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Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche Sachsen
- Bandzählung
- 1834,Sept./Nov.
- Erscheinungsdatum
- 1834
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1834,Sept./Nov.
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028234Z3
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028234Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028234Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1834
- Titel
- 2. Kammer: 303. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1834-08-30
- Titel
- 2. Kammer: 304. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1834-09-01
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche ...
- BandBand 1834,Sept./Nov. 4981
- Protokoll1. Kammer: 267. Sitzung 4981
- Protokoll2. Kammer: 301. Sitzung 4997
- Protokoll2. Kammer: 302. Sitzung 5013
- Protokoll2. Kammer: 303. Sitzung 5037
- Protokoll2. Kammer: 304. Sitzung 5037
- Protokoll2. Kammer: 305. Sitzung 5097
- Protokoll1. Kammer: 272. Sitzung 5109
- Protokoll2. Kammer: 306. Sitzung 5125
- Protokoll1. Kammer: 273. Sitzung 5137
- Protokoll1. Kammer: 275. Sitzung 5153
- Protokoll2. Kammer: 308. Sitzung 5181
- Protokoll2. Kammer: 309. Sitzung 5193
- Protokoll2. Kammer: 310. Sitzung 5209
- Protokoll1. Kammer: 279. Sitzung 5225
- Protokoll2. Kammer: 311. Sitzung 5237
- Protokoll2. Kammer: 312. Sitzung 5253
- Protokoll1. Kammer: 281. Sitzung 5269
- Protokoll2. Kammer: 313. Sitzung 5281
- Protokoll1. Kammer: 282. Sitzung 5293
- Protokoll2. Kammer: 314. Sitzung 5309
- Protokoll1. Kammer: 284. Sitzung 5325
- Protokoll2. Kammer: 315. Sitzung 5341
- Protokoll2. Kammer: 316. Sitzung 5357
- Protokoll1. Kammer: 286. Sitzung 5369
- Protokoll2. Kammer: 316. Sitzung [Beschluß] 5381
- Protokoll2. Kammer: 317. Sitzung 5397
- Protokoll1. Kammer: 288. Sitzung 5413
- Protokoll2. Kammer: 318. Sitzung 5429
- Protokoll2. Kammer: 319. Sitzung 5441
- Protokoll1. Kammer: 291. Sitzung 5457
- Protokoll1. Kammer: 292. Sitzung 5473
- Protokoll2. Kammer: 322. Sitzung 5489
- Protokoll2. Kammer: 324. Sitzung 5505
- Protokoll1. Kammer: 294. Sitzung 5521
- Protokoll2. Kammer: 325. Sitzung 5533
- Protokoll1. Kammer: 296. Sitzung 5565
- Protokoll1. Kammer: 297. Sitzung 5581
- Protokoll2. Kammer: 326. Sitzung 5593
- Protokoll1. Kammer: 298. Sitzung 5609
- Protokoll1. Kammer: 299. Sitzung 5625
- Protokoll2. Kammer: 327. Sitzung 5637
- Protokoll1. Kammer: 300. Sitzung 5653
- Protokoll1. Kammer: 302. Sitzung 5669
- Protokoll1. Kammer: Geheime Sitzung 5681
- Protokoll2. Kammer: 329. Sitzung 5697
- Protokoll1. Kammer: 304. Sitzung 5713
- Protokoll2. Kammer: 330. Sitzung 5725
- Protokoll1. Kammer: 305. Sitzung 5733
- Protokoll2. Kammer: 331. Sitzung 5745
- Protokoll1. Kammer: 306. Sitzung 5761
- Protokoll2. Kammer: 332. Sitzung 5777
- Protokoll1. Kammer: 309. Sitzung 5793
- Protokoll1. Kammer: 310. Sitzung 5805
- Protokoll2. Kammer: 335. Sitzung 5821
- Protokoll2. Kammer: 336. Sitzung 5849
- Protokoll2. Kammer: 337. Sitzung 5865
- Protokoll1. Kammer: 315. Sitzung 5897
- Protokoll2. Kammer: 339. Sitzung 5909
- Protokoll2. Kammer: 340. Sitzung 5925
- Protokoll1. Kammer: 318. Sitzung 5953
- Protokoll2. Kammer: 341. Sitzung 5969
- Protokoll2. Kammer: 342. Sitzung 5985
- Protokoll2. Kammer: 343. Sitzung 6001
- Protokoll2. Kammer: 345. Sitzung 6017
- Protokoll2. Kammer: 346. Sitzung 6029
