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Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche Sachsen
- Bandzählung
- 1834,Sept./Nov.
- Erscheinungsdatum
- 1834
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1834,Sept./Nov.
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028234Z3
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028234Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028234Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1834
- Titel
- 1. Kammer: 299. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1834-09-30
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche ...
- BandBand 1834,Sept./Nov. 4981
- Protokoll1. Kammer: 267. Sitzung 4981
- Protokoll2. Kammer: 301. Sitzung 4997
- Protokoll2. Kammer: 302. Sitzung 5013
- Protokoll2. Kammer: 303. Sitzung 5037
- Protokoll2. Kammer: 304. Sitzung 5037
- Protokoll2. Kammer: 305. Sitzung 5097
- Protokoll1. Kammer: 272. Sitzung 5109
- Protokoll2. Kammer: 306. Sitzung 5125
- Protokoll1. Kammer: 273. Sitzung 5137
- Protokoll1. Kammer: 275. Sitzung 5153
- Protokoll2. Kammer: 308. Sitzung 5181
- Protokoll2. Kammer: 309. Sitzung 5193
- Protokoll2. Kammer: 310. Sitzung 5209
- Protokoll1. Kammer: 279. Sitzung 5225
- Protokoll2. Kammer: 311. Sitzung 5237
- Protokoll2. Kammer: 312. Sitzung 5253
- Protokoll1. Kammer: 281. Sitzung 5269
- Protokoll2. Kammer: 313. Sitzung 5281
- Protokoll1. Kammer: 282. Sitzung 5293
- Protokoll2. Kammer: 314. Sitzung 5309
- Protokoll1. Kammer: 284. Sitzung 5325
- Protokoll2. Kammer: 315. Sitzung 5341
- Protokoll2. Kammer: 316. Sitzung 5357
- Protokoll1. Kammer: 286. Sitzung 5369
- Protokoll2. Kammer: 316. Sitzung [Beschluß] 5381
- Protokoll2. Kammer: 317. Sitzung 5397
- Protokoll1. Kammer: 288. Sitzung 5413
- Protokoll2. Kammer: 318. Sitzung 5429
- Protokoll2. Kammer: 319. Sitzung 5441
- Protokoll1. Kammer: 291. Sitzung 5457
- Protokoll1. Kammer: 292. Sitzung 5473
- Protokoll2. Kammer: 322. Sitzung 5489
- Protokoll2. Kammer: 324. Sitzung 5505
- Protokoll1. Kammer: 294. Sitzung 5521
- Protokoll2. Kammer: 325. Sitzung 5533
- Protokoll1. Kammer: 296. Sitzung 5565
- Protokoll1. Kammer: 297. Sitzung 5581
- Protokoll2. Kammer: 326. Sitzung 5593
- Protokoll1. Kammer: 298. Sitzung 5609
- Protokoll1. Kammer: 299. Sitzung 5625
- Protokoll2. Kammer: 327. Sitzung 5637
- Protokoll1. Kammer: 300. Sitzung 5653
- Protokoll1. Kammer: 302. Sitzung 5669
- Protokoll1. Kammer: Geheime Sitzung 5681
- Protokoll2. Kammer: 329. Sitzung 5697
- Protokoll1. Kammer: 304. Sitzung 5713
- Protokoll2. Kammer: 330. Sitzung 5725
- Protokoll1. Kammer: 305. Sitzung 5733
- Protokoll2. Kammer: 331. Sitzung 5745
- Protokoll1. Kammer: 306. Sitzung 5761
- Protokoll2. Kammer: 332. Sitzung 5777
- Protokoll1. Kammer: 309. Sitzung 5793
- Protokoll1. Kammer: 310. Sitzung 5805
- Protokoll2. Kammer: 335. Sitzung 5821
- Protokoll2. Kammer: 336. Sitzung 5849
- Protokoll2. Kammer: 337. Sitzung 5865
- Protokoll1. Kammer: 315. Sitzung 5897
- Protokoll2. Kammer: 339. Sitzung 5909
- Protokoll2. Kammer: 340. Sitzung 5925
- Protokoll1. Kammer: 318. Sitzung 5953
- Protokoll2. Kammer: 341. Sitzung 5969
- Protokoll2. Kammer: 342. Sitzung 5985
- Protokoll2. Kammer: 343. Sitzung 6001
- Protokoll2. Kammer: 345. Sitzung 6017
- Protokoll2. Kammer: 346. Sitzung 6029
- Protokoll2. Kammer: 347. Sitzung 6045
