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Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche Sachsen
- Bandzählung
- 1834,Sept./Nov.
- Erscheinungsdatum
- 1834
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1834,Sept./Nov.
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028234Z3
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028234Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028234Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1834
- Titel
- 2. Kammer: 309. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1834-09-08
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche ...
- BandBand 1834,Sept./Nov. 4981
- Protokoll1. Kammer: 267. Sitzung 4981
- Protokoll2. Kammer: 301. Sitzung 4997
- Protokoll2. Kammer: 302. Sitzung 5013
- Protokoll2. Kammer: 303. Sitzung 5037
- Protokoll2. Kammer: 304. Sitzung 5037
- Protokoll2. Kammer: 305. Sitzung 5097
- Protokoll1. Kammer: 272. Sitzung 5109
- Protokoll2. Kammer: 306. Sitzung 5125
- Protokoll1. Kammer: 273. Sitzung 5137
- Protokoll1. Kammer: 275. Sitzung 5153
- Protokoll2. Kammer: 308. Sitzung 5181
- Protokoll2. Kammer: 309. Sitzung 5193
- Protokoll2. Kammer: 310. Sitzung 5209
- Protokoll1. Kammer: 279. Sitzung 5225
- Protokoll2. Kammer: 311. Sitzung 5237
- Protokoll2. Kammer: 312. Sitzung 5253
- Protokoll1. Kammer: 281. Sitzung 5269
- Protokoll2. Kammer: 313. Sitzung 5281
- Protokoll1. Kammer: 282. Sitzung 5293
- Protokoll2. Kammer: 314. Sitzung 5309
- Protokoll1. Kammer: 284. Sitzung 5325
- Protokoll2. Kammer: 315. Sitzung 5341
- Protokoll2. Kammer: 316. Sitzung 5357
- Protokoll1. Kammer: 286. Sitzung 5369
- Protokoll2. Kammer: 316. Sitzung [Beschluß] 5381
- Protokoll2. Kammer: 317. Sitzung 5397
- Protokoll1. Kammer: 288. Sitzung 5413
- Protokoll2. Kammer: 318. Sitzung 5429
- Protokoll2. Kammer: 319. Sitzung 5441
- Protokoll1. Kammer: 291. Sitzung 5457
- Protokoll1. Kammer: 292. Sitzung 5473
- Protokoll2. Kammer: 322. Sitzung 5489
- Protokoll2. Kammer: 324. Sitzung 5505
- Protokoll1. Kammer: 294. Sitzung 5521
- Protokoll2. Kammer: 325. Sitzung 5533
- Protokoll1. Kammer: 296. Sitzung 5565
- Protokoll1. Kammer: 297. Sitzung 5581
- Protokoll2. Kammer: 326. Sitzung 5593
- Protokoll1. Kammer: 298. Sitzung 5609
- Protokoll1. Kammer: 299. Sitzung 5625
- Protokoll2. Kammer: 327. Sitzung 5637
- Protokoll1. Kammer: 300. Sitzung 5653
- Protokoll1. Kammer: 302. Sitzung 5669
- Protokoll1. Kammer: Geheime Sitzung 5681
- Protokoll2. Kammer: 329. Sitzung 5697
- Protokoll1. Kammer: 304. Sitzung 5713
- Protokoll2. Kammer: 330. Sitzung 5725
- Protokoll1. Kammer: 305. Sitzung 5733
- Protokoll2. Kammer: 331. Sitzung 5745
- Protokoll1. Kammer: 306. Sitzung 5761
- Protokoll2. Kammer: 332. Sitzung 5777
- Protokoll1. Kammer: 309. Sitzung 5793
- Protokoll1. Kammer: 310. Sitzung 5805
- Protokoll2. Kammer: 335. Sitzung 5821
- Protokoll2. Kammer: 336. Sitzung 5849
- Protokoll2. Kammer: 337. Sitzung 5865
- Protokoll1. Kammer: 315. Sitzung 5897
- Protokoll2. Kammer: 339. Sitzung 5909
- Protokoll2. Kammer: 340. Sitzung 5925
- Protokoll1. Kammer: 318. Sitzung 5953
- Protokoll2. Kammer: 341. Sitzung 5969
- Protokoll2. Kammer: 342. Sitzung 5985
- Protokoll2. Kammer: 343. Sitzung 6001
- Protokoll2. Kammer: 345. Sitzung 6017
- Protokoll2. Kammer: 346. Sitzung 6029
- Protokoll2. Kammer: 347. Sitzung 6045
- Protokoll1. Kammer: 324. Sitzung 6061
