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Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche Sachsen
- Bandzählung
- 1834,Sept./Nov.
- Erscheinungsdatum
- 1834
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1834,Sept./Nov.
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028234Z3
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028234Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028234Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1834
- Titel
- 1. Kammer: 284. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1834-09-11
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche ...
- BandBand 1834,Sept./Nov. 4981
- Protokoll1. Kammer: 267. Sitzung 4981
- Protokoll2. Kammer: 301. Sitzung 4997
- Protokoll2. Kammer: 302. Sitzung 5013
- Protokoll2. Kammer: 303. Sitzung 5037
- Protokoll2. Kammer: 304. Sitzung 5037
- Protokoll2. Kammer: 305. Sitzung 5097
- Protokoll1. Kammer: 272. Sitzung 5109
- Protokoll2. Kammer: 306. Sitzung 5125
- Protokoll1. Kammer: 273. Sitzung 5137
- Protokoll1. Kammer: 275. Sitzung 5153
- Protokoll2. Kammer: 308. Sitzung 5181
- Protokoll2. Kammer: 309. Sitzung 5193
- Protokoll2. Kammer: 310. Sitzung 5209
- Protokoll1. Kammer: 279. Sitzung 5225
- Protokoll2. Kammer: 311. Sitzung 5237
- Protokoll2. Kammer: 312. Sitzung 5253
- Protokoll1. Kammer: 281. Sitzung 5269
- Protokoll2. Kammer: 313. Sitzung 5281
- Protokoll1. Kammer: 282. Sitzung 5293
- Protokoll2. Kammer: 314. Sitzung 5309
- Protokoll1. Kammer: 284. Sitzung 5325
- Protokoll2. Kammer: 315. Sitzung 5341
- Protokoll2. Kammer: 316. Sitzung 5357
- Protokoll1. Kammer: 286. Sitzung 5369
- Protokoll2. Kammer: 316. Sitzung [Beschluß] 5381
- Protokoll2. Kammer: 317. Sitzung 5397
- Protokoll1. Kammer: 288. Sitzung 5413
- Protokoll2. Kammer: 318. Sitzung 5429
- Protokoll2. Kammer: 319. Sitzung 5441
- Protokoll1. Kammer: 291. Sitzung 5457
- Protokoll1. Kammer: 292. Sitzung 5473
- Protokoll2. Kammer: 322. Sitzung 5489
- Protokoll2. Kammer: 324. Sitzung 5505
- Protokoll1. Kammer: 294. Sitzung 5521
- Protokoll2. Kammer: 325. Sitzung 5533
- Protokoll1. Kammer: 296. Sitzung 5565
- Protokoll1. Kammer: 297. Sitzung 5581
- Protokoll2. Kammer: 326. Sitzung 5593
- Protokoll1. Kammer: 298. Sitzung 5609
- Protokoll1. Kammer: 299. Sitzung 5625
- Protokoll2. Kammer: 327. Sitzung 5637
- Protokoll1. Kammer: 300. Sitzung 5653
- Protokoll1. Kammer: 302. Sitzung 5669
- Protokoll1. Kammer: Geheime Sitzung 5681
- Protokoll2. Kammer: 329. Sitzung 5697
- Protokoll1. Kammer: 304. Sitzung 5713
- Protokoll2. Kammer: 330. Sitzung 5725
- Protokoll1. Kammer: 305. Sitzung 5733
- Protokoll2. Kammer: 331. Sitzung 5745
- Protokoll1. Kammer: 306. Sitzung 5761
- Protokoll2. Kammer: 332. Sitzung 5777
- Protokoll1. Kammer: 309. Sitzung 5793
- Protokoll1. Kammer: 310. Sitzung 5805
- Protokoll2. Kammer: 335. Sitzung 5821
- Protokoll2. Kammer: 336. Sitzung 5849
- Protokoll2. Kammer: 337. Sitzung 5865
- Protokoll1. Kammer: 315. Sitzung 5897
- Protokoll2. Kammer: 339. Sitzung 5909
- Protokoll2. Kammer: 340. Sitzung 5925
- Protokoll1. Kammer: 318. Sitzung 5953
- Protokoll2. Kammer: 341. Sitzung 5969
- Protokoll2. Kammer: 342. Sitzung 5985
- Protokoll2. Kammer: 343. Sitzung 6001
