalte 2. Z. 14. v. o. angegeben wor den ist, der Abg. vr, v. Mayer, sondern der Abg. Römer gewählt worden. Druck und Papier von B. G. Teubner in Dresden. Mit der Redaktion beauftragt: Major v. Brause, vr. Gretschel.
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