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Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche Sachsen
- Bandzählung
- 1834,Sept./Nov.
- Erscheinungsdatum
- 1834
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1834,Sept./Nov.
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028234Z3
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028234Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028234Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1834
- Titel
- 2. Kammer: 331. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1834-10-10
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche ...
- BandBand 1834,Sept./Nov. 4981
- Protokoll1. Kammer: 267. Sitzung 4981
- Protokoll2. Kammer: 301. Sitzung 4997
- Protokoll2. Kammer: 302. Sitzung 5013
- Protokoll2. Kammer: 303. Sitzung 5037
- Protokoll2. Kammer: 304. Sitzung 5037
- Protokoll2. Kammer: 305. Sitzung 5097
- Protokoll1. Kammer: 272. Sitzung 5109
- Protokoll2. Kammer: 306. Sitzung 5125
- Protokoll1. Kammer: 273. Sitzung 5137
- Protokoll1. Kammer: 275. Sitzung 5153
- Protokoll2. Kammer: 308. Sitzung 5181
- Protokoll2. Kammer: 309. Sitzung 5193
- Protokoll2. Kammer: 310. Sitzung 5209
- Protokoll1. Kammer: 279. Sitzung 5225
- Protokoll2. Kammer: 311. Sitzung 5237
- Protokoll2. Kammer: 312. Sitzung 5253
- Protokoll1. Kammer: 281. Sitzung 5269
- Protokoll2. Kammer: 313. Sitzung 5281
- Protokoll1. Kammer: 282. Sitzung 5293
- Protokoll2. Kammer: 314. Sitzung 5309
- Protokoll1. Kammer: 284. Sitzung 5325
- Protokoll2. Kammer: 315. Sitzung 5341
- Protokoll2. Kammer: 316. Sitzung 5357
- Protokoll1. Kammer: 286. Sitzung 5369
- Protokoll2. Kammer: 316. Sitzung [Beschluß] 5381
- Protokoll2. Kammer: 317. Sitzung 5397
- Protokoll1. Kammer: 288. Sitzung 5413
- Protokoll2. Kammer: 318. Sitzung 5429
- Protokoll2. Kammer: 319. Sitzung 5441
- Protokoll1. Kammer: 291. Sitzung 5457
- Protokoll1. Kammer: 292. Sitzung 5473
- Protokoll2. Kammer: 322. Sitzung 5489
- Protokoll2. Kammer: 324. Sitzung 5505
- Protokoll1. Kammer: 294. Sitzung 5521
- Protokoll2. Kammer: 325. Sitzung 5533
- Protokoll1. Kammer: 296. Sitzung 5565
- Protokoll1. Kammer: 297. Sitzung 5581
- Protokoll2. Kammer: 326. Sitzung 5593
- Protokoll1. Kammer: 298. Sitzung 5609
- Protokoll1. Kammer: 299. Sitzung 5625
- Protokoll2. Kammer: 327. Sitzung 5637
- Protokoll1. Kammer: 300. Sitzung 5653
- Protokoll1. Kammer: 302. Sitzung 5669
- Protokoll1. Kammer: Geheime Sitzung 5681
- Protokoll2. Kammer: 329. Sitzung 5697
- Protokoll1. Kammer: 304. Sitzung 5713
- Protokoll2. Kammer: 330. Sitzung 5725
- Protokoll1. Kammer: 305. Sitzung 5733
- Protokoll2. Kammer: 331. Sitzung 5745
- Protokoll1. Kammer: 306. Sitzung 5761
- Protokoll2. Kammer: 332. Sitzung 5777
- Protokoll1. Kammer: 309. Sitzung 5793
- Protokoll1. Kammer: 310. Sitzung 5805
- Protokoll2. Kammer: 335. Sitzung 5821
- Protokoll2. Kammer: 336. Sitzung 5849
- Protokoll2. Kammer: 337. Sitzung 5865
- Protokoll1. Kammer: 315. Sitzung 5897
- Protokoll2. Kammer: 339. Sitzung 5909
- Protokoll2. Kammer: 340. Sitzung 5925
- Protokoll1. Kammer: 318. Sitzung 5953
- Protokoll2. Kammer: 341. Sitzung 5969
- Protokoll2. Kammer: 342. Sitzung 5985
- Protokoll2. Kammer: 343. Sitzung 6001
- Protokoll2. Kammer: 345. Sitzung 6017
- Protokoll2. Kammer: 346. Sitzung 6029
- Protokoll2. Kammer: 347. Sitzung 6045
- Protokoll1. Kammer: 324. Sitzung 6061
- Protokoll2. Kammer: 349. Sitzung 6077
