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Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche Sachsen
- Bandzählung
- 1834,Sept./Nov.
- Erscheinungsdatum
- 1834
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1834,Sept./Nov.
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028234Z3
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028234Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028234Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1834
- Titel
- 1. Kammer: 288. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1834-09-17
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche ...
- BandBand 1834,Sept./Nov. 4981
- Protokoll1. Kammer: 267. Sitzung 4981
- Protokoll2. Kammer: 301. Sitzung 4997
- Protokoll2. Kammer: 302. Sitzung 5013
- Protokoll2. Kammer: 303. Sitzung 5037
- Protokoll2. Kammer: 304. Sitzung 5037
- Protokoll2. Kammer: 305. Sitzung 5097
- Protokoll1. Kammer: 272. Sitzung 5109
- Protokoll2. Kammer: 306. Sitzung 5125
- Protokoll1. Kammer: 273. Sitzung 5137
- Protokoll1. Kammer: 275. Sitzung 5153
- Protokoll2. Kammer: 308. Sitzung 5181
- Protokoll2. Kammer: 309. Sitzung 5193
- Protokoll2. Kammer: 310. Sitzung 5209
- Protokoll1. Kammer: 279. Sitzung 5225
- Protokoll2. Kammer: 311. Sitzung 5237
- Protokoll2. Kammer: 312. Sitzung 5253
- Protokoll1. Kammer: 281. Sitzung 5269
- Protokoll2. Kammer: 313. Sitzung 5281
- Protokoll1. Kammer: 282. Sitzung 5293
- Protokoll2. Kammer: 314. Sitzung 5309
- Protokoll1. Kammer: 284. Sitzung 5325
- Protokoll2. Kammer: 315. Sitzung 5341
- Protokoll2. Kammer: 316. Sitzung 5357
- Protokoll1. Kammer: 286. Sitzung 5369
- Protokoll2. Kammer: 316. Sitzung [Beschluß] 5381
- Protokoll2. Kammer: 317. Sitzung 5397
- Protokoll1. Kammer: 288. Sitzung 5413
- Protokoll2. Kammer: 318. Sitzung 5429
- Protokoll2. Kammer: 319. Sitzung 5441
- Protokoll1. Kammer: 291. Sitzung 5457
- Protokoll1. Kammer: 292. Sitzung 5473
- Protokoll2. Kammer: 322. Sitzung 5489
- Protokoll2. Kammer: 324. Sitzung 5505
- Protokoll1. Kammer: 294. Sitzung 5521
- Protokoll2. Kammer: 325. Sitzung 5533
- Protokoll1. Kammer: 296. Sitzung 5565
- Protokoll1. Kammer: 297. Sitzung 5581
- Protokoll2. Kammer: 326. Sitzung 5593
- Protokoll1. Kammer: 298. Sitzung 5609
- Protokoll1. Kammer: 299. Sitzung 5625
- Protokoll2. Kammer: 327. Sitzung 5637
- Protokoll1. Kammer: 300. Sitzung 5653
- Protokoll1. Kammer: 302. Sitzung 5669
- Protokoll1. Kammer: Geheime Sitzung 5681
- Protokoll2. Kammer: 329. Sitzung 5697
- Protokoll1. Kammer: 304. Sitzung 5713
- Protokoll2. Kammer: 330. Sitzung 5725
- Protokoll1. Kammer: 305. Sitzung 5733
- Protokoll2. Kammer: 331. Sitzung 5745
- Protokoll1. Kammer: 306. Sitzung 5761
- Protokoll2. Kammer: 332. Sitzung 5777
- Protokoll1. Kammer: 309. Sitzung 5793
- Protokoll1. Kammer: 310. Sitzung 5805
- Protokoll2. Kammer: 335. Sitzung 5821
- Protokoll2. Kammer: 336. Sitzung 5849
- Protokoll2. Kammer: 337. Sitzung 5865
- Protokoll1. Kammer: 315. Sitzung 5897
- Protokoll2. Kammer: 339. Sitzung 5909
- Protokoll2. Kammer: 340. Sitzung 5925
- Protokoll1. Kammer: 318. Sitzung 5953
- Protokoll2. Kammer: 341. Sitzung 5969
- Protokoll2. Kammer: 342. Sitzung 5985
- Protokoll2. Kammer: 343. Sitzung 6001
- Protokoll2. Kammer: 345. Sitzung 6017
- Protokoll2. Kammer: 346. Sitzung 6029
- Protokoll2. Kammer: 347. Sitzung 6045
- Protokoll1. Kammer: 324. Sitzung 6061