- Protokoll2. Kammer: 345. Sitzung 6017
- Protokoll2. Kammer: 346. Sitzung 6029
- Protokoll2. Kammer: 347. Sitzung 6045
- Protokoll1. Kammer: 324. Sitzung 6061
- Protokoll2. Kammer: 349. Sitzung 6077
- Protokoll2. Kammer: 350. Sitzung 6093
- SonstigesNachrichten über den Schluß des Landtags 1
- BandBand 1834,Sept./Nov. 4981
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Wickelung aller finanziellen Verhältnisse und einer äußerst unglei chen Vertheilung der verschiedenen Nutzungen des Universitäts vermögens entstanden. Von den 34 ordentlichen Professoren ist Einer krolessor kouvrsrius, und. wenn man zu dem vom Hrn. Seer. Hartz angegebenen Gehalte dieser ordentlichen Pro fessoren an 32,410 Thlr. jährlich sxclus. der Emolumente für Facültätsarbeiten noch etwa 2000 Thlr. Einkommen einiger Professoren aus den Stiftern und 1710 Thlr. 18 Gr. als Be trag der übrigen, neuerlich zum Lheil verminderten Emolu mente an Trankstemrbenesicien, Arcisäquivalente und Schläge schatz hinzurechnet, so würde dieser Fonds so ziemlich ausreichen, die vom Hrn. v. Heinroth gewünschten Gehalte zu gewähren, Indessen läßt sich hier nur nach und nach zu dem Ziele einer gleichmäßigem Vertheilung gelangen, und wenn es jetzt noch ordentliche Professoren mit Gehalten von 200 und 300 Lhlrn. giebt, so ist eben ein Theil der Postulate dazu bestimmt, sol chen Ungleichheiten abzuhelfen, auch außerordentlichen Profes soren einige Besoldung zu gewahren. Zugleich hat man darauf Bedacht genommen, die vielen vorhin bestandenen einzelnen Fis- coß, Kassen, Collegiaturen rc. aufzuheben und Alles in einem ge meinschaftlichen Fonds zu vereinigen, aus welchem sodann jeder seineBesoldung in voller unzertrennter Summe zu empfangen hat, was schon deshalb nothwendig wird, um den Männern, welche von auswärts her berufen werden, eine bestimmte Summe zu sichern und garantiren zu können. Die Regierung wird es sich gewiß angelegen sein lassen, zur Erreichung dessen, was der Heinrothsche Antrag bezweckt, thunlichst hinzuwirken. Es werden demnächst die postulirten 17,900 Thlr. jährlich u. die nachpostulirten 200 Thlr. jährlich einstimmig bewilligt. Mit eben dieser Stimmen-Allgemeinheit findet der Antrag des V. Heinroth Annahme. Hierauf wird die Sitzung Abends 9 Uhr geschlossen. Dreihundert und fünfzehnte öffentliche Sitzung der zweiten Kammer, am 15. September 1834. Schluß der speclellen Berathung des Entwurfes Meß Gesetzes über dke Volksschulen. Die Sitzung beginnt nach 10 Uhr mit Verlesung des über die vorhergehende Sitzung aufgenommenen Protokolls, welches sodann genehmiget und von den Abgg. Richter (aus Zwickau) und Riede s mit vollzogen wird. Die Registrande enthält; 1) Die Gemeinde zu Eibau bittet um Beschleunigung der Erörterung der wegen Bevorwortung des Wegfalls oder der Er mäßigung der Erhunterthänigkeitsrente in der Dberlausitz einge reichten Petitionen; an die 4. Deputation. 2) Dieselbe Ge meinde bittet um baldmöglichste Erörterung des Antrags des Abg. v. Mayer, wegen Aufhebung des Schutzunterthänigkeits- Verhältnisses in der Dberlausitz; an die 4. Deputation. 