- Protokoll1. Kammer: 324. Sitzung 6061
- Protokoll2. Kammer: 349. Sitzung 6077
- Protokoll2. Kammer: 350. Sitzung 6093
- SonstigesNachrichten über den Schluß des Landtags 1
- BandBand 1834,Sept./Nov. 4981
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Referent Abg. Sachße: Der künftige Etat wird 1000 Thlr. betragen und nicht mehr. Die I. Kammer hat keines wegs weniger bewilligt , als die 2. Kammer, und am wenig sten noch weniger, als die Deputation vorgeschlagen hat. Die Deputation schlagt nur etwas Bestimmtes vor. Die 1. Kam mer hat den Grundsatz aufgestellt, es müsse die Parität aufrecht erhalten werden, und die Kammer hat gleichfalls diesen Grund satz immer ftstgehalten. Wenn aber van Parität gesprochen wird, so muß auch dem katholischen Consistorium erlaubt sein, einen katholischen Rath zu haben, und daher muß die Regie rung ermächtigt werden, eine Summe dafür auszusetzen, wes halb die Deputation vorschlägt, für diese Consistorialräkhe eine Summe von 200 Thlr. zu bewilligen, und eS ist das eine Sum me, welche nur solche annehmen können, die außerdem noch an dere Geschäfte haben. Staatsminister v. Müller: Ich muß mir ebenfalls er lauben, den Antrag der Deputation zu rechtfertigen; denn ich glaube allerdings, daß ihr nicht die Ausstellung gemacht wer den könne, als ob sie mehr beantragt habe. Man muß von der Voraussetzung aukgehen, daß diese Behörden nothwendig sind, und wenn auch die Gerichtsbarkeit in Ehesachen verschie denen Glaubens dem katholischen Consistorium entnommen wird, so bleiben ihm doch noch die Eheirrungen zwischen katholischen Glaubensgenossen, und die Handhabung der Disciplin in Be treff der Geistlichen. Das Vicariatsgericht bleibt auch künftig die Appellations-Instanz und soll auch solche noch für die Ehe sachen kathol. Glaubensgenossen in der Oderlausitz werden. Diese Behörden müssen folglich auch so organisirt sein, daß man eine genügende Geschäftsführung von ihnen erwarten kann. Was die Besoldungen anlangt, so ist zu bemerken, daß diese 1000 Thlr. an die Stelle von 3500 Tblr. treten; denn jetzt haben die beiden weltlichen Beisitzer 2100 Thlr. Besoldung, der Seeretär hat 500 Thlr. und der Vicariatsrath 900 Thlr., und es würde also immer eine Ersparniß von 2500 Thlr. bewirkt werden, wel che doch nicht unbedeutend ist. Abg. Richter (aus Zwickau): Jetzt wird mir die Sache allerdings klar, cs ist also eine Ersparniß von 2500 Thlr. hier in Frage. Obwohl ich nun glaube, daß auch 1000 Thlr. aus der Staatskasse zum Besten einer Konfession nicht verabfolgt werden sollen, so will ich doch in dieser Beziehung nichts weiter erwähnen; allem den Grund, den die Deputation Heroorgehoben hat, nämlich die Parität der Aemter möchte ich doch nicht aner kennen, Daß eine Parität zwischen den Konfessionen in einem Staate stattsinde, ist in der Ordnung, und daß wir in dieser Beziehung noch viel zu wünschen haben, weiß jedermann; aber der Grund der Parität der Aemter scheint mir nicht ausreichend. Mir scheint es nicht, daß die katholischen Einwohner sich versetzt fühlen kannten, wenn sie nicht das Personal in ihrem Cvnsisto- rium haben, wie bei den übrigen Konsistorien. Parität der Ar beit muß vorhanden sein, und ist diese nicht vorhanden, so geht man zu weit, wenn man wegen eines äußern Titels halber auf Parität proyockrt, welche