- Protokoll2. Kammer: 349. Sitzung 6077
- Protokoll2. Kammer: 350. Sitzung 6093
- SonstigesNachrichten über den Schluß des Landtags 1
- BandBand 1834,Sept./Nov. 4981
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düng der ihr bestimmten Fonds gestattet. — Zum Beweise die ser Behauptung will ich nicht erst auf jenen Zeitpunkt zurückge hen, wo sie im 1.1748 zu Bildung tüchtiger Feldscherer bei der Armee und anderer geschickter Barbiere und Bader für das Pu blicum, — wie sich das deßhalb erlassene Fundationsrescript wörtlich ausdrückt, — von dem damaligen Landesherrn gegrün det wurde; ich will auch eben so wenig an alles Das erinnern, was späterhin und bis zum 1.1815 zu ihrer Erweiterung und Verbesserung geschehen ist, wiewohl schon hieraus deutlich her vorgehen würde, daß man sie stets als eine landesherrliche Stif tung und für die Dauer fundirte Anstalt angesehen hat. Nur das kann ich nicht unerwähnt lassen, daß bereits im 1.1749 der Gründer des Instituts, König Friedrich August Hl., aus der Derlassenschast des Hofraths v. Plattner zu Leipzig eine Samm lung chirurgischer Instrumente und anatomischer Präparate für 1300 Thlr. erkaufte und sie dem Institute schenkte, und daß auch Friedrich August der Gerechte imJ. 1777 aus der beim Na- turaliencabinette befindlichen Heucher'schen Büchcrsammlrmg der Anstalt alle diejenigen Bücher zum Geschenk gab, welche in der kom'gl. Bibliothek als Doublettcn vorhanden waren. Und so haben denn auch viele andere Personen das Institut stets als eine festbegründete fortdauernde Anstalt angesehen, und.es, .wie Hofrath Montanus und Mehrere, mit zum Lheil recht ansehnli chen Geschenken und Legaten bedacht. Zndeß wäre dem auch nicht so, unbezweifelt muß doch wenigstens die Absicht des letzt verstorbenen Königs aus dem im 1.1815 an die damalige Com mission erlassenen Reskripte hervorgehcn. Hier heißt es wörtlich: ,.es soll von jetzt an für beständig allhier eine Unterrichtsanstalt zu Bildung guter Wundärzte und Aerzte für die Armee und für das platte Land unter dem Namen einer chirurgisch-medrci- nischen Akademie als eine landesherrliche Anstalt bestehen und b-is rc."— Kann wohl der Wille des Stift ters einer Anstalt deutlicher und überzeugender ausgesprochen werden, als es in diesen auch in der später ausgeftrtigten Fun? dationsurkunde buchstäblich und eben um deßwillen vielleicht, wie ich hier noch bemerken muß, nicht ohne Widerspruch der Behör den aufgcnommenen Worten geschehen ist, und muß nicht jeder Zweifel über das Vorhandensein einer förmlichen Stiftung vol lends ganz verschwinden, wenn man erwägt, daß in demselben Rescripte der Anstalt auch noch das bereits früher von deren erha benen Stifter erkaufte Palais sammt den darin vorhandenen Mo bilien überlassen und dabei sogar dessen Kaufpreis an 40,000 Thlr. augenscheinlich nur um seinen Willen desto deutlicher an dm Tag zu legen, ausdrücklich angegeben wird? Nun dürste aber doch wohl Niemand in Abrede stellen, daß der König nach damaliger Verfassung nicht nur Herr der Landeskassen, sondern auch Eigenthümer des erkauften Grundstücks war, Und daß er . also eben sowohl dieses einem bestimmten Zwecke widmen, als auch zu dessen Erreichung die nöthigen Fonds für immer aus den Landeskassen anweifen konnte. Jndeß wozu noch weiteren Be weises hier, wo es gilt, den klaren Willen eines Fürsten zu eh-j ren, der stets