3) Der Abg. v. Friesen bittet um Urlaub vom 17. September bis 15, Dctober d. I.; bewilligt. Die Tagesordnung betrifft den Beschluß der Berathung über den Entwurf eines Volksschulgesetzes. ES begiebt sich sonach Abg. v. Friesen als Referent auf hie Rednerbühne, und es werden sodann die noch ausgesetzt gebliebenen zuvör derst in Berathung gezogen. Als veränderte Fassung des Schlußsatzes zu tz. 59. schlägt die Deputation vor: „In dem einen wie in dem andern Falle wird die Vertheilung der Amtseinkünfte zwischen den bisherigen und den neu eintretenden Lehrer von der Kreisschulbehörde mit Rücksicht auf die zeither hierüber beobachteten Grundsätze und auf die Vermögensverhältnisse des zu emeritirenden bestimmt, und nur, wenn demselben hierdurch das nöthige Auskommen nicht zu sichern ist, kann die Schulgemeinde zu einer Beisteuer Hierzu angehalten, oder bei deren Unvermögenheit eine Beihilfe aus der Staatskasse beantragt werden." Nachdem Referent Abg. v. Friesen hie Fassung noch me- tivirt hatte, äußert Abg. Haußner: Wenn er auch mit der Fassung des tz. im Allgemeinen einverstanden sei, so könne er doch die Meinung nicht theilen, daß das Vermögen des Emeritirten in Anschlag gebracht werde. Das Vermögen komme entweder von einem dritten, oder der Lehrer habe es sich erspart, und im letztem Falle frage er, welches Recht die Gemeinde darauf habe, in dem, wenn er flott gelebt hätte, er nichts mehr übrig haben würde, und ihn also die Gemeinde erhalten müßte. Nehme man auf die Vermögensverhaltnisse Rücksicht, so werde also nm der bestraft, welcher nicht alles wieder durchgebracht habe, wa- er sich erworben. Mit einem solchen Grundsätze könne er nicht einverstanden sein. Allerdings glaube er, daß die Pension auf 3 Gründen beruhe, einmal auf Dürftigkeit der Person , dann auf hinlänglicher Würdigkeit, welche sie im Dienste bewährt habe, und endlich langer Dauer der Dienstzeit. Seien diese 3 Beweggründe nicht vorhanden, so sei auch der Begriff der Pension weit verfehlt. Indessen sei bei dem Staatsdienergr- setze ein anderer Begriff untergelegt worden, und da sehe er nicht ein, warum der Schulmeister, welcher das eigentliche Fundament des Staates bildete; aus einem andern Gesichts- puncte betrachtet werden soll, als der Staatsdiener. Darin liege eine Ungerechtigkeit, und diese stelle sich namentlich heraus, wenn man dem Schullehrer das Vermögen, was er sich erspart habe, in Anrechnung bringen wollte. Abg. aus dem Winkel hält gleichfalls nicht für gut und nicht für gerecht, bei der Emeritirung auf die Vermögensverhält nisse des Schullehrers Rücksicht zu nehmen. Er finde, daß der Schullehrer in derselben Kategorie' stehe, wie der Staatsdiener, nur habe letzterer den Dienst für den ganzen Staat, wahrend der Schullehrer nur einem Thejle des Staates diene; er diene ihm aber mit den Kräften des Geistes und des Körpers, und nicht mit seinem Vermögen, und also müsse auf die Kräfte des Geistes und des Körpers nur Rücksicht genommen werden und seien diese nicht mehr ausreichend, so müsse die Emeritirung eintreten. Er sehe nicht ab, welche Billigkeit sein solle, daß einer, der gut gedient und viel geleistet habe, nichts bekommen soll, weil er sich etwas erspart habe, während ein anderer, welcher vielleicht weniger gut gewirkt habe,
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