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Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche Sachsen
- Bandzählung
- 1834,Sept./Nov.
- Erscheinungsdatum
- 1834
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1834,Sept./Nov.
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028234Z3
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028234Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028234Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1834
- Titel
- 2. Kammer: 343. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1834-10-22
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche ...
- BandBand 1834,Sept./Nov. 4981
- Protokoll1. Kammer: 267. Sitzung 4981
- Protokoll2. Kammer: 301. Sitzung 4997
- Protokoll2. Kammer: 302. Sitzung 5013
- Protokoll2. Kammer: 303. Sitzung 5037
- Protokoll2. Kammer: 304. Sitzung 5037
- Protokoll2. Kammer: 305. Sitzung 5097
- Protokoll1. Kammer: 272. Sitzung 5109
- Protokoll2. Kammer: 306. Sitzung 5125
- Protokoll1. Kammer: 273. Sitzung 5137
- Protokoll1. Kammer: 275. Sitzung 5153
- Protokoll2. Kammer: 308. Sitzung 5181
- Protokoll2. Kammer: 309. Sitzung 5193
- Protokoll2. Kammer: 310. Sitzung 5209
- Protokoll1. Kammer: 279. Sitzung 5225
- Protokoll2. Kammer: 311. Sitzung 5237
- Protokoll2. Kammer: 312. Sitzung 5253
- Protokoll1. Kammer: 281. Sitzung 5269
- Protokoll2. Kammer: 313. Sitzung 5281
- Protokoll1. Kammer: 282. Sitzung 5293
- Protokoll2. Kammer: 314. Sitzung 5309
- Protokoll1. Kammer: 284. Sitzung 5325
- Protokoll2. Kammer: 315. Sitzung 5341
- Protokoll2. Kammer: 316. Sitzung 5357
- Protokoll1. Kammer: 286. Sitzung 5369
- Protokoll2. Kammer: 316. Sitzung [Beschluß] 5381
- Protokoll2. Kammer: 317. Sitzung 5397
- Protokoll1. Kammer: 288. Sitzung 5413
- Protokoll2. Kammer: 318. Sitzung 5429
- Protokoll2. Kammer: 319. Sitzung 5441
- Protokoll1. Kammer: 291. Sitzung 5457
- Protokoll1. Kammer: 292. Sitzung 5473
- Protokoll2. Kammer: 322. Sitzung 5489
- Protokoll2. Kammer: 324. Sitzung 5505
- Protokoll1. Kammer: 294. Sitzung 5521
- Protokoll2. Kammer: 325. Sitzung 5533
- Protokoll1. Kammer: 296. Sitzung 5565
- Protokoll1. Kammer: 297. Sitzung 5581
- Protokoll2. Kammer: 326. Sitzung 5593
- Protokoll1. Kammer: 298. Sitzung 5609
- Protokoll1. Kammer: 299. Sitzung 5625
- Protokoll2. Kammer: 327. Sitzung 5637
- Protokoll1. Kammer: 300. Sitzung 5653
- Protokoll1. Kammer: 302. Sitzung 5669
- Protokoll1. Kammer: Geheime Sitzung 5681
- Protokoll2. Kammer: 329. Sitzung 5697
- Protokoll1. Kammer: 304. Sitzung 5713
- Protokoll2. Kammer: 330. Sitzung 5725
- Protokoll1. Kammer: 305. Sitzung 5733
- Protokoll2. Kammer: 331. Sitzung 5745
- Protokoll1. Kammer: 306. Sitzung 5761
- Protokoll2. Kammer: 332. Sitzung 5777
- Protokoll1. Kammer: 309. Sitzung 5793
- Protokoll1. Kammer: 310. Sitzung 5805
- Protokoll2. Kammer: 335. Sitzung 5821
- Protokoll2. Kammer: 336. Sitzung 5849
- Protokoll2. Kammer: 337. Sitzung 5865
- Protokoll1. Kammer: 315. Sitzung 5897
- Protokoll2. Kammer: 339. Sitzung 5909
- Protokoll2. Kammer: 340. Sitzung 5925
- Protokoll1. Kammer: 318. Sitzung 5953
- Protokoll2. Kammer: 341. Sitzung 5969
- Protokoll2. Kammer: 342. Sitzung 5985
- Protokoll2. Kammer: 343. Sitzung 6001
- Protokoll2. Kammer: 345. Sitzung 6017
- Protokoll2. Kammer: 346. Sitzung 6029
- Protokoll2. Kammer: 347. Sitzung 6045
