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Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche Sachsen
- Bandzählung
- 1834,Sept./Nov.
- Erscheinungsdatum
- 1834
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1834,Sept./Nov.
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028234Z3
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028234Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028234Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1834
- Titel
- 2. Kammer: 312. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1834-09-11
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche ...
- BandBand 1834,Sept./Nov. 4981
- Protokoll1. Kammer: 267. Sitzung 4981
- Protokoll2. Kammer: 301. Sitzung 4997
- Protokoll2. Kammer: 302. Sitzung 5013
- Protokoll2. Kammer: 303. Sitzung 5037
- Protokoll2. Kammer: 304. Sitzung 5037
- Protokoll2. Kammer: 305. Sitzung 5097
- Protokoll1. Kammer: 272. Sitzung 5109
- Protokoll2. Kammer: 306. Sitzung 5125
- Protokoll1. Kammer: 273. Sitzung 5137
- Protokoll1. Kammer: 275. Sitzung 5153
- Protokoll2. Kammer: 308. Sitzung 5181
- Protokoll2. Kammer: 309. Sitzung 5193
- Protokoll2. Kammer: 310. Sitzung 5209
- Protokoll1. Kammer: 279. Sitzung 5225
- Protokoll2. Kammer: 311. Sitzung 5237
- Protokoll2. Kammer: 312. Sitzung 5253
- Protokoll1. Kammer: 281. Sitzung 5269
- Protokoll2. Kammer: 313. Sitzung 5281
- Protokoll1. Kammer: 282. Sitzung 5293
- Protokoll2. Kammer: 314. Sitzung 5309
- Protokoll1. Kammer: 284. Sitzung 5325
- Protokoll2. Kammer: 315. Sitzung 5341
- Protokoll2. Kammer: 316. Sitzung 5357
- Protokoll1. Kammer: 286. Sitzung 5369
- Protokoll2. Kammer: 316. Sitzung [Beschluß] 5381
- Protokoll2. Kammer: 317. Sitzung 5397
- Protokoll1. Kammer: 288. Sitzung 5413
- Protokoll2. Kammer: 318. Sitzung 5429
- Protokoll2. Kammer: 319. Sitzung 5441
- Protokoll1. Kammer: 291. Sitzung 5457
- Protokoll1. Kammer: 292. Sitzung 5473
- Protokoll2. Kammer: 322. Sitzung 5489
- Protokoll2. Kammer: 324. Sitzung 5505
- Protokoll1. Kammer: 294. Sitzung 5521
- Protokoll2. Kammer: 325. Sitzung 5533
- Protokoll1. Kammer: 296. Sitzung 5565
- Protokoll1. Kammer: 297. Sitzung 5581
- Protokoll2. Kammer: 326. Sitzung 5593
- Protokoll1. Kammer: 298. Sitzung 5609
- Protokoll1. Kammer: 299. Sitzung 5625
- Protokoll2. Kammer: 327. Sitzung 5637
- Protokoll1. Kammer: 300. Sitzung 5653
- Protokoll1. Kammer: 302. Sitzung 5669
- Protokoll1. Kammer: Geheime Sitzung 5681
- Protokoll2. Kammer: 329. Sitzung 5697
- Protokoll1. Kammer: 304. Sitzung 5713
- Protokoll2. Kammer: 330. Sitzung 5725
- Protokoll1. Kammer: 305. Sitzung 5733
- Protokoll2. Kammer: 331. Sitzung 5745
- Protokoll1. Kammer: 306. Sitzung 5761
- Protokoll2. Kammer: 332. Sitzung 5777
- Protokoll1. Kammer: 309. Sitzung 5793
- Protokoll1. Kammer: 310. Sitzung 5805
- Protokoll2. Kammer: 335. Sitzung 5821
- Protokoll2. Kammer: 336. Sitzung 5849
- Protokoll2. Kammer: 337. Sitzung 5865
- Protokoll1. Kammer: 315. Sitzung 5897
- Protokoll2. Kammer: 339. Sitzung 5909
- Protokoll2. Kammer: 340. Sitzung 5925
- Protokoll1. Kammer: 318. Sitzung 5953
- Protokoll2. Kammer: 341. Sitzung 5969
- Protokoll2. Kammer: 342. Sitzung 5985
- Protokoll2. Kammer: 343. Sitzung 6001
- Protokoll2. Kammer: 345. Sitzung 6017
- Protokoll2. Kammer: 346. Sitzung 6029
- Protokoll2. Kammer: 347. Sitzung 6045
- Protokoll1. Kammer: 324. Sitzung 6061
- Protokoll2. Kammer: 349. Sitzung 6077