- Protokoll2. Kammer: 350. Sitzung 6093
- SonstigesNachrichten über den Schluß des Landtags 1
- BandBand 1834,Sept./Nov. 4981
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aber der Meinung und glaube mich fest überzeugt zu haben, daß tas mit der Gewerbsfreiheit nicht zusammenhangt, Diese Kla gen, welche auf die Gewerbsfreiheit geschoben werden, rühren von dem dortigen Gesetze über das Wohnsitzrecht her. Die Kam mer hat aber em ganz anderes Princip über das Wohnsitzrecht angenommen, als dort geltend ist, und ich bin überzeugt, daß, wenn diese Ansicht über das Wohnsitzrecht bei uns Platz greift, eine solche Klage über die Aufhebung der Zünfte hier gar nicht stattfinden kann. Ich habe mich aber auch ferner überzeugt, daß solche Gemeinden, bei welchen der Zunftzwang noch existirt, nicht bestehen können, wenn sie unter gleichen Steuerverhaltnissen mit denen sind, wo dieser Zunftzwang nicht besteht, Ich wist nur die Tuchfabrication von Görlitz anführen. Wahrend ip den übri gen preußischen Provinzen diese Fabrikation im Zunehmcn ist, ist sie in der preußischen Oberlausitz jährlich zurückgegangen, und wenn dort nicht andere Maßregeln in dieser Hinsicht getroffen werden, so bin ich überzeugt, daß man daselbst in 20 Jahren keine Tuchfabrication mehr haben wird. Dasselbe Vcrhaltnkß ist auch bei den übrigen Gewerben. Es ist auch natürlich; denn jede Arbeit theilt sich im Allgemeinen in 2 Lheile, in den Lheil, der eine erlernte Geschicklichkeit fordert, und in den .Theil, wo diese nicht nöthig ist.. Da, wo nun der Zunftzwang nicht exi- stirt, wird der Theil der Arbeit, welcher eine besondere Geschick lichkeiterfordert, von sehr gut bezahlten Arbeitern betrieben, her Theil aber, welcher nicht eine besondere Geschicklichkeit fordert, fallt den gewöhnlichen Arbeitern zu, oder was noch wvhlthätiger ist, solchen, welche sich auf andere Weise picht ernähren können, und daraus geht nun die Folge hervor, daß die Gegenden, wo dcr Zunftzwang aufrecht erhalten wird, nie mit denen concurri- ren können, wo xr nicht existirt. Die Erfahrung wird das auch bei uns lehren. . Die Herren, welche hauptsächlich das Interesse der Städte ins Auge fassen, erklären sich für den Zunftzwang; ich bin aber überzeugt, daß aste die Städte den größten Verlust dabei haben würden, wenn man nicht nach und nach den Zunft zwang aufhebe. Dieses Gesetz, welches uns jetzt yorlixgt, ent hält einige allerdings beschwerende Bestimmungen für das Land; ich gebe zu, sie sind für das Land hart; es ist unangenehm, wenn der Landmanfl genöthigt wird, entweder bei einem arbeiten zu lassen, der weder Geschick noch Fleiß besitzt, oder mehrere Stun den weit jn die Stadt schicken muß; indessen wird die ländliche Wirthschaft dcßwegen nicht zu Grunde gehen; aber den Städten droht eine große Gefahr, wenn man nicht auf angemessene Mo- disicativnen bxi dem Zunftwesen eingeht, Ich hin nicht dafür, so schnell das freie Gewerbswesen einzuführen , und erkläre mich Hloß deßhalb gegen das Gesetz, weil es mir zurückschreitend er scheint und ein Verhaltnjß gesetzlich macht, was es früher nicht war. Ich glaube übrigens, man könne recht gut mit der Ein führung der Gewerbsfreiheit so lange warten, bis dgs Bedürf- mß pon Pen Gewerbtrcibcnden selbst gefühlt wird; dann wird es «n der Zeit, stin, ein durchgreifendes Gesetz zu geben ; aber ich warne gegen Rückschritte, Es ist keine Kleinigkeit, yb Verbes serungen, denen zu Folge wir mit dem Auslande