- Protokoll2. Kammer: 349. Sitzung 6077
- Protokoll2. Kammer: 350. Sitzung 6093
- SonstigesNachrichten über den Schluß des Landtags 1
- BandBand 1834,Sept./Nov. 4981
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5415 zu stellen: „Man möge dem Beschlüsse der 2. Kammer beitre-S gen die Eigenschaft der Rittergutsbesitzer alsWahlmänner, eritt- ten, also zwei Drittheile -er nicht entschuldigten RitterMsS^I nett Hat, so ist es mir -och klar, -ast sich, wem man nicht M Hälfte zu stellen. Secr. v. Zedkwitz: DieserAnsicht kann ich nicht beistim-- men; ich glaube vielmehr, daß bei der Herabsetzung der Zahl auf die Halste oder ein Drittheil die Zahl der Erscheinende» weit geringer ausfallen wird, als wenn man der 2. Kammer beitritt. . ' Bürgermeister Hudler: Ich ehre zwar die Absicht der De putation, welche in dein Vorschläge der Halste offenbar nur be müht gewesen ist, zwischen die Vorschrift des Gesetzes und den Beschluß der 2. Kümmer vermittelnd einzutreken; ich kann Mich aber für die Annahme dieses Vorschlags nicht aussprechen, viel mehr stimme ich der 2. Kammer bei und zwar lediglich aus dem Grunde, weil ich in dem Beschlüsse der 2. Kammer allein das Prmcip der Parität aufrecht erhalten sehe. Was man auch ge- fftzer zur Wahl erfordern". Man darf doch wohl als ausge macht voraussetzen, daß sowohl dcmVaterlande als auch jedem einzelnen Staatsbürger daran gelegensten müsse, eine so wich tige Wahl nicht den Händen zu weniger Personen änvertraut zu sehen. Die Anforderungen an einen'bloßen Wahlmann kann man allerdings niedriger stellen, als an einen wirklichen Abgeordneten, und darum ist es ganz in der Ordnung, daß bei ersterer-die Zahl der Anwesenden nicht bestimmt werde, bei letzterer aber wenigstens zweiDtittheile erfordert werden. Wenn ich nun annehme, daß im §. 3. schon 3 Entschuldigüngsgründe aufgeführt sind, um von der Wahl eines Abgeordneten befreit zu sein, so sehe ich in der Lhat nicht ein, was Jemanden von .dem Erscheinen abhalten könnte, als'höchstens die Unbequem lichkeit ; diese ist jedoch bei den Rittergutsbesitzern nicht größer, als bei andern Wahlmannern, welche zum Lheil auch 6,'S und 10 Stunden vom Wahlorte entserm wohnen. Hierzu kommt . H noch, daß sich die Rittergutsbesitzer gewöhnlich in solchen Um- Rl'ttergutsbesitzer in der Erwartung, -aß die geringe Zahl eines Drittheils auch ohne ihn zusammen kommen werde, außenblei- ben und das Drittheil unerfüllt bleiben würde, um so eher ein treten können; möchte ferner das -Minimum nicht zu hoch be stimmt werden, weil zu berücksichtigen ist, daß viele Ritterguts besitzer weit entfernt' vom Orte der Wahlversammlung wohnen, und die Theilnahme an der Wahlhandlung ihnen zu große Opfer auferlegm würde; ist endlich die Freiheit in Bestimmung des Minimum durch nichts Leschränkt/so hat die Deputatton für.das Angemessenste erachtet, wenn das Minimum auf die Halste ge setzt würde. — Es beantragt daher die Deputation folgende Fas sung des §. 