- Protokoll2. Kammer: 347. Sitzung 6045
- Protokoll1. Kammer: 324. Sitzung 6061
- Protokoll2. Kammer: 349. Sitzung 6077
- Protokoll2. Kammer: 350. Sitzung 6093
- SonstigesNachrichten über den Schluß des Landtags 1
- BandBand 1834,Sept./Nov. 4981
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über, was Jemanden zu lehren ist, Niemand Lesser und be stimmter entscheiden könne, als eben diese Wissenschaft, nicht einmal der Pädagog, als einzelne Person, sondern, wie gesagt, die Pädagogik, nach deren Aussprüchen sich das lehrende Indi viduum zu richten hat. Es ist freilich bisher leider das Schick sal des Schulwesens gewesen, daß in demselben alle Welt hat befehlen und anordnen wollen, ohne auf den Lehrer selbst zu hö ren ; der arme Schullehrer stand meistens als willenloses Ding da, dem man vorschrieb: „So sollst du lehren, nicht mehr und nicht weniger, nicht länger und nicht kürzer." Bald gaben die Ministerien Verordnungen, bald ordneten die Conststorien an; das Urtheil des Lehrers blieb aber unbeachtet, den Pädagogen Hörte man am seltensten, seinen Ansichten vertraute man am wenigsten. Dich dünkt mir, ist em Fehler. Soll das Ma terielle im Schulwesen sich Lessern, soll der Unterricht mehr lei sten, bessere Unterrichtsmethoden erngcfährt werden, so vertraue man den Lehrern mehr an, man überlasse ihnen die erste Stelle in Allem, was Zum materiellen Unterricht gehört, man spreche Wünsche gegen ihn aus, aber niemals schreibe man ihm vor, was er in seiner Schule Zu lehren für Zweckmäßig erachtet. Mich dünkt, so ist auf einmal Alles beseitigt, worüber man sich Sorge macht. Ich höre Z. B. mit Ängstlichkeit aus sprechen, wie cs nicht recht sei, daß nicht von dem Unterrichte der Reli gion die Rede ft?; ich halte büß für ganz überflüssig, denn ich glaube, der geringste Schullehrer im Lande weiß, daß der reli giöse Unterricht der Schlußstein alles Wissens ist, daß er der Centralpunct ist, worauf der Lehrer Alles zmückführcn muß, und ich glaube also, die geehrten Herren in unserer Versamm lung können auch in Betreff dieses Punktes dem Lehr er vollkom menes Vertrauen schenken. Ich stimme auch insofern mit der Definition des Elementarschulweftns überein, wie sie im §. 1. gegeben wurde. Der achtbare Mann, welcher uns diese Defi nition gegeben, hat vollkommen recht, und diejenigen, welche das Wort: „religiös" haben wollen, scheinen Ließ nicht recht verstanden zu haben. Ein anderer Grund, der mich nothivendig bestimmen muß, gegen Vorschriften und Verordnungen in Betreff der Unterrichts gegenstände selbst, mich zu erklären, ist der, daß in der That in Betreff der intellektuellen Ausbildung des geistigen Zustandes im Lande dergleichen Vorschriften nicht fehlen. Ich bitte nur zu bedenken, was uns im Kirchen-, Schul- und bürgerlichen Le ben alles schon-vorgcschrübsn ist. Unsere Kinder dürfen nur nach bestimmten Formularen getauft werden, es sind deren 5, und in der Agende ist gesagt, daß kein Prediger andere nehmen dürfe, unsere Trauungen dürfen ebenfalls nur nach gewissen Formularen vor sich gehen, und dergleichen bestehen auch bei den Begräbnissen. Gebete sind ebenfalls in gewissen Formularen vorgeschrieben; das Predigen darf nur über vorgesck rixbme Texte geschehen, und so geht es fort, so daß der ganze Gottesdienst hauptsächlich im Vorlesm bestimmter Formulare besteht. -Ob dadurch wirklich der kirchliche Ginn angeregt