- Protokoll1. Kammer: 324. Sitzung 6061
- Protokoll2. Kammer: 349. Sitzung 6077
- Protokoll2. Kammer: 350. Sitzung 6093
- SonstigesNachrichten über den Schluß des Landtags 1
- BandBand 1834,Sept./Nov. 4981
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langen Zeitraums und nach den durch die kriegerischen Ereignisse eingetretenen Störungen noch im Besitz der nölhigen Unterlagen und Nachweisungen befinden werden, um die Auseinandersetzung der brtheiligten Mitglieder zu bewirken. Denn da die Vergü tungsansprüche nicht auf den Grundstücken hasten und auf die neuen Besitzer derselben nicht übergegangen sind, sondern die ausfallenden Vergütungen nur an diejenigen Personen, welche den Verpstegungsaufwand wirklich bestritten haben, oder an die sich gehörig legitimirenden Erben gütiger Weise bezahlt werden rönnen, so würden bei vielen Gemeinden Edictalladungen nöthig werden, um die Personen zu ermitteln, welchen die ausfallende ohnedem geringfügige und durch die Kosten der Edictalcitationen und der Legitimationen fast dahin schwindende Vergütung zu komme. Endlich ist noch zu gedenken, daß es der Centralbehörde an allen speciellen Unterlagen fehlen würde, um die Nichtigkeit der Forderungen, welche angebracht würden, zu beurtheilen und mit rechtlichem Anhalten darüber zu entscheiden. — Bei dieser Lage der Sachen ist in der Vereinigungs-Deputation der Vor schlag geschehen: daß man abwarten wolle, ob sich betheilkgte Individuen melden würden, welche ihreAnsprüche auf das in Rede stehende Averfionalquantum liquid machen und gehörig bescheinigen könnten, und daß dann solche Ansprüche befriedigt werden sollten. Zn der Hoffnung, daß die 2. Kammer auf diesen Vermit telungsvorschlag eingehen wird, empfiehlt der verehrten Kammer die Deputation ihn anzunehmen und bemerkt, daß die Oberlau sitzer Stande die in der Oberlaufitz etwa zu verificirenden An sprüche dieser Art in Gemäßheit der in der ständischen Schrift vom 22. April 1831 enthaltenen Erklärung allein zu vertreten haben werden. — Wenn übrigens in der Vereinigungs-Deputa tion annoch in Vorschlag kam, daß eine allgemeine Edictalcitation deshalb erlassen werden sollte, so kann sich damit die unterzeich nete Deputation nicht einverstchen, da durch dieselbe nur Veran lassung gegeben werden würde, daß viele Individuen thcils nutz lose, theils mit den geltend zu machenden Forderungen in gar keinem Verhältnis stehende Kosten zu Versuchen verwendeten, um Bescheinigungen herbeizubringen, die doch bei der Lage der Sachen zuletzt höchst selten als genügend befunden werden möchten. Referent v. Deutlich äußert darauf noch Folgendes: Die Deputation habe ihre frühere Ansicht nicht verlassen, daß es höchst unbillig sein würde, die Steuerpflichtigen anzuhalten, jene Summe wieder herbei zu schaffen, um einzelne zu begünstigen, die im Jahre 1805 und 1806 preußische Truppen verpflegt hatten, wahrend alle Andern leer ausgehen müßten, die in demselben Zeitraum bis zur Errichtung der' Peräquationskasse über 4 Millionen Thaler liquidirt hatten. Es trete hier aber der besondereFalle ein, daß die beiden Deputationen der Kammern und die erste Kammer mit der Negierung vollkommen über die Sache einverstanden waren, nur die 2. Kammer glaube, es handle sich hier von einem Depositum, obschon über jene Summe verfügt worden sei, so wie über das Ergebniß anderer zwischen der Krone Sachsen