eigentlich nichts als Parität des Mes ist, Staatsminister v. Müller: Hierauf muß ich erwiedern, daß ja nicht von Parität kn der Beziehung die Rede ist, wie der Abg. meint, sondern, daß die Personen, welche diese Angelegen heiten zu leiten und zu berathen haben, sich in gleicher Anzahl vorsindcn, damit diejenigen, deren Angelegenheiten dort verhan delt werden, die Beruhigung haben, daß solche nicht einseitig entschieden werden. Das isthier lediglich gemeint, nicht aber, daß die Personen in ihren amtlichen Verhältnissen einander gleichge stellt sein sollen. Vicepräsidentr Wenn die Stelle offen gelassen und ge sagt wird, es werde sich künftig die Besoldung eines Consistorial- rathes auf 200 Thlr. stellen, und hier dem Ministerium dkeß anheim gegeben werde, so halte ich es doch angemessener, wenn man die Summe gleich festsetzt. Abg. Eisenstuck: Es scheint mir allerdings auch ange messen zu sein, die Summe festzusetzen; denn wenn die Regie rung zu Gratisi'catkonen ermächtigt wird, so konnte sie auch 1000 Thlr. geben, und daher halte ich für zweckmäßig, daß die Summe bestimmt angegeben und gesagt wird: „Eine Gratisication, welche die Summe von 200 Thlr. nicht übersteigt." Referent, Abg. Sachße: Die Deputation hielt eß nicht nöthig, weil der Vorschlag von dem Kultministerium selbst auS- ging; indessen würde der Zusatz nichts schaden. Der Präsident stellt die Frage: Ist die Kammer mit der Deputation einverstanden? Sie wird gegen 1 Stimme bejaht. Unter 4. heißt es im Deputationsgutachten: Antrag der 2. Kammer: 4) Daß mit Eintritt des neuen Ge werbe- und Personalsteuergesetzes, die den geistlichen Beisitzern heim katholischen Konsistorium unh Vicariatsgericht bisher gewährte lieber- tragung der Personensteuer an 260 Thlr. wegfallen möge, Beschluß der I. Kammer: Daß die Personensteuerübertragung nur bis zu Abgang der gegenwärtigen Pcrcipienten transitorisch ge währt werde, jedoch höchstens bis zu dem bisherigen Betrage, so daß sie diesen, falls sich die Abgabe erhöhen sollte, weder übersteigen, noch über den Betrag der wirklichen Abgabe, falls sie sich vermindern sollte, hinausgchen dürfe, Da diesx Uebertragung als pars «alarll anznsehen ist, so findet die Deputation der 2. Kammer kein Bedenken bei der Empfehlung des jenseitigen Antrags. Abg. Richter (aus Zwickau): Ich mochte mir erlauben, auch hier der Kammer zu rathen, bei ihrem frühem Beschlüsse zu beharren. Unsere Deputation hat als Grund, warum sie an- räth, yon dem frühem Beschlüsse abzugehen, angeführt, diese Personensteuerübertragung für die katholische Geistlichkeitsei als pür« salarü anzusehcn, Nun frage ich: Steht das Salar über oder unter dem Gesetze? Ist das Salar, welches ein Beamter bekommt, etwas der Art Wichtiges, daß es nicht modificirt wer den darf, wenn eine neue Gesetzgebung emtritt? Ich sollte das kaum glauben, Wenn neue Gesetze für das Land erlassen werden, welche zur Folge haben, daß gewisse xartes salsrü wegfallen müssen, so kann in dem Salar selbst kein Grund liegen, welcher den, der es empfangt, berechtigen konnte, es zu reclamiren. In Folge der neuen Gesetzgebung sind im Lande gar vielfache und große Verluste herbeigeführt worden und wenn nun die Personen, welche m Folge der neuen inhirecten Besteuerung Verluste erlitten
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