werde, und das Publicum nicht vielmehr entschuldigt werden muß, wenn es in Folge dieser For malitäten seinen kirchlichen Sinn verliert, gehe ich der Erwa- i gung anheim, wie auch, ob man sich nicht vielmehr wunßem müsse, daß trotz dieser stabilen Bestimmungen noch so viel kirch licher und religiöser Sinn vorhanden ist. Eben so besteht die Beichte in bestimmten Vorschriften, und so ist es auch im bür gerlichen Leben. Wir sollen nichts lesen als die Leipziger Zei tung, und in andern Blättern, was sie aus denselben abdrucken, wir sollen nur solche Schriften lesen, welche die Cenfur erlaubt und wollen Sie, mm. HH., noch vorschrciben, was in der Schule gelehrt werden soll, dann ist die geistige Maschinerie fertig; wir werden dann Alle über einen Leisten geschlagen. Ob dieß zweckmäßig sei, bezweifle ich, im Gegentheil scheint mir der Wunsch des Publikums zu fein, von diesen geistlichen Fes seln frei zu werden, um die Rechte zu erlangen, welche man ihm voremhaltm hat. Abg. Richter (aus Lengenfeld): Sehr wahr ist es, was der Abgeordnete aus Königstein vorhin von der Unzulänglich keit der Schulanstalten zu Auftechthaltung der gesunkenen Mo ralität sprach. Die Ursache liegt nächst dem Verfalle der Reli giosität in der Angewöhnung an erhöhte Bedürfnisse, und in dem übermäßigen. Hangs zum Vergnügen. Indessen können uns doch diese Betrachtungen nicht abhalten, unsere Schulem- richtungen zu verbessern. Ich halte das vorliegende Schulgesetz für empfthlungswetth, für wohlthatig, für nothwendkg. Es ist eine wesentliche Verbesserung, daß auch nicht conft'rmirte Kinderlehrer nun.eine selbstständige Stellung erhalten sollen. In früherer Zeit haben viele Mißbräuche stattgefunden. Man hat Schullehrer angenommen, und millkührlich entlassen. Es ist mir ein Fall bekannt, daß eine Gemeinde einen Schullehrer an genommen hatte, mit dem sie zufrieden war, ihn aber nach Jahren fortschasste, aus Besorgm'ß, ihn künftig, wenn 2 Jahre abgeiauftn waren, nach Maßgabe des Mandats von 1772 zeitlebens ernähren zu müssen.. Wie kann man von einem Mann, der jeden Augenblick entlassen werden kann, verlangen, daß er auf Ordnung in der Schule sieht, daß er die Schulver säumnisse rügt. Eine solche Rüge veranlaßt nicht selten, daß der Lehr er, ja sogar der Geistliche angefeindet wird. Man hat Geistliche deswegen verfolgt, ihnen die Gebühren entzogen, ja es hat einmal ein Geistlicher Policeiwache zu seiner Sicherheit vor seinem Haus erhalten müssen. Wie könnte man also solche Anzeigen von einem abhängigen Kinderlehrer erwarten. Dis Milderung der Strafen wegen der Schulversaumnisse, und daß den Obrigkeiten nach dem Gesetze und der Modifikation durch düs Depulakionsgutachten mehr Willkühr gestattet und cs ihrer Beurteilung überlassen wird, ob dis Entschuldigungen zu be achten sind, ist auch eine Verbesserung. Die strenge Vollzie hung der Gefängnißstraftn enthält immer eine Harte. Besser ist es, daß mehr auf die Befähigung der Schullehrer gesehen werden soll als bisher. Es giebt immer noch viele Schullehrer im Lande, die nicht die erforderlichen Eigenschaften haben. Eine Verbesserung rst es endlich, daß über das Betragen der Schul lehrer bestimmtere Vorschriften gegeben sind. Ein Mann, der die Jugend Khrt, muß ganz vorzüglich mit einem guten Bei spiele vorangehen, und es ist nörhig, daß es mit ihm in dieser
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