1.: „Bei den Wahlen der LandtaMabgeordncten der Rittergutsbesitzer soll künftig mindestens die Hälfte dxr stkmmbe- rechtigren'Rittergutsbesitzer des betreffenden Kreises oder der Oberkausitz anwesend sein." Bürgermeister Wehner: Die Wahl einesAbg. zum Land tage ist von so hoher Wichtigkeit, daß man solche einer geringen Zahl von Wählern zu überlassen auf keine Weife wünschen kann. Da nun nach dem Gesetzentwürfe vorerst alle diejenigen Rit-j tergutkbcsitzer, welche entschuldigt sind, von der Wahl weg-. .... ... bleiben können , und die noch übrig bleibende Zahl erst die Be-»Mndcn befinden, daß sie thr cigncs Fortkommen haben, stimmung desjenigen Theils der Rittergutsbesitzer abgeben soll, 8 v. Beust (auf Thosfell): Die geehrten Sprecherchor mir' welcher als Wähler nothwendig bei der Wahlhandlung gegen- S haben den vorliegenden Gegenstand so richtig bcurtheilt, daß ich wärtig ft in soll, so kann,-wenn viele Entschuldigungen vor- zu ihren Bemerkungen nichts mehr hinzuzufügen habe,, und Händen sind, die Zahl derer, welche wählen sollens an sich sehr mich ihnen'vollkommen.anschtteste.-'l Eine ausgemachte Sache gering werden, und würde, wenn davon wieder nach dem Ge- S bleibt cs, daß es ohne eine stringente Bestimmung kaum möglich setzentwurf Z fehlen dürsten, det Fall sehr leicht eintreten, daß S sein dürfte, eine irgend angemessene Zahl von Rittergutsbesiz- die Wahl durch wenige Personen erfolgen könnte. Ich hübe s zern zusammen zu bringen. daher schon in der Deputation als Mitglied derselben, ohne je-! Der Antrag des Sprechers wird hinreichend unterstützt, doch auf ein S-paratvolum Anspruch zu machen, mich dahin l v. Neiboldt: Ich' halte mich für verpflichtet, den De- erklärtj Laß die Zahl der wählenden Rittergutsbesitzer auf Z z putationsvorschlag zur Annahme zu empfehlen, weil ich Als der Zahl der Richtentschukdigken gestellt werden möge. Ich s KreiSvoi sitzender des Meißner Kreises aus Erfahrung nür zu halte Ließ für angemessen, theils, weil es mit andern gesetzli- gut weiß, wie äußerst schwer es ist, eine angemessene Zahl von chen Bestimmungen, nämlich der Städteordnung übcreinstimmt, s Rittergutsbesitzern zusammen zu bringen. Da für die Urwah- theils weil dann die Ansicht, als sollten die Rittergutsbesitzer ler keine Bestimmung hier in Frage stehender Art existirt, so gegen andere begünstigt werden, nicht Platz nehmen kann, und 8 sollte eS analog auch keine für die in der Eigenschaft von Ur endlich weil dadurch Emverstandm'ß mit der 2. Kammer sofort s Wählern agirenden Rtttergutsbefltzex geben. Die Wichtigkeit bewirkt wird, und ich auch durchaus keinen Nachtheil für die der Handlung und die Gefahr, vielleicht gar zu wenig Wähler Rittergutsbesitzer daraus entnehmen kann. S zu erlangen, rechtfertigt nun zwar eine Bestimmung, allem Secr. v. Zedtwitz: Es freut mich in der That^eHt sehr, l die Umstände erfordern es, solche mindestens nicht über die selbst ein'Mitglied der Deputation zu der Ansicht der2. Kam- m?r zurückkehrcn zu sehen, welcher auch ich mit Ueberzeugung j beittete., Berechnet man, wie sehr die Zahl der Erscheinenden durch die-nach Z. 3.- zulässigen Entschuldigungen/ ingleichen da-si durch, daß Viele mehr als Ein Rittergut besitzen, vermindert! wird, so muß man dringend wünschen, daß von den nichts Entschuldigten wenigstens stets zwei Dntthcile erscheinen. Die j Rittergutsbesitzer sind nicht blos Urwähler, sondern zugleich auch Wahlmanner. Mit Unbequemlichkeiten ist das Erfchei-! nen gewiß jedesmal verknüpft, es geht aber den Bürgern der ? Städte nicht besser. I Bürgermeister Ritterstädt: Auch ich bin ganz der Mei nung des Herrn Bürgermeisters Wehner, und da dieser keinen ! bestimmten Antrag gestellt hat, so erlaube ich mir folgenden
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