concurrircn kön nen, 10 und mehr Jahre weiter hinausgeschobcn werden oder nicht- Ich schließe damit, daß ich anrarhe, wo möglich auf die ¬ sen Gesetzvorschlag nicht einzugehen. Das Amendement des Abg, Richter scheint mir allerdings für den Augenblick etwas weit zu gehen, und ich werde ihm deßhalb nur aus dem Grunde beistimmen, um die Staatsregierung zu bewegen, von der Be- rathung dieses Gesetzes abstehen zu wollen. Abg.Lehmann; Ich «klare mich gegen den Antrag. Ist die Armurh in Städten schon jetzt sehr groß, so laßt sich hieraus für die Zukunft nichts erfreuliches erwarten. Daß Ar- muth hieraus entspringen muß, liegt am Tage, und aus der Armuth folgt viel Böses. Der Antrag wird Land, Stadt und Staat nicht beglücken, ich halte ihn vielmehr für Unheil brin gend. Wird das Herkommen in andern Dingen gern beachtet, warum soll ein Federstrich hier entscheiden? wo er so vieler Staatsbürger persönliche und örtlich allgemeine Interessen be rührt. Das Ende auf diesem Wege bleibt für mich unüberseh bar. Im Sinne d« Nation scheint er jetzt nicht zu liegen! denn nicht eine Petition spricht sich dahin aus; und wer wollte in politischer Hinsicht hierzu rathen? Ich erinnere mit Schmerz an die Vorfälle des Jahres 1830 in Leipzig. Die Beibehaltung des Z, laßt der großen Eoncurrcnz wegen fürs Publicum keinen Nachtheil erwarten, folglich ist keine Nothwendigkeit zu diesem Schritte da. Abg. v. Mayer; Ich halte es für meine Pflicht,, in dieser Angelegenheit das Wort noch einmal zu nehmen, theils um über diesen Z. zu sprechen, und meine Abstimmung zu motiviren, theils zu erklären, warum ich dem Amendement beizutreten, mich ver bunden fühle. Ich erkenne allerdings das Princip einer ver nünftigen auf Erfahrung gestützten Gewerbsfreihcit als das Em- zige, welches die Gesetzgebung des 19. Jahrhunderts leiten könne. Das ist meine so unerschütterliche Mberzeugung, daß ich mich durch keine Demonstrationen davon abbringen lassen werde, Habe ich mich bei einer frühem Gelegenheit, als von der Abkürzung des Landtags Vie Rede war, über den vorliegen den Gegenstand bereits in derselben Art ausgesprochen, und hat man daraus folgern wollen, einmal, daß, weil ich allein für die Gewerbsfreiheit damals gesprochen, die Kammer sich für das ge- gentheiage Princip erklärt hqtte; anderntheils, daß ich die unbe schränkteste Gewerbsfreiheit mit einem Schlage einführen wollte, so sind beide Voraussetzungen unbegründet, -- Es hat da mals auch nur ejn einziges Mitglied gegen die Gewerbsfreiheit sich ausgesprochen, und es ist wohl vorauszusetzen, daß die Kam mer schon zu jener Zeit dieselben Ansichten gefaßt hat, welche sich jetzt in unserer Sitzung aussprechcn. Eben so muß ich die Prä sumtion ablehnen, als ob ich die Dewerbsfrelheit mit einem Schlage eingeführt wissen wollte. Ich behaupte aber, daß die Gewerbsfreiheit das einzige Princip sein kann, welches die Staatsregierung bei Erlassung eines derartigen Gesetzes an die Spitze stellen darf. Ich muß also dringend wünschen, daß die ses Princip einer wesentlich fortschreitenden Reform der Gewerbe jedem Gesetze unterlegt werde, welches in dieser Beziehung an dir Kammern gebracht wird. Ich finde das Princip in diesem Gesetze nicht, und es ist bkcß bereits von mehrem Abgg. schürf herausgehoben worden; ich finde es nicht, weil einmal das Zunstverbirtungsrecht mit seiner ganzen Härte an der Spitze des
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