und auswärtigen Staate-: stattgesundenen Liquidationen dieser Art. Um nun eine Vereinigung herbeizuführen, sei der fragliche Vorschlag geschehen, der nach der Ueberzmgung der Deputation aus den angegebenen Gründen und da keine Nachweisungen beigebracht werden könn ten, dahin führen würde, daß die Sache auf sich beruhen werde. Sccr. v. Zed twitz spricht sich dahin Ms, daß ex wün schen müsse, auf dem frühem Beschlüsse zu beharren, da in sonderheit der neue Vorschlag gar keine Zeitbeschränkung enthalte, und ihnu daher um so gefährlicher scheine, zumal da eine neue Bewilligung zur Ausführung nöthig sein würde. Sollte man daher ja auf den neuen Vorschlag eingehen wollen, so stelle er eventuell den Antrag: ,,Man möge eine einjährige Frist für die Anmeldung be stimmen." Referent, v. Deutrrch, bemerkt, daß sodann eine Edictalladung nothwendig werden würde, welche die Deputa tion aber aus den in dem Berichte angeführten Gründen nicht für zweckmäßig erkenne. Srer. Hartz halt ebenfalls den neuen Vorschlag der De putation für sehr gefährlich, da man bedenken müsse, daß dann der Staat auch die Summe zu vertreten haben werde, welche Preußen zugerechnet habe. Uebrigens müsse er nochmals dar auf aufmerksam machen, daß, während man hier Gerechtigkeit zu üben bemüht sei, man gegen eine große Zahl von Landesbe- wohnern eine Ungerechtigkeit begehen werde, die ihre Forderun gen durch die frühere Aufhebung der Ausgleichungsanstalt . verloren hatten. Er müsse daher dringend wünschen, die Kam mer möge auf ihrem frühem Beschlüsse beharren. v. Großmann: Zn der Hauptsache trete ich dem bei. Seit 1806 sind nunmehr 28 Jahre, fast ein Menschenalter, ver stossen. Wären die damaligen Quartiergeber noch am Leben, so wären alle nölhigen Nachrichten über die Vertheilung der Ein quartierung noch zu haben. Allein jenes Geschlecht ist nicht mehr und ein neues vorhanden, das über jene Lasten kaum Aus kunft zu geben weiß. Wie will man also die Entschädigung ge recht zu vertheilen im Stande sein? Dazu kommt: Wer 28 Jahre hindurch einen Verlust zu verschmerzen vermochte, wich es wohl auch jetzt noch können. Bürgermeister Reiche-Eisßnstuck: Ich kann in der That die großen Bedenklichkeiten in dem Vereinigungsvorschlage nicht finden. Es geht aus unserem früheren Deputationsberichte hervor, daß sich kaum denken läßt, daß irgend ein damaliger Quartierträger im Stande sein werde, sich zu irgend einem An sprüche an diese Gelder vollständig zu legitimsten, und könnte er es, so ist der Gegenstand zu gering, um Mühe und die Kosten zu Beibringung der Legitimatipn aufzuwenden. Wäre es aber wirklich in einzelnen Fallen möglich, so muß ich gestehen, daß ich dann nur mit Widerwillen einem solchen Liquidanten den Weg abgcschni'tten sehen würde, sein wirkliches oder vermeintliches Recht zu verfolgen. Nur ein unverkennbarer Nothfall kann eins solche Maßregel rechtfertigen, wie es z. B. bei Niederschlagung des Peräquationswerks der Fall war, ein solcher scheint mir aber hier nicht vorzuliegen, Staatsminister v, Zeschau? DieRegierung habe dm vor liegenden Anspruch als bereits beseitigt anzusehen; denn die frü hem Stände hätten sich dahin erklärt, und über die 80,000 Lhlr. verfügt, wenn gleich mit Vorbehalt, aber nicht gegen dieBs- theiligtm, sonderst nm gegen die Malischen Kaffen. Zwar
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