- Protokoll2. Kammer: 350. Sitzung 6093
- SonstigesNachrichten über den Schluß des Landtags 1
- BandBand 1834,Sept./Nov. 4981
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L257 ergänzt werde. Diesen Z. Halte ich äb^rffük kechtmöthwendig; denn würde er weggelässett, so würde daräÜs^die Folge httvotge- hen, daß die Schulgrundstücke vetauMt werdest inüßteü^Nw der Schullehrer immer einen baaren Gehalt erhalten müßte? Was aber auch den Wegfall im Allgemeinen aNlangtj' so Aaübe ich, daß dadurch der eigentliche Zweck des GesEesWlNeckgiNge, na mentlich der, den Schullehrern eine sorgeMie Bsellung zu ge währen und dH Viesen Streitigkeiten zwbeseitigens/ Ich glaube, größern Thcil ausmachen, muß ich als unrichtig verwerfen. Oö der Satz ausgeführt werden könne, keine Gemeinde sei verbun den, zum Besten einer andern.Gemeinde etwas beizutragen, muß ich bezweifeln. Betrachten wir den Staat als ein aus Gemeinden zusammengesetztes Ganze, als eine Kette mit Glie dern, als einen Körper aus Thcilen bestehend, wo, wenn der jeme leidet, auch die ayd^rn Weile leihen, welchen Vergleich mir .wohl Niemand als unrichtig bezeichnen kam, so muß darauf gesehen werden, daß kein Theil ungesund sei; die größte Uttge- 'sundheit ist aber die geistige, welche dadurch entsteht, wenn der Unterricht nicht gefördert wird, Und da der Mensch nicht an ei nen bestimmten Fleck gebunden ist, wie ein Baum / sondern in seinem Zustande sich von einer Gemeinde in die andere bewegen kann, so ist immer der ganze Staat, wse'jede einzelne Ge meinde gefährdet, wenn solche hsranwachsen, die in ihrer sittli chen Ausbildung nicht so beschaffen sind/ daß der Staat eine Garantie in ihnen findet.^ Also kann ich nicht zugeben, daß der Staat sich nicht um das Schulwesen zu bekümmern habe, son dern ich bin überzeugt, daß dieses Beipflichtung des Staates sei. Was die 10,000 Thlr. anlangt, und die Bemerkung, daß auf die einzelnen Gemeinden wenig kommen werde, so gebe ich zu, daß es wenig fei , bei einer Aett, ,wo.so viel abzuschaffen ist, wo namentlich die Wandelfchülen abgeschafft. werden sollen, und es werden diese 10,0.00 Thlr, nM einen mäßigen Ayfang ma chen; allein wir wollen Nicht BeW umreißen, sondern auf ruhi gem Wege förtfchreitew, ünd'ivenn wir so fortgchen, werden wir in 20 Jahren schon Bedeutendes in unserm Päterlande für das Schulwesen gewirkt haben; daher wollen wir uns an diese ge ringe Summe nicht stoßen, und ich glaube, wir müssen auf dem Wege der Bewegung fortschreiten. Nun noch eine Be merkung über den tz. selbst. In tz. 39 b. ist eine Einschaltung von der Deputation gemacht worden, und es hat ein Abgeord neter bereits die Gefahren geschildert, welche aus ». und b. für geglaubt, daß eck doch Abstufungen des Einkommens geben müsse,! daß dieftr Zwcck .sehr, wichtig ist, daß er auch-vvw Heu-Meisten damit, wenn Jemand in einer geringern Stellung sich durch treue s Kammermitgliedern'berKtstzerwogenWurde, und daß dieser An- und eifrige Befolgung, seines Berufs auszeichnet, er in eine bessere 8 trag einen Bdkfast'nHL^Mn.Mrftelch'-MM er dewGehalt von , Stelle versetzt werden könne, -und auch hierin ein. Reiz zur An- 812O'Wlm,.'zü'hochHyd.etIU,vkr'MMN^ meisten.Ge- strengung vorhanden fei, und-dah^-ist dasMininwm bestimmt; t meinden, wstrden.nicht.MStMe'strsi/ dleM Gehält-zü gewgh- - nicht zu'geschwckgen, dassein.e' mit eincNsiKircheydienste.p.er,hun-^Mt< .so.würde^^MNmdjHs