ein treuer Pfleger der Künste und Wissenschaften auch in dieser Anstalt seines Namens Ruhm gestiftet hat. Die Kammer beschloß noch vor kurzem in dankbarem Andenken an seine hohen Lugenden, ihm ein Monument zu errichten, und sollte jetzt das Denkmal zerstören wollen, das er sich selbst gesetzt, die Anstalt, die er bis an das Ende seiner Lage mit besonderer Liebe gepflegt! Wer könnte dieß fürchten? v. Carlowitz: Meine hochzuverehrenden Herrn, der heute vorliegende Berathungsgegenstand ist gewiß geeignet, un sere ganze Aufmerksamkeit in Anspruch zu nehmen, da er eine so vielseitige Beurtheilung gestattet, daß sich in den Deputa tionsgutachten beider Kammern eine Majorität und eine Mino rität entwickelt hat, ja daß die diesseitige Deputation auf den Vorschlag der Aufhebung der Akademie gekommen ist, obwohl sich die 2. Kammer so entschieden dagegen erklärt, und selbst die jenseitige Deputation geäußert hat, wie sie auf ihren Vorschlag keinen großen Werth lege, wenn nur die Universität gehörig do- tirt werde. — Nachdem hierauf der Redner die verschiedenen Ansichten der Majorität und der Minorität in der Deputation entwickelt hat, erklärt er: Ich meines Theils vermag mich nicht der Majorität anzuschließen, sondern wünsche vielmehr, das Fortbestehen der Akademie in ihrem vollen dermaligen Um fange. — Die Akademie ist aus 5 verschiedenen Theilen zusam mengesetzt, von denen auch die Deputation drei, das Hebam men lehrinsiitut, die Thierarzneischule und den botanischen Garten erhalten wissen will. Es kann daher den Anschein gewinnen, daß ich mich blos auf die beiden andern zur Aufhebung empfoh-, lenen Zweige, die medicinisch-chirurgische Lehranstalt und die Prüfungs- und Berathungsbehörde zu beschranken hätte; allein da einer meiner Gründe eben von der Verbindung aller ö.Änstat- tcn hergenommen ist, und da dieser, durch den Vorschlag', alle fünfe aufzuheben oder nach Leipzig zu versetzen, entkräftet schei nen Könnte, so bin ich genöthigt, überreden der fünf Zweige einzeln zu sprechen, und die Notwendigkeit seiner Beibehal tung darzuthun. — Was nun zuerst das Hebammenin- strtut anlangt, so ist solches theils als Lehr-, theils als Wohlthätigkeitsanstakt ins Aüge zu fassen. In ersterer Hin sicht ist es von großem Umfangs, denn es bildet jährlich 20 bis 30 Geburtshelfer und 50 bis 60 Hebammen. Diese alle nach i Leipzig zu verweisen, wird schon der dort vorhandene Raum nicht gestatten. Betrachtet man das Institut als Wvhlthätig- keitsanstalt, so würbe man eine große Unbilligkeit begehen, den' ganzen östlichen Lheil unseres Vaterlandes, besonders aber die Residenz einer solchen Anstalt zu berauben. Es kommen jähr lich 220 bis 230 Geburten vor, und diese alle nach Leipzig zu' verweisen, ist unmöglich. Auch liegt, gerade bei diesern Insti tute eine unter dem Namen des oollsZiI cüaritmlvi entstandene Stiftung zum Grunde, deren Zweck derselbe geblieben, wenn man auch das Institut, weiter ausgebildet hat. — Die Thier-' arzneischule bedarf zu ihrem Gedeihen eine große Mässe von Lhieren aller Art in ihrer Nahe. Dieß ist nun besonders in Dresden zu ermöglichen, denn Dresden liegt in einer viehrei cheren Gegend, und in der Nahe der dem Staate gehörenden .großen Stalnmschafereien. — Der botanische Garten ist für die Thierarzneischule und die königlichen Sammlungen urr- 2
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