herfFsllwqrks^?M deneS.chullehrerstelle beschwerlicher ist.. Dem Abg. Richter habe ich. auf die Aeußerung, welche er zülrtztgcmacht hat, nichts züer- wiedern, als das, daß ind.en mcisten- deutschen Staaten für den selben Zwcck bei Weitem größere Aufopferungen gewacht werden. -Es, ist dieß. bereits in den Motiven nach gew iesen, es bewahrt sich auch in den neuesten Zeiten,, welche bedeutende Summen auch in constitutionellm Staaten, dazu, bewilligt, worden sind. In Bqiern wurden 1831 244,000. Gulden für das Schulwesen be willigt f in Baden 53,000 Gulden für das Elementarschulwesen .allein auf jedes derJahre 1833 und1834, außer emem bedcutcn- denZuschußfür.dieUm'versitNten mit.140,OOOGüldi, -und für die Gelehrkenschultn mit.60,0vl) Gulden-jährlich. In Würtemberg geschieht ebenfalls viel für.das Schulwesen,.sind nun kann ich doch nicht zugeben, daß unser. Land.in seinemWohlstandL hinter diesen Staaten zurückstrhcu sollte. Ich!muß gestehen/ daß ich aus unfern ständischen Verhandlungen unlängst mit Freuden be merkt habe, daß der Abgeordnete jetzt wohl eine heiterere Ansicht von unfern Verhältnissen angenommen habe, äls die er früher laut werden ließ ; denn ich .erinnere mich, daß er-vorhin mehrmals den Zustand des Landes von einer betrübenden Seite geschildert hat; allein, als .unlängst ein Unterstützungsgesuch für Auswanderun gen in Berathüng-gezogen wurde, so hat er sich gegendie Unter stützung erklärt und dabei dahin ausgesprochen,Me-eZ nicht, ange- Meffen sei, daß. die im Lande--vorhandenen -wohl habenden Staatsbürger eine solche Auswanderung unterstützen^ und ihre Mittel dem Vaterlande entfremden sollten. Hiernach hat er da- rüals wenigstens soviel zugegeben, daß nicht alle Gemeinden und Staatsbürger in einem so traurigen Zustande- sich befinden, wie er ihn früher und heute wieder geschildert-hatte, und es würde mir seid thun, wenn er Gründe.gehabt hätte, diese.heiterere Ansicht von unserm Zustande sobald wieder aufzugeben." ' - - ReferentAbg. v. Friesen: Unter denAeußerungen, welche gemacht worden sind, stcht der Antrag des Abg. Richter ausZwü die Gemeinde entstehen könnten. Ich muß aufmerksam machen, cküu oben an, welcher dahin geht, daß diesck Z:, wie die folgenden, daß diese Einschaltung mich auf ein Bedenken geführt hat, weil j wegfallen soll; denn dann würdem-auch'die An'iendements nicht sie dem Schullehrer nachtheilig werden könnte. Es wäre mög- nöthigsein. Außerdem ist eine ErinnerungvoM Abg. Zimmermann lich, daß, wenn der Kirchendienst allein 200 Thlr. an Einkom-! gemacht worden, welche aber'kein-Amenbeinent betrifft DerAbg. men gewahrte, die Gemeinde glauben könnte/ es höre' nun für Richter wünscht also'den Wegfall derZZ., und namentlich sägt sie jede Verbindlichkeit aüf, den Schullehrer noch als solchen zu! er, §. 40. scheine ihm' am wenigsten nöthwendig, wornach das Ein bezahlen. Uebrigens bedarf dieß nur einer Erklärung Seiten; kommen des Lehrers auch durch Grundstücke, durch poMMn der Staatsregicrüng, daß dieses nicht so gemeint fei, und wenn' dieß im Protokoll ausgenommen würde, so könnte ich mich be ruhigen. ' ' Staatsminister V. M üller: Der Erfahrung nach giebt es auch solche Schullehrer, welche einen Kirchendienst mit zu verwal ten haben, die aber kaum 120 Thlr. Einkommen erhalten, und -dagegen sollte-die Bestimmung in diesem §. wirken.' Man hat
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